Das Wort hat Herr Kollege Brandl von der CDU-Fraktion. Das ist in Ordnung, die Reihenfolge stimmt. Wir haben mit einem Redner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angefangen, dann kommen die CDU und die SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Braun, vielen Dank für diesen Einstieg. Ich will mich hier anschließen und mich auf unseren Antrag beziehen; denn der Klimawandel mit seinen weitreichenden Folgen ist tatsächlich eine der größten Herausforderungen, vor denen wir global stehen. Kein Land ist letztendlich gegen die Folgen des Klimawandels gefeit. Dementsprechend muss jedes Land einen Beitrag für einen starken Klimaschutz leisten – weltweit, will ich an der Stelle hinzufügen. Daher will selbstverständlich auch die CDUFraktion dem Klimawandel entschlossen entgegentreten.
Der Klimaschutz ist aber vor allem – ich habe es schon gesagt – eine globale Angelegenheit. Dessen müssen wir uns stets bewusst sein. Nur als internationale Staatengemeinschaft werden wir die vom Menschen verursachte Klimaveränderung beeinflussen können. Maßnahmen, die ausschließlich in Deutschland oder sogar nur in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden, sind faktisch wirkungslos.
Wenn wir also in Rheinland-Pfalz einen effektiven Klimaschutz betreiben wollen, ist es in erster Linie notwendig, den globalen Klimaschutz verbindlicher zu gestalten und entsprechend voranzutreiben. Aber anstatt der Bundesregierung, die hierfür die Zuständigkeit hat, den Rücken zu stärken, wollen Sie heute ein Klimaschutzgesetz für das Land Rheinland-Pfalz verabschieden. Statt sich in großem Maßstab an einem Klimaschutzprogramm des Bundes zu beteiligen, bringen Sie heute diesen Gesetzentwurf ein.
Statt dem Programm zur energetischen Gebäudesanierung der Bundesregierung zuzustimmen, durch das sicher mehr CO2 eingespart worden wäre, als es in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist, wollen Sie heute dieses Gesetz ohne Kostenabschätzung und ohne Gesetzesfolgenabschätzung verabschieden. Das ist in hohem Maße unglaubwürdig.
Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren lange und intensiv mit diesem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Herr Braun, Sie haben in Ihrer Einbringungsrede sinngemäß gesagt, dass wir, die CDU-Fraktion, uns entscheiden müssen, wie wir uns positionieren: Entweder sei das Gesetz eine leere Hülle, oder es seien dramatische Auswirkungen auf die Wirtschaft zu befürchten. – Das parlamentarische Verfahren ist genau dazu da, um diese Dinge zu klären.
Aus unserer Sicht hat es sich geklärt. Sie sind nämlich der Wirtschaft sehr weit entgegengekommen – so weit, dass Sie sogar die Liegenschaften der Kammern explizit vom Sanierungskonzept ausnehmen. Weitere Änderungen zeigen aus unserer Sicht sehr deutlich: Dieses Gesetz ist tatsächlich kaum mehr als eine leere Hülle.
Genau deshalb sind wir der Meinung, dass es ein Leichtes gewesen wäre, für dieses Gesetz eine Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen. Sogar die Frau Ministerin war dazu bereit und hat es explizit angeboten. Wenn die Parlamentsmehrheit sie darum gebeten hätte, hätte sie an dieser Stelle eine Gesetzesfolgenabschätzung durchführen lassen. Vielen Dank für Ihre Bereitschaft!
Leider wollte die Mehrheit des Parlaments das nicht. Das ist aus meiner Sicht vielsagend. Auch der Landtag muss sich nämlich bewusst sein, welche Folgen seine Entscheidungen haben können, insbesondere wenn ein Fraktionsgesetzentwurf eingebracht wird, man hier also nicht über Gesetzentwürfe der Landesregierung diskutiert.
Bei diesem Gesetzentwurf sehen wir eine zentrale Schwäche. Hier ist noch nicht einmal bekannt, wie eigentlich unsere Ausgangssituation ist: Wo stehen wir denn heute? Wir wissen immer noch nicht, wo wir heute stehen. Wie sieht der Pfad bis 2020, 2030, 2040 und 2050 aus? Wir kennen ihn nicht. Werden wir da locker hinkommen?
(Pörksen, SPD: Wo Sie stehen, kann ich Ihnen nicht sagen! – Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber dies ist das Grundproblem: Keiner kann uns sagen, bei wie vielen Prozentpunkten an Einsparungen wir heute stehen. Herr Pörksen, das ist das Problem; denn das soll letztendlich erst nach Beschluss des Gesetzes errechnet werden. Es ist aus unserer Sicht schlichtweg die falsche Reihenfolge, in der man an dieses Gesetz herangeht.
Durch eine Gesetzesfolgenabschätzung hätte all dies geklärt werden können. Aber die wurde nachdrücklich abgelehnt. Hierdurch zeigt Rot-Grün erneut, welchen Stellenwert für sie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise hat. Das ist wohl der Grund dafür, warum RheinlandPfalz so dasteht, wie es eben dasteht.
Herr Braun, ich will noch einmal auf Ihre Erklärung, dass es sich um ein Rahmengesetz handelt, eingehen. Die Presse hat das dankenswerterweise aufgegriffen. Auch ich wusste das nicht. Aber es ist so: Es gibt keine Rahmengesetze mehr. Die waren im Land auch noch nie vorgesehen. Auf der Bundesebene gab es sie nach Artikel 75 Grundgesetz einmal, aber auf der Landesebene hat es sie noch nie gegeben. Das heißt, es gibt diese Unterscheidung nicht, und deshalb ist der Gesetzentwurf, wie Sie ihn hier vorlegen, nach wie vor eine leere Hülle.
Deshalb stellt sich die Frage, ob man für ein solches Vorhaben tatsächlich ein Gesetz braucht. Ich will drei Punkte herausgreifen: Für die Festlegung von Klimaschutzzielen brauchen Sie aus unserer Sicht kein Gesetz. Für Ihre Energiewendeziele – 100 % regenerative Energien bis 2030 – haben Sie auch kein Gesetz gebraucht. Das haben Sie einfach festgeschrieben. Die Sanierung der Landtagsgebäude ist eine rein exekutive Aufgabe. Auch hierfür brauchen wir kein Gesetz. Wenn der LBB seine Arbeit richtig machen würde, hätten wir da keine Probleme. Auch für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts brauchen wir kein Gesetz. Sie haben vor Kurzem – darüber debattieren wir wahrscheinlich morgen – die Strategie zur Fachkräftesicherung vorgestellt. Auch um die Landesregierung hier arbeiten zu lassen, war kein Gesetz nötig.
Dies führt uns zu dem Schluss, dass dieses Gesetz zwei Zwecken dient: Zum einen könnte es durch die eine oder andere schwammige Formulierung eine ausreichende Grundlage dafür liefern, dass man in Zeiten, in denen man nicht mehr an der Regierung ist, ein dauerhaftes Streitthema hat.
Zum anderen, Herr Dr. Braun, ist dieses Gesetz für die GRÜNEN zur Befriedung ihrer eigenen Basis notwendig. Das zeigt auch die Marketingkampagne, die Sie mit hohem Aufwand rund um diesen Gesetzentwurf durchgeführt haben.
Sie haben in der Ausschusssitzung noch einmal gesagt, Sie wollten keine Gesetzesfolgenabschätzung, weil dies die Verabschiedung des Gesetzes verzögern würde. Eine Verzögerung ist nur dann schlimm, wenn sie nicht in den Marketingplan passt. Das ist natürlich kein ausreichender Grund, um ein Gesetz zur Regelung von Dingen zu machen, für die man eigentlich kein Gesetz braucht.
Abschließend will ich noch zwei Sätze zu unserem Entschließungsantrag sagen. Ich habe Ihnen eben erläutert, warum wir kein Gesetz brauchen. Wir haben in unserem Entschließungsantrag dargestellt, wie man Ihre zentralen Inhalte letztlich ohne Gesetz umsetzen kann.
zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und der Europäischen Union. Es ist eine Aufforderung, ein kosteneffizientes Gebäudesanierungsprogramm vorzulegen, und selbstverständlich die Bereitschaft der CDU, an einem Klimaschutzkonzept mitzuarbeiten. Aber unter diesen Umständen lehnen wir selbstverständlich dieses Gesetz ab.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vizepräsident Dr. Braun hat bei der Einbringung ausführlich die Ziele des Gesetzes dargelegt. Deshalb will ich diese nicht noch einmal wiederholen. Dass ich anderer Meinung wie Herr Kollege Brandl bin, wird Sie nicht verwundern. SPD und GRÜNE haben ganz klare Vorstellungen, was mit diesem Klimaschutzgesetz und mit diesem Klimaschutzkonzept erarbeitet werden soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Hintergrund ist, dass Klimaschutz uns alle angeht. Viele Kommunen haben Klimaschutzkonzepte erarbeitet. Viele Kommunen sind Klimaschutzbündnissen beigetreten. Jeder Einzelne von uns versucht, das Klima zu schützen, Energie zu sparen und somit die Umwelt zu schonen.
Herr Kollege Brandl, andere Bundesländer haben bereits Klimaschutzgesetze und -konzepte. Andere sind auf
dem Weg. Heute war im Pressespiegel – Sie haben es vielleicht gelesen – eine Auflistung. Vier weitere Bundesländer sind auf dem Weg, drei haben es schon, wir sind auf dem Weg. Andere überlegen gerade.
Sie haben die Bundesebene angesprochen. Wir hätten gern auf Bundesebene ein Klimaschutzgesetz gehabt. Leider hat die CDU bei den Verhandlungen zur Großen Koalition das nicht mitgemacht. Wir hatten das im Wahlprogramm stehen. Die CDU hat es abgelehnt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die CDU hier in Rheinland-Pfalz ein Klimaschutzgesetz ablehnt. Das sage ich zur Klarstellung.
Herr Kollege Dr. Braun hat bereits den Petersberger Klimadialog erwähnt. Da ist Bewegung drin. Die USA haben erklärt, dass sie sich stärker dem Klimaschutz widmen und Programme auflegen wollen. Das ist gut so. Es macht wenig Sinn, den globalen Klimawandel zu bejammern und ihn nicht vor seiner eigenen Haustür zu klären.
Wir wollen mit diesem Klimaschutzgesetz unseren Beitrag in Rheinland-Pfalz leisten, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Warum ausgerechnet die CDU RheinlandPfalz nicht mitmacht, erschließt sich uns leider nicht.
Der Entschließungsantrag, den Sie vorgelegt haben, beschreibt im Grunde gute Ziele. In manchen Teilen könnte man mitgehen. Das ist eine leere Hülle, weil es nicht konkret wird und keine konkreten Maßnahmen einfordert.
Ich will noch kurz den Weg der Anhörung beschreiben, weil das bei der gesamten Bewertung des Gesetzes interessant ist. Die kommunalen Spitzenverbände haben diesem Entwurf zugestimmt. Der Verband kommunaler Unternehmen, die Handwerkskammern, die Wissenschaft, die Planungsgemeinschaften, der Bundesverband Erneuerbare Energien – all diese Organisationen und Gesellschaften – unterstützen unser Klimaschutzgesetz in Rheinland-Pfalz.
Wir hatten auch kritische Stimmen. Die IHK, der Landesverband der Unternehmer, der Verband der Chemischen Industrie und die Anmerkung vom Rechnungshof sind zu nennen. Im Grunde sind drei wesentliche Punkte übrig geblieben. Das betrifft die Änderung des Landesplanungsgesetzes. § 13 des Entwurfs haben wir gestrichen.
An dieser Stelle darf ich den Hauptgeschäftsführer Werner Simon zitieren, Herr Präsident. Die Ausgangslage war, unser Fraktionsvorsitzender Hering betont, es wird keine zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaftsbetriebe geben. Das freut die Landesvereinigung der Unternehmerverbände. „Das war für uns die entscheidende Maßgabe, andernfalls wäre die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts unter die Räder gekommen“, sagt Werner Simon.
Es wird deutlich, wir haben die Anregungen und die Kritik der Wirtschaft aufgenommen, ernst genommen und haben beispielsweise diesen Paragrafen geändert.
Der zweite Punkt von der IHK, dem LVU und vom Landesverband der Chemischen Industrie war die Parlamentsbeteiligung. Das heißt, wenn das Gesetz verabschiedet und das Klimaschutzkonzept erarbeitet wird, dann soll das Parlament im Zuge des Klimaschutzkonzeptes mit beteiligt werden. Das hat dankenswerterweise auch Frau Ministerin Lemke mit unterstützt. Wir waren uns direkt einig, dass wir das aufgreifen, so machen und das Parlament bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes beteiligen. Hier gab es Zustimmung von Tibor Müller von der IHK Pfalz, der das federführend für die Kammern begleitet hat.
An diesen zwei Positionen will ich deutlich machen, wir haben nicht stur etwas durchgepeitscht, sondern wir haben das ernst genommen, was an Kritik kam. Wir haben das aufgegriffen und umgesetzt. Somit kann ich sagen, wir haben mit diesem Gesetzentwurf mittlerweile eine breite Zustimmung hinter uns.
Der letzte Punkt – Herr Brandl, Sie haben es aufge- führt – ist die Kostenabschätzung. Hier sind wir der Meinung bzw. verweisen darauf, dass wir die Beteiligung des Parlaments beim Klimaschutz aufgenommen haben. Da alle Maßnahmen unter dem Haushaltsvorbehalt stehen – es muss alles im Haushalt abgesichert und im Doppelhaushalt verankert werden –, ist die Kostenkontrolle sozusagen gegeben.