Protocol of the Session on May 15, 2014

(Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Hüttner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen sehr theoretisch von der Lärmsituation, gerade was den Fluglärm betrifft. Ich möchte Ihnen einmal eine praktische Situation schildern.

An den Ostertagen war ich in Schwabenheim. Schwabenheim liegt drei Kilometer Luftlinie hinter MainzLerchenberg. Dort war eine Open-Air-Veranstaltung. Es gab einige Reden, aber kein Mikrophon. Es war Ostwind. Die Reden wurden alle 30 Sekunden unterbrochen, weil man auf eine Distanz von mehr als 3 Metern den Redner nicht mehr verstanden hat. Das ist Fakt. Das ist die Tatsache. So müssen die Leute leben. Das ist die Realität. Diese muss verändert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Fluglärm ist meines Erachtens in ganz großem Maß hausgemacht, weil wir eine schlechte Genehmigungsstruktur haben. Wenn wir keine Gesetzesinitiative haben, die dafür sorgt, dass wir bei der Festlegung der Flugrouten auch die Bürgerinnen und Bürger und die Menschen beteiligen, und die DFS dies ganz allein machen kann, dann haben wir dort das Kernproblem.

Deswegen ist es so wichtig, dass bei der DFS angefangen wird umzudenken. Diese muss auch einmal an die Menschen denken, die in der Region leben und mit dieser Situation klarkommen müssen. Man darf nicht nur an die wirtschaftlichen Interessen denken; denn die Menschen werden von dieser Situation krank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es gibt noch ganz viele offene Punkte, die heute noch nicht angesprochen wurden. Warum muss in Frankfurt jede Zwischenlandung stattfinden, ob das Cargo oder im Personenverkehr ist? Das ging auch an anderen Stellen. Warum sorgt man im technischen Bereich nicht für andere Komponenten? Warum gibt es nicht einen kontinuierlichen Sinkflug? Warum muss bereits in Bad Kreuznach gedreht werden?

Das lässt sich alles viel näher machen. Es käme zu einer Ersparnis von Kerosin und Lärm. Warum ändert man nicht den Abflug- und den Anflugwinkel? Andere Flughäfen machen uns das bereits vor. Wir sind doch nicht allein auf dieser Welt. In London wickelt man mit zwei Landebahnen mehr Verkehr ab als in Frankfurt mit drei Lande- und drei Startbahnen.

Es geht doch. Andere Flughäfen haben diese Verfahren. Wir brauchen keine jahrelangen Tests mehr.

(Glocke des Präsidenten)

Lassen Sie uns das Problem gemeinsam und in Berlin angehen; denn dort liegt in der Tat der Ball.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Aktuelle Stunde abgehandelt.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Grundversorgung mit Breitband garantieren

und dynamisch entwickeln

Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN

Drucksache 16/3376 –

Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Medien und Netzpolitik – Drucksache 16/3463 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Markus Klein.

Bitte schön.

Herr Präsident, vielen Dank.

Der vorliegende Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ersetzt den Antrag – Drucksache 16/2738 –, der Gegenstand einer Anhörung und mehrerer Beratungen im Ausschuss für Medien und Netzpolitik war. Der nun vorliegende Antrag wurde am 20. März vom Ausschuss für Medien und Netzpolitik beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktion wird der Antrag angenommen.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Danke schön, Herr Kollege Klein.

Frau Kollegin Pia Schellhammer hat das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag heben wir erneut im Plenum die Bedeutung der Breitbandversorgung in Rheinland-Pfalz hervor. Die gesellschaftliche Teilhabe ist ohne eine gute Versorgung mit Breitband nicht mehr möglich, aber auch die wirtschaftliche Entwicklung unserer Kommunen hängt direkt damit zusammen, inwieweit die Kommunen eine entsprechende Breitbandversorgung haben. Der Ausbau ist insbesondere im ländlichen Raum eine Herausforderung. Deshalb ist es gut, dass wir uns im Landtag mit diesem Antrag länger befasst und eine Anhörung dazu durchgeführt haben.

Der vorliegende Antrag dokumentiert die Anstrengungen, die das Land Rheinland-Pfalz unternommen hat, insbesondere in den letzten drei Jahren durch die Arbeit des Breitbandprojektbüros, die Förderung und den Ausbau von Breitbandversorgung zu intensivieren. Die Förderpolitik des Landes – vielleicht kurz in Zahlen –: Im Doppelhaushalt 2012/2013 standen 11,2 Millionen Euro GAK-Fördermittel, aber auch 5 Millionen Euro landeseigene Mittel zur Verfügung. Im neuen Doppelhaushalt 2014/2015 stehen weiterhin GAK-Mittel zur Verfügung. Um die Grundversorgung im ländlichen Raum zur Verfügung zu stellen, stehen 5 Millionen Euro Landesmittel, aber auch 5 Millionen Euro direkt im Topf der Kommunen im Einzelplan 20 zur Verfügung.

Die Breitbandpolitik des Landes ist erfolgreich. In den letzten zwei Jahren konnte die Versorgung beispielsweise mit 50 Mbit/s um das Fünffache gesteigert werden. Aber auch die Grundversorgung konnte gesteigert werden. Die Grundversorgung wird derzeit mir einer Versorgung über 2 Mbit/s definiert. 2011 lag diese Versorgung noch bei 93,9 % der Haushalte. Anfang 2014 ist die Versorgung auf 98,2 % gestiegen. Aber insbesondere die letzten weißen Flecken stellen eine große Herausforderung für das Land und den ländlichen Raum dar. Was wir leider merken ist, dass der Markt in diesen ländlichen Regionen versagt und der Breitbandausbau von den Telekommunikationsunternehmen nicht vorangetrieben wird.

Was sind die Konsequenzen aus diesem Marktversagen? – Das Land wird seine Förderpolitik weiterentwickeln und fortführen, aber wir müssen feststellen, dort, wo der Ausbau trotz Fördermöglichkeiten des Landes

nicht erfolgt, müssen wir mit einem Universaldienst eine Verpflichtung zum Ausbau einführen. Diesen Weg sind bereits andere Länder wie die Schweiz oder auch Finnland gegangen.

Selbstverständlich, und das haben wir bei den Beratungen dieses Antrags gemerkt, passt dieses Thema Universaldienst nicht der geballten Lobby der Telekommunikationsunternehmen. Das haben wir auch bei der Anhörung im Ausschuss und als wir den Antrag eingebracht haben gemerkt. Aber die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf eine Breitbandgrundversorgung. Mit dem Universaldienst können wir dieses Recht verbindlich festschreiben. Wir sagen den Lobbyvertreterinnen und -vertretern ganz klar, unser Ansatz ist es, die Breitbandversorgung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger zu betrachten. Für sie müssen wir eine mögliche regulative Möglichkeit einführen, und das ist der Universaldienst.

(Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Wir haben natürlich die Anhörung zum Anlass genommen, das Thema Universaldienst kritisch zu hinterfragen und uns damit auseinanderzusetzen. Eine Sache ist definitiv klar geworden. Der Universaldienst ist kein schnelles Instrument. Es wird nicht schnell dazu führen, dass ein Effekt erzielt wird. Es ist eher ein nachgelagertes Instrument, und das haben wir durch die Änderung unseres Antrags gezeigt.

Was meine ich damit? – Wenn sich nicht noch mehr bewegt, sich im ländlichen Raum vonseiten der Telekommunikationsunternehmen nicht mehr engagiert wird, muss ein Universaldienst dafür sorgen, dass die Menschen im Westerwald oder in der Eifel ein Recht auf Grundversorgung erhalten. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass eine Grundversorgung dynamisch ist.

Derzeit wird gesagt, die Grundversorgung ist hergestellt, wenn über 2Mbit/s versorgt ist. Aber diese Grundversorgung ist dynamisch und orientiert sich an den Herausforderungen, den technischen Weiterentwicklungen des Internets. Deswegen müssen wir sagen, wenn es eine Möglichkeit gibt, den Universaldienst festzulegen, dass wir damit garantieren können, dass der ländliche Raum nicht abgehängt wird, dann ist es ein geeignetes, aber ein nachgelagertes Mittel.

Wenn wir uns anschauen, wie dieser wichtige Bereich der Infrastrukturpolitik auf anderen Ebenen gehandhabt wird, dann können wir leider sagen, nicht nur der Markt versagt, sondern auch die Bundesebene, nämlich außer Ankündigungen und einer nebulösen digitalen Agenda unternimmt die Bundesebene leider nichts. Der Bund lässt die Menschen beim Ausbau der Breitbandversorgung im Stich. Insbesondere für den ländlichen Raum ist diese Untätigkeit der Bundesregierung bedauerlich.

(Glocke des Präsidenten)

Das Land Rheinland-Pfalz hingegen bietet eine gezielte Beratung an, unterstützt die Kommunen durch das ge

änderte Gemeindewirtschaftsrecht und bietet weiterhin Förderprogramme an.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dötsch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag zur Breitbandversorgung hat sicherlich eine gute Diskussion in das Plenum gebracht, die Diskussion über die Breitbandversorgung, eine wichtige Diskussion, die wir in diesem Hause immer wieder führen müssen. Allerdings konzentriert sich dieser Antrag insbesondere – das ist in der Rede meiner Vorrednerin deutlich geworden – auf den Universaldienst. Dazu hat diese Anhörung stattgefunden, von der meine Vorrednerin sprach.

Es hat sich klar herausgestellt, dass die Experten vor weitreichenden Folgen dieses Universaldienstes warnen. Danach führt der Universaldienst nicht zur Wahl der optimalen Infrastruktur, sondern zur Realisierung eines Mindeststandards und zum Einsatz von veralteter Technologie, der zu befürchten ist.