Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrten Damen und Herren! Ungeachtet aller verfassungsrechtlicher Fragen haben wir hier eine verfassungspolitische Grenze überschritten. Ich sage ganz deutlich, wir müssen doch als Gesetzgeber heute handeln und nicht warten, was ein Verfassungsgericht sagt,
um sich ein Gesetz kassieren zu lassen, bei dem wir heute schon wissen, dass bereits der böse Anschein der Wahlbeeinflussung entstanden ist. Sie wollen warten, bis Ihnen das Gericht das Gesetz wieder von der Tagesordnung hebt.
Herr Hering sagte so schön, es wird dann keine Unruhe, sondern ein Rundschreiben geben. Dieses Rundschreiben von Ihnen wird dann eine Bankrotterklärung zu Ihrem Gesetzgebungsverfahren und Ihrer Gesetzgebungskompetenz sein.
Heute können Sie zeigen, dass Sie die Entscheidung treffen und nicht das Gericht. Sie wollen wieder einmal mit dem Kopf durch die Wand. Wir sagen als CDUFraktion ganz deutlich: Auch das Ziel der Frauenförderung heiligt den Zweck der Mittel nicht.
Wir sagen deutlich, wir möchten als Gesetzgeber klarmachen, dass der Gesetzgeber Gesetze gemacht hat. Dieser Gesetzgeber von Rot-Grün hat mit Mehrheit ein Gesetz auf den Weg gebracht, das höchst umstritten ist. Es kam kurz vor der Wahl. Dieser Gesetzgeber ist auch verpflichtet, dann wieder für Ordnung und Rechtssicherheit zu sorgen. Es ist eine Bankrotterklärung, auf das Verfassungsgericht warten zu wollen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern hat Herr Köbler das Bild vom Glashaus gebracht. Wenn man in diesem sitzt, sollte man nicht mit Pflastersteinen schmeißen, Frau Klöckner.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Baldauf, CDU: Die neue Masche hier! Hat man euch das für die zwei Tage aufgeschrieben?)
Wir gehen einmal ein Jahr zurück. Im Frühjahr 2013 hat auch die CDU-Fraktion im Landtag gesagt, ihr sei es ein ernsthaftes Anliegen – auch Ihnen, Frau Klöckner –, den Anteil der Frauen in Kommunalparlamenten zu erhöhen.
Warten Sie einmal ab. Auch Sie seien bereit, eine Gesetzesänderung des Kommunalgesetzes vorzunehmen.
Seien Sie doch bitte einmal ruhig. Sie haben einen eigenen Gesetzesvorschlag eingebracht, der komplett identisch ist mit dem Gesetzesvorschlag, den Rot-Grün mit Mehrheit verabschiedet hat, bis – – –
(Frau Klöckner, CDU: Nein, nicht komplett! – Bracht, CDU: Bleiben Sie bei der Wahrheit! – Weitere Zurufe von der CDU)
Jetzt hören Sie doch einmal zu. Auch Ihr Vorschlag sah vor, den Zusatz auf dem Stimmzettel vorzusehen, den Artikel 3 des Grundgesetzes draufzuschreiben.
Eben haben Sie in vielen Zitaten gesagt, der Wählerwille muss unbeeinflussbar sein. Man darf dem Wähler nichts erzählen.
Jetzt gibt es eine Reihe von intensiven Auseinandersetzungen verfassungsrechtlicher Art mit dem Gesetzesvorhaben von Rot-Grün. Ernst zu nehmende Gutachten kommen zu dem Ergebnis, das sei verfassungsgemäß. Der Wissenschaftliche Dienst, der sich am umfangreichsten mit der Frage auseinandergesetzt hat, hat gesagt, wir halten es für verfassungsgemäß. Aber wenn man sich die Gegenargumente anhört, dann ist eines gegebenenfalls problematisch. Das ist der Zusatz mit dem Artikel 3. Diese Aufforderung ist vom Inhalt her an die staatliche Gewalt und nicht an die Bürger gerichtet.
Es wird gesagt, wenn jemand zu dem Ergebnis kommt, es könnte verfassungswidrig sein, dann ist es nicht der einzige Unterschied, die Quotenangabe, sondern es ist Artikel 3 der Verfassung, der auf dem Stimmzettel steht, bei dem eine Beeinflussung gesehen werden könnte. Das sagen die wenigen kritischen Stimmen. Genau das haben Sie mit beantragt. Deswegen sitzt Frau Klöckner im Glashaus. Da ist eine solche Tonart nicht angemessen und vernünftig.
Sie haben damals gesagt, es müsse intensiv geprüft werden, Sie hätten das verfassungsrechtlich bis zum Letzten mit Ihren Juristen geprüft.
Sie haben das persönlich gesagt, Sie hätten Rücksprache mit Juristen gehalten, und Sie hielten nur Artikel 3 für vertretbar.
uns zu drängen, das Gesetz zurückzunehmen. Sie befürchten Folgendes: Sollte es zu einer Korrektur beim Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz kommen, dann würde in einem Verfassungsgerichtsurteil deutlich werden, dass Ihr Vorschlag auch verfassungsmäßig problematisch gewesen ist. Das wollten Sie sich nicht bescheinigen lassen. Deswegen wollen Sie das Gesetz heute ändern. Das ist die Taktik, die dahintersteckt, Frau Klöckner.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Baldauf, CDU: So ein Quatsch! – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)
denn Ihr Gesetzentwurf heute korrigiert Ihren Antrag für ein Gesetz vom April 2013. Sie korrigieren mit Ihrem Gesetz Ihren eigenen Gesetzesantrag. Das soll der Öffentlichkeit deutlich werden. Sie korrigieren sich selbst als CDU-Landtagsfraktion.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Baldauf, CDU: Das ist ein Änderungsantrag zu Ihrem Gesetz! – Zuruf des Abg. Bracht, CDU – Weitere Zurufe von der CDU)
Nein. Hätte der rheinland-pfälzische Landtag über Ihre Gesetzesinitiative abgestimmt, würden Sie es heute korrigieren. Sie korrigieren Ihre Meinung von vor 11 Monaten.