Protocol of the Session on March 27, 2014

Herr Präsident, zum Themenkomplex Dienstleistungs- und Beratungsverträge für den Flughafen Hahn fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Verträge für Dienstleistungen und Beratungen für die Entwicklung und den Betrieb am Flugha

fen Hahn gab es pro Jahr in den vergangenen fünf Jahren?

2. Welches jährliche finanzielle Gesamtvolumen hatten diese Verträge in den vergangenen fünf Jahren?

3. Mit welchen Firmen, Institutionen oder Personen wurden diese Verträge abgeschlossen (Verträge mit einem Volumen ab 20.000 Euro)?

4. Welche dieser Verträge spielen in den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen welche Rolle?

Herr Minister Lewentz, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

(Pörksen, SPD: Oh, das wird ein langer Vortrag!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Angst, das wird nicht alles vorgetragen.

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bracht und Licht betrifft Verträge für Dienstleistungen und Beratungen für die Entwicklung und den Betrieb am Flughafen Hahn. Ein Zeitraum der vergangenen fünf Jahre wird abgefragt, also der Zeitraum seit Übernahme der Fraport-Anteile an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH im Jahr 2009.

Bevor ich auf die Beantwortung der einzelnen Fragen eingehe, gestatten Sie mir bitte vorab eine Anmerkung. In letzter Zeit gab es bereits mehrere Große und Kleine Anfragen, die sich mit Gutachten, Studien und Beratungen, mit Expertisen und Dienstleistungen und vielem mehr befasst haben. Ich verweise insoweit ausdrücklich auf die entsprechenden Drucksachen mit den Antworten

zur Großen Anfrage 16/2857 – Drucksache 16/3032–, – zur Großen Anfrage 16/2532 – Drucksache 16/2698 –, – zur Kleinen Anfrage 1323 – Drucksache 16/2031 –, – zur Kleinen Anfrage 1247 – Drucksache 16/1943 – und – zur Kleinen Anfrage 224 – Drucksache 16/341 –.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Hahn geht es um einen sehr komplexen Neuausrichtungsprozess, der in Abstimmung mit der Europäischen Kommission erfolgen soll. Entsprechende Beratungen, rechtlicher wie betriebswirtschaftlicher Art, sind zwingend erforderlich. Das steht außer Frage. Eine genaue Zusammenstellung aller angefragten Daten war in der kurzen Zeit – Sie haben die Frage vorgestern vormittags beim Landtag eingereicht – für die Beantwortung nur schwer möglich. Das werden Sie nachvollziehen können. Sollte es trotz großer Sorgfalt einen Bedarf für eine Nachberichterstattung geben, werde ich diesem selbstverständlich nachkommen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage auf der Grundlage der erfolgten Abfragen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Die Landesregierung hat für die Entwicklung und den Betrieb am Flughafen Hahn die folgende Anzahl von Aufträgen für Dienstleistungen und Beratungen in dem jeweiligen Jahr erteilt:

2009: 5 Aufträge, – 2010: 0 Aufträge, – 2011: 4 Aufträge, – 2012: 9 Aufträge und – 2013: 5 Aufträge.

Dabei handelt es sich teilweise auch um Aufträge, die über mehrere Jahre liefen. Insgesamt waren mit diesen Verträgen und entsprechenden Aufträgen, die bereits vor 2009 erteilt wurden, folgende finanzielle Aufwendungen in den jeweiligen Jahren verbunden:

2009: rund 320.000 Euro, – 2010: rund 146.000 Euro, – 2011: rund 398.000 Euro, – 2012: rund 1.670.000 Euro und – 2013: rund 3.584.000 Euro.

Ab dem Jahr 2012 ging es insbesondere um den Neuausrichtungsprozess und die durchgeführte weltweite Markterkundung. Aufträge mit einem Gesamtvolumen ab 20.000 Euro wurden dabei im fraglichen Zeitraum mit folgenden Auftragnehmern geschlossen:

Dorsch Consult DC Airport, – IWS Institut für Wirtschaft, – Pricewaterhouse Coopers AG (PWC) Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, – Pricewaterhouse Coopers (PWC) Rechtsanwaltsge- sellschaft, – ConTrust Mainz, – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., – McDermott, Will & Emery, Rechtsanwälte, – K&L Gates, Rechtsanwälte, – KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, – KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, – NACO, – A.T. Kearney und – 2 Einzelpersonen, deren Namen zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte öffentlich nicht genannt werden können.

Auf die Abfragen teilten FFHG und EGH folgende Auftragserteilungen für Dienstleistungen und Beratungen für die Entwicklung und den Betrieb am Flughafen Hahn im jeweiligen Jahr mit:

2009: 39 Aufträge, – 2010: 17 Aufträge, – 2011: 14 Aufträge, – 2012: 20 Aufträge und – 2013: 16 Aufträge.

Dabei handelt es sich teilweise auch um Aufträge, die über mehrere Jahre liefen. Nach den Angaben von FFHG und EGH war mit diesen Aufträgen ein jährliches finanzielles Gesamtvolumen in folgender Höhe verbunden:

2009: rund 624.000 Euro, – 2010: rund 677.000 Euro,

2011: rund 195.000 Euro, – 2012: rund 775.000 Euro und – 2013: rund 214.000 Euro.

Das finanzielle Volumen aus Verträgen, die vor 2009 abgeschlossen worden sind, aber in diesem Zeitraum noch liefen, wurde nicht berücksichtigt. Aufträge mit einem Gesamtvolumen ab 20.000 Euro wurden dabei im fraglichen Zeitraum mit folgenden Auftragnehmern geschlossen:

FSG Flughafen Service GmbH, – Zweckverband Flughafen Hahn, – Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, – FIRU (Planungsleistungen), – TRIWO, IRP, FIRU (Geschäftsbesorgungsvertrag), – Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (Geschäftsbesor- gungsvertrag) und – Einzelpersonen, deren Namen öffentlich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht genannt werden kön- nen.

Zu Frage 4: Wie Sie wissen, nimmt die Landesregierung zu laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen grundsätzlich keine Stellung. Mir ist jedoch nicht bekannt, dass andere Verträge Gegenstand von entsprechenden Ermittlungen wären, als dies die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 21. März 2014 bekannt gegeben hat. Aus dieser Pressemitteilung darf ich Ihnen zwei Sätze zitieren: „Im Jahr 2005 schloss die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH nach einer zuvor durchgeführten Ausschreibung mit einem Dienstleistungsunternehmen einen Vertrag, auf dessen Grundlage dieses die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt-Hahn durchführte. (…) Im April 2009 wurde der 2005 geschlossene Vertrag nochmals um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2014 verlängert.“

Ansonsten kann ich nur auf die entsprechenden Pressemeldungen der Staatsanwaltschaft verweisen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Bracht.

Herr Minister, sind Sie bereit, die Antworten, die Sie jetzt zum Schutz von Persönlichkeitsrechten nicht geben konnten, im zuständigen Ausschuss gegebenenfalls in nicht öffentlicher oder vertraulicher Sitzung zu geben? Sind Sie bereit, zu den in der Frage 4 erwähnten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im zuständigen Ausschuss Auskunft zu geben?

Soweit mir das im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten möglich ist, sehr gerne. Bezüglich der staatsanwalt

schaftlichen Ermittlungen müssen wir Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen, was mir da möglich ist zu antworten. Selbstverständlich gebe ich aber sehr gerne Auskunft.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Minister, Sie haben in Ihrer Auflistung eine Reihe von Gutachten genannt. Können Sie sagen, welche dieser Gutachten sich wann und wie mit den Dienstleistungsverträgen beschäftigt haben?

Das war bei einzelnen der Fall. Das gehört aber auch teilweise zu dem Komplex, den Herr Bracht abgefragt hat. Auch darüber können wir sehr ausführlich – da müssen aber die Geschäftsführer nebendran sitzen – in einer Ausschusssitzung sprechen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Steinbach.

Wir haben uns sehr intensiv mit der Frage des einen geprüften Falles in der zurückliegenden gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses und des Wirtschaftsausschusses und mit der Fragestellung von Vergaben am Hahn beschäftigt. Dort wurde vereinbart, dass wir die Erörterung dieses Themas am 10. April in der kommenden Sitzung des Innenausschusses fortsetzen. Das ist dazu der Sachstand. Sind Sie dann in der Lage, aufgrund der neuen Erkenntnisse – auch auf der Grundlage dessen, was der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde und was die Staatsanwaltschaft dann an Antworten sozusagen zugelassen hat – weitere Berichte zu geben, Herr Minister?

Ich denke schon. Wie ich eben zu Herrn Bracht ausgeführt habe, selbstverständlich.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Blatzheim-Roegler.

Herr Präsident! Herr Minister, können Sie mir die Frage beantworten, ob die Zahlungen, die innerhalb von Ver

trägen für Sportsponsoring geleistet worden sind, jemals Thema im Aufsichtsrat waren? Ich erinnere beispielsweise an die 500.000 Euro, die zwischen 2004 und 2013 an die HSG Irmenach-Kleinich-Horbruch geflossen sind. Damals war Herr Kollege Licht Vorsitzender dieses Fördervereins. Wurden diese Summen oder ähnliche im Aufsichtsrat thematisiert?

Frau Blatzheim-Roegler, ich denke, der ganze Komplex „Sponsorleistungen der FFHG“ wurde in den Ausschusssitzungen sicherlich intensiv behandelt. Das wurde parlamentarisch öffentlich behandelt. Garantiert hat auch der Aufsichtsrat darüber gesprochen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Minister, zur Entwicklung des Flughafens wurde vor einiger Zeit eine sogenannte Task Force gebildet. Zu dieser Task Force gehören auch Mitarbeiterinnen der Staatskanzlei. Inwieweit hat sich diese Task Force mit der Entwicklung der Dienstleistungsverträge beschäftigt?

Aufgabe der Task Force ist es, insbesondere die Zukunftsentwicklung des Flughafens Hahn zu begleiten. Wir haben dazu Aufträge gegeben, von denen ich Ihnen eben einige genannt habe. Die sind natürlich auch dort besprochen worden, weil es nach vorne gehen muss. Ich bin mir nicht sicher, ob einzelne Dinge, die bisher dem Betriebsablauf dienten, dort besprochen werden mussten. Ich glaube das eher nicht.

Aufgabe der Task Force ist es, dem Unternehmen entlang der politischen Aufträge, die wir gegeben haben, sozusagen zur Seite zur stehen. Wir haben gesagt, wir wollen Beteiligungen und möglicherweise Dritte finden, die dort einsteigen können. Wir haben ein entsprechendes weltweites Verfahren auf den Weg gebracht. Hauptaufgabe der Task Force war es, den europäischen Prozess, also die Diskussion, die Gespräche mit der Europäischen Kommission zu begleiten.

Eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Steinbach.

Herr Staatsminister, im Fokus der öffentlichen Debatte steht zurzeit ein besonderer Vergabevorgang im Bereich der FFHG. Dazu die konkrete Nachfrage: Die FFHG hat

einen fakultativen Aufsichtsrat. Können Sie bitte einmal erläutern, wer seit dem Jahr 2005 außer den Vertretern des Ministeriums Mitglied in diesem Aufsichtsrat war?

Herr Steinbach, sind Sie mir nicht böse, aber ich habe eigentlich eine Frage in eine andere Richtung erwartet. Ich muss Ihnen sagen, Ihre Frage ist über die Fragestellung nicht gedeckt. Eine entsprechend genaue und detaillierte Vorbereitung habe ich deswegen nicht durchgeführt. Das melde ich Ihnen aber gerne nach. Ist das in Ordnung?