Zum anderen wird aber auch dargelegt, dass die mit dem Gesetz verbundenen Eingriffe in das Datenschutzrecht der Betroffenen unverhältnismäßig seien.“ So das Zitat.
Wir schließen uns dieser Meinung an. Wir finden es eigentlich dramatisch, dass sich andere Bundesländer einfach darüber hinwegsetzen.
Ein weiterer Punkt ist der Aufbau von Bürokratie. In jedem Bereich wollen wir Bürokratie abbauen, hier schaffen wir neue. Was ist die Folge? – Es werden wichtige Ressourcen der Tierschutzverbände gebunden, nämlich wichtiges, überwiegend ehrenamtlich eingebrachtes Engagement fließt dann in Formulare, Papiere, Gutachten und Klageschriften, wird dadurch gebunden und kommt im konkreten Tierschutz zu kurz, nämlich zum Beispiel in der Tierrettung, der Pflege und der Versorgung von Tieren.
Wir denken, wir müssen unser Engagement genau dort im Tierbereich belassen und nicht an den Schreibtisch führen.
Die Weiterentwicklung des Tierschutzes ist für uns nicht die Möglichkeit zu klagen. Wenn wir den Tierschutz verbessern wollen, dann müssen wir in der Gesellschaft deutlich machen, dass Tiere unsere Mitgeschöpfe sind, aber wir müssen auch wissenschaftliche Studien aufgreifen, die zur besseren Tierhaltung dienen, Forschungen fördern, die aufgrund von Alternativmethoden zum Beispiel Tierversuche reduzieren oder irgendwann komplett unnötig machen. Das ist gerade bei der letzten Verleihung des Forschungspreises an ein großes Unternehmen gelungen, das im Bereich der Reizwirkung von Chemikalien auf Haut und Augen geforscht hat. Unser Ansinnen muss in die Richtung gehen, dass wir Tierversuche so weit wie möglich reduzieren.
Jetzt möchte ich noch kurz auf die Zoos eingehen. Zoos sind ganz wichtige Bildungseinrichtungen, die auch maßgeblich zu biologischen Erkenntnissen über Tiere beitragen. Sie sind stark kontrollierte Tiereinrichtungen,
die wissenschaftlich gestützt hohe Fachkenntnisse vorweisen. Mit dem neuen Gesetz würden Klagen auf die Zoos zurollen, die das Fortbestehen sehr schwierig machen würden.
Deswegen möchte ich jetzt auf den Änderungsantrag eingehen. Unabhängig davon, dass es meines Erachtens sehr ungeschickt ist, ihn heute Mittag um 15:00 Uhr hier auf den Tisch gelegt zu bekommen und nicht auf die einzelnen Punkte eingehen zu können,
muss ich dennoch sagen, er wirft erst einmal die Frage auf, wieso die Zoos jetzt plötzlich ihre Zuständigkeit im Naturschutzrecht haben und nicht mehr bei den Tierschutzbehörden
und warum jetzt erst Regelungen zur Anerkennung der Tierschutzorganisationen in diesem Antrag konkretisiert werden.
Zuletzt steht die Antwort auf unsere Frage, ob das Gesetz überhaupt verfassungskonform ist, immer noch aus. Diese Frage ist immer noch offen.
Das heißt, wir hatten keine Möglichkeit der Rückkoppelung. Entweder besprechen wir das noch einmal im Ausschuss und gehen noch einmal auf die Details ein, oder Sie entscheiden sich für unseren Ansatz und sprechen sich gegen die Einführung eines Verbandsklagerechts aus;
denn durch Klagen und weitere Bürokratie können wir den Tierschutz nicht voranbringen, vielmehr muss unser Ansatz sein – das möchte ich noch einmal betonen –, dass die bereits vorhandenen Verordnungen und Tierschutzregeln konsequent umgesetzt werden müssen, sämtliche Kontrollinstanzen greifen, Forschungsinstitute und Unternehmen kontinuierlich daran arbeiten, Tierversuche unnötig zu machen, und wir alle uns als wache Bürger für das Wohl unserer Tiere einsetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Tierschutz hat in Rheinland-Pfalz eine gute und lange Tradition. Noch vor dem Bund wurde in Rheinland-Pfalz das Staatsziel Tierschutz in unsere Verfassung aufgenommen. Ich glaube, dass sich insbesondere die SPD-Landtagsfraktion – in der Vergangenheit, aber auch heute – und die SPD-geführten Landesregierungen dafür eingesetzt haben, Tiere als Mitgeschöpfe so zu achten, wie es angemessen, gut und richtig ist.
In der Vergangenheit wurden Standards geschaffen, die ich angemessen finde und die sichern, dass Tiere vernünftig behandelt werden. Aber um diese Standards geht es heute nicht, sondern es geht darum, wie diese Standards mit einem nach meinen Empfinden geeigneten Instrument ein Stück weit besser durchgesetzt werden können.
Es werden keine neuen materiellen Standards geschaffen, sondern ein Instrument, das Mitwirkungsrechte für anerkannte Verbände auf der einen Seite bietet und zum anderen die Möglichkeit gibt, gegen Entscheidungen den Rechtsweg einzulegen.
Nach meinem Empfinden ist das eine Normalität im Rechtsstaat und gerade hier geboten, weil Tiere nicht für sich selbst Partei ergreifen können. Dafür braucht es engagierte Menschen, die bereit sind, ehrenamtlich sehr viel Arbeit in Kauf zu nehmen und sich hier einbringen wollen.
Dieses Instrument des Verbandsklagerechts, das von der CDU in der Anhörung und in den Besprechungen im Ausschuss teilweise diskreditiert wurde, hat sich nach meinem Empfinden im Umweltschutz und im Bereich der Gleichstellung bewährt. Vor dem Hintergrund stelle ich mir schon die Frage, ob die CDU diese Errungenschaften in diesen Rechtsbereichen auch zurückdrehen möchte, wenn sie sich so pauschal gegen ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen wendet.
(Frau Schneider, CDU: Wir halten das für verfas- sungsrechtlich bedenklich! Das Schreiben des Justizministers konnte uns nicht über- zeugen! Er war sich selbst nicht sicher!)
Frau Kollegin Schneider, vielen Dank für Ihren Einwurf, es sei aus Ihrer Sicht verfassungsrechtlich bedenklich. Dann bringen Sie es vor das Verfassungsgericht. Nach unserem Empfinden ist diese Frage rechtlich umfassend geprüft worden.
Die Bedenken wurden in dem Schreiben des Justizministers, das Sie vorhin angesprochen haben, aufgegriffen.
Nach meinem Empfinden ist auch der Entwurf in Schleswig-Holstein anders strukturiert gewesen, weil er sich unter anderem auch mit Heimtieren auseinandersetzt. In Rheinland-Pfalz ist das nicht der Fall; aber ich
glaube, in diese Detaildiskussion müssen wir nun nicht mehr einsteigen, diese Diskussion haben wir im Ausschuss schon geführt. Wir haben die Anregungen, die im Ausschuss geäußert worden sind, sehr ernst genommen,
und ich finde, es war gerade ein Ausdruck dieser Ernsthaftigkeit, dass man sich eben nicht Claqueure bestellt hat, sondern auch diejenigen eingeladen hat, die gegebenenfalls negativ betroffen sind und Sorgen haben, um einen besseren Gesetzentwurf hinzubekommen. Ich glaube, dass dies nun mit den Änderungsanträgen so, wie sie gestellt werden, auch gegeben ist.
Eine Sorge, die man ernst genommen hat, ist, dass der Datenschutz leiden könnte. Ich glaube, dass dieses Anliegen geprüft wurde und es durch das Schreiben des Datenschutzbeauftragten entkräftet ist. Natürlich ist klar – dies kann ich gern an dieser Stelle noch einmal klar stellen –, dass das Bundesdatenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz gelten und vor diesem Hintergrund die Interessen der Betroffenen angemessen und vernünftig berücksichtigt sind.
Ein anderer Punkt, der in der Anhörung angesprochen wurde und nun aufgegriffen wird, ist die Frage, welche Vereine klageberechtigt sein sollen. Ich glaube, es ist sinnvoll, Verbände, die eine hohe Fachkompetenz haben, die demografisch strukturiert sind und bei denen die Herkunft der Mittel transparent dargestellt wird, mit einer solchen Klagebefugnis auszustatten, wenn sie sich landesweit einbringen. Vor diesem Hintergrund halte ich die Kriterien für angemessen und für nachvollziehbar und auch die Kritik, die teilweise geäußert wurde, in großen Teilen für entkräftet.
Ein anderes Anliegen, von dem ich auch zugebe, dass es mir ein besonderes Herzensanliegen ist, ist die Frage, wie die Zoos davon betroffen sind, weil sie oftmals in besonderer Weise – und nach meinem Empfinden auch ein Stück weit zu Unrecht – am Pranger stehen. In den Zoos – und diese Leistung gilt es zu würdigen – wird in besonderer Art und Weise eine Leistung für die Gesellschaft erbracht, und zwar im Bereich der Umweltbildung und im Bereich des Artenschutzes.
Gerade für den Tierschutz wurde in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auch in den beiden rheinlandpfälzischen Zoos in Neuwied und Landau Vorbildliches geleistet, um die Haltungsbedingungen zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass die Bedenken ernst genommen wurden, wir Anregungen gezielt aufgenommen haben und es ein ausgewogener Gesetzentwurf geworden ist, der den Menschen die Möglichkeit gibt, sich für ihre Mitgeschöpfe einzusetzen. Es ist ein Stück weit Normalität in unserem Rechtsstaat, dass man Entscheidungen auch von Behörden, die wir achten, streitig vor Gericht überprüfen können muss. Insofern glaube ich, dies ist ein kleiner, aber ein guter Schritt für den Tierschutz in Rheinland-Pfalz. Deswegen bitte ich Sie auch um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Verbandsklagerecht für die anerkannten Tierschutzvereine wird – dies haben wir schon des Öfteren gesagt – ein rechtliches Ungleichgewicht beseitigt. Für die Tiere kann nun geklagt werden, wobei allerdings – dies sage ich heute wie auch schon in meinen früheren Reden zu diesem Thema – die Klage am Ende steht, das letzte Mittel ist, während die Mitwirkung und die Beratungsmöglichkeiten die Qualität des Gesetzes ausmachen und einen Wert für sich darstellen. Das ist immer wieder deutlich dargestellt worden und muss nun auch nicht weiter erläutert werden.
Ebenfalls ist in den vergangenen Beratungen sehr deutlich geworden, dass bestehende Gesetze in keiner Weise verändert werden, weder das Tierschutzgesetz noch das Baugesetz oder irgendwelche anderen Gesetze. So sind auch die Befürchtungen, die in diesem Zusammenhang immer wieder geäußert worden sind, völlig gegenstandslos.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Verbandsklagerecht stellt einen weiteren Schritt zur Umsetzung des in der Verfassung verankerten Tierschutzes dar. Es ist ein weiterer Schritt, aber es ist noch lange nicht das Ziel erreicht, und somit werden wir uns auch nicht zurücklehnen, uns ausruhen und annehmen, dass nun die Arbeit perfekt zu Ende getan worden ist.
Es bleibt weiterhin viel zu tun, und dabei ist immer wieder die Erfahrung zu machen, dass das Ansinnen, den Tierschutz praktisch werden zu lassen, auch bedeutet, richtig dicke Bretter bohren zu müssen.