Vorgeschlagen ist unter Buchstabe a) Frau Ulrike Nagel. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist Frau Nagel einstimmig gewählt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine wurde durch den Beschluss des Landtags am 19. September 2013 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federfüh- rend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat in seiner 26. Sitzung am 22. Oktober 2013, in seiner 28. Sitzung am 14. Januar 2014 und in seiner 30. Sitzung am 18. März 2014 beraten. In der 28. Sitzung am 14. Januar 2014 hat der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Unsere Tiere und der Tierschutz liegen uns sehr am Herzen. Wir dürfen nicht nachlassen, sensibel zu sein, um auf Missstände aufmerksam zu werden, und nicht darin nachlassen, diese Missstände anzuzeigen und zu beseitigen.
Kein Tier darf gequält werden. Deswegen müssen wir alle mit offenen Augen durch die Gegend gehen, um Tierquälerei zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, immer wieder neue Möglichkeiten zur Verbesserung des Tierschutzes zu eruieren und zu diskutieren.
Allerdings ist die Einführung des Verbandsklagerechts aus unserer Sicht definitiv keine Möglichkeit, den Tierschutz voranzubringen.
Wir stehen auch nicht allein mit dieser Meinung. Die Anhörung im Ausschuss hat gezeigt, dass bis auf die Tierschutzorganisationen alle anderen Anzuhörenden dem Verbandsklagerecht mit Skepsis und Ablehnung begegneten.
Lassen Sie mich kurz ein paar Gründe darstellen: Tiere sind juristisch durch das Grundgesetz, das Tierschutzgesetz und Verordnungen geschützt. Auch in RheinlandPfalz ist der Tierschutz in der Landesverfassung verankert. Demnach sind gesetzgebende Körperschaften, Verwaltungen sowie die Rechtsprechung bereits verpflichtet, Tierschutz in allen ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
Jetzt auf die Praxis heruntergebrochen bedeutet das, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften ist durch die zuständigen Behörden und Veterinärämter gegeben. So heißt das ganz konkret, dass Bauneuvorhaben und Stallumbauten nicht genehmigt werden, wenn sie den aktuellen Tierschutzvorschriften nicht entsprechen.
Das hat man an dem Beispiel Birresborn gesehen. Ich bin absolut davon überzeugt, dass gegen jeden anderen angestrebten Standort für eine Mega-Hühnerfirma einiges dagegen spricht und ein solcher nicht genehmigt wird, wenn er der Nutztierordnung nicht entspricht.
Hier greift das Agieren von Behörden, Verwaltung und Bürgern – und das ganz ohne Verbandsklagerecht.
Unsere datenschutzrechtlichen Bedenken konnten ebenfalls nicht ausgeräumt werden. So war in der letzten Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz zu lesen, dass zum Beispiel SchleswigHolstein einen vergleichbaren Gesetzentwurf nicht weiter verfolgt, weil es dort erhebliche Bedenken gegeben hat. Herr Präsident, wenn Sie erlauben, zitiere ich: „In erster Linie ist hier die Stellungnahme des schleswigholsteinischen Richterverbands vom Februar 2013 zu nennen. Dort wird zum einen die Gesetzgebungskompetenz des Landes für solche Regelungen verneint.