Protocol of the Session on March 26, 2014

(Baldauf, CDU: Das ist halt ein echter Trödler!)

Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU ist die weitaus bessere Alternative. Er erfährt eine große Akzeptanz bei den Menschen.

Meine Damen und Herren von der Koalition, geben Sie sich einen Ruck der Vernunft. Ziehen Sie den Regierungsentwurf zurück. Entscheiden Sie sich für den Antrag der CDU.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich das Wort weitergebe, darf ich Gäste begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 11. Klasse des St. KatharinenGymnasiums Oppenheim. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Herr Kollege Heiko Sippel hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.

Herr Dötsch, das war Ihr Versuch, verschiedene Aspekte aus der Anhörung von verschiedenen Seiten mit jeweils unterschiedlichen Ansätzen zusammenzuführen, um ein tragfähiges Gesetz zu erreichen. Ich sage Ihnen, dass kann so nicht funktionieren. Es gibt viele Widersprüche. Ich werde versuchen, sie Ihnen aufzuzeigen.

Zunächst einmal war es gut, dass wir uns viel Zeit genommen haben, dieses Gesetz intensiv zu beraten. Sehr viele Interessen treffen aufeinander. Das sind sehr weit auseinander liegende Interessen. Da ist zum Beispiel das Interesse für einen strikten bzw. stringenten Sonntagsschutz vonseiten der Gewerkschaften, der kirchlichen Verbände und der Kirchen. Es ist deren Aufgabe, dafür zu sorgen. Auf der anderen Seite gibt es die Flohmarktbetreiber, die den Wunsch haben, eine möglichst liberale Regelung zu treffen, um noch mehr Möglichkeiten zu haben, Flohmärkte zu veranstalten. Aus deren Blickwinkel ist das absolut nachvollziehbar.

Wir haben im Rahmen der Anhörung eine Seite nicht befragt, weil das nicht möglich war. Das sind all die Menschen, die sonntags gerne wieder Floh- und Trödelmärkte besuchen möchten, die darin eine Freizeitbeschäftigung gefunden haben, die ihnen lieb geworden ist, und die es bedauern, dass wir zurzeit noch keine rechtliche Regelung haben, um dies wieder zu ermöglichen. Deshalb sagen wir, dieser Gesetzentwurf ist ein fairer Interessenausgleich der sehr unterschiedlichen Interessen, der den Interessen der Bevölkerung folgt.

Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ein hohes Rechtsgut in unserer Verfassung. Das ist gar keine Frage. Der

Gesetzentwurf trägt diesem Schutz in maßgeblicher Weise Rechnung.

Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Flohmarkturteil bestätigt, dass es dem Gesetzgeber möglich ist, den Sonntagsschutz zu lockern, und zwar ausnahmsweise. Es bleibt in diesem Gesetz die Regel, dass der Sonn- und Feiertagsschutz oben ansteht. Aber es gibt Ausnahmen. Es gibt Möglichkeiten. Wir haben es so geregelt, dass es acht Marktsonntage je Gemeinde geben soll, an denen es künftig möglich sein soll, Floh- und Trödelmärkte zu veranstalten und privilegierte Spezialmärkte durchzuführen. Verkaufsoffene Sonntage werden angerechnet. Es entspricht nicht der Praxis, dass in jeder kleinen Ortsgemeinde Flohmärkte stattfinden. Wir wissen das aus der Praxis. Das konzentriert sich auf zentrale Orte, meistens der Sitz der Verbandsgemeinde.

Dann bleibt es eben künftig bei acht Marktsonntagen. Wenn Sie jetzt sagen: „Wir wollen das auf zwölf Sonntage innerhalb einer Verbandsgemeinde erweitern“, erkläre ich Ihnen: Dann wird das in den zentralen Orten auch ausgeschöpft. – Es geht in Ihrem Antrag also nicht um mehr, sondern um weniger Sonntagsschutz.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir tragen dem Sonntagsschutz mit der Tatsache Rechnung, dass es ein Abwägungsgebot für die Genehmigungsbehörde gibt. Es gibt umfangreiche Anhörungsrechte. Auf die Zeiten des Gottesdienstes soll Rücksicht genommen werden.

Auch das zeigt, dass es notwendig war, eine spezialgesetzliche Regelung zu treffen. Wir brauchen ein Spezialgesetz. Eine bloße Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird der Herausforderung, hier ein verfassungsgemäßes Gesetz auf den Weg zu bringen, nicht gerecht. Deswegen war es sinnvoll, ein eigenes Marktgesetz zu formulieren und unserer Kompetenz als Landesgesetzgeber nachzukommen.

Wir sind fest davon überzeugt, ein Floh- und Trödelmarkt soll ein klassischer Floh- und Trödelmarkt sein. Wir wollen keinen Markt mit Neuwaren.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wenn Sie jetzt einen Anteil von 10 % an Neuwaren nennen, frage ich Sie, wie wir das im Vollzug regeln wollen: Wer soll das überwachen? Wer soll das kontrollieren? – Nein, hier hat das Oberverwaltungsgericht – und auch das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Urteil – gesagt, es entspricht einfach dem Wesen des Sonntags, dass es nicht in erster Linie um Erwerbsarbeit geht, sondern um Freizeitbeschäftigung. Neuwaren können unter der Woche verkauft werden. Das trifft auch auf Ausschuss- und auf B-Ware zu. Dafür gibt es im stationären Einzelhandel mittlerweile auch Möglichkeiten. Auch diese Regelung halten wir also nicht für erforderlich.

Letzter Punkt: Wir stärken mit diesem Gesetz die kommunale Selbstverwaltung. Wir trauen es den Gemeinden

zu – den Verbandsgemeinden, den Ortsgemeinden und den Städten –, dass sie im Gespräch mit den Flohmarktbetreibern frühzeitig Termine koordinieren, sich absprechen und sie keine Vielzahl von Veranstaltungen in einem Jahr planen, sondern es so einrichten, dass es möglich sein wird.

Wir freuen uns auch, dass wir eine Regelung für Messen, für Ausstellungen und für Gewerbeschauen getroffen haben. Wir schaffen damit Rechtssicherheit. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das die Gesetzgebungskompetenz hier ernst nimmt und klar Position bezieht. Deshalb freuen wir uns, dass es jetzt – die wärmere Zeit steht bevor – wieder Flohmärkte in Rheinland-Pfalz gibt. Das ist gut so. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf gern zu.

(Beifall der SPD)

Ich darf zunächst weitere Gäste bei uns begrüßen, und zwar Mitglieder des Spielmannszugs „Rheinklänge“ e.V. Remagen. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Jetzt hat der Kollege Ulrich Steinbach von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schaffen wir mit der Verabschiedung des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte in Rheinland-Pfalz eine landesrechtliche Grundlage für die Durchführung insbesondere von Flohmärkten und von Messen. Wir haben im Rahmen unserer Gesetzgebungszuständigkeit die Möglichkeit wahrgenommen, diesen Rechtsbereich weiterzuentwickeln und neu zu regeln, und haben damit einen lange währenden Diskurs in diesem Lande zu Ende gebracht.

Es ist uns mit dem vorliegenden Entwurf gelungen, diesen Rechtsbereich moderat den sich ändernden gesellschaftlichen Gegebenheiten in unserem Land anzupassen und dabei stets auch die vielen unterschiedlichen Interessen im Blick zu behalten. Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat gezeigt, dass der durch die Wirtschaftsministerin Eveline Lemke vorgestellte Gesetzentwurf einen guten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen darstellt, insbesondere was die Veranstaltung von Sonntagsflohmärkten betrifft. Der Sonntagsschutz bleibt gewahrt. Die Kommunen erhalten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage, und das geänderte Freizeitverhalten wird berücksichtigt.

An dieser Stelle möchte ich aber auf die Vorgehensweise und die Rolle der Oppositionsfraktion der CDU noch einmal näher eingehen und mein ausdrückliches Bedauern ob dieses Vorgehens betonen. Mit Ihrem Antrag zu diesem Entwurf für ein Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte hat sie einmal mehr auf ein

drucksvolle Art und Weise bewiesen, dass sie eigentlich nicht regierungsfähig ist. Das von der CDU an den Tag gelegte Verhalten ist eher kläglich, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Seit drei Jahren wird in diesem Land eine gesamtgesellschaftliche Debatte geführt. Seit einem halben Jahr liegt diesem Landtag ein Gesetzentwurf vor. Bis zum Ende bestand ein Angebot von unserer Seite, über Änderungsvorschläge, Erweiterungen und Ergänzungen zu diskutieren und eine gemeinsame Lösung zu finden. Die CDU hat dieses Angebot nicht angenommen, um dann einen Entschließungsantrag für einen Gesetzentwurf einzubringen, der den Mitgliedern im Ausschuss zur Auswertungsdebatte nicht vorlag. Herzlichen Glückwunsch zu dieser intransparenten Vorgehensweise, meine Damen und Herren!

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn Sie ernsthaft der Auffassung sind, dass man Änderungen an einem für das Land wichtigen Gesetzentwurf auf diese intransparente Art und Weise erreichen kann, haben Sie nicht verstanden, was verantwortungsvolle Politik tatsächlich bedeutet. Gleichzeitig werfen Ihre Inhalte, die Sie hier noch einmal skizziert haben, mehr Fragen auf, als sie tatsächlich an Lösungen beinhalten.

(Frau Klöckner, CDU: Das stimmt doch nicht!)

Das, was Sie hier abgeben, ist eine Nichtabwägung von Zielkonflikten. Das ist die eierlegende Wollmilchsau. Sie wollen völlig widersprüchliche Dinge, für die Sie angeblich tolle Vorschläge gemacht haben. Gerade deshalb wäre eine fundierte Debatte im Ausschuss durchaus erforderlich gewesen. Wir waren immer bereit dazu. Aber ohne Vorschläge können wir keine Debatte führen, und die CDU selbst hatte offenbar kein Interesse daran.

Verwunderlich ist das jedoch nicht, wie man feststellt, wenn man sich mit den stichpunktartigen Inhalten einmal auseinandersetzt. Das wäre mir auch eher peinlich. Bei solch unterschiedlichen Interessen kann eben keine Seite ganz zufriedengestellt werden, und es ist eine Abwägungsentscheidung. Während es der Regierung gelungen ist, einen ausgewogenen Kompromiss zu erarbeiten, versucht es die CDU mit ihren Vorschlägen erst gar nicht. Sie fordert mehr Sonntagschutz und will die Anzahl der Marktsonntage ausweiten. Das ist sehr konsistent, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Pörksen, SPD: Sehr logisch!)

Die Frage, wie Sie Gerechtigkeit schaffen wollen, wenn Sie die Anzahl der Marktsonntage nach der Gemeindegröße staffeln und bei der Zahl von zwölf Marktsonntagen eine Deckelung einführen, ist bisher von Ihnen nicht beantwortet worden. Sie wird bloß skizziert. Wir sind skeptisch, dass das durch das Verfassungsgericht angemahnte Regel-Ausnahme-Verhältnis mit einer Zwölf

plus-vier-Zahl – also zwölf Marktsonntage plus vier Adventssonntage – gewahrt werden kann. Mit unserem Gesetzentwurf sind wir da eindeutig auf der richtigen und sicheren Seite.

Sie wollen 10 % Neuwaren zulassen. Das würde uns vor ein massives Vollzugsproblem stellen; der Kollege Sippel hat es ausgeführt. Wer soll das beispielsweise kontrollieren? – Auch hierauf gibt es von der CDU keine Antwort.

Der Gesetzentwurf der Regierung zielt durch einen Ausschluss von Neuwaren bei Flohmärkten darauf ab, dass Flohmärkte einen anderen Charakter als den eines Handelsmarktes erhalten. Wir wollen den traditionellen Floh- und Trödelmarkt als Freizeit- und Kulturgut. Wir wollen keine gewerblichen Marktteilnehmer, die in Konkurrenz zum Einzelhandel stehen.

Die CDU zeigt nicht zuletzt mit ihrem Vorschlag, alles über das Ladenöffnungsgesetz zu regeln, dass sie den Gesetzeszweck offenbar missverstanden hat. Ob das Regelungsbedürfnis, das sich durch die Gerichtsurteile ergeben hat, durch eine Ladenöffnungsgesetzausweitung tatsächlich behoben werden kann, ist mehr als zweifelhaft. Über all das hätte man inhaltlich reden können, doch das wollten Sie offensichtlich nicht.

Meine Damen und Herren, deswegen bleibt es dabei: Der Gesetzentwurf ist in der Form eine gute Abwägung. Deswegen werden wir ihm zustimmen und den Entschließungsantrag der CDU, weil er den Ansprüchen nicht genügen kann und inhaltlich nicht überzeugt, ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Nun folgt eine Kurzintervention des Kollegen Dötsch. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Steinbach, da muss ein Missverständnis vorliegen. Wenn ich mich recht erinnere, hatten wir in der vergangenen Woche einen Termin vereinbart, an dem wir uns treffen wollten, der, weil wir in der Fraktion noch Beratungsbedarf hatten, an dem Nachmittag zeitlich etwas nach hinten gerutscht ist. Soweit ich weiß, war derjenige, der für dieses Gespräch nicht zur Verfügung stand, Herr Steinbach von den GRÜNEN. Herr Sippel hat mir das mitgeteilt.

(Dr. Weiland, CDU: Aber die Sprüche!)