Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 7. November 2013 ist der Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss – federführend –, an den Innenausschuss, an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 28. November 2013 und in seiner 25. Sitzung am 16. Januar 2014 beraten.
In seiner 27. Sitzung am 20. März 2014 hat der Wirtschaftsausschuss den Gesetzentwurf in gemeinsamer Sitzung mit dem Innenausschuss und dem Sozialpolitischen Ausschuss beraten.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 20. März 2014 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sonntägliches Stöbern auf Floh- und Trödelmärkten, sich treffen, soziale Kontakte pflegen – Floh- und Trödelmärkte haben eine sehr lange Tradition, dienten und dienen dem Warenaustausch und der Begegnung.
Doch wie oft soll dies in Rheinland-Pfalz möglich sein? Unter welchen Bedingungen und wann? Fans der Freiluftbasare warten mittlerweile mehr als drei Jahre vergebens darauf, dass die Landesregierung endlich eine klare Regelung vorlegt. Diesem Anspruch wird die Landesregierung mit dem jetzt vorgelegten Entwurf aus unserer Sicht nicht gerecht.
Herr Pörksen, teils heftige Kritik kam ausnahmslos von allen Experten bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Es kam von den Kirchen, den Gewerkschaften, der IHK, den kommunalen Vertretern und den Flohmarktbetreibern. Der Entwurf für ein Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte geht weit über eine zielgerichtete Regelung für Flohmärkte hinaus.
Die SPD und die GRÜNEN haben heute unmittelbar vor dieser Debatte einen Antrag eingebracht, der zunächst einmal verschiedene Dinge rechtfertigt, die in dem Gesetz geregelt werden sollen. Mit der Rechtfertigung wird versucht, eine Erklärung für die Verfassungsmäßigkeit und die Notwendigkeit des Gesetzes herbeizuführen.
Wohlfeile Worte zum Sonntagsschutz sind da drin. Das Gegenteil wird gemacht. Es ist kein einziger Punkt in diesem Antrag, der sich mit den Dingen beschäftigt, die die Akteure und Fachleute bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss vorgebracht haben. Das enttäuscht.
Wenn Sie hier den Gesetzentwurf rechtfertigen, dann sollten Sie sich die Pressemittelung des DGB vom heutigen Tage anschauen, der aus verfassungsrechtlichen Bedenken diesen Gesetzentwurf ablehnt. Dies sagt Dieter Muscheid.
Meine Damen und Herren, Sachverständige und Interessenvertreter bewerten die Pläne der Landesregierung zum großen Teil als überflüssig. Die bürokratische Prozedur der Genehmigung von Flohmärkten vergrößert den Verwaltungsaufwand und erschwert eine verlässliche Planung.
Der Gesetzentwurf öffnet die Tür für mehr Neuwaren an mehr Sonntagen durch mehr privilegierte Spezialmärkte. Auch Waren für reine Liebhaberinteressen sind Neuwaren.
Meine Damen und Herren, diese werden in ungedeckelter Form bei privilegierten Spezialmärkten zugelassen. Das ist insofern eine weitere Durchlöcherung des Sonntagsschutzes.
Wir brauchen kein neues Marktgesetz, sondern plädieren dafür, eine Regelung für Flohmärkte in das Ladenöffnungsgesetz einzufügen. Das ist eine Regelung, die dem Entschließungsantrag der CDU entspricht.
Der Entschließungsantrag der CDU ist ein Antrag für mehr Sonntagsschutz für den Einzelhandel und für Flohmärkte. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir, die CDU, setzen uns dafür ein, einerseits zusätzliche Öffnungsregelungen für Flohmärkte zu ermöglichen, aber andererseits den Sonntagsschutz nicht überbordend auszuhöhlen. Der CDU-Antrag findet hier eine richtige Balance.
Mir kann keiner erzählen, dass die Möglichkeit bei durchschnittlich 14 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz innerhalb einer Verbandsgemeinde, die jeweils 8 Marktsonntage pro Jahr nachweisen können, also 112 Marktsonntage – dabei sind die verkaufsoffenen Sonntage in Abzug zu bringen –, dem entspricht, was das Bundesverfassungsgericht zu der Frage des Sonntagsschutzes entschieden hat.
1. Wir brauchen eine Öffnungsregelung für Floh- und Trödelmärkte. Weitere sogenannte qualifizierte Spezialmärkte werden nicht mit einbezogen. Der Sonntagsschutz wird nicht weiter ausgehöhlt. Die notwendige gesetzliche Regelung erfolgt durch eine Ergänzung im Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz.
3. Die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten kann für eine Zahl von Sonntagen genehmigt werden, die sich anhand der Einwohner berechnet und bei Verbandsgemeinden sowie bei verbandsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten auf 12 Flohmarktsonntage pro Jahr beschränkt wird. Bei kleineren Städten und Verbandsgemeinden gibt es dementsprechend weniger.
Die CDU hat in der Sache viele Gespräche mit Betroffenen geführt. Wir haben bei der Anhörung sehr aufmerksam zugehört. Wir haben einen Antrag, eine echte Alternative zum Regierungsentwurf, erarbeitet. Das ist ein Antrag, für den wir viel Zustimmung erfahren haben.