Sie ärgert, dass wir einen positiven Finanzierungssaldo kommunizieren können, im Jahr 2016 500 Millionen Euro mehr, und wir die Bereitschaft dazu haben,
mit den Kommunen zu diskutieren, wie das perspektivisch weiter verbessert werden könnte, weil die Kommunen wissen, sie haben in dieser Regierung einen glaubwürdigen Gesprächspartner.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht als gestandener Mann aus der Kommunalpolitik sprechen, aber, Frau Klöckner, erzählen Sie doch bitte nicht, wir wüssten nicht, was vor Ort los ist. Ich bin im Stadtrat in Mainz, und auch ich weiß, dass bei den Kommunalfinanzen nicht alles von heute auf morgen in Ordnung ist. Aber nehmen Sie doch einmal das Beispiel der Stadt Mainz. Die Stadt Mainz hat 2013 erstmals seit vielen Jahren – auch dank des Beitrags des Landes – einen positiven Haushalt verabschieden können.
Frau Klöckner, Sie haben viel lamentiert und viel vorgetragen, aber auf die Frage des Kollegen Steinbach sind Sie nicht eingegangen. – An wessen Seite standen Sie denn bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin?
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Bundesrat 12 Milliarden Euro für die Kommunen bei der Eingliederungshilfe gefordert, das wären 600 Millionen Euro für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. Wenn es nur ein Drittel gewesen wäre, wären es 200 Millionen Euro für die Kommunen in Rheinland-Pfalz gewesen. 50 Millionen Euro sind nur dabei herausgekommen. Sie haben heute nicht die Frage beantwortet, ob Sie auf der Seite von Wolfgang Schäuble gestanden haben oder auf der Seite der rheinland-pfälzischen Kommunen, oder ob Sie sich schon auf die Presse-Statements nach der Verhandlung vorbereitet haben.
Bringen Sie einen konkreten durchfinanzierten Vorschlag ein, dann können wir auch ernsthaft darüber debattieren. Aber hören Sie doch auf, durchs Land zu reisen und die Kommunen aufzuhetzen, gegen das Land zu klagen. Davon hat das Land nichts, und davon haben die Kommunen nichts; die Einzigen, die etwas davon haben, sind die Anwälte.
„Rot-grüne Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen Kommunalwahlgesetzes“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3305 –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rot-Grün schreibt in diesen Tagen wieder einmal Rechtsgeschichte, allerdings im negativen Sinne. Man muss sich das einmal vorstellen: Die Regierungskoalition legt dem Verfassungsgerichtshof das eigene, erst kürzlich beschlossene Kommunalwahlgesetz zur Prüfung vor.
Gewöhnlich ist es so, dass derjenige vor das Verfassungsgericht zieht, der ein Gesetz zu Fall bringen möchte, aber nicht der, der es auch noch selbst beschlossen hat. – Das muss man sich einmal vorstellen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, wenn Ihnen das eigene Gesetz nicht mehr geheuer ist, dann drehen Sie die Änderungen doch einfach zurück. Aber der Mut zu klaren Entscheidungen scheint Ihnen offensichtlich zu fehlen, und, Herr Wiechmann, es scheint Ihnen auch sichtlich unangenehm zu sein.
Stattdessen wollen Sie der Öffentlichkeit einen Bären aufbinden und behaupten, dass Rot-Grün angeblich jetzt zur Rechtssicherheit beitrage. – Aber Sie selbst waren es doch, die zu dem jetzigen Zustand der Rechtsunsicherheit beigetragen haben!
Wer selbst das Feuer legt, kann nicht noch darauf hoffen, dass er ein Feuerwehrabzeichen verliehen bekommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunalwahl steht in wenigen Wochen vor der Tür. Wir alle wollen mehr Frauen in den Parlamenten, aber Rot-Grün will das Ganze mit der Brechstange erreichen und den Frauenanteil als Pranger-Lösung auf die Stimmzettel schreiben. Meine Fraktion hat dieses Gesetz abgelehnt. – Ich bin froh darüber, dass wir nicht zugestimmt haben, es war richtig so.
Aber wie immer wurden die Oppositionsbedenken, unsere Position, herablassend von Rot-Grün vom Tisch gewischt. Der Mainzer Verfassungsrechtler Herr Professor Dr. Laubinger, auf den die SPD in sonstigen Anhörungen immer sehr gerne hört, hat jüngst einen Artikel in der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ veröffentlicht. Dort hat er schwerwiegende Bedenken gegen einzelne Bestimmungen im Kommunalwahlgesetz geäußert, weil er die Verfassungsgemäßheit bezweifelt. Nun hat auch noch der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es könnte passieren, dass das Gesetz bei der nächsten Verfassungsbeschwerde, die formal in Ordnung ist, kippt. Der Verfassungsgerichtshof – das ist unser Eindruck, und nicht nur der unsrige – scheint immer öfter am Tisch mit dabeizusitzen, wenn es um rot-grüne Gesetze geht, sei es bei den Klagen gegen die Zwangsfusionen, bei den Klagen gegen den kommunalen Finanzausgleich, bei Klagen gegen die Finanzierung des U3-Ausbaus oder gegen die Beamtenbesoldung. Ich bin der Meinung, der Gesetzgeber ist für die Gesetze zuständig und nicht immer ein Korrektiv, auf das Sie sich dann am Schluss verlassen.
Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Gesetz aus berufenem Munde. Aber ich kann mir vorstellen, es wird auch andere Meinungen geben. Es wird auch Juristen geben, die das Gesetz gerade noch so als zulässig ansehen. Ob das Gesetz dann tatsächlich verfassungswidrig ist, das kann ich nicht beurteilen, darüber hat das Gericht zu entscheiden. Aber verfassungspolitisch ist der heutige Zustand schon jetzt nicht mehr hinnehmbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das will ich für unsere Fraktion deutlich machen.
Wir befinden uns mindestens in einer verfassungsrechtlichen Grauzone. Der Gesetzgeber sollte auch nur den Anschein vermeiden, dass in irgendeiner Weise der Versuch gestartet wird, Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit der Wählerinnen und Wähler nehmen zu wollen.
Frau Ministerpräsidentin, in drei Monaten werden wir in Rheinland-Pfalz die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl haben. Heute ist noch nicht klar, ob diese Wahl auf der Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes stattfinden wird; und das ist nicht die Schuld der Opposition, das ist das Ergebnis eines Gesetzes, das Rot-Grün gegen alle Warnungen in diesem Landtag durchgedrückt hat, übrigens auch mit Ihren Stimmen.
Ganz zu schweigen ist davon, was passiert, wenn es im Nachhinein Wahlanfechtungen gibt. Unabhängig von den Kosten wirkt sich dies doch auch auf die Motivation der ehrenamtlichen Helfer aus.
Frau Ministerpräsidentin, von Ihnen haben wir zuvor keine mahnenden Worte gehört. Sie gehören der SPDFraktion an. Sie haben mitgestimmt.
Herr Verfassungsminister, von Ihnen haben wir keine warnenden Worte gehört. Hat Ihre Verfassungsabteilung denn einmal darüber geschaut? Sie haben mitgestimmt. Herr Kommunalminister, Sie haben uns sogar gesagt, das Gesetz ist frühzeitig auf dem Markt. Es war anscheinend schon so frühzeitig auf dem Markt, dass wir jetzt einen Zeitdruck vor der Kommunalwahl haben. Das hat auch etwas mit Respekt zu tun, Respekt vor dem Verfassungsgericht. In der Regel dauern diese Normen
Wir haben aber in wenigen Wochen die Kommunalwahlen. Ich sage da ganz deutlich, wir bieten Ihnen an, ein Gesetz vorzulegen, in dem wir all diese Bestimmungen, die Unsicherheiten in sich bergen, zurücknehmen,