Liebe Kollegen und Kolleginnen der CDU, natürlich hat der Kommunale Entschuldungsfonds nicht nur die Funktion, dass wir seitens der Landesregierung sehr viel Geld in die Entschuldung der Kommunen stecken. Der Kommunale Entschuldungsfonds hat auch die Funktion, einen Anreiz zu setzen, Konsolidierungsmaßnahmen in gleicher Höhe vorzunehmen; denn von meiner Seite ist immer ausgesprochen, dass die Konsolidierung der Kommunen immer mehrere Aspekte hat, nämlich dass das Land seinen Beitrag, der Bund und die Kommunen selbst ihren Beitrag dazu leisten. Deshalb begrüßen wir es, dass sich viele Kommunen auf den Weg gemacht
haben, dem Entschuldungsfonds beizutreten, sich damit aber gleichzeitig verpflichtet haben, selbst Konsolidierung zu betreiben. Es ist vollkommen richtig, dass wir das auf allen Ebenen tun, um am Ende erfolgreich zu sein. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Der letzte Punkt ist, es kommt die Entlastung seitens des Bundes hinzu. Hierfür sind wir dankbar. Wir haben die letzte Tranche Grundsicherung im Alter. Wir werden dann den Einstieg in die Eingliederungshilfe haben. Ich möchte nochmals betonen, dass wir Wort halten; denn wir haben von Anfang an gesagt, dass wir die Milliarde Euro, die vom Bund gezahlt wird, direkt an die Kommunen durchreichen, das heißt, die Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich darauf verlassen, dass in den Jahren 2015 und 2016, bis das Gesetz kommt, diese 50 Millionen Euro zusätzlich fließen werden.
Ein letzter Punkt noch zu den klagenden Kommunen. Nein, ich bin nicht sauer, dass Kommunen klagen, ich bin – ehrlich gesagt – eher erstaunt. Das ist schon gesagt worden. Die Kommunen Südliche Weinstraße und Pirmasens hatten noch nicht einmal einen Bescheid über die erste Abschlagszahlung. Sie berufen sich auf ein Gutachten, von dem wir sagen, es entspricht nicht der Situation, wie sie jetzt im kommunalen Finanzausgleich abgebildet wird. Deshalb wäre es aus meiner Sicht weise gewesen, wenn die Kommunen sich erst einmal die Auswirkungen ganz real betrachtet hätten, bevor sie sich mit einem Klageunterfangen auf den Weg machen. Das ist allerdings die Entscheidung der jeweiligen Kommune.
Ich kann nur sagen, wir haben von Anfang an deutlich gemacht, der kommunale Finanzausgleich ist unser Schritt, um die Kommunen auf einen guten Weg zu führen, und wir sind bereit, diesen Schritt zu evaluieren. Für den Fall, dass er an manchen Stellen nicht das bewirkt, was wir uns davon versprechen, sind wir bereit, im Nachhinein weitere Änderungen vorzunehmen. Deshalb kann ich nur noch einmal einladen und an die Kommunen appellieren.
Ich habe kein Interesse daran, dass es den Kommunen in unserem Land schlecht geht. Ich möchte starke Kommunen. Deshalb ist für mich vollkommen klar – im Moment sieht es gut aus; alles tritt ein, wie wir es uns vorgestellt haben –, wenn es aber Dinge gibt, die wir anders eingeschätzt haben, als sie am Ende eintreten, dann sind wir bereit, den kommunalen Finanzausgleich nach der Evaluation ein Stück weit zu verändern. Das ist die Zusage an die Kommunen. Das wird bleiben. Das sollte man bei der Erwägung, ob man klagt oder nicht klagt, überlegen und sich durch den Kopf gehen lassen.
Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 50 Sekunden überzogen, das heißt, die CDU-Fraktion hat 50 Sekunden mehr, also 2 Minuten 50 Sekunden, und die beiden anderen Fraktionen jeweils 2 Minuten 25 Sekunden. Über dieses Glück können Sie sich doch jetzt freuen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion macht eines deutlich, ein Blick in den Haushalt erleichtert doch manches, aber anscheinend wollen Sie dies nicht tun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Ich habe deshalb den Einzelplan 20 mitgebracht, die Übersicht über den Landesfinanzausgleich.
Ich bin doch erstaunt, dass Frau Kollegin Beilstein sagt, es muss dringend eine Nachbesserung her. Wir können gerne über die Frage Brutto/Netto diskutieren, aber lesen Sie doch im Entwurf des Einzelplans 20 die Seite 55.
Übrigens, der wurde so beschlossen. Ich kann mich nicht erinnern, dass von Ihrer Seite ein Änderungsantrag kam. Sie sind zwar draußen herumgelaufen und haben überall erzählt, es muss viel mehr hinein. Was haben Sie gemacht? – Nichts!
Lassen wir uns doch die Zahlen kurz auf der Zunge zergehen: 2013 2 Milliarden Euro, 2014 2,26 Milliarden Euro, 2015 2,42 Milliarden Euro.
Wer sich den Finanzplan in Erinnerung ruft, kommt sogar auf fast 2,5 Milliarden Euro, die im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs des Landes zur Verfügung stehen. Da können sie lange einen Bereich suchen, in dem in diesem Maße den kommunalen Vertretern Geld zur Verfügung gestellt wird.
Ja, es ist Geld, das den Kommunen zusteht, aber auch Geld, das das Land bewusst so steuert, dass es den Kommunen in der allgemeinen Finanzzuweisung zur Verfügung steht, indem es von Zweckzuweisungen zu allgemeinen Zuweisungen umschichtet, um den Kommunen Gestaltungsspielraum anzubieten.
Wenn ich dann in der Presse lese, wie Kommunen diskutieren und sagen, bei Brutto/Netto, ja, bei uns fallen beispielsweise Bußgelder weg oder Ähnliches, bei der Gelegenheit aber vergessen, die wegfallenden Sach- und Personalkosten, um die Bußgelder einzuziehen, als Gegenrechnung mit aufzustellen, dann empfinde ich das schon als schwierig.
Das alles macht deutlich, hier wird mit Blick auf den 25. Mai diskutiert und nicht mit Blick auf die Hilfe für die Kommunen. Wir dagegen helfen der kommunalen Seite.
Frau Abgeordnete Beilstein, Sie haben das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von 2 Minuten und 50 Sekunden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, wenn es noch irgendeines Beweises bedurft hätte, dass hier ein Realitätsverlust vorliegt, dann der, dass Sie vorhin gemeint hätten, Sie müssten meinen Beitrag, den Beitrag der Opposition, als scherzhaft bezeichnen, Frau Ministerpräsidentin.
Ich sage ganz ehrlich, wer so reagiert und so redet, weiß nicht mehr, was in den Kommunen geschieht, der hat wirklich die Bodenhaftung verloren.
Ich denke, es ist sowohl in Ihrem Beitrag wie auch in dem Beitrag von Herrn Steinbach sehr deutlich geworden, was mit dieser Abschlagszahlung beabsichtigt ist. Es ist beides Mal gesagt worden, man hätte sich erhofft und gewünscht, dass man die Wirkung dieser Abschlagszahlung abwartet.
Dazu sage ich ganz deutlich, diese Abschlagszahlung, die jetzt kommt, ist bewusst so hoch gewählt worden; denn die wird es keine vier Mal im Jahr geben.
Herr Steinbach, auch in einem weiteren Punkt gehe ich auf Sie ein. Ich fand es schon recht heftig, dass Sie die kommunalen Spitzenverbände ein Stück weit in die Mangel nehmen und sagen, sie betrieben Klagen. Ich sage ganz ehrlich, ich empfinde das anders.
Ich habe den Eindruck, es gäbe erheblich mehr Klagen, wenn es nicht die kommunalen Spitzenverbände gäbe, die versuchen, das Ganze zu kanalisieren, so dass es nur auf jeder Ebene eine Musterklage geben wird. Das ist Fakt.
Ich denke, es wäre besser gewesen, Sie hätten sich mit den Realitäten befasst und zum Beispiel das neue Gutachten von Herrn Professor Dr. Junkernheinrich gele
Er hat festgestellt, es gibt Verlierer und zwar grundsätzlich einmal zunächst auf allen Ebenen, auch bei den kreisfreien Städten, bei diesen sind es Worms und Pirmasens, und bei den Landkreisen sind es Bad Kreuznach und der Westerwaldkreis. Er kommt zu einem entscheidenden Ergebnis: Weil im horizontalen Verbund das Geld an der einen Stelle entzogen und einer anderen zugeschoben wird, ist das Ergebnis, dass die großen Verlierer dieser Reform die Ortsgemeinden sind. – Ich sage Ihnen, das haben die Ortsgemeinden schon bei der Verabschiedung ihrer Haushalte in diesem Jahr festgestellt. Genau deswegen gibt es diesen Streit vor Ort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz allem wird immer wieder suggeriert, man spiele mit falschen Zahlen. Herr Steinbach, zu den Grundrechenarten sage ich Ihnen eines: Wenn einer gut im Jonglieren mit Zahlen ist, dann Rot-Grün.
Es ist längst festgestellt, und jeder weiß es, es kommen nur 50 Millionen Euro vom Land. Das wissen komischerweise auch Ihre eigenen Parteifreunde Herr Spiegler und Herr Beck.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, die Klagen der Kommunen werden nicht umsonst sein. Ich kann nur appellieren, nehmen Sie sie ernst. (Beifall der CDU)
Meine liebe Frau Beilstein, zu einer guten Debatte gehört es, dass man sich aufeinander bezieht. Das will ich an dem Punkt gerne tun. Deswegen nenne ich drei kurze Punkte.
Sie haben das Gutachten von Herrn Professor Dr. Junkernheinrich angesprochen, den ich sehr schätze, aber dieses Gutachten hat gravierende Fehler,