Es geht darum, dass, um eine fünfjährige rückwirkende Strafbefreiung zu erwirken, die Berichte der letzten zehn Jahre offenzulegen sind, also eine Ausweitung der Fristen oder des Zeitraums, in der eine Berichtigungspflicht erforderlich ist, nicht um eine Verlängerung der Fünfjahresfrist, die wir in diesem Punkt des Strafrechts kennen.
Mit diesen beiden wesentlichen Positionen arbeiten wir weiter. Am 6. März trifft die Arbeitsgruppe der Staatsse- kretäre erneut zusammen. Wir sind gern bereit, in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses über das Ergebnis und die weiteren Beratungen der Arbeitsgruppe zu berichten.
Herr Staatssekretär, Sie haben uns bei der Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für die steuerlichen Selbstanzeiger auf Ihrer Seite. Das sind auch die beiden Eckpunkte, die uns als CDU-Fraktion wichtig sind.
Insofern vielleicht noch eine kurze Replik zu dem, was Herr Kollege Steinbach gesagt hat. Ich finde es dem Thema nicht angemessen, wie Sie versucht haben, das Wahlergebnis vom 22. September umzuinterpretieren, dass die CDU die Wahl verloren habe und die GRÜNEN die Wahlgewinner seien. Das war zumindest einmal eine sportliche Interpretation. Darauf möchte ich gar nicht weiter eingehen.
Es ist vorhin vom Staatssekretär gesagt worden, dass es so viele Steuerselbstanzeigen wegen des hohen Fahndungsdrucks gegeben habe und es diese so mit dem Steuerabkommen nicht gegeben hätte. Richtig, da hat er recht. Mit dem Steuerabkommen hätte es keine Selbstanzeigen geben müssen.
Was das bedeutet, will ich einmal an drei Zahlen festmachen. Wir haben mit den Steuerselbstanzeigen nach der Zahl von Ihnen 100 Millionen Euro für den Landeshaushalt, Herr Kollege Wansch. Das ist aber nur ein Teil. Erste Zahl: Ja, wir haben 100 Millionen Euro für den Landeshaushalt.
Zweite Zahl: Hätten wir ein Steuerabkommen, dann hätten wir 10 Milliarden Euro hier für den deutschen Fiskus, die uns bislang dadurch entgehen, dass wir das Steuerabkommen noch nicht haben.
Die dritte Zahl: Wenn wir das Steuerabkommen haben, haben wir darüber hinaus Jahr für Jahr eine regelmäßige zusätzliche Steuereinnahme in der Größenordnung von 1 Milliarde Euro.
Es ist richtig, der hohe Fahndungsdruck führt zu den Selbstanzeigen, es ist aber auch richtig, ein Steuerabkommen wäre besser für die Bürger und für den Fiskus.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke dem Kollegen Schreiner für die Feststellung, dass ein hoher Fahndungsdruck Ursache dafür sei, dass die Zahl der Selbstanzeigen in diesem Maße angestiegen sei.
Die Frage aber stellt sich in einer anderen Art und Weise, wie Sie das im Vergleich zum schweizerischen Steuerabkommen sehen.
Das ursprünglich vorliegende Abkommen sah vor, dass in weiten Teilen anonymisiert Meldungen erfolgen sollen und von diesen dann ein geringer Bruchteil einer Stichprobe unterzogen werden soll.
Man stelle sich einmal vor, was das für den Normalfall eines Steuerzahlers bedeutet: Er oder sie, Steuerzahler, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, ist absolut transparent, weil der Arbeitgeber vieles direkt abführt. Die Steuer wird abgezogen. Das kennt jeder von seinem Lohnzettel.
Was passiert bei demjenigen, der große Kapitalvermögen ins Ausland transferiert? – Dort ist es einem großen Zufall überlassen, dass er überhaupt herangezogen wird. Das ist und kann nicht Teil einer Steuergerechtigkeit sein, wie wir sie verstehen.
Vor diesem Hintergrund war es richtig, dieses Steuerabkommen mit der Schweiz abzulehnen und eine Version zu fordern, die genau die Offenlegung fordert, das heißt, wer dort sein Vermögen parkt, wer es, wie er meint, gewinnbringend anlegt, derjenige soll auch genauso offen dann hier in seinem Heimatstaat die Versteuerung vornehmen können.
Dass das dann zu einem entsprechenden Fahndungsdruck führt, wenn man genau so vorgeht, ist auch klar. Insoweit ist das, was wir wollen, den Fahndungsdruck hoch halten, mit einem, so wie wir es uns vorstellen, schweizerischen Abkommen, auch gegeben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schreiner, Sie müssen mich schon korrekt zitieren. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die CDU/FDP-Regierung abgewählt worden sei – etwas anderes habe ich nicht dargestellt – und diese Politik nicht fortgesetzt wurde. Etwas anderes habe ich hier nicht gesagt, darum kann man es mir auch nicht unterstellen.
Ich glaube, es ist ziemlich eindeutig, was sich in der Bundesregierung geändert hat. Sie haben in diesem Koalitionsvertrag jetzt ganz weitreichende Formulierungen und deutliche Formulierungen gefunden. Dazu waren Sie vorher nicht in der Lage. Ich glaube, das liegt am Koalitionspartner, den Sie gewechselt haben.
Noch einmal zu den Positionen: Das Erste ist die Frage, so wie sie Herr Professor Dr. Barbaro hier ausgeführt hat: Wie machen wir weiter mit der Selbstanzeige? – Ich finde die Festlegung, die Ausführung, die der Staatssekretär gemacht hat, vollkommen nachvollziehbar und unterstütze nachdrücklich diese Position.
Ich finde die sachliche Argumentation, die dazu hier vorgestellt wurde, sehr überzeugend. Deshalb findet dieses Vorgehen der Landesregierung unsere volle Unterstützung.
Herr Schreiner, Sie haben gesagt, ein Steuerabkommen mit der Schweiz wäre so viel besser für uns. Das hängt davon ab, was in dem Steuerabkommen geregelt ist.
Herr Kollege Wansch hat darauf hingewiesen, was in der alten Fassung geregelt war und warum genau diese alte Fassung, die wir abgelehnt haben, nicht gut für dieses Land gewesen wäre.
Ich wehre mich überhaupt nicht gegen Steuerabkommen, weder mit der Schweiz noch mit Luxemburg oder mit Lichtenstein, ich finde nur, dass wir unsere Interessen auf die Verfolgung von strafrechtlich relevantem Verhalten nicht aufgeben dürfen und nicht vorzeitig Amnestien oder Anonymisierungen aussprechen dürfen, die nicht die ehrlichen Steuerbürger schützen, sondern die Steuerhinterzieher.
Das wollen wir nicht. Ich glaube, auf dieser Basis lässt sich in vernünftiger Art und Weise darüber reden, wie ein neues Steuerabkommen aussieht.
Sie werden sehen, es wird eine neue Verhandlungsrunde geben, und die wird deutlich anders aussehen. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn wir zu einem guten Ergebnis kämen und dann ein zustimmungsfähiges Paket hier vorgelegt bekämen. Sie werden sehen, wie es sich materiell von dem, was Wolfgang Schäuble früher noch vorgelegt hat, unterscheiden wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir GRÜNEN, diese gesamte Landesregierung, wir stehen zur Energiewende. Die Energiewende war, ist und bleibt das zentrale Zukunftsprojekt von Rot-Grün in RheinlandPfalz, meine Damen und Herren.
Das hat auch seinen Grund: Am 11. März 2011 kam es in gleich drei Reaktoren des Atomkraftwerks Fukushima Daiichi nach dem schweren Erdbeben und dem Tsunami zur Kernschmelze. Radioaktive Stoffe wurden in großen Mengen freigesetzt, 150.000 Menschen mussten ihre Heimat verlassen. Die Aufräumarbeiten werden noch 40 Jahre dauern, und die Kosten werden auf mindestens 180 Milliarden Euro geschätzt. Die japanische Atomaufsichtsbehörde ordnete die Katastrophe mit der Höchststufe 7 „katastrophaler Unfall“ – das war der Super- GAU – ein.
Zwei Wochen später, am 27. März, fand die rheinlandpfälzische Landtagswahl mit dem bekannten, für uns erfreulichen Ergebnis statt. Dieser Zusammenhang bedeutet für uns eines: Der Atomausstieg und die Energiewende sind der zentrale Wählerauftrag für die rotgrüne Landesregierung.
Deswegen arbeiten wir in der rot-grünen Koalition, deswegen arbeitet Ministerin Eveline Lemke, die gesamte Landesregierung, aber auch wir GRÜNEN als Partei und Fraktion mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiewende, und dies mit großem Erfolg in Rheinland-Pfalz für den Klimaschutz, die Arbeitsplätze und die regionale Wertschöpfung in unserem Land, meine Damen und Herren.