Protocol of the Session on January 23, 2014

Lieber Herr Dr. Enders, ich trauen Ihnen, spontan gesagt, da fachlich ein stärkeres Urteil zu als mir selbst. Das geht die sehr spezifische Frage der Hirntodfeststellung an. Ich stimme Ihnen auf jeden Fall zu, dass das sicherlich nicht dazu beiträgt, dass sich Vertrauen aufbaut. Wir sollten alle dazu beitragen, und zwar jeder in seiner Funktion, dass wir den Fokus in der Debatte auf das richten, um das es heute geht. Wir haben Transparenz, wir haben gute Zustände in den Transplantationszentren. Hier wird nach Ordnung, Recht und Gesetz gearbeitet. Jeder weiß, wenn er ein Organ spendet, dass es den Betroffenen nach einem System zugutekommt, das in sich gerecht und nicht manipuliert ist. Das sollten wir alle miteinander in den Vordergrund der Debatte rücken. Ich bin mir sicher, dass dann Nebenaspekte einer solchen Debatte in den Hintergrund geraten könnten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich darf Gäste begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der Hildegardisschule in Bingen und Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Magnus-SchwerdGymnasiums Speyer. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich teile noch mit, wir haben ein reges Interesse von Schulen aus Mainz an unserer Ausstellung im Foyer.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf, Martin Brandl und Dr. Norbert Mittrücker (CDU), Haltung der Landesregierung zur beabsichtigen Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes durch die Bundesregierung – Nummer 2 der Drucksache 16/3210 – betreffend, auf.

Ich erteile Herrn Baldauf das Wort.

Wir fragen die Landesregierung

1. Teilt die Landesregierung die Inhalte der Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministers für eine Reform des EEG, zu denen die Wirtschaftsministerin eine Presseerklärung mit folgenden Aussagen abgegeben hat:

„Mit dem Gabriel-Deckel zeichnet sich ein Abwürgen der Energiewende ab.“?

2. Teilt die Landesregierung das energiepolitische Ziel des Bundeswirtschaftministers wonach in den „Eckpunkten“ ein Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 40 % bis 45 % bis 2025 und von 55 % bis 60 % bis 2035 vorgesehen ist?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundeswirtschaftsministers, wonach auch nach der beabsichtigten Absenkung der Einspeisevergütung für Windstrom ab 2015 an guten Standorten an Land weiterhin ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist?

4. Teilt die Landesregierung die in den „Eckpunkten“ dargestellte Absicht des Bundeswirtschaftsministers, durch neue verbindliche jährliche Ausbaukorridore für die erneuerbaren Energien die Stromerzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energien besser miteinander zu verbinden und die Abstimmung beim Netzausbau zu verbessern?

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Lemke.

Herr Präsident, sehr verehrte Abgeordnete! Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung werden seit dem Jahr 2000 sehr erfolgreich durch das Erneuerbare-EnergienGesetz bestimmt. So konnte durch eine auf 20 Jahre garantierte feste Vergütung und dem Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien der Anteil der regenerativen Stromerzeugung auf derzeit ca. 25 % gesteigert werden.

Darüber hinaus hat das EEG einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung und die zunehmende Wirtschaftlichkeit der regenerativen Stromerzeugungstechnologien geleistet. Mit einem zunehmenden Anteil der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung wird eine grundlegende Weiterentwicklung des EEG unter den Aspekten einer stärkeren Markintegration von Strom aus erneuerbaren Energien und der Übernahme von Stromverantwortung durch erneuerbare Energienanlagen notwendig.

Bewährte Bestandteile des EEG wie zum Beispiel der Einspeisevorrang für regenerativ erzeugten Strom, eine technologiespezifische Vergütungsstruktur und Investitionssicherheit durch langfristig gut kalkulierbare Einnahmen sind dabei zu erhalten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Der von Bundesminister Gabriel für die Klausurtagung der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Eckpunktepapiers der Bundesregierung umfasst eine Reihe von Punkten zur Novellierung des EEG, die dem Wesen eines Eckpunktepapiers entsprechend nur einen allge

meinen Charakter haben können. Die Konkretisierung dieser allgemein formulierten Vorhaben wird erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zur Neugestaltung des EEG erfolgen, die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung konstruktiv begleitet werden wird, damit auch weiterhin vorteilhafte Rahmenbedingungen für Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor für Rheinland-Pfalz und den Rest der Bundesrepublik erhalten bleiben.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird daher den Dialog mit der Bundesregierung über das EEG konstruktiv und intensiv fortsetzen. Von zentraler Bedeutung ist uns, dass die Regionalität und die Dezentralität des Ausbaus der erneuerbaren Energien und damit die verbundene Wertschätzung gewährleistet bleiben müssen. Ein ausschließlich über möglichst niedrige Preise gesteuerter Ausbau der erneuerbaren Energien würde zu einer Allokation an wenigen Standorten führen, wie zum Beispiel bei der Photovoltaik im Süden der Republik oder bei Wind an Küstenstandorten. Dass dies nicht unser Interesse ist, haben wir schon mehrfach zum Ausdruck gebracht.

Herr Baldauf, zu Ihrer Frage, die Anknüpfungspunkte für den weiteren Austausch zur zukünftigen Ausgestaltung stellen aus Sicht der Landesregierung unter anderem die beabsichtigte Einführung des Ausbaukorridors durch Mengensteuerung und natürlich die Ausführungen zum Vertrauensschutz für Investitionen und Investoren, die Ausgestaltung einer generellen Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung von regenerativ erzeugtem Strom sowie die geplante Bestimmung der Vergütungshöhen im Zuge von Ausschreibungsverfahren ab 2017 dar. Die Industrie muss sich darauf einstellen können, der Mittelstand in Rheinland-Pfalz auch. Wenn die Fristen zu kurz gesetzt sind, können wir dies nicht hinnehmen. Dann stellt man sich da auf die Bremse. Das sind wir auch dem Mittelstand in Rheinland-Pfalz schuldig. So ist meine Äußerung zu verstehen.

Daneben ist es natürlich so, dass insbesondere auch, was den Eigenstrom, Investitionen in Kraft-WärmeKopplung, in Energieeffizienz betrifft, der Mittelstand aktiv die Energiewende vorantreibt. Hier müssen Impulse gesetzt werden, dass dies so bleibt und nicht behindert wird. Was wir im Moment wahrgenommen haben, ist, dass es hier zu Einschränkungen kommen soll, die wir auch für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz nicht positiv sehen können und nicht positiv sehen.

Der Übergang – das ist der dritte Punkt – von einer Preis- zu einer Mengensteuerung innerhalb eines Ausbaukorridors wird von uns als kritisch angesehen. Nur, weil Rheinland-Pfalz besonders fleißig war im Ausbau – das muss man auch sagen, das haben unser Mittelstand und unsere Wirtschaft hier in Rheinland-Pfalz geleistet – und weit vorangekommen ist, kann das doch für die Zukunft nicht heißen, dass wir plötzlich weniger zur Energiewende beitragen dürfen.

Darüber hinaus ist auch fraglich, ob der vorgesehene Ablauf der Geltungsdauer der Fördersätze vor dem Hintergrund realer Projektlaufzeiten – wir kennen das, bei Windkraft werden viele Gutachten gemacht, natürlich auch, um die Natur zu schützen, Vogelschutzgutachten,

um nur eines zu nennen, dies braucht alles seine Zeit – vor dem gebotenen Vertrauensschutz gemessen werden muss.

Es kann ja nicht angehen – die Ministerpräsidentin hat sich auch so geäußert –, dass es jahrelange Vorlaufzeiten gibt und von uns gefordert wird, diese Gutachten zu bringen und im Einklang mit der Natur dann auch den Windausbau zu gestalten, und dann gesagt wird, weil es jetzt einen Stichtag gibt, dürft ihr nicht weitermachen.

Mit der vorgeschlagenen Absenkung der Bagatellgrenze für die verpflichtende Direktvermarktung für erneuerbaren Strom für alle Neuablagen ab dem Jahr 2017 geht das Bundeswirtschaftsministerium deutlich unter die entsprechenden Bagatellgrenzen des neuen Leitlinienentwurfs der Europäischen Kommission zu Umwelt- und Energiebeihilfen von 1 Megawatt, bei Windkraft von 5 Megawatt. In erheblich größerem Umfang stehen damit Kleininvestoren und Bürgerenergiegenossenschaften, die gerade auch die Energiewende positiv vorantreiben, vor zusätzlichen Kostenbelastungen, die sich auch aus der Direktvermarktung ergeben. Wir wollen, dass die Energiewende weiter eine Bürgerenergiewende bleibt. Private Kleininvestoren und Bürgerenergiegenossenschaften sind bei Ausschreibungsverfahren gegenüber großen institutionellen Projektentwicklungen aufgrund eines ungünstigeren Aufwand-Nutzen-Verhältnisses dann benachteiligt. Dies gilt natürlich insbesondere bei Windkraft und Photovoltaik.

Zusätzlich wird sich die rheinland-pfälzische Landesregierung dafür einsetzen, dass die von Schwarz-Gelb in der letzten Regierung Merkel sträflich vernachlässigte Klimaschutzpolitik wieder an Fahrt aufnehmen kann. Dies muss auch im Verbund mit der EEG-Reform stattfinden.

Zu Frage 2: Wie bereits bei Frage 1 ausgeführt, wird der Übergang von einer Preis- zu einer Mengensteuerung in Form eines Ausbaukorridors von uns kritisch gesehen. Bei Beibehaltung der derzeitigen Ausbaugeschwindigkeit wäre auf Bundesebene ein deutlich höherer Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung bis 2020 zu erreichen.

Zu Frage 3: Die im Eckpunktepapier enthaltenen Aussagen zur Ausgestaltung der Einspeisevergütung für Windstrom lassen derzeit keine abschließende Bewertung zu. Diese müssen wir noch vornehmen. Sie muss auch noch präzisiert werden. Das Eckpunktepapier enthält keine zur Beantwortung der Frage hinreichend konkreten Angaben zur zukünftigen Ausgestaltung auch für Onshore-Windkraftanlagen. Insbesondere sind die Details der angekündigten Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells für die Wirtschaftlichkeit von Windkraftstandorten im Binnenland aber von erheblicher Bedeutung. Sie verstehen, dass wir hier die Details prüfen wollen, wenn die Details vorgelegt werden.

Zu Frage 4: Die rheinland-pfälzische Landesregierung geht auch weiterhin bei der Umsetzung der Energiewende sowohl im Land als auch im Bundesgebiet von einem Vorrang der regenerativen Stromerzeugung bei der Stromeinspeisung und Netzanbindung sowie von einem generellen Vergütungsanspruch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des EEG aus. Vorteile aus dem im

Koalitionsvertrag und Eckpunktepapier beschriebenen Ausbaukorridor ergeben sich derzeit, so wie beschrieben, insbesondere für die konventionelle Energiewirtschaft, die damit mehr Planungssicherheit für den eigenen Kraftwerkspark erhält. Eine zukünftig notwendigerweise verbesserte Koordination des Ausbaus der regenerativen Stromerzeugung und des dazu notwendigen Netzausbaus darf jedoch nicht zulasten der erneuerbaren Energien gehen. Netzausbau ist eine Serviceleistung und hat somit innerhalb des Stromversorgungssystems eine dienende Funktion.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU)

Es gibt eine erste Zusatzfrage des Herrn Kollegen Köbler.

Frau Ministerin, die Energiewende voranzutreiben, ist nicht nur Gebot des Klimaschutzes, sondern auch ein Gebot eines zukunftsfähigen Wirtschaftsstandorts in Deutschland, aber insbesondere auch in RheinlandPfalz. Deswegen habe ich zwei Fragen aus diesem Bereich.

Können sie zum Ersten abschätzen, wie viele Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz schon jetzt von den erneuerbaren Energien abhängen, und zum Zweiten, auch mit Blick auf die aktuelle Diskussion der EEG-Novelle, was es beispielsweise für ein Industrieunternehmen wie die BASF bedeuten würde, wenn das Eigenstromprivileg nicht nur für erneuerbare Energien, sondern auch für hoch effiziente Kraft-Wärme-Kopplung in Frage gestellt wird?

Vielleicht zunächst zu den Zahlen: Wir haben in Rheinland-Pfalz etwas weniger als 13.000 Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien, davon 3.300 im Bereich der Windkraft. Hier wird Insbesondere über Windkraft diskutiert. Deswegen haben wir insbesondere natürlich die Anzahl von Arbeitsplätzen im Blick. Es geht aber auch, wie ich vorhin schon erwähnt habe, um Energieeffizienzeinsparpotenziale, die in anderen Bereichen zum Niederschlag kommen. BASF ist ein gutes Beispiel. Hier gibt es eine Eigenstromerzeugung mittels hoch effizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die BASF ist durch diese Eigenstromanlage wie viele andere mittelständische Betriebe in Rheinland-Pfalz auch von der Umlage ausgenommen. Sie entlasten damit auch das Stromnetz. Sie tragen damit zur Reduktion der dezentralen Strommengen im Netz bei. Sie dienen also auch der Energiewende. Deswegen auch die Ausnahme.

Nun sieht der Plan vor, hier trotzdem 70 % von der EEGUmlage im Fall BASF zu verlangen. Das ist eine extrem hohe Summe. Wir hören bereits heute von der BASF,

dass sie es als schwierig ansieht, dann zukünftig weiter in Rheinland-Pfalz den Standort zu sichern. Das würden wir natürlich sehr bedauern. Wir waren froh, dass die BASF zuletzt auch noch 1 Milliarde Euro in die Hand genommen hat, um den Standort auszubauen. Ich finde, dass darf auch in Zukunft nicht infrage gestellt werden.

Gleiches gilt aber auch für den Mittelstand. Es werden viele Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen geplant. Diese haben Effizienzpotenziale von 60 % Energieeinsparung. Wir reden immer über Energieeinsparung. Deswegen ist das eine ganz wichtige Säule, auf die man schauen muss. Ich bin mit diesem Prozentanteil von 70 % bei Kraft-Wärme-Kopplung, die trotzdem wieder verlangt werden sollen, sehr unzufrieden.

Ich halte das für schwierig. Wir hören schon heute, dass viele Unternehmen ihre Investitionen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung unmittelbar nach dieser Ankündigung abgesagt haben oder absagen wollen. Dieser Investitionsstopp soll natürlich auch aus meiner Sicht nicht erfolgen. Ich denke, hier müssen wir dringend nachverhandeln.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Johnen.

Frau Ministerin, wie bewertet die Landesregierung die Perspektiven der Biomasse im neuen EEG und die Rolle der Biomasse in der regionalen Wertschöpfung?

Die Biogasförderung soll nach den Vorschlägen im Erneuerbare-Energien-Gesetz in der gegenwärtigen Form nicht fortgesetzt werden, eigentlich gar nicht fortgesetzt werden.

Jetzt haben drei Ministerien eine Protokollerklärung zu den Vorschlägen gemacht. In diesen ist ganz deutlich gemacht worden, dass es weiter Anreize geben soll und diese nicht einseitig zum Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen gesetzt werden sollen.

Die Biomasse hat gerade bei der Biogasförderung eine wichtige systemstabilisierende Funktion in der Zukunft, weil hier nämlich auch Energie gespeichert werden kann. Vor dem Hintergrund dieser systemstabilisierenden Funktion muss man natürlich auch diesen Sektor weiter auf der Agenda – auch auf der politischen Agenda – behalten. Da finde ich, wenn man die Förderung abbricht oder Bestandsanlagen gar gefährdet, wird es umso schwieriger sein, sie wieder aufzubauen, wenn man jetzt diesen Fehler macht.

Insofern denke ich, hat die Bundesregierung mit der Protokollerklärung schon deutlich gemacht, dass hier noch etwas passieren muss. Ich glaube, da wird noch weiter verhandelt und gesprochen werden.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Braun.

Frau Ministerin, bei der Veranstaltung der ZIRP vorgestern bei den Pfalzwerken, die den Titel trug „Die Energiewende als Innovationstreiber“, hat der Vorstandschef der Pfalzwerke noch einmal betont, dass RheinlandPfalz bei den Netzen auf einem guten Weg ist und dass die Netzstudie, die in Arbeit ist und in die die entsprechenden Netzbetreiber eingebunden sind, positiv zu bewerten ist. Wie sieht der weitere Weg aus für den Netzausbau in Rheinland-Pfalz? Was ist notwendig, und welchen Stand haben wir erreicht?