Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der letzte Straßenzustandsbericht zeigt deutlich, dass wir es mit diesen wenigen Mitteln geschafft haben, den Anteil der Straßen in schlechtem Zustand zu verringern und den Anteil der Straßen in gutem Zustand zu steigern.
Herr Kollege Licht, ich jedenfalls kann Ihre Änderungsanträge nicht nachvollziehen. Nach den Katastrophenmeldungen, die Sie monatlich über den LBM absetzen, tickende Zeitbombe oder dass dem Straßennetz der Kollaps drohe, schaffen Sie es jetzt mit Ihrem Deckblatt, eine „schlappe“ Million Euro mehr für den LBM zu beantragen. Sie haben gefühlt 1.000 Kleine Anfragen gestellt, warum die Landestraße 1, 2, 3, 4, 5 nicht kommt und der Radweg 6, 7, 8 nicht läuft. Deswegen 1 Million Euro zu beantragen, ist ein bisschen armselig.
Immerhin muss ich Ihnen sagen, Sie haben im Gegensatz zum letzten Haushalt Anträge gestellt. Ich bin sehr froh, dass Sie das getan haben, Herr Kollege Licht.
Sie machen damit deutlich, dass Sie ein völlig anderes Verständnis von Verkehrsinfrastrukturpolitik haben. Sie setzen einseitig auf Straßen. Wir versuchen, einen vernünftigen Mix hinzubekommen, und zwar mit Blick auf die Verkehrsträger ÖPNV, SPNV. Der Rheinland-PfalzTakt ist bundesweit das Vorzeigeprojekt, um das uns viele andere beneiden. Wir stehen dazu, die Mittel für den Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar oder für die Reaktivierung der wichtigen Weststrecke in Trier zur Verfügung zu stellen. Wir bekommen dort die Verkehrsprobleme nur mit der Straße nicht gelöst.
Ich sage Ihnen etwas zur touristischen Nutzung von Schienenstrecken, die uns wichtig sind, die Zellertalbahn, Brextalbahn und die Eifelquerbahn. Das ist für uns der Weg, die Sicherung dieser Strecken, die sonst verfallen würden. Diese verzeichnen im touristischen Bereich große Erfolge. Das ist uns ganz wichtig.
Frau Klöckner hat in der „RHEINPFALZ“ eine passende Überschrift bekommen: „Peinlich für Julia Klöckner“. Sie blamiert sich mit ihrem Kürzungsvorschlag. Das läuft klar gegen die Interessen des Landes Rheinland-Pfalz. Regionalisierungsmittel kann man nur zweckgebunden einsetzen. Das hat die Koalitionsvereinbarung bestätigt.
Herr Kollege Licht, ich sage Ihnen, aus unserer Sicht ist dieser Haushaltsentwurf einer guter. Er bietet Zukunftsfähigkeit für den wichtigen Bereich Verkehrsinfrastruktur. Ich gehe davon aus, dass wir ihm zustimmen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Ich möchte unseren Blickwinkel auf einen anderen Bereich lenken, der sich in vielen Einzelplänen des Lan
deshaushalts abbildet, aber insbesondere im Einzelplan 03 zeigt, nämlich auf den Bereich der Digitalisierung und wie wir den digitalen Wandel in unserem Land gestalten. Wir wollen den sozial-ökologischen Wandel in Rheinland-Pfalz gestalten. Dazu gehört der digitale Wandel; denn das ist eine der größten Veränderungen, die wir derzeit in unserer Gesellschaft erleben.
Das sehen wir in diesem Landeshaushalt in verschiedenen Bereichen realisiert. Das ist die Medienkompetenzförderung, der Breitbandausbau, die Wahrung der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter und die Modernisierung der Verwaltung für mehr Transparenz.
Bei der Medienkompetenzförderung – das ist auch aus innenpolitischer Sicht wichtig – fördern wir sozusagen die Prävention, wir geben nämlich den Menschen die Möglichkeiten an die Hand, sich gegen Datenklau und anderen Missbrauch in der digitalen Zeit zu wenden. Wir klären sie auf, welche Möglichkeiten sie haben.
Diesen präventiven Ansatz finden wir in verschiedenen Bereichen, sei es im Einzelplan des Landtags bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sei es im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz durch die Workshops, die dort und durch die Verbraucherzentrale realisiert werden. Die intensive Medienkompetenzförderung in den Schulen gehört auch dazu. All das ist aktive Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger in einer digitalen Zeit. Das kann man aus dem Blickwinkel der Innenpolitik nur begrüßen.
Zugleich müssen wir unsere Polizei auf die Voraussetzungen der digitalen Zeit vorbereiten. Im Einzelplan 03 möchte ich exemplarisch erwähnen, dass das LKA bei der Bekämpfung der Internetkriminalität und bei der Qualifikation von Polizistinnen und Polizisten im Bereich der neuen Medien Schwerpunkte hat. All das sind Dinge, die wir ausdrücklich begrüßen.
Ein weiterer Bereich ist der Zugang zum Internet, der immer bedeutsamer wird. Wir haben schon bei der Beratung des Einzelplans 08 gehört, dass das Gemeindewirtschaftsrecht für die Energiewende wichtig ist. Aber es ist auch für den Breitbandausbau wichtig. Deswegen können wir es aus diesem Blickwinkel begrüßen, wenn die Kommunen im Bereich des Breitbandausbaus durch diese Gesetzesänderung aktiver werden.
Das Land unterstützt diesen Ausbau weiterhin mit Investitionen. Im letzten Doppelhaushalt haben wir 15 Millionen Euro in den Breitbandausbau investiert. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass sie bei der Breitbandgrundversorgung die Förderung weiterhin vornehmen wollen. Deshalb liegt hier ein Entwurf der Koalitionsfraktionen vor.
Wir werden diese Förderung der Grundversorgung durch ein zusätzliches Förderprogramm im Breitbandausbau ergänzen. Da sollen weitere 5 Millionen Euro in den
Ausbau schnellerer Netze fließen. Weitere 2,3 Millionen Euro stehen an GAK-Mitteln im Umweltministerium zur Verfügung, die in den Breitbandausbau fließen können.
Da sieht man einen eindeutig grünen Schwerpunkt in diesem Bereich. Mehr als jede andere Vorgängerregierung investieren wir in den Breitbandausbau. Das ist aus grüner Sicht sehr zu begrüßen; denn die Datenautobahnen bringen die Menschen auf ökologische Art und Weise zusammen und stärken den ländlichen Raum.
Außer nebulösen Ankündigungen zu regulatorischen Maßnahmen bleibt der Bund weiterhin im Bereich der Breitbandförderung eine Nullnummer. Zuerst wurde angepriesen, 1 Milliarde Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen, aber das war dann Schwarz und Rot doch nicht so wichtig. Das ist sehr schade für unsere ländlichen Regionen.
Man kann nur sagen, der Bund vernachlässigt weiterhin die Digitalisierung. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere eigenen Fördermöglichkeiten ausbauen und die Menschen beim schnellen Zugang zum Internet unterstützen.
Ich möchte noch einen letzten Aspekt nennen. Das ist das Thema „Transparenzgesetz“. Wir setzen in diesem Landeshaushalt auf eine moderne Verwaltung. Wir fördern mit 2 Millionen Euro im Doppelhaushalt die Gestaltung einer modernen und offenen Verwaltung. Wir setzen damit die Grundvoraussetzungen für eine moderne Infrastruktur. Das ist sehr wichtig für unsere Verwaltung; denn wir brauchen für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung mehr Information.
Das sind grundsätzliche Voraussetzungen für die Teilhabe und die Mitbestimmung. Deswegen begrüßen wir es ausdrücklich, dass in diesem Einzelplan des Ministeriums Mittel für das Transparenzgesetz vorgesehen werden. Wir würden es ebenso ausdrücklich begrüßen, wenn wir hoffentlich schnell ein umfangreiches Transparenzgesetz ohne Bereichsausnahmen in diesem Landtag diskutieren können.
Ich nenne doch noch einen letzten Punkt. Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz. Datenschutz ist das super Grundrecht der digitalen Zeit. Wenn wir uns anschauen, dass aktuelle Meldungen vonseiten der EU sagen, dass der EU-Generalanwalt gesagt hat, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Grundrechtecharta der EU vereinbar ist, dann ist das ein guter Tag für die digitale Zeit und für den Datenschutz und die Bürgerrechte. Das sollte uns bei den weiteren Beratungen begleiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst einige Bemerkungen zum Änderungsgesetz, das wir auch beraten, nämlich zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, machen. Ich darf von unserer Seite sagen, wir haben bereits im Innenausschuss zugestimmt und werden heute im Parlament unsere Zustimmung erteilen. Der überwiegende Teil der Änderungen ist sachlich gerechtfertigt und sicherlich sinnvoll, um polizeiliche Maßnahmen zu verbessern. Das hat auch die von uns beantragte Anhörung gezeigt.
Trotzdem darf ich kurz die Kritik von uns wiederholen, dass wir eine Reduzierung der Laufzeiten der TKÜ (Te- lekommunikationsüberwachung) von drei auf zwei Monaten nicht unbedingt nachvollziehen können und wir hierfür keinen sachlichen Grund sehen. Wir haben den Eindruck, dass Sie, lieber Herr Minister, ihrem grünen Koalitionspartner ein Stück weit hinterherrennen, damit vielleicht ein Koalitionsfrieden erhalten bleibt. Das soll für uns nicht die Sollbruchstelle sein, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch eine Anmerkung zum POG machen. Wir wollen – das ist wichtig, da appelliere ich, wie gesagt, an Sie, Herr Minister; es kam in der Anhörung auch heraus, dass wir im Rahmen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts keine ausreichende Rechtsgrundlage mehr für die Rückverfolgung von IP-Adressen haben, die Generalklausel ist dort nicht mehr möglich – vor diesen Hintergrund eine zusätzliche Klausel einführen.
Damit hat uns auch das Bundesverfassungsgericht beauftragt. Ich denke, das sollten wir auch tun. Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz soll am Ende des Jahres evaluiert werden. Da ist dann sicherlich gesetzgeberisches Handeln vonnöten. Wir werden das auf jeden Fall auf unsere Agenda im nächsten Jahr setzen.
Ich sage nur eines ganz deutlich, ein weiteres Aufweichen des POG werden wir von unserer Seite sehr kritisch begleiten und nicht mitmachen. Das will ich an dieser Stelle schon einmal sehr deutlich sagen. Deswegen hoffen wir, dass viele wichtige Klauseln entsprechend im POG enthalten bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf jetzt kurz zur Ausführung im Haushalt speziell zur Polizei kommen. Für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in unserem Land werden die kommenden zwei Jahre keine nennenswerten Verbesserungen bringen, wenn man sich den Haushaltsentwurf anschaut.
Gemessen am Gesamthaushalt entfallen auf die Polizei rund 4,28 % der Ausgaben. 2013 waren es immerhin noch 4,34 %, wenn auch nicht viel mehr, aber doch ein Stück weit mehr. Es ist schon schade, wenn man sieht – trotz zusätzlicher Ausgaben rund 1,7 Millionen Überstunden, weit über 1.000 eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamte –, wie hier wieder ein Abbau im Bereich der Inneren Sicherheit geleistet wird.
Ich will ganz deutlich sagen, wenn man sich den Haushaltsplan 03 und das Vorwort anschaut, dann ist zumin
dest einmal positiv festzustellen, dass Sie das erste Mal – zumindest im Haushalt – das Wort „Vollzeitäquivalente“ aufnehmen. Wir freuen uns darüber, dass es jetzt endlich einmal durch unsere Anregung, aber natürlich auch durch Anregung der Polizeigewerkschaften, von Ihnen aufgenommen wurde und wir dann wirklich über Vollzeitäquivalente, also über volle Stellen, sprechen.
Trotzdem – da muss man schon schauen – ist die Unterschnittlinie, die Sie einführen, von 8.800 Beamtinnen und Beamten als Vollzeitäquivalente bei Weitem nicht geeignet und nicht ausreichend, um die aktuellen Herausforderungen, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, noch vonseiten der Polizei stemmen zu können. Deswegen sind weitere Neueinstellungen sicherlich dringend notwendig.
Sie haben im Vorwort des Haushaltes schon einmal gesagt, dass diese 8.800 Vollzeitäquivalente nicht unterschritten werden s o l l e n. Das ist für uns dann schon ein Zeichen, dass da offensichtlich die Reise noch nach unten geht.
Ich sage Ihnen ganz eindeutig und prophezeie Ihnen, Sie werden spätestens 2016 diese Linie unterschreiten. Das ist nicht gut für unsere Polizei.
Mindestens 400 Neueinstellungen plus x Durchfallerquote sind vorgesehen. Das ist sicherlich in Ordnung. Wir haben auch keinen Antrag gestellt – das haben Sie vielleicht gesehen –, weitere Neueinstellungen zu beantragen, weil wir wissen, dass die Polizeischule oben ein Stück weit an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt ist. Man muss sicherlich auch darüber reden, ob man sie ausweiten kann.
Auf eines will ich aber schon hinweisen. Wir haben bereits einen Antrag – und das ist nachzuvollziehen – für den Haushalt 2009/2010 damals gestellt. Da hatten wir die 400 schon gefordert. Da hatten wir noch einmal 75 mehr, da wären wir bei 400 gewesen. Diese 400 wären heute schon fertig gewesen. Sie wären bei uns schon einsetzbar. Sie wären schon in den Polizeiinspektionen. Jetzt müssen sie erst noch ausgebildet werden.