Protocol of the Session on December 11, 2013

(Dr. Weiland, CDU: So lange bin ich auch noch nicht dabei!)

Aber damals waren Sie im Finanzministerium, von daher kennen Sie die Zahl.

(Pörksen, SPD: Hört! Hört! – Dr. Weiland, CDU: Sondersituation! – Hering, SPD: 12 %! Unverantwortlich!)

Das war eine Sondersituation, ja. Sie können auch auf 1991 und 1989 schauen, das unterscheidet sich kaum.

(Dr. Weiland, CDU: Schwierige Zeit! Deutsche Einheit!)

Sie haben gesagt, es sei ein Teilerfolg der CDU, dass die Schulden der Landesbetriebe und die Nebenhaushalte nun offengelegt würden. Das haben Sie in Ihrer Presseerklärung geschrieben. Das stimmt: Wir feiern zehnjähriges Jubiläum. Seit dem Jahr 2004 werden die Nebenhaushalte und die Landesbetriebe offen in ihrer Verschuldung im Landeshaushalt ausgewiesen, die des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung im Übrigen schon seit 1998.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, wir haben einen ordentlichen Haushalt aufgestellt. Es freut uns, wenn wir schon dieses Testat nicht von der Opposition ausgestellt bekommen, es zumindest von Verbänden der Wirtschaft oder von Institutionen, die normalerweise beim Geldausgeben von öffentlichen Mitteln besonders skeptisch sind, attestiert bekommen.

Am allerwichtigsten ist uns aber – das war letzte Woche Donnerstag in Berlin –, dass der Stabilitätsrat, das Gremium, das allerstrengstens überwacht und leider auch manchen Kolleginnen und Kollegen sagt, ihr müsst ein bisschen nacharbeiten, dem rheinland-pfälzischen Landeshaushalt und dem Haushaltsgebaren des Landes Rheinland-Pfalz seit Einführung der Schuldenbremse einen Haken gegeben und gesagt hat, ihr habt das ordentlich gemacht.

Wir sind im Übrigen bei keinem der vier Indikatoren momentan nur irgendwie gefährdet, in eine Haushaltsnotlage zu kommen. Von daher gesehen würde es mich freuen, wenn Sie die Ergebnisse Ihres eigenen Landes nicht immer nur schlechtredeten, sondern auch etwas Positives abgewinnen könnten.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat Herr Abgeordneter Dr. Weiland das Wort.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, die Rede, in der ich ausgeführt habe, dass diese Landesregierung dieses Land in die größte Verschuldung in der Geschichte dieses Landes geführt habe, würde ich in Hessen nicht halten, weil der dortige Ministerpräsident mir dann mit vollem Recht sagen würde, was fällt dir ein, über den Länderfinanzausgleich finanzieren wir euch doch.

(Beifall der CDU)

Ich würde diese Rede auch dem Herrn Bundesfinanzminister Dr. Schäuble nicht halten, weil er mir dann sagen würde, was soll das, im Jahr 2015 lege ich einen ausgeglichenen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung vor.

Sie dagegen sehen für das Jahr 2020 in Ihrer Finanzplanung eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 1 Milliarde Euro vor. Das sind Ihre Zahlen. Sie bereiten jetzt schon die Rechenoperationen und die terminologischen Spielereien vor, mit denen Sie dann hierherkommen und sagen, wir nehmen zwar 1 Milliarde Euro Nettokreditaufnahme vor, wie in den vergangenen 20 Jahren, seitdem wir hier die Finanzminister stellen, auch, aber das hat mit Nettoneuverschuldung nichts zu tun. Das rechnen wir jetzt um, und dann verschwindet das im strukturellen Defizit.

Das ist der grundlegende Unterschied zwischen Ihnen und uns.

(Beifall der CDU)

Für uns hat die verfassungsmäßige Schuldenbremse die Funktion, dass wir ab 2020 spätestens einen Haushalt ohne Neuverschuldung haben. So steht es in der Verfassung. Da steht nicht „ohne strukturelles Defizit“, sondern in der Verfassung steht „einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorlegen“.

(Frau Thelen, CDU: Das ist eindeutig!)

Das ist unser Ziel. Ihr Ziel ist, in 2020 1 Milliarde Euro Neuverschuldung aufzunehmen und der erstaunten Öffentlichkeit dann zu erklären, dass das eigentlich gar keine Schulden sind, weil man das mit dem strukturellen Defizit „wegschwurbeln“ kann.

(Beifall der CDU)

Wenn es darauf keine Antwort gibt, sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt für heute am Ende der Redezeit.

Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung, Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk, Gesetzentwurf der Landesregierung, – Drucksache 16/2907 –. Wir haben heute die zweite Beratung. Ebenso wie bei Punkt 3 werden wir die Beratung dann unterbrechen, um am Freitag die Abstimmung vorzunehmen.

Wir kommen jetzt zur Berichterstattung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dötsch, wenn darauf nicht verzichtet werden soll.

(Dr. Weiland, CDU: Der freut sich schon darauf, Herr Präsident!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Bericht erstatten zum Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk. Durch Be

schluss des Landtags vom 7. November 2013 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

(Frau Klöckner, CDU: Wo ist die Vorsitzende der Rundfunkkommission?)

Der Ausschuss für Medien und Netzpolitik hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 21. November 2013 und der Rechtsausschuss in seiner 28. Sitzung am 5. Dezember 2013 beraten.

Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall im Hause – Frau Klöckner, CDU: Sehr gut!)

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine weitere Aussprache vorgesehen.

Wir kommen nun zur Berichterstattung zu Punkt 3 der Tagesordnung, Landesgesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2938 –-. Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Schellhammer, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner Sitzung am 7. November 2013 den Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesmediengesetzes an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Ausschuss für Medien und Netzpolitik hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 21. November 2013 und der Rechtsausschuss in seiner 28. Sitzung am 5. Dezember 2013 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet einstimmig: Der Gesetzentwurf soll angenommen werden.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. – Wie bereits erwähnt, wird die Beratung der beiden letzten Tagesordnungspunkte nun unterbrochen und am Freitag erneut aufgerufen.

Wir kommen nun zur

Beratung des Einzelplans 05 – Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Es wurde eine Grundredezeit von 15 Minuten vereinbart. Für die Fraktion der CDU hat nun Herr Abgeordneter Dr. Wilke das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was erwarten die Menschen von der Justiz? – Dass sie da ist, wenn man sie braucht, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Straftaten und Straftäter verfolgen, Gerichte Recht sprechen, wenn beim Bau gepfuscht wurde, ein verdienter Lohn nicht bezahlt wird, ein Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt wurde oder die Behörde zu Unrecht eine Baugenehmigung nicht erteilt.

Justiz soll geräuschlos, effizient und zügig Recht sprechen und Rechte durchsetzen. Wir, der Gesetzgeber, haben die Pflicht, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das gelingt. Politik darf dabei auch reformierend in Verfahrensabläufe eingreifen und Strukturen fortschreiben, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Sie sollte dies aber mit Behutsamkeit tun, weil die Brechstange in der Justiz noch nie ein gutes Werkzeug war.

Denken wir an die Haushaltsdebatte vor zwei Jahren zurück, so waren wir damals noch mittendrin in der Auseinandersetzung über die unseligen Pläne, das Oberlandesgericht Koblenz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufzulösen und dazu auch noch eines unserer vier Verwaltungsgerichte im Land zu schließen. Erst massive Proteste aus der Bevölkerung haben Sie Stück für Stück einlenken lassen mit dem Ergebnis, dass es heute immer noch zwei Oberlandesgerichte, zwei Generalstaatsanwaltschaften

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Gott sei Dank!)

und vier Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz gibt. – Ich sage für die CDU-Fraktion: Gott sei Dank!

(Beifall bei der CDU)

Rückblickend muss man sagen, ein abschreckenderes Beispiel für eine missglückte Strukturreformdebatte wird man in der jüngeren Justizgeschichte kaum finden, und den Flurschaden, den Sie, die Koalition aus Rot und Grün, angerichtet haben, kann man noch heute spüren.

(Beifall der CDU)