Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schmitt, Sie haben zum Schluss die Äußerung ihres Kollegen Gies etwas relativiert, indem Sie gesagt haben, man kann mit dem Kompromiss leben. Ich weiß nicht, welche Schwierigkeiten Sie haben, mit einem hervorragenden Ergebnis, das die Ministerin, Frau Höfken, für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft erzielt hat, umzugehen; denn im Ergebnis haben wir 90 Millionen Euro mehr durch den Kompromiss, der erzielt wird, in der Förderperiode für die rheinlandpfälzische Landwirtschaft zur Verfügung. Da sind die Prämien für die Winzerbetriebe noch nicht eingerechnet. Welche Probleme haben Sie zu sagen, Chapeau, das ist ein gutes Ergebnis, das ist ein guter Tag für RheinlandPfalz?
Sie haben es nachher gesagt, weil man es fachlich und von der Grundstruktur her nicht anders vertreten kann, dass es im Interesse von Rheinland-Pfalz liegt, dass kleinere Betriebe einen Zuschlag erhalten. Weil wir in Rheinland-Pfalz eine bäuerliche Struktur haben, profitieren wir von dieser neuen Konzeption. Darin liegt eine der großen Leistungen von Frau Höfken. Wir hatten den Mut auch innerhalb der Parteien der GRÜNEN und insbesondere der SPD, den ostdeutschen Ländern klarzumachen, dass wir in Zeiten nach der Wende akzeptiert haben, dass dort im Rahmen des Strukturwandels höhere Fördermittel gezahlt werden und revidiert werden muss, dass eine Umschichtung von größeren Betrieben zu kleineren erfolgen muss. Das war der eigentliche Streit. Da hat die gute Zusammenarbeit von Rot-Grün
funktioniert, die mittlerweile die Mehrheit in den Ländern stellen, egal, ob Ihnen das gefällt oder nicht.
Dort ist die entscheidende Weichenstellung erfolgt, diesen Kompromiss zu erzielen, den die CDU-Länder auch akzeptieren mussten.
Eines ist erreicht worden, wofür fast Generationen von Landwirtschaftsministern in Rheinlandpfalz gearbeitet haben, dass die Ungerechtigkeit aufhört – aus der Entkopplung der historischen Werte kommend –, dass bei uns Landwirte für den Hektar trotz schwerer Rahmenbedingungen in den Mittelgebirgen weniger bekommen haben als landwirtschaftliche Betriebe in Nord- und Ostdeutschland, die vom Grundsatz her einfachere Bedingungen haben. Diese Ungerechtigkeit wird jetzt endlich beendet. Auch das ist ein großer Erfolg. Lassen Sie uns das benennen, was gut und richtig ist.
Wir können in einem fachlichen Diskurs darüber diskutieren, wie diese Mittel sinnvollerweise verwendet werden.
Konventionelle Betriebe werden von diesem guten Ergebnis profitieren, insbesondere kleinere und mittlere Betriebe. Das geschieht durch die höheren Prämien. Dadurch, dass wir insgesamt mehr Mittel haben, können wir das umsetzen, was wir in Rheinland-Pfalz wollen. Wir können diese Betriebe besonders fördern, die sagen, wir wollen die Entscheidung für eine ökologische Landwirtschaft treffen, wir wollen mehr regionale Märkte bedienen, was die Gesellschaft will. Gleichzeitig können wir auch die fördern, die konventionelle Landwirtschaft betreiben und Ihnen durch den Kompromiss mehr Mittel zukommen lassen. Auch das wird durch den guten Kompromiss möglich sein. Deswegen haben Sie einfach einmal den Mut, die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit zu sagen, zu einem fachlich abgewogenen Bild gehört dazu, das, was gut ist, so zu benennen. Das macht Sie dann glaubwürdiger, wenn es Gründe für Kritik geben sollte.
Herr Schmitt, Sie haben das getan. Herr Gies muss dabei noch etwas lernen. Sie werden ihm fachliche Hilfestellung geben, dass er auch die Erfolge einsehen wird.
Frau Höfken, nochmals vielen Dank, das ist ein guter Tag für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft.
Ich habe meinen Ausflug in die Darstellung der Situation der neuen Bundesländern deswegen gemacht, nicht,
weil ich diese angreifen will, sondern weil ich deutlich machen will, wie schräg die Verteilungslage ist und dass Verteilungsgerechtigkeit ein wichtiges Anliegen unserer Politik und der Politik der EU ist. Deswegen bin ich mit solcher Vehemenz in die Verhandlungen hineingegangen.
Das Erstaunliche ist, dass die rheinland-pfälzische CDU ihre Hauptaugenmerke darauf gerichtet hat, dass bloß bei keinem Ostbetrieb, oft Aktiengesellschaften, gekürzt wird. Das kann ich bei der Fördersituation, die ich dargestellt habe, nicht nachvollziehen. Das heißt, Ihre Energie haben Sie ausschließlich dafür eingesetzt, bloß keine Kappung und keine Degradation vorzunehmen. Von ersten Hektaren und Forderungen einer Kompensation habe ich von Ihnen noch nie etwas gehört. Es ist ein Erfolg für uns, dass wir hier immerhin fast 7 % der Mittel erreichen konnten. Das kommt der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft zugute. Das sind immerhin 14,4 Millionen Euro.
Das Zweite ist, Sie sollten vielleicht etwas mehr mit Zahlen umgehen. Wenn wir uns anschauen, wie es bei den Basisprämien aussieht, dann ist es keine Benachteiligung der Betriebsstrukturen in Rheinland-Pfalz, sondern es ist in hohem Maße ein Zugewinn. 92 % unserer Betriebe profitieren von den ersten Hektaren. Aber auch für die Übrigen muss man sagen, dass diese andererseits von der Angleichung der Basisprämie profitieren. Man muss dazu sagen, wir haben im Jahr 2014, das heißt im nächsten Jahr, wo die Reform noch nicht greift, 256 Euro pro Hektar. Das ist ein historischer Tiefststand für die Rheinland-Pfälzer. Das steht im Verhältnis zu viel höheren Prämienzahlungen in anderen Bundesländern. 2019 kommen wir mit der Angleichung auf 297 Euro pro Hektar, das heißt, Sie sehen hier einen Aufwuchs von 26,9 %. Das betrifft alle Betriebe.
Insofern haben wir es erreichen können, dass wir sowohl bei den Direktzahlungen als auch bei der zweiten Säule eine Stabilisierung bzw. einen Aufwuchs hinbekommen haben. Das heißt nicht, dass wir jetzt im Geld schwimmen. Das heißt, dass wir jetzt auch mit der nötigen GAKAufstockung auf der Bundesebene in eine Situation kommen, wo wir das tun können, was unsere Fraktionen und die Gesellschaft in unserem Land von uns erwarten, nämlich Politik für die ländlichen Räume, die Verbraucherinnen und Verbraucher und für unsere landwirtschaftlichen Betriebe zu machen. Deswegen ist das ein gutes Ergebnis.
Ich will noch auf die Kleinerzeugerregelungen eingehen, die Sie nicht gewollt haben. Das war ganz deutlich. Auch die Bundes-CDU und die Bundesregierung wollten keine verbindliche Kleinerzeugerregelung. Für uns sind das 6.000 Betriebe im Land, die ohne Greening-Auflagen und ohne Cross Compliance in Zukunft arbeiten können. Das heißt nicht, dass sie besser sind als andere, das heißt aber, dass wir eine erhebliche Entbürokratisierung haben und wir unsere Verwaltungen deutlich entlasten. Das heißt nicht, dass die Gesetze nicht mehr für diese gelten. Ich finde, das ist eine gute Situation.
Herr Gies und der Weinbau. – Wir können für den Weinbau Folgendes sagen: Wenn nicht noch etwas auf Bundesebene dazwischenkommt, dann haben wir für den
Weinbau wirklich mehr als genug erreicht. Sie profitieren von der Kleinerzeugerregelung. Sie profitieren von den ersten Hektaren. Sie profitieren erstmals von den Flächenförderprämien. Dann sind es noch einmal 15 Millionen Euro.
Ich meine, man kann wirklich sagen, dass hier eine etwas gerechtere Verteilung innerhalb von Landwirtschaft und Weinbau durchaus angemessen ist. Hier bitten wir den Weinbau um Unterstützung, wenn es beispielsweise um Programme für Steillagenflächen geht, die auch aus den Mitteln des Weinbaus stärker finanziert werden sollten.
Ich denke, wir haben eine Unterstützung erreicht. Sie wissen, die Weinbaubetriebe sind ohnehin vom Einkommen her deutlich besser als die Landwirtschaft gestellt. Wir wünschen uns eine weitere gute Entwicklung für all diese Betriebe. Ich glaube, wir haben eine Basis, mit der sie zuversichtlich in die nächsten Jahre gehen und sagen können, hier haben wir für diese richtig etwas erreicht.
Ich will noch etwas dazu sagen, wie es um das Greening steht. Ich war es, die in die Beschlüsse hineingeschrieben hat, dass der Aufwuchs genutzt werden soll. Das war ich. Ich glaube, insofern komme ich Ihnen entgegen. Meine Kollegen haben es gesagt. Es geht nicht um Stilllegung, sondern es geht um eine Nutzung im Sinne der Umweltverträglichkeit.
Ich komme zur Situation einer Gruppe, die in der ersten Säule nicht profitiert. Das sind die Schäfer. Ich hätte sehr gerne erreicht, dass wir in diesen Bereichen wieder zu einer Koppelung gekommen wären.
Ich finde, so etwas sollte man völlig ideologiefrei diskutieren. Entkoppelung ist eine gute Sache. Es gibt aber ein paar Bereiche der Tierhaltung, bei denen es mit der Entkoppelung nicht so einfach ist, insbesondere bei den Schafe haltenden Betrieben. Das war aber leider überhaupt nicht durchsetzbar.
Daran wäre das Ganze am Ende beinahe noch gescheitert. Insofern ist es wichtig, gerade auch für die Schafe haltenden Betriebe, dass der Aufwuchs genutzt wird. Für uns ist es für die Landschaftspflege und den Kulturlandschaftserhalt auch ganz wichtig. Deswegen werde ich ganz massiv darauf achten, dass auch hier der Aufwuchs in der Nutzung möglich ist. Das ist auch für die Umwelt die beste Möglichkeit.
Insgesamt haben wir etwas erreicht, was vorher kaum zu glauben war, nämlich dass wir hier für RheinlandPfalz die ganzen Verluste – um das noch einmal deutlich zu sagen –, die uns von der Bundesebene beschert werden, kompensieren können, vorausgesetzt, die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ wird noch umgeschichtet, und wir schaffen es mit unseren Mitteln, die Kofinanzierung hinzubekommen. Da ist noch Arbeit nötig. Da bitte ich um Unterstützung.
Landesgesetz zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2907 – Erste Beratung
Bei dem jetzigen Tagesordnungspunkt ist unser Hauptanliegen im Hinblick auf die Reform des SWR-Staatsvertrages so zu sehen, dass die Zukunft des SWR gesichert und seine Position als zweitgrößte und zweitstärkste ARD-Anstalt innerhalb des ARD-Verbundes gestärkt werden soll. Die Schwerpunkte der Novellierung sind dabei die Stärkung der Gremien, mehr Staatsferne und mehr Pluralität in den Gremien, mehr Transparenz, die Stärkung der Rechte der Beschäftigten und die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Flexibilisierung der Organisationsstrukturen. Zu diesen Punkten möchte ich ganz kurze Ausführungen machen:
1. Zur Stärkung der Gremien: Durch den Verzicht auf staatsvertragliche Vorgaben wird den Gremien eine stärkere Verantwortung für die Ausgestaltung und Ausrichtung des SWR übertragen. So stehen die Hauptsatzung und die neu eingeführte Organisationsverfügung unter dem qualifizierten Vorbehalt der Zustimmung der Gremien, welche wiederum nach bestimmten Länderquoren zusammengesetzt sind. Dies soll natürlich dem Rechnung tragen, dass beide Länder gleichermaßen ihren Einfluss sichern können.
Auch die Inkompatibilitätsregelung, wonach sich die Mitgliedschaft im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat gegenseitig ebenso wie die nunmehr konkretisierte Zuständigkeitsverteilung ausschließen, bedeutet eine weitergehende Stärkung der Gremien. Dementsprechend ist der Rundfunkrat im Bereich der Programmfragen und
2. Zur Staatsferne der Gremien: Neu ist, dass im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne der Gremien die Landesregierungen zukünftig keine Mitglieder mehr in den Rundfunkrat entsenden werden. Ebenso wird der Verwaltungsrat um drei staatsferne Mitglieder erweitert, sodass er nunmehr 18 Mitglieder zählt.
Darüber hinaus sieht der SWR-Staatsvertrag auch die Inkompatibilität zwischen politischem Mandat und der Entsendung in den Rundfunkrat durch Verbände und Institutionen vor. Gerade dieser Punkt wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung zum ZDF-Staatsvertrag von den Verfassungsrichtern genau und kritisch hinterfragt.
3. Pluralität der Gesellschaft: Bei der Besetzung des Rundfunkrates ist uns die Abbildung der Gesellschaft ein wichtiges Anliegen. Daher erhalten nunmehr beispielsweise für Baden-Württemberg die muslimischen Verbände einen zusätzlichen Sitz, und für Rheinland-Pfalz kommt für den entfallenden Vertreter der Landesregierung ein Mitglied der deutschen Sinti und Roma hinzu. Auch das war für die Verfassungsrichter im Rahmen der mündlichen Verhandlung ein sehr wichtiger Punkt.