Herr Minister, unser gemeinsames Ziel – da stimme ich Ihnen zu – soll eine gute Erreichbarkeit der Stadt Trier sein. Haben Sie mit der Bahn AG Alternativen erörtert, zum Beispiel eine Ertüchtigung der Eifelstrecke für den Fernverkehr Richtung Ruhrgebiet?
Sie wissen, dass wir diese Strecke für den Bundesverkehrswegeplan anmelden wollen. Es liegt in der Hand des Bundesverkehrsministers zu sagen, jawohl, wir bauen diese Strecke aus. Da ist die Verantwortung in Bonn und Berlin. Von daher noch einmal vielen Dank für die Nachfrage. Das kann ich Ihnen ausdrücklich bestätigen, dass die Verantwortung eben nicht bei uns liegt.
hat in der letzten Woche in Trier erklärt, aufgrund der Privatisierung der Bahn hätte der Bund keinen Einfluss auf die Gestellung der Fernverkehre. Teilen Sie diese Einschätzung?
billige ich der Bundesrepublik Deutschland als 100 %ige Eigentümerin der Bahn mindestens über den Aufsichts
rat und anderes mehr Einflussmöglichkeiten zu. Von daher kann ich Herrn Bundestagsabgeordneten Schnieder nicht ganz verstehen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Simone Huth-Haage und Anke Beilstein (CDU), Neue Grundlagen für den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung – Nummer 2 der Drucksache 15/2757 – betreffend, auf. Ich erteile Frau Kollegin HuthHaage das Wort.
1. Wie begründet die Landesregierung die Veränderung der Konditionen für Förderanträge zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder?
2. Wie begründet die Landesregierung den nunmehr zweimonatigen Stopp der Landesförderung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder?
3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Anträge nach den neuen Richtlinien eine andere Förderquote als nach den bisherigen Richtlinien erhalten?
4. Wie bewertet die Landesregierung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Aufwendungsersatz für einen selbstbeschafften Krippenplatz vor dem Hintergrund der Konnexitätsrelevanz des landeseigenen Rechtsanspruchs?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Wie begründet die Landesregierung die Veränderung der Konditionen für Förderanträge zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren?
Ein zentraler Schwerpunkt der Landesregierung im kommenden Haushalt bleibt die quantitative und qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz. Mit einer Versorgungsquote von knapp 39 % zum 1. August 2013 sind wir heute schon an der Spitze der westdeutschen Flächenländer.
Der Ausbau wird weitergehen. Wir streben im nächsten Schritt eine Quote von 41 % an. Dieser weitere Ausbau muss aber nun anders gesteuert werden als vorher.
Die Landkreise und Städte sind als Träger der öffentlichen Jugendhilfe verantwortlich dafür, dass ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht. Sie nehmen die förderungswürdigen Vorhaben nach sorgfältiger Prüfung in den Kindertagesstättenbedarfsplan auf.
Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist unabdingbare Voraussetzung für eine Investitionskostenförderung.
Die Betreuungsangebote wurden in verschiedener Intensität ausgebaut und angenommen. Dies ist auch regionalen Gegebenheiten geschuldet. Wir haben ein sehr gutes Angebot in Rheinland-Pfalz, das aber noch regionale Disparitäten aufweist. Das Land möchte unter Berücksichtigung der Haushaltslage jetzt ganz besonders und vorrangig dort unterstützen, wo noch weiter dringlicher Bedarf besteht.
Auch in der Qualität dürfen wir nicht nachlassen; denn das sind wir den Eltern schuldig, die qualitativ hochwertige Förderung und Betreuung für ihre Kinder erwarten. Wir bauen dafür das 2012 gestartete Landesprogramm „Kita!Plus“ für eine noch stärkere Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und den Eltern weiter aus. Wir setzen zusätzlich die Sprachförderung in den Kindertagesstätten fort. Wir erweitern die Fortbildung und die Module für die Erzieherinnen und Erzieher.
Zu Frage 2: Wie begründet die Landesregierung den nunmehr zweimonatigen Stopp der Landesförderung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder?
sondern es gibt eine kontinuierliche Förderung. Täglich werden neue Anträge bearbeitet, auch gestern, heute und morgen. Wir arbeiten derzeit alle Anträge ab, die vor dem 15. Juli 2013 eingegangen sind und nach dem Nachtragshaushalt gestellt worden sind.
Zu Frage 3: Kann die Landesregierung ausschließen, dass Anträge nach den neuen Richtlinien eine andere Förderquote als nach den bisherigen Richtlinien erhalten?
Dazu muss ich ganz klar sagen, es gab bislang keine Förderquoten. Die Förderung lief immer über Pauschalen. Das wissen Sie auch. Wir haben sehr häufig darüber gesprochen. 55.000 Euro pro Gruppe plus 4.000Euro pro U3-Platz. Diese Pauschalen waren und sind mit den kommunalen Spitzen abgestimmt. Dadurch ist es im Einzelfall auch immer zu einer unterschiedlichen prozentualen Förderung gekommen. Das wird auch in Zukunft so sein.
Dazu ist zu sagen, bei dem die Stadt Mainz betreffenden Urteil geht es um die bedarfsplanerische Verantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und dessen Umsetzung bei der Bedarfserfüllung des Rechtsanspruchs. Hier besteht keinerlei konnexitätsrelevanter Bezug.
Frau Ministerin, Sie haben eben noch einmal bestätigt, dass es einen Stopp gibt, nämlich einen Stopp der Anträge, die nach dem 15. Juli 2013 eingegangen sind. Könnten Sie bitte einmal aufführen, um welche es sich handelt?
Ich habe gesagt, es gibt einen Stichtag, der 15. Juli heißt. Wir sind im Moment noch daran, die Anträge abzuarbeiten, die vor dem 15. Juli eingegangen sind. Es sind schon mehrere Millionen bewilligt worden. Gerade im Juli, August und September haben wir ungefähr 5 Millionen Euro bewilligt. Wir haben die Anträge noch nicht fertig abgearbeitet. Wenn das der Fall ist, werden wir an die Anträge gehen, die nach dem 15. Juli eingegangen sind.
Frau Ministerin, Sie haben gerade die Summen genannt. Können Sie auch sagen, wie viele Anträge nach dem Nachtragshaushalt bis heute bewilligt worden sind?
Wir haben ungefähr 250 Anträge nach dem Nachtragshaushalt bekommen. Man kann ungefähr sagen, dass 60 % der Anträge bereits bewilligt sind. Bei den anderen sind wir dran.
Wir können auch sagen, dass wir von ungefähr 33.000 Plätzen auf 35.000 Plätze aufgestockt haben. Insofern stehen wir an der Stelle ganz gut da.
Frau Ministerin, wir haben erfahren, dass das Land Rheinland-Pfalz beim Ausbau der Krippenplätze hervorragend dasteht und die Anträge zügig bewilligt werden. Wie ist die Nachfrage nach dem Betreuungsgeld in Rheinland-Pfalz zu bewerten?