Zu der Nachfrage nach dem Betreuungsgeld haben wir gerade eine Abfrage gemacht, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. In den einzelnen Gebietskörperschaften ist es unterschiedlich, aber die Nachfrage ist nicht besonders hoch.
Ich nenne zwei Beispiele. In Mainz und im Landkreis Mainz-Bingen liegen jeweils ca. 80 Anträge vor. Das ist ungefähr die Zahl. Das sind beides Mal 200.000 Einwohner. Das ist eine Größenordnung, mit der man rechnen kann. Es ist regional unterschiedlich.
Wie gesagt, wir haben gestern die Antwort von den Jugendämtern bekommen, bei denen wir die Zahlen abfragen mussten.
Frau Ministerin, gestern hat das Bundesfamilienministerium die Zahlen über die Gelder veröffentlicht, die von
Bundesseite für die Bundesländer zur Verfügung gestellt werden. Wenn man sich diese Liste anschaut, dann steht dort der Betrag von 130 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz. Abgefragt sind laut dieser Statistik erst Mittel in Höhe von 88 Millionen Euro. Können Sie etwas dazu sagen, warum die 130 Millionen Euro noch nicht ganz verausgabt sind, sondern ein Betrag von 88 Millionen Euro dort steht?
Ich will zum einen sagen, diese 130 Millionen Euro setzen sich daraus zusammen, dass wir 103 Millionen Euro über das erste Bundesprogramm und 27 Millionen Euro über die Fiskalpaktmittel bekommen haben. Insofern muss man diese beiden Dinge unterscheiden.
Von diesen 103 Millionen Euro, die wir in dem ersten Programm hatten, sind 86 % der Gelder abgeflossen. 100 % der Gelder sind bewilligt, und 86 % der Gelder sind abgeflossen. Sie wissen alle, dass dieser Abfluss über den Baufortschritt abgerechnet wird. Insofern geht das noch weiter. Diese Gelder müssen bis zum Ende dieses Jahres abgerechnet sein.
Sehr geehrte Frau Ministerin, es ist vorgesehen, klare Kriterien für die Genehmigung weiterer Ausbauten zu definieren. Die heutige Fragestellerin hat allerdings diese klaren Kriterien als Stopp fehlinterpretiert. Führt das zu Verunsicherungen bei den Kommunen, dass in Zukunft keine Mittel mehr bewilligt werden sollen? Wie interpretieren Sie die Fehlinformation, die seitens der Opposition immer wieder wiederholt wird, obwohl klar ist, dass es in Zukunft klare Kriterien geben soll und keineswegs ein Stopp der Förderung geplant ist?
Wir haben in die Kommunen und in die Trägerschaft von Kindertagesstätten deutlich kommuniziert, dass wir ab dem 15. Juli – ich habe alle darüber informiert – ein kriteriengeleitetes Verfahren haben werden. Diese Kriterien erstellen wir gerade. Diese werden zeitnah, wenn sie beschlossen sind, an die Kommunen weitergegeben. Ich denke, das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Es ist klar, dass wir an dieser Stelle steuern müssen. Wir wissen alle, dass es im Ausbau sehr unterschiedlich ist. Die Städte haben zum Beispiel einen sehr viel höheren Bedarf als die Landkreise. Von daher denke ich, das ist
Frau Ministerin, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass die Voraussetzung für die Förderung selbstverständlich die Aufnahme in die Bedarfsplanung ist und Sie besonders dort künftig fördern wollen, wo noch Bedarf besteht. Ich sage als Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss bei uns, dass man aufgrund der Haushaltslage nur Maßnahmen beschließt, die dringend notwendig sind. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Können sich alle Kommunen sicher sein, dass die Anträge, die gestellt wurden, im Bedarfsplan aufgenommen und – zumindest in der Planung mit Kosten verbunden – schon begonnen wurden, nach den bisherigen Grundsätzen sicher gefördert werden?
Ich kann Ihnen sagen, dass alle Anträge, die vor dem 15. Juli eingereicht worden sind, nach den alten Kriterien bearbeitet werden, wir die Bewilligungsfähigkeit der Anträge prüfen und entsprechend unsere Bescheide verschicken werden.
Frau Ministerin, dass Rheinland-Pfalz beim Kita-Ausbau so hervorragend dasteht, ist ganz unzweifelhaft den Kommunen zu verdanken.
Von daher interessiert es mich, wann und wie Rheinland-Pfalz gedenkt, seinen Drittelanteil den Kommunen zu geben.
Ich will an dieser Stelle deutlich sagen – ich habe das mehrfach in meinen Reden und persönlich den Kommune gesagt –, es ist ein ganz großer Kraftakt der Kommunen, diesen Aufbau zu stemmen. Das sind die Kommunen gemeinsam mit dem Bund und dem Land. Das darf man an dieser Stelle auch deutlich sagen.
Wir haben in diesem Jahr im Nachtrag – Sie waren alle dabei – viel Geld für den weiteren Ausbau der Kinderta
gesstätten in die Hand genommen. Wir sind mit diesem Ausbau auf einem sehr guten Weg. Wir haben sehr viele Anträge bekommen. Das war unser Anliegen. Wir selbst haben an dieser Stelle 28,5 Millionen Euro als Land in die Hand genommen. Ich glaube, das sind Summen, die sich sehen lassen können.
Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schäfer. Ich lese jetzt vor, wer noch alles drankommt, weil ich dann die Rednerliste schließe: Frau Schäfer, Herr Licht, Frau Brück, Frau Bröskamp und Frau Dickes.
Nein, ich schließe jetzt die Liste. Es sind über 10 % der Abgeordneten. Das ist wirklich ausdiskutiert. Das geht. Das ist mein Recht, und dann werden wir das genauso machen.
(Frau Klöckner, CDU: Ich finde schon, dass die An- tragstellerin noch mal eine Frage stellen darf! – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Weitere Zurufe von der CDU)
Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, dass Sie dort unterstützen, wo Bedarf ist, und sagen, dass es neue Kriterien geben wird. Wenn Sie uns nicht sagen können, welches die neuen Kriterien sind, dann bitte ich Sie um eine konkrete Auskunft darüber, welche der alten Kriterien Sie nicht mehr weiterverfolgen wollen, was daran schlecht war und ob es überhaupt Fälle gegeben hat, in denen es eine Unterstützung oder Finanzierung des Bundes und des Landes gegeben hat, die sich nicht an dem Bedarf orientiert hat.
Ich kann für die alten Anträge sagen, dass sie nicht alle am Bedarf orientiert waren. Das ist logisch. Das war der Punkt. Aber der Unterschied ist der, der Bedarf war damals noch höher. Es ist ein Unterschied, ob ich 10 % oder 90 % vom Bedarf abgedeckt habe. An dieser Stelle fängt die Steuerung an. Wir haben gesagt, wir streben 39 % an. Diese haben wir jetzt. Wir sagen jetzt – die Studie des Deutschen Jugendinstitutes hat für Rheinland-Pfalz gesagt, dass wir 41 % anstreben sollen –, dass wir diese 41 % anstreben, um diesem Anliegen Rechnung zu tragen.
Wenn wir dann sehen, dass es Bereiche gibt, in denen es eine 20 %ige oder 80 %ige Abdeckung gibt, dann ist klar, dass wir an dieser Stelle steuern müssen und werden.
Frau Ministerin, Sie haben in Ihren Antworten den Unterschied von Förderpauschalen und Förderquoten erklärt. Werden Sie jetzt eine Förderquote neu fest einführen, oder werden Sie an den Pauschalen sowie bisher festhalten?
Ich habe nur gesagt, es gab keine Förderquoten, sondern es gab, weil wir Förderpauschalen hatten, eine prozentual unterschiedliche Finanzierung der Anträge. Genauso wird es auch in der Zukunft sein.
Frau Ministerin, das eine sind die Investitionskosten. Aus meiner Sicht sind die Personalkosten beim Kitaausbau ein wesentlich größerer Posten, weil ohne das nötige Personal diese Leistungen nicht zu stemmen sind. Ich möchte Sie fragen: Wie haben sich die Personalkosten im Bereich Kindertagesstätten in den letzten Jahren insgesamt insbesondere in Bezug auf die Landesförderung entwickelt, die dort besteht?
Ich denke, es ist klar, dass wir natürlich damit, dass wir ständig aufwachsende Zahlen, steigende Gruppenzahlen und steigende Platzzahlen haben und wir uns prozentual als Land an den Fachpersonalkosten beteiligen, hier ganz extrem hohe Aufwüchse haben. Ich habe das schon mehrfach in Reden gesagt. Ich glaube in der Phase von 2008 bis 2013, die wegen des ersten Bundesprogramms häufig genannt wird, haben wir 1,25 Milliarden Personalkosten in dieser Zeit als Land insgesamt als Bezuschussung bezahlt. Wir nehmen über die Personalkosten hinaus noch mehr Geld für die Kitas in die Hand. Wir haben die Sprachförderung. Wir haben den Betreuungsbonus. Auch das ist ein ganz wichtiges Anreizsystem für die Träger. Wenn ich mir meinen
Haushalt in 2013 anschaue und sehe, dass darin 440 Millionen Euro für die Kitas stehen und ich insgesamt nur 600 Millionen Euro habe, dann kann man meines Erachtens sagen, dass wir hier einen ganz extremen inhaltlichen, aber auch finanziellen Schwerpunkt legen.
Sehr geehrte Ministerin! Auf der Homepage des Deutschen Städte- und Gemeindebunds steht zu lesen, dass sich Herr Landsberg dafür ausgesprochen hat, kein Betreuungsgeld auszuzahlen, sondern erst einmal den U3-Ausbau zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund und auch in der Sache an sich möchte ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Betreuungsplätze mit dem zur Verfügung gestellten Geld von Bundesseite für das Betreuungsgeld in ganz Deutschland und im Speziellen in Rheinland-Pfalz geschaffen werden könnten.