Sehr geehrte Ministerin! Auf der Homepage des Deutschen Städte- und Gemeindebunds steht zu lesen, dass sich Herr Landsberg dafür ausgesprochen hat, kein Betreuungsgeld auszuzahlen, sondern erst einmal den U3-Ausbau zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund und auch in der Sache an sich möchte ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Betreuungsplätze mit dem zur Verfügung gestellten Geld von Bundesseite für das Betreuungsgeld in ganz Deutschland und im Speziellen in Rheinland-Pfalz geschaffen werden könnten.
Diese Diskussion haben wir jetzt schon seit einigen Monaten, seit der Bund das Betreuungsgeld angekündigt und dann auch eingeführt hat. Ich denke, das ist eine Diskussion, und es ist kein Geheimnis, dass wir uns auch in Berlin gegen das Betreuungsgeld positioniert haben. Ich habe in meinen Reden auch im Bundesrat immer dafür geworben, dieses Geld in den Ausbau von Kindertagesplätzen zu stecken. Wir hätten bundesweit ungefähr 100.000 neue Plätze schaffen können. Ich denke, das wäre eine gute Sache gewesen.
Frau Ministerin, viele Jugendhilfeausschüsse haben auch nach dem 15. Juli im Vertrauen auf die Zuverlässigkeit der Landesregierung Ausbaumaßnahmen beschlossen. Dadurch sind auch Kosten entstanden. Können Sie garantieren, dass all diese Bauvorhaben, die bis heute eingegangen sind, nach dem bisherigen Schlüssel – 55.000 Euro pro Gruppe und 4.000 Euro pro Platz – weiter gefördert werden?
Ich kann an dieser Stelle nur sagen, wir werden alle Anträge, die bis zum 15. Juli eingereicht worden sind,
Das ist die Mehrzahl der Anträge. Seit dem 11. Juli wissen alle, dass es ab dem 15. Juli neue Kriterien geben wird. Über diese Kriterien, wenn wir sie erstellt haben und wenn wir die dazugehörige Verwaltungsvorschrift auf den Weg gebracht haben, werden wir Sie alle – Sie sowieso – informieren und dann auf jeden Fall natürlich die Träger und die Jugendhilfeausschüsse.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Daniel Köbler, Jutta Blatzheim-Roegler, Pia Schellhammer, Ulrich Steinbach, Dr. Dr. Rahim Schmidt und Gunther Heinisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Auswirkung des Urteils des hessischen Verwaltungsgerichtshof zur Südumfliegung – Nummer 3 der Drucksache 16/2757 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Frau Blatzheim-Roegler, bitte schön.
2. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch das Urteil für die Bevölkerung in der Stadt Mainz und Rheinhessen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung hinsichtlich der bisherigen Flugroutenplanungen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel stellt einen wichtigen Etappensieg dar. Die Landesregierung hat die Klage der besonders betroffenen rheinhessischen Gemeinden gegen die Südumfliegung inhaltlich und finanziell unterstützt. Wir stehen an der Seite der vom Fluglärm stark betroffenen und belasteten Bürgerinnen und Bürger von Mainz und Rheinhessen bis in die Region Bad Kreuznach. Darum trägt das Land die Kosten des Klageverfahrens zur Hälfte.
In dem Verfahren spielten auch die vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten eine Rolle. Thematisiert wurde
besonders die jüngste Expertise zu einer Alternative zu dem sogenannten Fehlanflugverhalten auf die Nordwestlandebahn. Damit hat der Gutachter aufgezeigt, dass die Südumfliegung keineswegs, wie die Deutsche Flugsicherung immer wieder betont hat, alternativlos ist. Mit seiner Entscheidung bestätigt das Gericht insgesamt die Auffassung der Landesregierung. Die Südumfliegung ist aus Sicherheitsaspekten und Lärmschutzgründen abzulehnen.
Zu Frage 1: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nach lediglich einem Verhandlungstag am 3. September festgestellt, dass die Festlegung der Abflugstrecken der Südumfliegung rechtswidrig ist und die Kläger in ihren Rechten verletzt. Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Bei den Abflugstrecken handelt es sich um den nach Norden entlang des Rheins in Rheinland-Pfalz über Laubenheim, Weisenau und die südliche Oberstadt verlaufenden Ast und den nach Rheinhessen geführten Ast der Südumfliegung.
Zu Frage 2: Vor einer detaillierten Beurteilung der Auswirkungen des Urteils gilt es natürlich, zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten und im Einzelnen auszuwerten. So viel lässt sich aber bereits jetzt sagen: Was die unmittelbaren Auswirkungen angeht, ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat allerdings zu erkennen gegeben, dass es gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen will. Falls der VGH Kassel dieser Beschwerde nicht abhilft, was zu erwarten ist, muss das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden. Dies kann einige Monate dauern, sodass die Südumfliegung so lange in der bisherigen Form weiter genutzt werden wird.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revision abschließend ablehnen, darf ab diesem Zeitpunkt die Südumfliegung nicht mehr beflogen werden. Wenn bis dahin keine neuen Routen festgelegt sind, muss auf den bisherigen vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zugelassenen Routen der Verkehr abgewickelt werden. Das BAF hat aber bereits angekündigt, sich bereits jetzt für den Fall einer Ablehnung der Revision gemeinsam mit der DFS mit eventuellen alternativen Routen befassen zu wollen. Ich habe in der letzten Woche die Deutsche Flugsicherung besucht und mit Herrn Professor Scheurle intensiv über diese Themen gesprochen. Welche Routen das sein könnten, ist derzeit offen, sodass auch Aussagen über mögliche Be- oder Entlastungen einzelner Regionen derzeit nicht möglich sind. Die Landesregierung erwartet allerdings, dass es nicht lediglich zu einer Modifikation der Südumfliegung kommt. Das würde in Mainz und in Rheinhessen niemand verstehen.
Zu Frage 3: Das Gericht hat die Südumfliegung gekippt, weil diese auf unzureichenden Sicherheitserwägungen beruht und Alternativen nicht ernsthaft geprüft wurden. Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht die Auffassung der Landesregierung, die von Anfang an darauf hingewiesen hat, dass Abwägungsmängel nicht zuletzt aufgrund der Vorfestlegung auf die Südumfliegung im
Die Entscheidung zeigt im Übrigen erneut, dass die Festlegung von Flugrouten auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden muss, die mehr Transparenz und mehr Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften und der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung ermöglicht. Dazu hat die Landesregierung bereits eine entsprechende Bundesratsinitiative eingebracht, die sich noch im Beratungsverfahren befindet.
Sehr geehrter Herr Minister! Vor Kurzem wurde eine Studie aus der Universitätsmedizin vorgestellt und definitiv ein direkter Zusammenhang zwischen Lärm und Gesundheit hergestellt. Welche Konsequenzen hat diese Studie für die Politik?
Herr Dr. Schmidt, ich kann für uns in Anspruch nehmen, dass wir diesen Zusammenhang schon immer in der Diskussion bestätigt haben. Das haben wir immer so gesehen, ob es um Bahnlärm geht oder Verkehrslärm insgesamt, und damit natürlich auch Luftverkehrslärm. Das ist vollkommen klar. Ich glaube, es wird in diesem Hause auch keiner in Abrede stellen, dass Lärm in diesen Ausmaßen natürlich Menschen gesundheitlich beeinträchtigt, wenn nicht sogar gefährdet.
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass das Gericht von einem Ermittlungsdefizit bei der Erarbeitung der Alternativen gesprochen hat. Ist Ihnen bekannt, wie die Deutsche Flugsicherung mit dem Gutachten des Landes, das Sie auch erwähnt haben, zu den Alternativen zur Südumfliegung vorher umgegangen ist?
Die Deutsche Flugsicherung hat immer gesagt, es sei alternativlos. Ich nehme an, dass man sich deswegen
wohl damit beschäftigt hat, aber unsere Dinge, die wir aufgezeigt haben, nicht wahrnehmen wollte. Jetzt wird man sich noch einmal intensiv auch mit unserem Gutachten beschäftigen müssen. Davon bin ich fest überzeugt. Ich habe es der DFS in der letzten Woche bei meinem Besuch natürlich ans Herz gelegt.
Sehr geehrter Herr Minister, den Medien haben wir entnommen, dass der Flughafenbetreiber Fraport einen Bauantrag für ein drittes Terminal gestellt hat. Wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahme, und wie viel mehr Flugbewegungen und dadurch entsprechend mehr Fluglärm sind für das Rhein-Main-Gebiet dadurch zu erwarten?
Sie kennen die genehmigte Obergrenze mit weit über 700.000 Flugbewegungen. Wir bewegen uns derzeit ungefähr im Rahmen von 500.000 Flugbewegungen. Dies scheint mir für die Region schon zu viel zu sein. Ich brauche keine weiteren Flugbewegungen, zumindest keine Ausweitung in die Richtung, die möglicherweise genehmigungstechnisch denkbar wäre. Insofern halte ich die ganzen Baumaßnahmen für ein Hinführen darauf, noch mehr Verkehr abwickeln zu wollen. Ich meine, das kann die Region nicht verkraften.
Herr Minister, empfinden Sie das Urteil als eine Bestätigung der Bemühungen von Rheinland-Pfalz im Bundesrat, zu veränderten gesetzlichen Verfahren bei der Beteiligung an Flugroutenfestlegungen zu kommen? Werden Sie versuchen, mit den anderen Bundesländern erneut in einen Dialog zu treten, um dort tatsächlich gesetzliche Veränderungen zu erreichen?
Ja, wir versuchen, diese Mehrheitslage im Bundesrat hinzubekommen. Ich habe gestern im Rahmen einer anderen Diskussion gesagt, von den 23 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland werden 22 ganz oder ganz überwiegend von der öffentlichen Hand gehalten.
Damit gibt es natürlich in jedem Bundesland ganz eigene, durchaus auch wirtschaftliche Interessen. Wir haben aber die Kläger finanziell unterstützt – wir haben die Hälfte der Klagekosten übernommen –, weil wir genau die Einschätzung hatten, dass das ein Weg ist, um Bewegung in die ganze Diskussion zu bekommen.
Das Urteil hat, ohne die Begründung zu kennen, uns dem Grunde nach recht gegeben und auch unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, auch über den Bundesrat Initiativen hinzubekommen. Im Augenblick – das muss man in diesem Haus niemandem sagen – muss man auch den 22. September mit Blick über den Rhein abwarten, weil es natürlich eine sehr grundlegende Frage sein wird, wie sich danach die dortige Landesregierung in dieser Frage positionieren wird.
Bevor ich die nächste Mündliche Anfrage aufrufe, lassen Sie mich Besucher begrüßen, weil es sonst sein könnte, dass sie schon wieder weg sind. Das sind einmal Schülerinnen und Schüler der Maria-Ward-Schule in Mainz. Seien Sie herzlich willkommen!
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU), Gründung des Vereins Bündnis „Energiewende für Mensch und Natur“ aus 22 BI’s – Nummer 4 der Drucksache 16/2757 – betreffend, auf.