Protocol of the Session on July 3, 2013

kommende Konsolengeneration eine neue Dimension von freiwillig in Kauf genommener Datenfreigabe bedeuten: ständige Spracherkennung im eigenen Wohnzimmer, eine Kamera, die neue Geschäftsmodelle ermöglichen soll und auch wird, zum Beispiel, wie viele Menschen sitzen vor dem Fernseher und schauen den Film, entsprechend wird dann abgerechnet. –

Meine Damen und Herren, zweitens müssen wir uns meines Erachtens klarmachen, dass wir in einer Zeit leben, in der weltweit prozentual nur ganz wenige Menschen verstehen, wie Apps, Programme etc. funktionieren, welche Algorithmen was bewirken, welche Daten verwendet, generiert und weitergeleitet werden. Was früher die Latein- und Griechischkenntnisse waren, um sich neue Sichten auf unsere Welt zu verschaffen, sind heute die Kenntnisse von Programmiersprachen. Sie sind die Sprachen, die den Großteil unserer alltäglichen Welt prägen und am Laufen halten. Die Mehrheit der Bevölkerung – ich unterstelle, alle in diesem Haus – ist nicht in der Lage, Programme und ihre Mechanismen in ihrer Ursprache zu erfassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sollte uns zu denken geben. Wir brauchen externen Sachverstand, um die ethischen und moralischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang erörtern zu können.

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, vor diesem Hintergrund freuen wir uns über den angekündigten Landesrat für digitale Entwicklung,

(Glocke des Präsidenten)

von dem wir uns wichtige Hinweise und Anregungen zu weiteren Maßnahmen erhoffen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Klein. Herr Klein, Sie haben eine Redezeit von 2 Minuten und 20 Sekunden.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich glaube, wir sind uns in einem Punkt alle völlig einig. Frau Ministerpräsidentin, Sie haben es auch gesagt, wenn das Ausmaß stimmt und wenn die Berichterstattung über das stimmt, was man in den letzten Tagen gehört hat, dann ist das im Geltungsbereich des Grundgesetzes – das steht völlig außer Frage – nicht zulässig. Es wäre im Übrigen in Deutschland auch strafbewehrt. Aber Sie selbst sagen, Sie haben Ihr Wissen nur aus der Zeitung. Wenn Sie Ihr Wissen als Landesregierung nur aus der Zeitung haben und gleichzeitig hier im Hause Vorwürfe und Unterstellungen laut werden, die Bundesregierung hätte das Ganze gewusst, dann muss ich Sie auch darauf verweisen, dass die Landesregierung auch für die Gefahren

abwehr und den Schutz unserer Bevölkerung in Rheinland-Pfalz zuständig ist, und nicht der Bund allein.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Die haben doch die Geheimdienste!)

In § 5 des Landesverfassungsschutzgesetzes steht die Beobachtung geheimdienstlicher Tätigkeit als Aufgabe des Verfassungsschutzes eindeutig drin.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

Die Landesregierung hat nichts gewusst und weiß es nur aus der Zeitung, aber die Bundesregierung hat mitgewirkt, und das alles soll kein Wahlkampf sein, das nehme ich Ihnen einfach nicht ab.

(Beifall der CDU – Ramsauer, SPD: Überlegen Sie, was Sie sagen, NSA hört mit!)

Nein, die NSA hört heute nicht mit, weil unser Livestream nicht online ist, Herr Ramsauer. Aber ansonsten wäre das natürlich auch alles gespeichert. Das muss uns aber nicht kümmern, weil die Stenografen fleißig mitschreiben. Vielen herzlichen Dank auch dafür. Bei uns ist das alles nicht so schlimm.

Was aber die Datenschutzgrundrechteverordnung angeht, die hier angesprochen wird, so waren wir uns, glaube ich, bei der letzten Diskussion des Datenschutzberichtes auch mit dem Datenschutzbeauftragten in der Einschätzung einig, dass es auf keinen Fall durch die Einführung einer europäischen Verordnung zu einer Absenkung der Standards kommen darf.

(Pörksen, SPD: Dann sorgen Sie doch dafür! Das liegt doch auf dem Tisch!)

Das ist es doch, über was wir uns unterhalten. Wir heben die Standards durch diese Grundrechteverordnung auf europäischer Ebene nicht an, weil wir unterschiedliche Auffassungen und unterschiedliche Kulturen in der Europäischen Union haben. Herr Pörksen, Sie haben es vorhin selbst gesagt.

(Pörksen, SPD: Die Bundesregierung bremst doch dort!)

Wir haben einen der höchsten Datenschutzstandards der ganzen Welt. Das ist auch völlig richtig. Den will die Bundesregierung erhalten. Ich hoffe, dass die rheinlandpfälzische Landesregierung in diesem Ansinnen an ihrer Seite ist und auch an unserer Seite ist, wenn wir sagen, dass eine Ausspähung unserer Bürgerinnen und Bürger natürlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Schellhammer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Dass der Termin jetzt mit der Veröffentlichung von Herrn Snowden so gesetzt wurde, hat natürlich nichts mit der nahenden Bundestagswahl zu tun. Dass wir uns über eine mögliche Grundrechtsverletzung in diesem Hause unterhalten, ist auch nur angebracht. Dass ich an dieser Stelle kritisiere, wenn die Bundeskanzlerin Grundrechtsverletzung mit Unbeschwertheit gleichsetzt, die in Gefahr ist, dann steht es mir auch anheim, das hier zu kritisieren, ohne dass eine Bundestagswahl naht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich möchte noch einmal betonen, wir haben sehr viele offene Fragen. Die Debatte hat das eindeutig gezeigt. Wer kann hier die Aufklärung betreiben? – Das ist eindeutig die Bundeskanzlerin. Das erwarten wir auch, weil die offenen Fragen geklärt werden müssen, welche Überwachungsmethoden bekannt gewesen sind und inwieweit Daten genutzt wurden.

Was auch unbedingt erfolgen muss, wenn sich dieses alles so herausstellt, ist, ob rechtliche Schritte gegen dieses Vorgehen unternommen werden können. Das muss auch überprüft werden. Wir müssen bei dieser Debatte auch sehen, Menschen – das zeigt sich er- neut –, die eine solche Grundrechtsverletzung offenlegen, sind nicht geschützt. Der Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern, also Menschen, die durch ihr Engagement solche Dinge offenlegen und dadurch sich auch selbst persönlich einem Risiko aussetzen, muss rechtlich besser gewahrt werden. Auch hier gab es intensive Debatten auf Bundesebene, inwieweit man solche Personen besser schützen kann. Auch hier gibt es anscheinend keine Möglichkeiten für die Bundesregierung, dagegen vorzugehen. Es ist so, dass gestern Abend der Aufnahmeantrag von Edward Snowden leider abgelehnt wurde. Das bedauere ich ausdrücklich. Man muss sehen, dass sich diese Person wirklich für die Offenlegung von wichtigen Informationen eingebracht hat.

Was wir fordern, ist, dass die Bundesregierung umgehend tätig wird und sie sich – das ist mehrfach angesprochen worden – auf Bundesebene, aber auch auf europäischer Ebene für verbindliche Regelungen für eine Verbesserung des Datenschutzes einsetzt.

Was das Bitterste ist, wenn dies alles so stimmt, dann ist es so, dass die Überwachung, die jetzt offengelegt wurde, weiter anhält.

(Glocke des Präsidenten)

Die Grundrechtsverletzung hält weiter an, und das ist eine bittere Pille.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der dritte Teil der Aktuellen Stunde beendet.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl eines stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/2343 –

Ich möchte auf die Drucksache verweisen. Gibt es Ihrerseits einen Vorschlag? – Man hat sich auf den Vorschlag unter Buchstabe a geeinigt, die Präsidentin des Landgerichts, Angelika Blettner, Mainz. Wenn Sie dem Vorschlag zustimmen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen – Das ist nicht der Fall. Dann ist das erforderliche Quorum erreicht und Frau Blettner einstimmig gewählt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2322 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/2483 –

Die Fraktionen haben sich auf eine Grundredezeit von fünf Minuten geeinigt. Es gibt einen Berichterstatter, Herrn Wansch. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, das Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung – Drucksache 16/2322 –. Durch Beschluss des Landtags vom 5. Juni 2013 ist dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Die Beratung erfolgte im Haushalts- und Finanzausschuss am 20. Juni 2013.

Da der federführende Ausschuss, der Haushalts- und Finanzausschuss, die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen hat, war nach der Geschäftsordnung des Landtags eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss nicht mehr erforderlich. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Weiland das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU

Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf zur dauerhaften und klaren Ordnung des Liquiditätspools eingebracht. Er ist die einzige im parlamentarischen Bereich vorliegende konsistente Regelung, die eine missbräuchliche oder missbrauchsintendierte Nutzung des Liquiditätspools definitiv ausschließt.

(Beifall der CDU)

Der Gesetzentwurf der CDU wendet die Vorgaben der Landesverfassung, die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz und schließlich das Budgetrecht des Landtags konsequent auf die Ausformung des Liquiditätspools an. Gleichwohl erlaubt die vom Kollegen Wansch vorgetragene Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses keinen Zweifel: Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden den Gesetzentwurf auf Drängen der Landesregierung ablehnen.

(Pörksen, SPD: Woher wissen Sie das?)

Es ist deshalb legitim, einen Blick auf die hierzu geführte Diskussion und auf die ins Feld geführten tatsächlichen oder vermeintlichen Gründe für die Ablehnung zu werfen. Wenn man genau hinschaut, stellt man fest, am Ende bleiben nur wenige Rechtfertigungen. Aus Sicht der Landesregierung bleibt eigentlich nur eine Rechtfertigung für die Ablehnung übrig.