Im Februar hat noch Staatssekretär Bleser aus Rheinland-Pfalz gesagt – ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren –, auch wenn die Entscheidung über die Abgabe des Unternehmens von verschiedenen Faktoren abhängt, ist die Hofabgabeverpflichtung eine wichtige Orientierungshilfe für die verschiedenen Generationen eines Betriebs und noch immer zeitgemäß. So Bleser im Februar.
Bei Frau Kollegin Klöckner ist es auch noch nicht ganz so lange her, dass sie Verantwortung in diesem Bereich hatte. Da hat sie sich noch anders positioniert. Insofern bin ich froh, dass wir in der künftigen Diskussion ein Stück weiterkommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Ihrer Forderung allerdings, die Landwirte auch in die normale allgemeine Sozialversicherung hineinzubringen, weiß ich nicht, ob ich sie dreist nennen oder als Treppenwitz bezeichnen soll. Man kann sagen, Sie führen ein Stück weit die Bürgerversicherung für Landwirte ein.
Wenn Sie das für andere Berufsgruppen auch machen, freuen wir uns, aber das ist schon ein bisschen seltsam, dass Sie diesen Vorschlag machen. Wir können aber gern darüber diskutieren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Wehner, ich kann Ihnen vollkommen recht mit der Aussage geben, dass die Hofabgabeklausel ein Relikt aus der Vergangenheit ist. Ich widerspreche Ihnen aber massiv in der Aussage, die Sie hier getätigt haben, dass unsere Landwirte und Winzer in die Illegalität geflüchtet sind. Das stimmt nicht.
Die Sozialversicherungen haben bisher sehr verantwortlich unsere Bauern und Winzer beraten und nur die rechtlichen Möglichkeiten, die es gibt, ausgeschöpft und die Bauern und Winzer nicht in die Illegalität getrieben. Das darf hier nicht so stehen bleiben.
Herr Abgeordneter Wehner, Sie haben die konträre Haltung der CDU-Landtagsfraktion gegenüber der CDUBundestagsfraktion verantwortlich im Ministerium angesprochen. Das ist richtig. Das ist nämlich der elementare Unterschied zwischen SPD und CDU. Wir sind keine Kaderpartei, die blind dem Parteibild in Berlin folgt,
sondern wir bilden uns zu den verschiedenen Sachthemen unsere eigene Meinung und vertreten die hier auch.
(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Das haben wir vorhin bei der Frauenquote gemerkt! – Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Gerade rechtzeitig, Frau Kollegin! – Ramsauer, SPD: Hätte sie gewusst, wer hier redet, wäre sie noch ein bisschen geblieben!)
Ach Herr Ramsauer, dann gehen Sie doch mit Frau Brede-Hoffmann Kaffee trinken. Das würde das Reden hier wirklich erleichtern.
Ich möchte noch einmal auf das Thema „Hofabgabeklausel abschaffen“ zu sprechen kommen. Herr Wehner, Sie haben in diesem Punkt vollkommen recht. Aber wenn ich mir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD anschaue, dann sage ich: Wasch mich, aber mach mich nicht nass. –
In Ihrem Antrag schreiben Sie, die Landesregierung wird aufgefordert, sich für die Möglichkeiten einzusetzen, einen landwirtschaftlichen Rentenbezug mit Abschlag für die Landwirtinnen und Landwirte einzuführen, die mit Ausnahme des Abgabeerfordernisses alle weiteren Voraussetzungen für den Altersrentenbezug erfüllen.
Das ist Wischiwaschi. Das ist keine klare Aussage. Ich weiß, warum der Antrag entstanden ist. Die Ministerin hat hier klar Position bezogen. Sie haben sich klar für die Abschaffung der Hofabgabeklausel eingesetzt, Frau Ministerin. Wir unterstützen Sie in diesem Punkt.
Deshalb haben wir das ganz klar in unserem Antrag formuliert. Wir haben nicht irgendetwas formuliert wie „man sollte abwägen“ oder wie „dann müssen wir einmal sehen“, sondern wir sind klar für die Abschaffung. Deshalb fordern wir Sie auf, dem Antrag zuzustimmen.
Herr Johnen, ich gehe davon aus, wenn Sie ganz ehrlich sind, stimmen Sie in diesem Punkt mit der CDU-Fraktion als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überein.
(Ramsauer, SPD: Wenn sich die Ministerin posi- tioniert hat, brauchen wir Ihrem Antrag nicht zuzustimmen!)
Herr Ramsauer, Sie hän doch wirklich ka Ahnung davon. Sind Sie doch jetzt efach ruhig – auf gut pälzisch gesagt –, dasch isch ja unglaublich.
Herr Abgeordneter Wehner, wenn Sie uns auf die Position unserer letzten Forderung ansprechen und die Übertragung der reinen landwirtschaftlichen Altersversorgung in die allgemeine Altersversorgung als einen Treppenwitz bezeichnen, dann muss ich sagen, Sie müssen auch weiter denken. Das haben wir als CDU-Fraktion.
Wenn Sie sich mit dem Bereich der Altersversicherung auseinandersetzen, dann werden Sie erkennen, dass dieses System in der Landwirtschaft über kurz oder lang kollabieren wird, weil wir immer mehr ältere Landwirte haben und immer weniger Nachfolger, das heißt, die alte Last wächst immer weiter an, und es gibt immer weniger aktive Landwirte, die in dieses System einbezahlen.
Deshalb müssen wir über kurz oder lang dafür eine Regelung finden, müssen die alte Last in den Bundeshaushalt übernehmen und dann nach Übergangszeiten entsprechend den Betriebsnachfolgern, wie es jeder Unternehmer macht, die Möglichkeiten der privaten Absicherung geben. Wir verlangen von unseren Landwirten und Winzern immer wieder, dass sie sich als freie Unternehmer am Markt bewähren. Dann müssen wir hierfür auch die Voraussetzungen schaffen.
Wir haben ganz bewusst keine Übergangszeiten in den Antrag hineingeschrieben, sondern fordern nur die Landesregierung auf, in diesem Punkt aktiv zu werden, weil nicht nur wir befürchten – das wird Ihnen jeder sagen,
der sich mit der Thematik auseinandersetzt –, dass das System kollabieren und so nicht mehr funktionieren wird. Verantwortungsvolle Politik sieht für die CDU in Rheinland-Pfalz so aus, dass wir die Verantwortung wahrnehmen und unbequeme Wahrheiten sagen.
Es wird sicherlich in der Anfangszeit nicht einfach sein. Die Übergangszeit ist nicht einfach, aber wir müssen dieses Problem endgültig angehen und dürfen es nicht weiter negieren und keiner Lösung zuführen.
Deshalb bitten wir Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Ich würde mich freuen, wenn wir im zuständigen Fachausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten darüber noch beraten können. Vielleicht schafft es dann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit uns, die Hofabgabeklausel abzuschaffen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! – Oh, die Tribüne ist ja ganz leer, es sind nur noch ganz wenige, die sich für dieses wichtige Thema interessieren.
Frau Schneider, eine Bemerkung nur. Sie werfen uns vor, unser Antrag wäre Wischiwaschi. Aber in der Überschrift unseres Antrags steht auch „Hofabgabeklausel abschaffen“, genau das Gleiche, was Sie auch fordern.
Herr Staatssekretär Bleser hat einen Appell ausgesprochen, frühzeitig an die Hofnachfolge zu denken. Das ist richtig. Die Hofabgabe muss frühzeitig geplant werden, gerade dann, wenn keine Hofnachfolger in der Familie bereitstehen.
Der Zwang der Hofabgabe ist für die Förderung von Junglandwirtinnen und -wirten aber das falsche Instrument. Existenzgründungen scheitern am Kapitalmangel, nicht an zu wenigen Hofaufgaben.
Es gibt also einen Grund mehr, diesem Appell mit einer Zwangsmaßnahme wie der Hofabgabeklausel Nachdruck zu verleihen. Die Landwirtinnen und Landwirte werden durch die Hofabgabeklausel zur Abgabe ihres Hofes gezwungen, wenn sie nach jahrzehntelanger Beitragszahlung ihre Rente nicht bekommen können. Im Gegensatz dazu – Frau Schneider, hören Sie kurz zu;
ich denke, Sie kennen sich inhaltlich aus, aber trotzdem sollten Sie zuhören – müssen Selbstständige in anderen Berufen ihre Unternehmen nicht abgeben, um die Rente zu beziehen.
(Frau Schneider, CDU: Sie haben vollkommen recht! Wir sind einer Meinung! Deshalb brauchen Sie es mir nicht noch einmal zu erklären!)
Wenn Sie zuhören, hören Ihre Kollegen auch zu, und dann können Sie den Rest auch überzeugen und bearbeiten.
Landwirtinnen und Landwirte, die aus den verschiedensten Gründen ihren Hof nicht abgeben wollen oder können, werden somit um die Früchte ihrer langjährigen Beitragszahlungen gebracht.