Was haben wir in den letzten Jahren von GRÜNENPolitik mitbekommen? – Nur Öko ist gut, um das einmal auf einen Nenner zu bringen.
Aber an diesem aktuellen Skandal zeigt sich, auch wenn Öko draufsteht, ist das noch lange kein Garant dafür, dass das Lebensmittel auch wirklich in Ordnung ist bzw. auch Öko drin ist.
Was macht nun die Landesregierung? Die Antwort, die wir vorhin von Frau Ministerin Höfken gehört haben, stellte ein ziemliches Herumgeeiere dar.
Ihre Antwort war so gehalten, dass sich der Bogen von Käfighaltung über Agrarfabriken zu Tierschutz und Arzneimittelgesetz bis hin zu regenerativen Energien gespannt hat. Das ist ganz nett, aber nicht auf den Punkt gebracht; denn die Sache ist, dass der Kern des Problems ausgeklammert wurde.
Jetzt zeigt sich, dass Schwarzmalerei allein nichts bringt, es weder die Betriebe noch die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterbringt. Wir müssen auch sehen, es ist nicht der erste Skandal dieser Art.
„Wie stellt die Landesregierung sicher, dass in Rheinland-Pfalz keine falsch deklarierten Eier in Umlauf kommen?“ Da waren wir auf die Antwort schon sehr gespannt.
Ich sage noch einmal deutlich, das ist die Mündliche Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewesen, keine Anfrage von uns.
Es wäre natürlich toll, wenn man sicherstellen kann, dass es in Zukunft keinen Betrug mehr gibt. Aber wir sehen aus der Antwort der Landesregierung, dass es jedenfalls die Landesregierung nicht kann. Mir haben da ganz konkrete Hinweise gefehlt.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, machen Sie den Verbrauchern nichts vor. Sie messen mit zweierlei Maß.
Gestern haben wir eine Pressemeldung von Ministerin Höfken erhalten „Schimmelpilz in Tierfutter“. Die zentrale Botschaft war, Kontrollen verstärken. Sie hat wörtlich gesagt: Eigenkontrollsysteme der Futtermittelbetriebe haben offensichtlich versagt. – Die Frau Kollegin hat es eben im Grunde bestätigt. Jetzt muss man aber sagen, ich hätte in der Antwort eigentlich erwartet, dass sich das auch auf die Bioprodukte bezieht und nicht nur auf das Problem des Schimmelpilzes in Tierfutter. Sie können doch nicht mit zweierlei Maß messen.
Wenn wir Sie nach den Kontrollen fragen, dann muss doch auch irgendwo eine Übersicht enthalten sein, in der
gesagt wird, jawohl, wir haben das und das kontrolliert. Wir haben das zum Beispiel im Verbraucherschutzausschuss von Herrn Hartloff als Antwort in anderer Sache bekommen. Das muss doch auch hier möglich sein.
Da drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass im Biobereich drumherum geredet wird, damit auch die generelle Botschaft, die man so hat, nicht auseinanderfliegt.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass die Verbraucher konkret aufgeklärt werden, zum Beispiel auch über die Frage, in welchem Ausmaß Bioprodukte, auch Bioeier, überhaupt produziert werden können. Sie haben selbst davon gesprochen, Frau Ministerin, dass 90 % der Eier in großen Betrieben – wie haben Sie es ge- sagt? –
industriell produziert werden. Nur ein ganz kleiner Teil aus der Bioproduktion kann überhaupt den Bedarf decken.
Es gibt ein interessantes Rechenbeispiel, das vom „Landvolk Niedersachsen“ dargelegt ist. Dort gibt es Agrarstatistiken. Ich muss sagen, das ist sehr interessant. Leider haben wir nicht die Zeit dafür, das alles vorzustellen. Es zeigt jedenfalls, dass Bioprodukte nicht in Massen hergestellt werden. Aber das ist doch das, was Sie im Grunde den Verbrauchern mit auf den Weg geben. Sie sagen: Kauft nur noch Bioprodukte! – Das ist doch so überhaupt nicht möglich.
Besorgen Sie sich diese Statistik. Ich kann sie Ihnen gerne auch zur Verfügung stellen. Alles Weitere sage ich dann in der zweiten Runde.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Besucher! Was aus dieser Sicht deutlich wird, ist die mangelnde Kennzeichnung. Das ist für mich das eigentliche Problem des Betrugs, ob das jetzt im Biobereich oder im konventionellen Bereich ist.
Es ist eigentlich der Skandal, dass betrogen wird und der Verbraucher getäuscht wird. Wir haben das Thema schon so oft gehabt. Ich frage mich, ist es die Gier oder die reine Not der Bauern und der Händler, dass sie denken, dass sie zu diesem Handeln gezwungen werden?
Aus unserer Sicht ist es wirklich wichtig einmal zu überlegen, wie wir dem begegnen können. In diesem Zusammenhang ist der Wert der Lebensmittel zu nennen. Wir diskutieren öfter darüber, was uns Lebensmittel wert sind, und zwar nicht nur vom Preis, sondern vom ganzen Lebensumfeld her, und welche Konsequenzen wir ziehen, wenn dies nicht eingehalten wird.
An erster Stelle steht: Sicherheit durch Kontrolle. – An zweiter Stelle steht, wie auch Frau Kollegin Schäfer gesagt hat, die ausführliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir müssen uns aber auch fragen, wie denn die rechtlichen Konsequenzen sind, wenn das alles festgestellt wird. Da habe ich heute Morgen nicht die Antwort erhalten, die ich mir erhofft habe, wie es also mit der Unternehmenshaftung aussieht. Meistens kann man nicht eine Person festmachen, die diesen Betrug veranlasst hat, sondern das ist dann im Unternehmen auch systematisch.
Frau Müller-Orth hat die Gewinnabschöpfung angesprochen. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wenn die Betriebe wissen, wenn der Betrug aufgedeckt wird, werden die Gewinne abgeschöpft, sodass sie keinen Vorteil mehr davon haben, dann wäre dies gut. Wir haben alle im wirklichen Leben schon erfahren – das ist bei den Knöllchen genauso –, am besten bekommt man die Menschen mit dem Geldbeutel. Da ist wirklich ein wichtiger Ansatzpunkt, was Sie als Ziel haben müssen, dass nämlich diese Gewinnabschöpfung möglich ist.
Eine weitere Möglichkeit wäre der Entzug der Zulassung. Auch das ist natürlich für den Betrieb existenziell und eine Möglichkeit, davon abzuhalten, dass dieser Betrug wirklich stattfindet.
Wenn das eine größere Auswirkung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher hat, müssen wir überlegen, ob nicht im Strafrecht auch eventuell eine Gefängnisstrafe drohen sollte. Das ist natürlich nur in dem Bereich bei uns möglich, wenn der Verursacher in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Dann könnten wir ihm habhaft werden.
Wenn der Betrieb wie beim Pferdefleischskandal oder bei den Schimmelpilzen in Serbien liegt, ist es etwas schwieriger. Aber ich denke, auch hier müssen wir noch darangehen zu überlegen, wie wir die Betriebe daran hindern können, solche Dinge überhaupt zu tun. Es ist Verbrauchertäuschung. Es ist Betrug. Das ist der Ansatz, den wir heute hier intensiv diskutieren sollten. Wir sollten es nicht auf Bio reduzieren.
Vielen Dank, Frau Simon. Ich denke, Ihre Anregungen werden sicherlich auch Thema im Verbraucher- oder im Agrarausschuss sein.
Ich möchte nur sagen, es gibt zum Beispiel jetzt einen Artikel im „Trierischen Volksfreund“ wie auch in vielen anderen Zeitungen „Bis zu den Wurzeln des Übels“. Ein Umdenken von Wenigen ist zwar gut, ein Umdenken aller reicht aber auch bis zu den Wurzeln, bis zu den Herstellungsbedingungen. Ich denke, das ist der Punkt, von dem wir vor allem reden.
Frau Schäfer, ich muss Ihnen ganz klar sagen, Sie versuchen – das ist eine ganz typische CDU-Haltung bei jedem Skandal – auf die „Bios“ zu fokussieren.
Die Diskussion um EHEC im Deutschen Bundestag war plötzlich auch ein Bioskandal. Dabei ging es um eine kontaminierte oder infizierte Arbeitnehmerin bei den Sprossen. Sie kennen die Geschichte. Ich denke, sobald es einmal einen neuen Wirtschaftsbereich gibt, der Ihnen nicht passt, dann schlagen Sie ihn am liebsten tot. Das ist Ihre Haltung zur Wirtschaftsentwicklung.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, was ich eben schon vorgetragen habe, nämlich unsere Aktivitäten, die das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat eingebracht hat. Ich möchte Ihnen die einzelnen Anträge vorstellen:
Das Legehennenbetriebsgesetz oder eine andere Rechtsverordnung ist dahin gehend zu ändern, dass der Bereich der Junghennenaufzucht in eine Überwachungskette integriert werden kann. Hier geht es um die Plausibilität, die wir verbessern wollen, um die entsprechenden Bestandszahlen auch bei der Hühnerhaltung besser erfassen zu können. Da liegt im Moment das Problem.
Des Weiteren wollen wir das Legehennenbetriebsregistergesetz in § 4 ändern, dass für einen Legehennenstall nur ein Erzeugercode vergeben werden kann.