Herr Minister Lewentz, Sie haben mitgeteilt, dass Herr Grube Ihnen mitgeteilt hat, es hätte Klagen gegeben.
Gab es Probleme in der Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem Konzernbeauftragten Wagner, oder ist bekannt, dass es seitens der saarländischen Landesregierung Probleme in der Zusammenarbeit mit Herrn Wagner gegeben hat?
Ich persönlich habe in den fast zwei Jahren meiner Zusammenarbeit mit ihm sehr gute Erfahrungen gemacht. Die fünf Jahre davor, Herr Fraktionsvorsitzender, können Sie sehr genau beurteilen. Ich habe aus dem Saarland keine Hinweise darauf bekommen, dass es dort Schwierigkeiten gegeben hätte.
Also auch für die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Landtagsfraktion, nein, in den zwei Jahren, die ich überblicken kann, gab es keine Probleme in der Zusammenarbeit mit Herrn Wagner.
Herr Minister, glauben Sie, dass die Führung der Deutschen Bahn sich vor ihren Personalentscheidungen durch politische Einflussnahme beeinflussen lässt?
Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU), Begleitung des Strafprozesses zur Nürburgring-Finanzierung durch Mitarbeiter der Landesregierung – Nummer 2 der Drucksache 16/1881 – betreffend, auf. Herr Wilke, Sie haben das Wort. – Bitte schön.
den früheren Minister der Finanzen und weitere Angeklagte waren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Landesregierung als Zuschauer im Sitzungssaal anwesend?
2. Wie viele Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter waren an den einzelnen Sitzungstagen jeweils anwesend?
Guten Morgen, Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Wilke wie folgt:
Zu Frage 2: Am 27. November 2012 waren zwei Mitarbeiter der Landesregierung, an den übrigen Sitzungstagen war ein Mitarbeiter in dienstlicher Funktion anwesend.
Zu Frage 4: Ich habe den Auftrag erteilt, da die Landesregierung ein legitimes Interesse daran hat, sich ein eigenes Bild von dem Prozess in Koblenz zu machen, in dem neben anderen ein ehemaliges Regierungsmitglied im Zusammenhang mit Regierungshandeln vor Gericht stand.
Meine Entscheidung erging vor dem Hintergrund der durch die Landesregierung erfolgten Rechtschutzgewährung an den früheren Minister der Finanzen.
Wie die Landesregierung zudem im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1010 der Abgeordneten Frau Klöckner vom 13. August 2012 ausgeführt hat, ist die eventuelle Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen offen. Dies macht eine eigene Prozesseinschätzung notwendig.
Herr Staatssekretär, ich knüpfe an das an, was Sie zum Schluss zu den Schadenersatzforderungen ausgeführt
haben. Wieso benötigen Sie die Mitarbeiter im Prozess? Prüfen Sie das nicht über andere Wege und anhand der Protokolle, die es bisher schon gibt?
Zum einen gibt es meines Wissens keine Protokolle über die Gerichtssitzungen. Zum Zweiten wissen Sie aus verschiedenen Erörterungen, dass die Frage des Schadenersatzes auch an Fristen gebunden ist. Wir gehen davon aus, dass sich die Frage des Schadenersatzes – das haben wir auch immer wieder dargestellt – mehr oder weniger deutlich vor der Sommerpause 2013 erneut wegen möglicher Verfristungen stellen wird. Wenn der Prozess zu diesem Zeitpunkt nicht beendet ist, muss die Landesregierung aus eigenen Abwägungen heraus die Frage beantworten, ob sie Schadenersatz geltend macht.
Im Übrigen hat Herr Kollege Dr. Barbaro in seiner Antwort auf die genannte Anfrage dargestellt, welche Dinge dann in Gang gesetzt werden müssen.
Es werden nicht Mitarbeiter des Ministerpräsidenten, sondern Mitarbeiter der Staatskanzlei geschickt. Das hat mit der Koordinierungsfunktion der Staatskanzlei zu tun, und das hat damit zu tun, dass wir für die angesprochenen Fragen zuständig sind.
Herr Staatssekretär, wer ist denn für die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen etwaige Schädiger zuständig? Wer betreibt das Management eines solchen Schadenersatzanspruchs?
Der Schadenersatzanspruch muss insgesamt besprochen werden. Das wird zunächst einmal in erster Linie durch die Nürburgring GmbH zu beantworten sein. Das wird dann zum Zweiten durch das Beteiligungsministerium zu beantworten sein. Das ist natürlich eine Entscheidung der Landesregierung insgesamt.