Meine Damen und Herren, stellen Sie Fragen, aber führen Sie bitte keinen Dialog. – Frau Klöckner, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, erachtet es die Landesregierung nicht als problematisch, dass ausschließlich unmittelbare Mitarbeiter des Ministerpräsidenten an der Hauptverhandlung teilnehmen, dessen eigene Vernehmung bereits beschlossen, aber noch nicht durchgeführt worden ist?
Ich vermute, dass in Ihrer Frage eine Unterstellung liegt, die ich zurückweise. Ich habe eben dargestellt, dass das Mitarbeiter der Staatskanzlei sind. Das ist ein öffentlicher Prozess, dem jeder zuhören und zuschauen kann, der das möchte.
Es gibt in der Justiz ein Berichtswesen in dem Sinne, dass das Ministerium der Justiz die Staatsanwaltschaft bitten kann, ihm über den Prozessverlauf und die dortigen Zeugenaussagen zu berichten. Wäre es gerade vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Regressansprüchen eingebunden ist, nicht sinnvoller, das Informationsbedürfnis über den Weg des Berichtswesens zu stillen?
Diese Unternehmung haben Sie meines Wissens auch im Rechtsausschuss gestartet, die dann abgebrochen worden ist, weil Sie genau wissen, wie das mit dem Berichtswesen der Staatsanwaltschaft ist, die üblicherweise alle sechs Monate berichtet. Sie berichtet allerdings nicht über öffentliche Prozesse und deren Fortgang, die man sich, wie gesagt, jederzeit anschauen kann, sondern sie berichtet vor allen Dingen über die nicht öffentlichen Teile von Prozessen.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob auch Mitarbeiter der CDU-Fraktion an diesem Prozess teilnehmen?
Das ist mir nicht bekannt, weil meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Prozess und nicht die Zuschauer verfolgen sollen. Wenn Sie mich aber nach meiner Vermutung fragen, wäre die Union gut beraten, diesen Prozess zu verfolgen; denn sie macht ihn ständig zum Thema im Parlament.
Können Sie mir sagen, wie viele unterschiedliche Mitarbeiter aus der Staatskanzlei diesen Prozess verfolgen?
Ich habe Ihnen das bereits dargestellt. Ich habe jeweils einen Mitarbeiter dort im Prozess. Dort wechseln sich zwei Kollegen ab, weil es in der Natur der Dinge liegt, dass man nicht an jedem Prozesstag teilnehmen kann. An einem Tag war ein weiterer Mitarbeiter dort.
Sind über Ihre Mitarbeiter hinaus, wenn Sie Schadenersatzansprüche so intensiv prüfen wollen, auch Externe,
Herr Baldauf, Sie wissen doch aus der Antwort auf die Kleine Anfrage, dass wir für die Frage des Schadenersatzes und eventueller Prüfungen selbstverständlich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet haben. Das haben wir in der Antwort auf die Frage Ihrer verehrten Fraktionsvorsitzenden dargestellt.
Es folgt die vierte Zusatzfrage von Frau Klöckner. Danach schließe ich die Befragung, weil nun alles gefragt worden ist bis auf die Blutgruppe. – Frau Klöckner, Ihre vierte Zusatzfrage.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Blutgruppe will ich natürlich nicht wissen. Das ist Ihre persönliche Angelegenheit.
Es gibt keine Mitschriften, die mich erreichen. Ob sich die Mitarbeiter Notizen machen, weiß ich nicht. Es gibt keine Mitschriften der Verhandlung.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Müller-Orth und Dietmar Johnen (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN), Konsequenter Schutz vor Mineralölrückständen in Lebensmitteln – Nummer 3 der Drucksache 16/1881 – betreffend, auf.
1. Ist der von Bundesverbraucherschutzministerin Aigner erwogene Grenzwert für Mineralöl in Lebensmit
2. Die vom BMELV beauftragten Wissenschaftler halten die Einführung einer Barriereschicht in Verpackungen aus Recyclingkarton für unverzichtbar. Teilt die Landesregierung diese Einschätzung?
3. Hat die Landesregierung Kenntnis über einen Verordnungsentwurf der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner zum Schutz vor giftigen Stoffen in Lebensmittelverpackungen?
4. Lebensmittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Wer Produkte in den Handel bringt, die gesundheitsgefährdende Mineralöle enthalten, verstößt also schon jetzt gegen die seit Mitte 2008 geltende EU-Verordnung 2003/2006 zur „Guten Herstellungspraxis“. Welche Behörde kontrolliert die Einhaltung dieser EU-Verordnung?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorausschicken möchte ich, dass es unser Interesse ist, die Sicherheit und keine Gesundheitsschädlichkeit von Materialien, die verzehrt werden, zu gewährleisten. Deshalb wird diese Frage, die Sie gestellt haben – das wissen Sie –, seit geraumer Zeit in Wissenschaft und im Bereich der Kontrollen diskutiert. Letzter Anlass war auch der Test der Stiftung Warentest, die Qualitätsbeurteilungen von Adventskalendern vorgenommen und Einträge gefunden hat.
Dies vorausgeschickt, möchte ich Frage 1 wie folgt beantworten: Maßnahmen zum Risikomanagement für gesetzlich geregelte Grenzwerte werden auf Grundlage der Risikobewertung durchgeführt. Wissenschaftliche Sachverständige beurteilen dazu die vorhandenen Daten und Studien und berücksichtigen die Aufnahmemengen von potenziell belasteten Lebensmitteln in der Bevölkerung.
Mit der Thematik von Mineralölrückständen in Lebensmitteln haben sich die für die Risikobewertung zuständigen Behörden in Deutschland, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), und der EU, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), befasst. Mineralöl in Lebensmitteln kann aus unterschiedlichen Quellen stammen. Unter anderem können Mineralölkomponenten aus Verpackungen, die aus Recyclingpapier hergestellt werden, insbesondere auf trockene Lebensmittel mit großer Oberfläche übergehen.
Bei dem in Lebensmitteln nachgewiesenen Mineralöl handelt es sich nicht um eine definierte Verbindung, sondern um ein komplexes Gemisch aus unterschiedli
chen Substanzen. Die Substanzen werden in zwei Fraktionen unterteilt, in sogenannte MOSH, gesättigte Kohlenwasserstoffe, mineral oil saturated hydrocarbons – die Abkürzung bezieht sich jeweils auf die englische Bezeichnung –, und in aromatische Kohlenwasserstoffe, MOAH abgekürzt. Ich erspare Ihnen die englische Bezeichnung.