Protocol of the Session on December 13, 2012

chen Substanzen. Die Substanzen werden in zwei Fraktionen unterteilt, in sogenannte MOSH, gesättigte Kohlenwasserstoffe, mineral oil saturated hydrocarbons – die Abkürzung bezieht sich jeweils auf die englische Bezeichnung –, und in aromatische Kohlenwasserstoffe, MOAH abgekürzt. Ich erspare Ihnen die englische Bezeichnung.

Diese beiden Fraktionen werden in den Stellungnahmen von BfR und EFSA toxikologisch unterschiedlich bewertet. So können in der MOAH-Fraktion auch krebserzeugende aromatische Verbindungen enthalten sein. Es stehen keine toxikologischen Daten zur Bewertung und Ableitung von Grenzwerten für MOAHs zur Verfügung, deshalb soll laut BfR kein nachweisbarer Übergang von MOAH auf Lebensmittel stattfinden.

Ich sage, das ist so strittig. Die Forderung ist in dem vorliegenden Verordnungsentwurf und in der sogenannten Mineralölverordnung umgesetzt.

Verbindungen der MOSH-Fraktion können in einigen Organen angereichert werden. Für die Bewertung von MOSH aus Recyclingkartons stehen gemäß aktueller Stellungnahmen des BfR keine ausreichenden Daten zur Verfügung. Aus diesem Grund hat der FAO/WHOSachverständigenausschuss dieses Jahr den temporären ADI-Wert zurückgezogen. Die Abkürzung steht für acceptable daily intake, was als duldbare tägliche Aufnahme übersetzt werden kann und die Menge eines Stoffes angibt, die über die gesamte Lebenszeit täglich gegessen werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären.

In einfache Worte eingekleidet bedeutet das, wenn Sie Normalkonsument sind und sich beispielsweise nicht nur von Inhalten von Adventskalendern ernähren, dann ist das eben schädlich oder unschädlich.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Beck)

Dazu gibt es Einschätzungen, wann das so ist.

Das BfR hat für den Übergang von MOSH mit Kohlenstoffkettenlängen von C 10 bis C 16 einen Richtwert für den Übergang auf Lebensmittel von 12 Milligramm pro Kilogramm abgeleitet. Über einen Richtwert von MOSH bis zu C 20 wird gegenwärtig noch beraten.

Für MOSH mit größeren Kettenlängen gibt es Belege für eine Anreicherung im menschlichen Körper. Das wollen wir nicht. Daher sollte laut BfR der Übergang soweit wie technisch möglich minimiert werden.

Wie ersichtlich, gibt es bezüglich eines Grenzwertes für MOSH noch Klärungsbedarf seitens der Risikobewertung. Soweit bekannt, gibt es zur Festlegung eines Grenzwertes für MOSH in der Mineralölverordnung noch Beratungen auf der Bundesebene. Der in der vorliegenden Mineralölverordnung angegebene Grenzwert von MOSH steht daher noch auf dem Prüfstand.

Zu Frage 2: Mineralölbestandteile können aus recyceltem Altpapier stammen. Die dort unter anderem verarbeiteten Zeitungen werden größtenteils mit mineralölhal

tigen Druckfarben bedruckt, die beim Recyclingprozess nicht vollständig entfernt werden können.

Um die Belastung eines Lebensmittels mit Mineralöl zu vermeiden, gibt es kurzfristige und längerfristige Optionen. Kurzfristig kann eine für Mineralölkomponenten undurchlässige Innenverpackung oder Barriereschicht eine Kontamination der Lebensmittel verhindern. Auch die Verwendung von Frischfaserkartons kann die Belastung eines Lebensmittels reduzieren. In diesem Zusammenhang muss aber auch die Umverpackung mit berücksichtigt werden, da Mineralölkomponenten auch von der Umverpackung in das verpackte Lebensmittel übergehen können.

Auf längere Sicht sind Optionen wie die Verwendung mineralölfreier Druckfarben oder geänderte Recyclingprozesse zu berücksichtigen.

Auf der einen Seite wollen wir Recycling, auf der anderen Seite ist die Frage, wo fangen wir mit der Kette an, damit keine schädlichen Einträge erfolgen können.

Zu Frage 3: Abgesehen von bestehenden EU-weiten Vorgaben für Lebensmittelbedarfsgegenstände sind zwei Verordnungsentwürfe des BMELV zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung bekannt. In diesen sollen speziell Druckfarben und Mineralöle in Lebensmittelbedarfsgegenständen geregelt werden.

Wir diskutieren das schon länger. Ich habe dazu schon im Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz im Frühjahr des Jahres berichtet. Ursprünglich war diese Verordnung für Ende des Jahres angekündigt. Wir wissen nicht, wann sie kommt, weil diese Fragen noch in der Diskussion sind und dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist.

Zu Frage 4: Gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung 2023/2006 hat der Unternehmer unter anderem sicherzustellen, dass Lebensmittelbedarfsgegenstände nach den Regeln für die gute Herstellungspraxis (GMP) hergestellt werden.

Der Unternehmer selbst hat dazu ein Qualitätssicherungssystem und ein Qualitätskontrollsystem einzurichten sowie die entsprechende Dokumentation zu führen. Ob der Unternehmer die Vorgaben gemäß der Verordnung EG 2023/2006 einhält, wird von den für die Bedarfsgegenständeüberwachung zuständigen Behörden – bei uns sind das die Kreisverwaltungen oder die Verwaltungen der großen Städte; Sie wissen das – stichprobenartig und risikoorientiert überprüft und gegebenenfalls beprobt.

Ich ergänze das insoweit, dass es bei manchen Verbindungen auch bei der Beprobung noch keine verlässlichen Standards gibt, anhand derer Sie das alles feststellen können. Auch daran wird gearbeitet. Das passiert für Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Saarland und den dortigen Entwicklungen der Prüfmöglichkeiten.

Ich will vielleicht ergänzend sagen, dass bei der in die Öffentlichkeit gelangten Beprobung von Adventskalendern eine Firma aus Rheinland-Pfalz betroffen war. Die Maßnahmen sind abgefragt worden. Von der Firma

liegen entsprechende Unbedenklichkeitszertifikate vor, weil sie das Verpackungsmaterial auch aus Frischfasern ohne Recyclinganteil gewählt hat. Bei dem Test sind zwei Kalender der Firma mit getestet worden. Sie haben jeweils gut abgeschnitten, weil keine aromatischen Kohlenwasserstoffe und nur ganz geringe Konzentrationen an nicht aromatischen Kohlenwasserstoffen festgestellt worden sind. Es hat aber keine Kalender gegeben, bei denen das nicht festgestellt worden ist.

So weit meine Beantwortung mit der Bitte um Verständnis, dass es sich um sehr viele technische oder chemische Fragen handelt, die ich beantworten musste.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Johnen hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister Hartloff, die Verwendung von Recyclingpapier ist ökonomisch und ökologisch sehr sinnvoll. Wie Sie soeben erwähnten, liegt das Hauptproblem in den mineralölhaltigen Druckfarben. Welche Anreize könnten wir dazu setzen, dass die mineralölhaltigen Farben durch gesundheitlich unbedenkliche Druckfarben ersetzt werden können? Haben Sie vielleicht eine Idee dazu?

Es gibt verschiedene Ansätze. Entweder können Sie schon dem Recyclingprozess solche Druckfarben entziehen – dies dürfte allerdings schwierig sein –, oder diese Farben gelangen gar nicht erst in die Druckerzeugnisse hinein. Es stellt sich die Frage, woher das Recyclingpapier kommt, wie es vermischt wird und wie dort die Zertifikate sind. Sie wissen, dies ist auch schon bei der Zusammenstellung von Recyclingpapier sehr schwer zu kontrollieren. – Wie wird das Papier gesammelt? Woher wird es zugekauft? Woher kommt es?

Daher nützen Ihnen Regelungen für das Land oder auch auf nationaler Ebene nur sehr wenig. Natürlich stellt sich auch die Frage nach der Höhe des Eintrags. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dies ist nicht der einzige Eintragweg, sondern es besteht auch die Möglichkeit, dass Mineralölanteile auch bei Produktionsprozessen in das Produkt gelangen können. Auf der anderen Seite besteht das Problem der genauen Analysemöglichkeiten, um alle Spuren festzustellen.

(Ministerpräsident Beck: Oder wenn sich die Kids die Finger nicht waschen!)

Ein einfaches Verbot beispielsweise macht uns auch noch nicht glücklich, um das Ergebnis, das wir gemeinsam erreichen wollen, zu erzielen. Wir sind derzeit da

bei, zu erarbeiten bzw. zu erforschen, wie man in dieser Angelegenheit weiter vorankommen kann.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Simon.

Herr Staatsminister, das Bundesinstitut für Risikobewertung hat im Jahr 2009 bereits eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben. Sie haben es soeben erwähnt, es ist also auch ein EU-Thema. Können Sie mir bitte sagen, weshalb die EU-Kommission im Juni mitgeteilt hat, dass vor 2014 gar keine Entscheidung zu diesem Thema getroffen wird?

Frau Kollegin Simon, ich kann es nur vermuten, weil der Diskussionsprozess und auch die wissenschaftliche Aufarbeitung schwierig sind. Man befindet sich derzeit in einer Abwägung, wie man handeln kann und welche Grenzwerte bestehen, und darüber hinaus wird derzeit unter den Fachleuten über die toxikologische Wirkung diskutiert, ab welchem Eintrag von Mineralöl ein Produkt gefährlich wird. – Am besten wäre überhaupt kein Eintrag, aber ich möchte in dem Kontext auch darauf hinweisen, dass wir natürlich auch Umweltgifte haben, die bei uns fast ubiquitär, also überall, vorhanden sind.

Man muss versuchen, im Interesse der Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, dass kein Eintrag in Lebensmittel erfolgt bzw. in welch geringen Dosen es noch vertretbar wäre und welche Mengen nicht gesundheitsschädlich sind, wenn man ein Lebensmittel täglich verzehrt. In diesem Rahmen spielt sich die Problematik ab, und daher kann erst 2014 eine Entscheidung getroffen werden. Das ist meine Vermutung, ohne dass ich es schriftlich bestätigt habe.

Eine Zusatzfrage der Kollegin Frau Müller-Orth.

Um alle im Altpapier enthaltenen Stoffe zu identifizieren, wären große Bestandsaufnahmen nötig; denn der weitaus größte Teil der Stoffe ist den Behörden unbekannt, der sogenannte „Forest of Peaks“. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Kostenaufwand für solche Untersuchungen ein? Gibt es Schätzungen dazu?

Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen, Frau Müller-Orth. Dies ist ein Feld, das nach oben hin offen ist. Sie können

immer mehr untersuchen, Sie können Stichproben nehmen, oder Sie können einen Querschnitt analysieren.

Sie kennen die Diskussion auch aus Fragen der Müllverbrennung und der Rückstände. Wenn Sie eine Mixtur aus verschiedenen Stoffen haben, ist es immer problematisch, genau zu wissen, was letztlich alles darin enthalten ist.

Was uns zupasskommt, was sicherlich ein Vorteil ist, aber gleichzeitig immer auch neuer Abschätzungen bedarf, ist eine verbesserte Analytik gegenüber früher. Dies nimmt immer weiter zu, und insofern können Sie besser analysieren, was in einem Produkt enthalten ist; allerdings müssen Sie in einem zweiten Schritt auch klären, was vielleicht tolerabel ist, was nicht tolerabel ist und was – durch Studien belegt – so gefährlich ist, dass es auf keinen Fall in dem Produkt enthalten sein darf.

Ich lasse jetzt noch eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Konrad zu; denn ich glaube, dann sind wir mit der tröstenden Mitteilung der Landesregierung gut bedient, dass wir nur dann gefährdet wären, wenn wir 365 Tage lang hintereinander Adventskalender essen. – Herr Dr. Konrad, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, nach all diesen fachlichen Mitteilungen stellt sich für mich die Frage nach der Dringlichkeit des Verfahrens. Es ist bekannt, dass langkettige Kohlenwasserstoffe wie C12, C20 und darüber besonders im Fett abgelagert werden und die einzige Möglichkeit der Ausscheidung aus dem Körper solcher Stoffe das Stillen ist. Damit ist besonders die Muttermilch und damit die Kinder belastet. Das ist mir aus meinem Beruf bekannt.

Deshalb lautet meine Frage: Wie beurteilen Sie und wie beurteilt vor allem auch das Bundesverbraucherschutzministerium die Dringlichkeit einer Regelung in diesem Bereich?

Herr Dr. Konrad, die Dringlichkeit sehen wir als Landesregierung durchaus, aber ich glaube, auch das Bundesministerium. Dass eine Regelung noch nicht auf den Weg gebracht worden ist, liegt in der Komplexheit der Materie begründet. Bei besonderen Risikogruppen und besonderen Personenkreisen empfiehlt es sich natürlich immer, auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung Wert zu legen, wie wir dies gestern in anderem Kontext diskutiert haben, damit nicht einseitig solche Einträge erfolgen können.

Ich arbeite aus meiner Sicht daran, die Analysemethodik zu verbessern, und darüber hinaus müssen wir durch entsprechende Nachfragen beim Bund darauf hinwirken, dass eine vernünftige Verordnung erlassen wird, auf

deren Basis man tatsächlich wieder handeln und beproben kann. Ansonsten ist es ein wenig so wie das Stochern im Nebel, was Sie tatsächlich an Werten zugrunde legen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung arbeitet ebenfalls verstärkt an diesem Thema, und jede wissenschaftliche neue Erkenntnis hilft uns weiter.

Danke schön. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Gerd Schreiner (CDU), Straßennetz in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 16/1881 betreffend –, auf.