Protocol of the Session on November 8, 2012

Da auch der Umweltminister in Berlin gewechselt hat, habe ich natürlich nicht nur mit Herrn Roettgen, sondern dann später auch mit Herrn Altmaier gesprochen. Ich habe ihn erneut nach dem letzten Vorfall, den wir am 28. Oktober hatten – da ist die Kühlwasserversorgung ausgefallen –, am 30. Oktober auch hierauf angeschrieben und ihn um seine fachliche Einschätzung zu diesem Vorfall gebeten.

Aktuell beantragt das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat zum Thema „EU-Stresstest“, dass sich die Bundesregierung für einen europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie einsetzen solle.

Da ich im Vorfeld ein bisschen verfolgen durfte, wie Sie auch mit den GRÜNEN und der SPD bei diesem Antrag zusammengekommen sind, weiß ich, dass es da einige Irritationen auf Ihrer Seite gegeben hat hinsichtlich dessen, was die EU fordert. Die EU ist durchaus aktiv. Sie hat eine Richtlinie erlassen, die im September dieses Jahres Gültigkeit bekommen hat und die uns sagt, wir haben einen Auftrag.

Unser Auftrag ist es, eine nationale Strategie für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen zu erstellen. Wie Sie wissen, bin ich auch federführend für die A-Länder aktiv, das Thema „Endlagersuche“ zu bearbeiten, um dem Auftrag der EU-Kommission nachkommen zu können. Wir haben nämlich insgesamt 18 Monate Zeit.

Vor diesem Hintergrund bin ich auch mit den Sicherheitsfragen vertraut. Dazu hat Herr Guth etwas gesagt.

Frau Nabinger, Sie haben alles vorgetragen, und zwar auch zu dem Lager in Bure.

Ich habe erhebliche Bedenken. Ich meine, selbst nach den von uns diskutierten Sicherheitskriterien in der gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern zum Thema „Endlagersuche“ würde Bure nicht standhalten können. Deswegen kann ich selbstverständlich Ihren Antrag voll mittragen. Ich finde, es ist hervorragend, wie er zustande kam. Glückwunsch, dass ein gemeinsamer Antrag gelungen ist und damit die Ausführungen von Frau Klöckner heute Morgen widerlegt werden, hier sei nichts gemeinsam möglich.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Frau Klöckner, CDU: Ich bin nicht überzeugt!)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1783 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Lärm macht nicht an Grenzen halt – hessischer Lärmaktionsplan reicht nicht aus Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1757 –

Es wurde vereinbart, den Antrag ohne Aussprache zu behandeln. Wir kommen somit zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1757 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten/schützen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1761 –

Es wurde eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Schneider das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat heute den Antrag „Landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten/schützen“ gestellt, weil nach wie vor der Flächenfraß durch die Zivilisation ungebremst fortschreitet. Wir brauchen diese Flächen jedoch für die Produktion unserer gesunden Nahrungsmittel, für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und die nachwachsenden Rohstoffe.

Deshalb hat es die CDU-Fraktion in der Vergangenheit – sie hat es heute auch noch einmal in diesem Antrag eingebracht – immer abgelehnt, dass Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgestellt werden. Wir haben genügend andere Flächen und Gebäude, auf denen die Photovoltaikanlagen aufgestellt werden können.

(Beifall bei der CDU)

Des Weiteren fordern wir in unserem Antrag, dass es keine Ausweisung von Ausgleichsflächen für Windenergieanlagen gibt. Bisher ist es der Fall, dass ca. 2,5 bis 3 Hektar in der Regel landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Produktion gehen müssen, weil sie als Ausgleichsflächen für Windenergieanlagen vorgehalten werden müssen.

Dies ist aus unserer Sicht nicht weiter hinnehmbar. Deshalb fordern wir zum einen in unserem Antrag, durch das Landesentwicklungsprogramm sicherzustellen, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen der Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und nachwachsenden Rohstoffen vorbehalten bleiben und es zur Kompensation von Windkraftanlagen zukünftig Ausgleichszahlungen geben soll. Wir wünschen uns, dass diese Ausgleichsgelder genutzt werden, um bereits jetzt Naturschutzflächen zu pflegen, weil es dort in verschiedenen Bereichen einen Nachholbedarf gibt, und um weitere Vertragsnaturschutzmaßnahmen durchzuführen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wir würden diesen Antrag gern mit Ihnen noch einmal im zuständigen Fachausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und gern mitberatend auch im Wirtschaftsausschuss beraten. Ich bin mir sicher, dass Sie nach dieser Beratung von unserem Antrag überzeugt sind und Sie ihm zustimmen werden, weil er in die Zukunft gerichteter Naturschutz ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Wehner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren! Für die heute schon viel genannte Energiewende, die wir uns alle als Zukunftsaufgabe vorgenommen haben, benötigen wir auch in Rheinland-Pfalz Flächen. Wir haben uns 2 % als Richtgröße gesetzt. Damit steht der Flächenanspruch für Windkraftanlagen und auch Photovoltaikanlagen in gewisser Weise in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. Es ist die Fläche, die wir für unsere Nahrungsmittelproduktion, aber auch für die Produktion nachwachsender Rohstoffe dringend benötigen.

Ich kenne daher auch die Sorgen und Bedenken der Bauernverbände, dass sich die Energiewende negativ auf die landwirtschaftlichen Flächen auswirken könnte. Diese Bedenken nehme ich grundsätzlich sehr ernst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich teile sie nicht in dieser Dimension. Ich denke, wir lassen die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes auch nicht links liegen.

In Rheinland-Pfalz sieht der Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV ausdrücklich vor, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen flächenschonend und insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden können. Letztlich erfolgt die Entscheidung einer entsprechenden Flächennutzung im Rahmen des LEP durch die Akteure vor Ort.

Meine Damen und Herren, somit sind in der Regel die Kommunen als Eigentümer von Freiflächen oder diejenigen Landwirte, die Flächen zur Aufstellung und Nutzung von Photovoltaikanlagen verpachten oder selbst nutzen wollen, mit beteiligt. Die Verantwortung liegt somit auch ein Stück weit in den Händen der Landwirte selbst.

Alles in allem sehe ich daher Ihrer Forderung, die Sie unter Nummer 3 im Rahmen des LEP IV genannt haben, ausreichend Beachtung geschenkt. Über den Punkt, den Sie unter 3 b in Ihrem Antrag ansprechen, also die Ersatzzahlung nach dem Naturschutzrecht im Gegensatz zur Schaffung von Ausgleichsflächen, hatten wir schon im Ausschuss am 18. September 2012 ausführlich diskutiert.

Ich meine, Herr Staatssekretär Dr. Griese – er ist heute leider nicht mehr da – hat Ihnen damals ausführlich dargelegt, dass es erstens überhaupt nicht darum geht, die Kommunen in irgendeiner Weise zu entmündigen, und zweitens die finanziellen Mittel bzw. die dann umzusetzenden Maßnahmen natürlich in den entsprechenden Regionen stattfinden werden.

Es soll letztendlich nur die Möglichkeit geben, dass die Stiftung Natur und Umwelt Vorschläge machen und später auch Projekte in die Wege leiten könnte, wenn die Kommune es innerhalb eines gewissen Zeitraums nicht selbst schafft. Aus meiner Sicht trägt das zur Effektivität des ganzen Prozesses bei.

Meine Damen und Herren, über all das werden wir noch bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ausführlich diskutieren. Seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen wir keine Notwendigkeit, heute schon darüber zu diskutieren, sodass wir auch diesen Antrag von Ihnen ablehnen werden.

(Vereinzelt Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Schmitt, CDU: Wie immer!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Hartenfels das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schneider, dieser einseitige Antrag ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Zum einen strotzt er vor Widersprüchlichkeiten, zum anderen ist er überhaupt nicht zielführend, gerade bezogen auf die Interessen der Landwirtschaft. Ich will Ihnen das erläutern. Insoweit ist mein Debattenbeitrag auch ein Stück weit der Versuch einer Interpretation dieses Antrags, der sehr viele Widersprüchlichkeiten beinhaltet.

Ich möchte das zunächst an Nummer 1 deutlich machen. Sie wollen keine PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Sie sprechen von dem Begriff „Zweckentfremdung“. Das Wort „zweckentfremdet“ könnte ich noch verstehen, wenn Sie auf die Nahrungsmittelproduktion abzielen und sagen, wir wollen diese Flächen für Nahrungsmittelproduktion haben. Sie sprechen aber explizit von den nachwachsenden Rohstoffen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass die nachwachsenden Rohstoffe zum überwiegenden Teil Energiepflanzen bedeuten.

Es gibt schon heute in Deutschland über zwei Millionen Hektar Ackerflächen. Ich verstehe nicht, dass die Energieerzeugung über Energiepflanzen für Sie plausibel nachvollziehbar und in einer enormen Größenordnung stattfinden soll, Sie aber die Energieerzeugung über Photovoltaik als „Teufelszeug“ verdammen und nicht auf den ertragsschwachen Standorten haben wollen.

Es macht klimapolitisch und auch bezogen auf die Folgewirkungen für die Landwirtschaft keinen Sinn, weil wir bei PV-Anlagen noch die Möglichkeit haben, Doppelnutzungen zu erzielen, also Win-win-Situationen. Extensivierungen über Grünland können immer noch stattfinden. Auch Bedeutungen für den Naturschutz haben wir hier, wohingegen wir bei den Energiepflanzen zum Teil hoch problematische Folgewirkungen für Natur und Umwelt, für den Boden über Bodenerosion, Monokulturen und zum Beispiel über Umbruch von Grünland haben. Insofern ist das nicht schlüssig und plausibel. Deswegen wird dieser erste Punkt schon einmal von uns in der Form zurückgewiesen.

Meine Damen und Herren, ich komme zu dem zweiten Punkt. Der ist schwierig zu interpretieren. Sie starten in Nummer 2 damit, dass Sie sagen, Ausgleichsflächen sind nicht akzeptabel, was Windkraftanlagen betrifft, und Sie wollen daher auf Ausgleichsflächen verzichten. Sie relativieren das dann noch einmal in Nummer 3 b, dass Sie sagen, naja, über Kompensationszahlungen lassen wir schon mit uns reden, und die wollen wir dann an anderer Stelle wieder in sogenannte Ausgleichsflächen investieren.

Damit kommen Sie aber in das Problem, das ich wieder hinter Ihren Ausführungen vermute, dass Sie den Druck, weitere Flächen aus der Landwirtschaft wegzunehmen,

damit nicht erzielen, sondern dies werden Sie nur damit erzielen, dass Sie bei der Ausgleichskonzeption – die hat nichts mit Ausgleichszahlungen zu tun – Konzepte entwickeln, die nicht schwerpunktmäßig auf landwirtschaftliche Flächen im Sinne einer Verdrängung der landwirtschaftlichen Nutzung zurückgreifen.

Es gibt zwei grundsätzliche Wege, die beschritten werden können. Das ist zum einen, in den Bereich von Sonderstandorten hineinzugehen. Dies wären klassischerweise aufgelassene Steinbrüche. Wenn wir dort mit Pflegekonzepten hineingehen, Freistellungen vornehmen, dann ist das für den Artenschutz von einer hohen Wertigkeit und Bedeutung. Dann macht es Sinn, gerade wenn ich den Eingriff Windkraftanlage gegenüberstelle, dass ich eine solche Ausgleichskonzeption entwickele. Die hat dann auch überhaupt keine Folgewirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion.

Der zweite Weg, der sich anbietet, ist der Weg, dass wir produktionsintegrierte Naturschutzkonzeptionen entwickeln und in den Bereich der Landschaftspflege hineingehen. Das bedeutet gerade im Bereich der Landschaftspflege, dass Win-win-Situationen für die Landwirtschaft exemplarisch entstehen können, sowohl in der Westpfalz, aber auch für die Region Eifel. Ich kenne viele landwirtschaftliche Betriebe, die sich auf Landschaftspflege spezialisiert haben, für die das ein wichtiges Wertschöpfungselement ist. Da wäre es kontraproduktiv, wenn man im Bereich der Windkraft nicht mehr auf Ausgleichskonzeptionen entwickeln würde, um tatsächlich eine Win-win-Situation für den Naturschutz, die Landwirtschaft und letztlich für die Akzeptanz der Windkraft zu erzielen.

Von daher kann ich bezogen auf den Antrag nur sagen, Sie schießen ein Stück weit dem Naturschutz ins Knie. Das ist nichts Neues für uns GRÜNE.

(Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Sie schießen aber letztlich auch der Landwirtschaft mit diesem Antrag in diesem Zusammenhang ins Knie. Auch klimapolitisch macht dieser Antrag aus unserer Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überhaupt keinen Sinn. Deswegen kann ich in diesem Fall nur sagen, Antrag zurück an den Absender. Probieren Sie es erneut, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen, und dann können wir neu debattieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)