Es hat ein bisschen gedauert, bis die Hansestadt Hamburg dieses Abkommen unterzeichnet hat. Das hatte
damit zu tun, dass kurz vor der beabsichtigten Unterzeichnung Wahlen dazwischengekommen sind. Dann hat es Konstituierungszeiträume gebraucht. Hamburg hat im Mai 2012 unterzeichnet und die Voraussetzung für die Verabschiedung in allen Landesparlamenten geschaffen. Damit erklärt sich die zweijährige Zeitspanne.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein einstimmiger Beschluss der Bauministerkonferenz ist die Grundlage dieses Gesetzentwurfs. Insofern ist es mir eine große Freude, mit zum Beispiel Ihnen, Herr Kollege Ramsauer, heute einmal nicht die Schwerter zu kreuzen.
Das Deutsche Institut für Bautechnik soll, wie der Herr Minister sehr zu Recht ausgeführt hat, die Zuständigkeit für die Umsetzung EU-rechtlicher Vorschriften bekommen. Dies alles geschieht mit dem Ziel einer aktiven Marktüberwachung im Sinne des Verbrauchers, guter Bautradition und guter Bautechnik. Wer könnte da dagegen sei? – Insofern glaube ich, sollten wir dieses Gesetz auf einen guten Weg bringen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Herr Kollege Schreiner die Schwerter zu Pflugscharen gemacht hat,
möchte ich meine Rede mit einem Zitat von Goethe beginnen, der schon im 18. Jahrhundert sagte, man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. – Deswegen waren die Politiker im Jahr 1951 in der Bundesrepublik schon so schlau und haben auf Länderebene einen gemeinsamen Ausschuss zur Bauaufsicht
Dieses Institut, das zugegebenermaßen sicher nicht viele Menschen kennen, ist doch von großer Wichtigkeit, weil es nämlich dafür sorgt, dass inzwischen eine vernünftige Marktbeobachtung möglich ist.
Dann ist von der EU etwas Gutes gekommen. Diese Verordnung der EU führt nämlich dazu, dass tatsächlich konsequent harmonisierte Baustoffe überprüft werden und für die Sicherheit von uns allen gesorgt ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Mit Goethe kann ich bei diesem Thema leider nicht dienen. Ich habe nur eine Zahl mitgebracht, weshalb es sinnvoll ist, eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen, und weshalb eine aktive Marktüberwachung notwendig ist. Pro Jahr werden national etwa 2.000 neue Bauprodukte und Bauarten auf den Markt geworfen. Insofern ist es auf der einen Seite sinnvoll, das länderübergreifend bundeseinheitlich zu regeln. Auf der anderen Seite ist das für uns GRÜNE besonders sinnvoll, weil es auch darum geht, aktiv Marktüberwachung zu betreiben. Beides ist in der EU-Verordnung vorgesehen. Das soll jetzt über den vorliegenden Gesetzentwurf geregelt werden. Aus diesen Gründen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Kann dem zugestimmt werden? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann ist es so beschlossen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landes- justizverwaltungskostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1728 – Erste Beratung
Es erfolgt zunächst die Begründung durch die Landesregierung. Herr Staatsminister Hartloff hat das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe zu einem ähnlich spannenden Vorgang zu berichten wie meine Vorredner. Grundlage ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Wir müssen deshalb das Landesjustizverwaltungskostengesetz anpassen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt Ihnen vor.
Seit 1992 sind darin unveränderte Sätze enthalten. Deshalb ist es sinnvoll, dass man das Gesetz mit den Gebührentatbeständen neu fasst und um diese Sachverhalte ergänzt. Der nun gewählte Aufwand ist aus unserer Sicht vertretbar. Wir werden das gerne im Rechtsausschuss erläutern und intensiver diskutieren, sofern dies gewünscht wird. Von der Sache her halte ich die Anpassung für geboten. Deshalb will ich den Fortgang der parlamentarischen Beratungen nicht über Gebühr strapazieren und setze auf Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vielleicht kann ich in eine eher unspektakuläre Sache doch noch ein wenig Spannung hineinbringen. Zumindest werde ich das versuchen.
Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Grundanliegen – das kann ich vorwegschicken – findet auch die Zustimmung der CDU. Sie hatten es erwähnt, seit 1992 sind die Gebühren für die Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis unverändert geblieben. Inzwischen sind die Lebenshaltungskosten um fast 30 %, genau um 27 %, gestiegen. Es ist also höchste Zeit, da einmal eine Anpassung vorzunehmen. Warum? – Weil auch für den Justizhaushalt die Schuldenbremse gilt. Dazu gehören zwei Sachen. Zum einen natürlich, nach Einsparmöglichkeit im Justizhaushalt zu suchen, aber zum anderen auch an Einnahmeverbesserungen da zu denken, wo sie vertretbar sind. Dazu gehört eben auch, die Gebühren in diesem Bereich nachzuziehen, die – wie schon er- wähnt – seit 1992 unverändert geblieben sind.
Für die CDU bleiben jedoch kleine, aber gewichtige Fragen übrig, die wir im Zuge der Ausschussberatungen vertiefen können.
In der Begründung zum Gesetzentwurf wird betont, angemessene Gebühren sind für die staatliche Dienstleistung zu erheben, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zu erteilen. Daraus ergibt sich die erste Frage. Ist die reine Abkopplung an die Entwicklung der Verbraucherkosten der richtige Ansatzpunkt, oder gäbe es da vielleicht auch andere Ansatzpunkte? – Es ist eigentlich schade, dass man die Gebühren nur nachzieht. Seit 1992 bis heute sind 20 Jahre vergangen. Vielleicht könnte man auch einen Schritt darüber hinausgehen, um nicht erleben zu müssen, dass erst wieder in 20 Jahren ein weiteres Nachziehen stattfindet und der Staat sozusagen wieder einmal draufgezahlt haben wird.
Ich komme zur zweiten Frage. In der Begründung zum Gesetzentwurf ist zu lesen – ich darf wörtlich zitieren –: „Durch die Zentralisierung des Schuldnerverzeichnisses ab 1. Januar 2013 entsteht das Bedürfnis nach einer länderübergreifend einheitlichen Regelung der Kosten auf diesem Gebiet.“ – Dazu muss man zunächst einmal wissen, wie es in anderen Ländern aussieht. Soll dieser Satz so zu verstehen sein, dass in allen Ländern gleiche Gebühren zu erheben sind?
Dann muss man eben auch einmal sehen, wie es in anderen Ländern aussieht, oder ist dieser Satz anders zu verstehen? Auch diesen Punkt können wir im Ausschuss erörtern.
Der dritte und für mich interessanteste Punkt sind die Selbstauskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis; denn die sollen nach der Begründung zum Gesetzestext weiter kostenfrei bleiben. Zur Begründung wird dabei auf Bestimmungen im Landes- und Bundesdatenschutzgesetz Bezug genommen.
Weshalb ist dieser Punkt so interessant? Weil die Landgerichtspräsidentinnen und -präsidenten, die sich sehr bemüht haben, im Rahmen der Justizreform Dinge zu erarbeiten und ein vielseitiges Papier erarbeitet haben, was man im Bereich der Justiz machen könnte, unter anderem diesen Punkt angesprochen und gesagt haben, für diese Selbstauskünfte müsste man eine Kostenpflicht einführen, da nicht einzusehen sei, weshalb die kostenfrei sein sollten. Nach deren überschlägiger Berechnung würde man dadurch immerhin 150.000 Euro für den Justizhaushalt erlösen können.
Frau Staatssekretärin, gestern haben wir im Zusammenhang mit dem Fortgang der Justizreform genau über dieses Thema gesprochen. Sie haben, wenn ich das richtig verstanden und mitgenommen habe, gesagt, zu dem, was die Steuerungsgruppe demnächst abschließend beraten wird, um es dann so weit notwendig dem Parlament vorzulegen, gehöre auch die Maßnahme, eine Gebühr für diese Selbstauskunft einzuführen. Da fragt sich natürlich der geneigte Betrachter, ob im Ministerium die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut. Auf der einen Seite steht in der Begründung zum Gesetzentwurf mit Hinweis auf Gesetze, sie müssten kostenfrei sein, aber auf der anderen Seite hat man gestern aus der Sitzung des Rechtsausschusses den Willen der Landesregierung mitgenommen, diese Auskünfte gebührenpflichtig zu machen.
Das könnte jetzt für die Landesregierung peinlich sein. Wie das genau aussieht, wissen wir nicht. Das werden wir im Ausschuss erarbeiten. Bis dahin ist noch ein wenig Zeit, um die Dinge aufzuklären. Wenn es möglich wäre, eine Gebühr einzuführen, könnte dann genau dieser Gesetzentwurf der Ansatzpunkt sein, um eine solche Regelung aufzunehmen. Das können wir aber dann im Ausschuss vertiefen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung geht eine deutliche Verbesserung der Informationsbeschaffung für Gläubigerinnen und Gläubiger einher. Sie sollen schneller zu ihrem Recht kommen.
Die Führung der Schuldner- und Vermögensverzeichnisse wurde auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt und mit der Übertragung der Aufgabe auf ein landesweit zentrales Vollstreckungsgericht die Verwaltung insgesamt effektiv organisiert. Das Amtsgericht Kaiserslautern wird mit Inkrafttreten einer entsprechenden Landesverordnung zum 1. Januar 2013 in Rheinland-Pfalz zuständig sein. Darüber hinaus wird die Sachaufklärung durch ein gemeinsames Vollstreckungsportal verbessert, das zum 1. Januar 2013 ans Netz gehen wird. Unter Punkt 7 steht der entsprechende Staatsvertrag noch zur ersten Beratung auf der heutigen Tagesordnung. In diesem Gesamtzusammenhang ist die Änderung des Landesjustizverwaltungskostengesetzes – ein langes Wort – vorzunehmen.