Protocol of the Session on September 27, 2012

Die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, ist Mitunterzeichnerin des vorliegenden gemeinsamen Antrags. Ich freue mich, dass wir das zusammen hinbekommen haben; denn es ist uns wirklich sehr wichtig, dass wir ein gemeinsames Signal aussenden, dass sich der gesamte rheinland-pfälzische Landtag einmütig für den Erhalt der rheinland-pfälzischen Standorte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung stark macht, und zwar nicht aus gebietsegoistischem Denken, aus Lokalpatriotismus oder Reformunwilligkeit, nein, weil es von der Sache her vernünftig und geboten ist, und in der Hoffnung, dass man damit dazu beitragen kann, dass die bisher vorliegenden Planungen nochmals überlegt, diskutiert und hoffentlich auch noch verändert werden können.

Danke schön.

(Beifall der CDU und des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Hartenfels das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich freue mich, dass es zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist. Ich freue mich vor allem vor dem Hintergrund, weil wir sonst oft ein Pingpong-Spiel oder ein Katz- und -Hund-Spiel bekommen. Bei einem gemeinsamen Antrag kann man eher einmal die Gelegenheit nutzen, die Gemeinsamkeiten zu betonen und zu einer guten Sachentscheidung zu kommen. Gerade bei dem Thema „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ ist es notwendig, dass wir, wie es mein Vorredner ausgedrückt hat, ein gemeinsames Signal nach Berlin schicken.

Der gemeinsame Antrag, dem die CDU mit beigetreten ist, hat die Qualität anzuerkennen, dass wir einen Reformbedarf bei der Schifffahrtsverwaltung haben. Wir haben auch dort den Druck – den kennen wir auch bei uns – des öffentlichen Haushalts mit einer hohen Defizitbelastung. Aber auch der Bund hat über den Bundesrechnungshof Hinweise bekommen, dass man Schritte vornehmen muss.

Warum sehen wir das auf der Landesebene von der Problemlage her ähnlich? Das ist gar keine Frage. Auch wir haben die Schuldenbremse vor Augen und waren gefordert, Hinweise des Landesrechnungshofs aufzugreifen. Der Landesrechnungshof oder überhaupt die Rechnungshöfe sind gute Ratgeber, wenn es um Reformfragen geht. Ich erinnere mich noch sehr gut an die

Reform der Katasterverwaltung. Das war ein mühsamer Prozess, der im engen Dialog stattgefunden hat.

Ich habe mir im letzten Jahr die Zeit genommen, Gespräche mit den Verwaltungen vor Ort zu suchen, und habe festgestellt, dass der Teufel oft im Detail liegt. Wenn aber ein gutes Personal- und Standortkonzept vorliegt, kann man viel positive Resonanz in den Regionen erwarten. Ich denke, der Bund hat noch Nachholbedarf, ein gutes Konzept vorzulegen.

Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass auch hier die CDU-Fraktion sagt, wir wollen mit einer Stimme sprechen, damit ein gutes Konzept vorlegt wird und wir regionalspezifisch auch zu guten Ergebnissen kommen können. Das ist die Voraussetzung.

Auf der anderen Seite – das möchte ich nicht verheh- len – dürfen wir nicht – das ist bei der regionalen Betrachtung oftmals im politischen Raum der Fall – nach dem Sankt-Florians-Prinzip vorgehen, und zwar nach dem Motto, bitte woanders die Reform, aber nicht bei mir durchführen. Ich glaube, alle politisch Verantwortlichen sind immer wieder anfällig dafür, in der regionalen Betrachtung das Sankt-Florians-Prinzip zu wählen und nicht unbedingt den übergreifenden Blick.

Insofern ist dieser Antrag sehr fortschrittlich. Das war mir bei der Erarbeitung innerhalb der Regierungskoalition ein wichtiges Anliegen, dass wir es in diesem Fall schaffen, es ein Stück weit zu realisieren.

In dem Antrag war mir auch wichtig, dass die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in die Zukunft gerichtet ist. Dazu habe ich heute Morgen schon viel gesagt. Da ist zum einen unser Ansatz, dass wir sagen, dieser Bereich ist von den Verkehrsträgern her ein ökologischer Verkehrsträger, den wir absolut fördern und unterstützen müssen. Dazu sind Investitionen notwendig. Dafür brauchen wir aber auch eine schlanke, moderne und gut aufgestellte Verwaltung in dem Bereich.

Heute Morgen habe ich aber auch schon angesprochen, dass wir viele gute Win-win-Situationen schaffen können, was die EU-Wasserrahmenrichtlinie betrifft. Wenn ich an die Wasserstraße Mosel denke, macht es Sinn, immer wieder Investitionen zu tätigen. Dafür braucht man Personal, das im ökologischen Bereich gut ausgebildet und hoch qualifiziert ist und insofern immer wieder Perspektiven über den notwendigen Reformbedarf hinaus gibt.

Aus unserer Sicht handelt es sich um einen gelungenen Entschließungsantrag. Vielen Dank von meiner Seite, dass alle drei Fraktionen in diesem Haus ein gemeinsames Signal geben wollen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Minister Lewentz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe heute Morgen eine Mail mit folgendem Anschreiben erhalten: „Heute ist ein trauriger Tag für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Im Moment fehlen uns alle die Worte. Daher sende ich Ihnen den Beschluss des Haushaltsausschusses zur Kenntnis“. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern das Ende der gewohnten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beschlossen.

Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung wird aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einrichtung der zentralen Organisationseinheit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu schaffen. Diese zentrale Organisationseinheit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes soll ihre Dienstgeschäfte Anfang 2013 aufnehmen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird gebeten, die Struktur des der zentralen Organisationseinheit nachgeordneten Bereiches insbesondere unter dem Aspekt der Notwendigkeit der Trennung von Verkehr und Infrastruktur zu überprüfen.

Wenn man die Ämter besucht und über diese Fragestellung diskutiert und fragt, ob es so etwas schon einmal gab, bekommt man gesagt, dass es das schon einmal in der DDR gab. Dort gab es diese Aufstellung und diese Trennung. Ob die sich bewährt hat, sei einmal dahingestellt.

Ein weiterer Beschluss: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag zeitnah den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist vielleicht unsere letzte Chance, um die Interessen von Rheinland-Pfalz zu wahren. Im Übrigen wurde der Beschluss mit Zustimmung der CDU und FDP im Deutschen Bundestag getroffen.

Lieber Herr Biebricher, ich bin froh, dass die CDU mit dabei ist. Herr Hartenfels und Frau Schmitt, es sind inhaltliche Gründe, warum wir eng beieinander sind.

Herr Biebricher, mir hat es auch gefallen, was Sie gesagt haben. Sie sind Koblenzer Abgeordneter. Sie waren auch vor Ort gewesen. Ich würde Sie bitten – auf dem nächsten Bundesparteitag der CDU im Dezember wird Ihre Vorsitzende wahrscheinlich zur Stellvertreterin von Frau Merkel gewählt; Sie werden damit innerhalb der Union Einfluss gewinnen –, wenn Sie das, was Sie hier gesagt haben, in einen entsprechenden Antrag umwandeln und den mit den gleichen Worten und vielleicht mit ein bisschen mehr Verve begründen und dann Druck machen.

Wir werden jedenfalls beobachten, ob Sie diesen Druck ausüben. Ich bin sehr froh für Ihre Worte. Hier können wir die Veränderung nicht begleiten. Wir brauchen den Druck in Bonn und Berlin. Der Bundesparteitag scheint mir doch geeignet zu sein, diese Intention per Antrag der rheinland-pfälzischen CDU voranzubringen; denn am Schluss steht der Verlust. Sie haben gesagt, er ist lang

fristig. Ich empfinde 2020 ab heute, Ende des Jahres 2012, nicht mehr als langfristig. Es wird ein Verlust von 160 Arbeitsplätzen bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Mainz geben.

Sonst gibt es immer Zwischenrufe von Herrn Schreiner, wenn es um das Thema geht. Ich vermisse ihn heute. Dazu könnte er auch einmal etwas sagen. Im Übrigen ist die Direktion auch für 145 Azubis verantwortlich. Das ist auch eine Größenordnung, die sehr wichtig ist.

Herr Biebricher, Sie haben recht, im Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz fallen 460 Stellen weg. Das ist eine ganz erhebliche Anzahl, auch wenn die Arbeitsplatzsituation im nördlichen Teil unseres Landes nicht schlecht ist. 460 gute und sichere Arbeitsplätze will auch dort keiner verlieren.

Frau Schmitt, Sie haben darauf hingewiesen. Ich habe 33 Tage die Havarie der TMS Waldhof begleiten dürfen und müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie müssen wissen, dass es in dieser Mittelgebirgsstrecke im Jahr etwa 120 Havarien gibt. Zehn bis 15 davon haben durchaus den Charakter, dass daraus viel mehr erwachsen könnte.

Wenn man dann noch das Amt in Trier hat – ich freue mich, dass das sichergestellt ist – und das Amt in Bingen – auch dafür freue ich mich –, dazwischen aber nichts – die Schleusensituation haben wir heute Morgen beleuchtet; die schwierige Mittelgebirgsstrecke kennen wir alle –, dann ist das aus Sicherheitsgründen eine falsche Aufstellung.

Wenn damit einhergeht, was auch angedroht ist, nämlich dass noch mehr Gerät abgebaut wird, weil man meint, man könne es auf dem freien Markt erwerben und anmieten, dann darf ich Ihnen sagen, dass das bei der Waldhof fast schiefgegangen wäre. Man hat keine Hebekräne gehabt. Die musste man von der Ruhr und aus Holland bestellen. Zu der Zeit gab es ein Rhein- und Ruhrhochwasser. Die Kräne konnten zunächst nicht in Marsch gesetzt werden, weil sie durch das Hochwasser nicht mehr unter den Brücken durchkamen. Wir haben damit gekämpft, einen Frachter mit 2.000 Tonnen Säure so lange in einer stabilen Lage zu halten, bis wir sie abpumpen konnten.

Meine Damen und Herren, es gibt inhaltliche Punkte, Sicherheitspunkte und Punkte der Arbeitsplätze. Von daher bin ich sehr dankbar, dass dieser einheitliche Antrag im Landtag zustande gekommen ist.

Wir – außer Herr Puchtler – vernachlässigen immer wieder ein bisschen, wie mit der Lahn umgegangen wird. Die Lahn ist eine Bundeswasserstraße. Eine Veränderung zu einer Einrichtung des Landes geht nur mit Zustimmung der Landesregierung. Diese wird es nicht geben. Das ist eine Bundeswasserstraße. Diese muss sie auch bleiben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 16/1653 –. Dieser Antrag ersetzt den früheren Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Klarheit über Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung – Drucksache 16/1635 –.

Wer dem Antrag – Drucksache 16/1653 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Den Tierschutz weiter stärken – für eine konsequente Novellierung des Bundestierschutzgesetzes Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1636 –

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Neuhof das Wort. Sie haben eine Redezeit von fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Das ist, abgesehen von der Beschäftigung mit den Legehennen, der erste Antrag in dieser Legislaturperiode zum Tierschutz. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit sehr viel Arbeit gemacht.

Über 50 Anträge zur Novellierung des Bundestierschutzgesetzes hat er erarbeitet. Ich glaube, es sind sogar eher an die 60. Die meisten haben eine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Aber die Bundesregierung mit Ministerin Aigner bleibt sich in einer Art und Weise doch sehr treu, wie es schon beim Beschluss des Bundesrates zu der Haltung für die Legehennen war. Der Bundesrat beschließt, die Ministerin ignoriert, und das bei einem Thema, bei einer Novellierung eines Gesetzes, das, wenn man ein kleines bisschen neuere Geschichte im Hinterkopf hat, seit zehn Jahren im Grundgesetz steht. Seit zehn Jahren ist Tierschutz Staatsziel.

Aber es wird durch die Haltung von Frau Ministerin Aigner klar, dass sie mit der Novellierung nicht wirklichen Tierschutz voranbringen will. Ein wirklicher Tierschutz, verankert im Bundesgesetz, passt nicht in die Konzeption der Bundesregierung, und es wird deutlich, dass diese Novellierung, abgesehen von einigen kosmetischen Veränderungen, überhaupt nichts mit Tierschutz zu tun hat.

Es ist sehr ärgerlich, weil eine Gesetzesnovelle nicht alle Tage gemacht wird und eine Gesetzesnovelle natürlich einen längeren Zeitraum Gültigkeit hat. Da kann ich nur feststellen, es geht schon in Richtung Augenwischerei. Es geht schon ein bisschen, nicht ein bisschen, sehr in die Richtung Makulatur, was uns da mit dieser Novellierung präsentiert wird. Es führt auch ein bisschen in die Konterkarierung, dass wir zehn Jahre den Tierschutz im Grundgesetz verankert haben und wirklichen Tierschutz

betreiben sollten. So bleibt es wieder einmal Sache der Länder, beim Tierschutz voranzugehen.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Tierschutz in Rheinland-Pfalz voranzubringen. Wir haben das mit einem Entschließungsantrag zum Haushalt noch einmal genauestens dokumentiert. Es muss nun geprüft werden, was wir auf Länderebene für den Tierschutz – für einen umfassenden Tierschutz, das möchte ich betonen – tun können.

Meine Damen und Herren, da komme ich gleich zu dem Thema, das ich anfangs kurz erwähnt habe, und zwar zur Käfighaltung der Legehennen. Seit April 2012 besteht die Möglichkeit, die Käfighaltung durch eigene Maßnahmen zu regeln. Ich denke, das ist ein Anfang, in der Richtung aktiv zu werden.

Aber auch für die Haustiere muss einiges getan werden, wobei ich vorausschicken möchte, ich bin schon überzeugt, dass der überwiegende Teil der Halterinnen und Halter von Haustieren absichtlich ihren Tieren nicht schaden will. Dennoch besteht oft Unkenntnis über tiergerechte Haltung. Eine Heimtierschutzverordnung und ein Sachkundenachweis würden der Sicherheit der Halterinnen und Halter dienen und wären für das Tierwohl eine grundlegende Voraussetzung.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)