Das ist nicht witzig, sondern es ist faktisch richtig. Tun Sie es einfach einmal, die Hochschulen in RheinlandPfalz und die Studierenden werden es Ihnen danken.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Ganster, Sie haben noch einmal darauf verwiesen, wie die Sache nach 2014 weitergeht. Aber es gibt noch keinen Haushalt 2014. Wir haben einen Haushalt 2012/2013 beschlossen, aber einen Haushalt 2014 gibt es noch nicht. Wir haben auch noch nicht die entsprechenden Rahmendaten, die überhaupt dazu führen können, dass ein solcher Haushalt aufgestellt wird.
Insofern haben wir, wenn wir auf solche Entfernungen in die Zukunft schauen, immer auch einiges an Kaffeesatzleserei dabei. Da ist dann tatsächlich die Frage, wie wir uns entsprechend verhalten. Es ist durchaus festzustellen, dass in Trier die panischste Reaktion mit diesem Moratorium erfolgt ist, was an keiner anderen Hochschule der Fall war, wohlgemerkt mit dem Verweis, dass es dort die höchsten anteiligen Rücklagen gibt.
Ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt eingehen, der vorhin unter den Tisch gefallen ist, nämlich die Proteste in Landau. Dort haben Leute befürchtet, dass wegen der Krise in Griechenland und der Euro-Krise und all den Dingen, die da passieren können, und der Schuldenbremse dann möglicherweise dieses Laborgebäude nicht entsprechend in den Plänen eingestellt und nicht gebaut wird. Da haben Leute befürchtet, dass entsprechende Streichungen erfolgen. Das hat sich als völlig substanzlos erwiesen. Wir haben die entsprechenden Pläne beschlossen. Dieses Laborgebäude wurde dort eingeplant. Es wurde dann entsprechend auf den Weg gebracht. Diese Befürchtungen bezüglich dieses Laborgebäudes haben sich als völlig haltlos erwiesen.
Da war noch überhaupt nichts in irgendeinem Parlament oder sonst etwas und auf dem Weg. Befürchtungen haben da eine Welle ausgelöst.
(Frau Schneider, CDU: Das ist wohl unglaublich! Es gab einen Brief aus dem Ministerium! – Pörksen, SPD: Das sagt ausgerechnet die Richtige! – Frau Schneider, CDU: Die kann Briefe lesen!)
Da müssen wir doch einmal sehen, dass wir im Grunde bei solchen düsteren Zukunftsprognosen immer sehr vorsichtig sein müssen. Es kommt darauf an, was dann am Ende tatsächlich geschieht.
Vielen Dank. Wir kommen nun zur Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Peter Wilhelm Dröscher (SPD), Pflegezusatzversicherung („Mini-Bahr-Pflege“) – Nummer 1 der Drucksache 16/1335 – betreffend. Das Wort hat Frau Kollegin Ankam-Trapp.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! 2012 – das Jahr der Pflegereform oder das Jahr des Pflegereförmchen. Es waren große Ankündigungen, die nicht nur die Pflegenden, sondern auch die zu Pflegenden hoffnungsvoll erwartet haben, und zwar von der Koalition und von den Gesundheitsministern, erst Herrn Rösler, dann Herrn Bahr. Es wurde deshalb dringend erwartet, weil die Ausrichtung und die Ausfinanzierung gerade der gesetzlichen Pflege – das wissen Sie meine Damen und Herren – schon lange im Argen liegen.
In einer Gesellschaft, die bisher die solidarische Grundausrichtung gerade im Blick auf den demografischen Wandel immer beschritten hat, hat sich mit dieser „MiniBahr-Pflege-Ausrichtung“ eine völlig neue, egoistische Situation ergeben, die weit weg von Solidarität und weit weg von dem Füreinandereintreten ist.
Ich beschreibe einmal kurz die Ist-Situation, um alle meine Kolleginnen und Kollegen im Plenum mitzunehmen. Wir haben 1995 als Pflichtversicherung die solidarische Pflegeversicherung eingeführt. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen hälftig und speisen damit die Pflegeversicherung.
2030 – demografischer Blick in die Zukunft – werden wir rund 3,4 Millionen Pflegebedürftige haben. Diese Zahl ist steigend. Die gute Nachricht ist dabei, dass wir alle viel länger leben dürfen, viel länger Lebensqualität haben. Die gute Nachricht ist, dass im Allgemeinen die Pflegebedürftigkeit auch erst in hohem Alter eintritt. Aber diese Bedarfe sind da. Die finanzielle Grundausstattung ist mehr als ungenügend.
Die Lebensleistung der Menschen, die jetzt pflegebedürftig sind, ist uns ein besonderes Anliegen, nicht nur heute, sondern immer wieder hier im Plenum. Der Stand der Dinge ist heute, wenn Pflege zu erwarten ist, bedeutet das für die betroffenen Menschen, arm durch Pflege; denn die Pflegeversicherung, wie sie sich jetzt darstellt, deckt nur einen geringen Teil der Kosten ab.
Bei der stationären Unterbringung – wir möchten im Land Rheinland-Pfalz die ambulante Unterbringung weiter voranbringen; denn die Menschen möchten gar nicht im Heim leben – reichen 450 Euro plus die Rente nicht, um das Heim mit 3.000 Euro und mehr zu finanzieren. Bei der Pflegestufe II, die man erst einmal erreichen muss – da muss man schon sehr pflegebedürftig sein –, sind es 1.100 Euro plus die Rente. Sie reichen
nicht. Da verbraucht man manch ein privates Vermögen. Bei der Pflegestufe III – schwerer Pflegebedarf, den Menschen geht es wirklich schlecht – sind es 1.150 Euro plus die Rente. Damit kann man keine stationäre Pflege realisieren. Da verbraucht man alles.
Aber ambulant, da, wo die Menschen leben möchten, sieht es noch viel schlimmer aus, 235 Euro plus die Rente, bzw. im höchsten schwersten Fall mit 700 Euro Zuschuss plus das Vermögen, das da ist. Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen sind die Menschen, die in Deutschland Pflege erwarten, dann arm durch Pflege, dies nach einer Lebensleistung, die man hätte würdigen müssen.
Wir haben Bedarfe. Wir haben einen riesigen Bedarf an Fachkräften, um diesen wunderschönen Beruf attraktiv zu machen. Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass ich weiß, wovon ich rede. Wir möchten die Menschen gut versorgen, wir möchten sie nicht satt, sauber und ruhig haben. Wir möchten sie gut versorgen. Wir brauchen mehr Geld für Demenzversorgung, für Palliativversorgung, für die Sterbebegleitung, für die letzten Stunden im Leben. Ich glaube, da sind wir uns sehr einig.
Der Vorwurf, den wir heute an den kleinen „Pflege-Bahr“ machen, ist, dass wir wirklich 100 Millionen Euro Steuergeld zur Verfügung haben, damit wir 2,5 % der Menschen, die gesetzlich versichert sind, erreichen können, die dann den niedrigsten Beitrag – 10 Euro im Monat – dazubekommen. Das ist keine Hilfe, das ist keine Ausstattung.
Wir haben eine Zwei-Klassen-Medizin, die damit in der Praxis, in der Pflege verstärkt wird. Die Kraft der FDP, zum Beispiel die Praxisgebühr auszuhebeln, hat nicht gereicht.
Meine Damen und Herren, eine wirkliche Pflegereform lässt auf sich warten. Dabei verschwenden und vergeuden wir ganz wertvolle Zeit, die die Menschen hier in unserem Land, aber auch in unserer Republik dringend gebraucht hätten.
Wir, die SPD, haben das Ziel, alle Bürger einkommensunabhängig solidarisch heranzuziehen, um diese soziale Gemeinschaft aufrechtzuerhalten. Die Förderung der Pflegezusatzversicherung ist für uns nicht die Lösung. Die „Mini-Bahr-Pflege“ ist für uns nicht die Lösung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der christlich-liberalen Bundesregierung werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Finanzierung der Pflege in Deutschland um eine private Pflegevorsorgeförderung ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden kann.
Damit wird eine zusätzlich Säule der Finanzierung geschaffen, indem die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.
Förderfähig ist die freiwillige private Pflegezusatzversicherung, wenn die Leistung als ein Pflegemonatsgeld in Abhängigkeit von der Pflegestufe ausgezahlt wird. Der durch die Versicherten bezahlte Monatsbeitrag muss mindestens – das wurde schon mehrmals gesagt – 10 Euro betragen. Die Wartezeit auf die Leistung darf höchstens fünf Jahre betragen.
Damit möglichst viele Menschen mit staatlicher Unterstützung für ihr eigenes Pflegerisiko vorsorgen können, wird die Zulage an das Versicherungsunternehmen nur dann gezahlt, wenn das Unternehmen jedem erwachsenen, noch nicht pflegebedürftigen Versicherten der gesetzlichen Pflegeversicherung die Möglichkeit bietet, eine solche Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Kein Antragsteller darf aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden. Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind nicht erlaubt. Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie, wenn sie die freiwillige private Pflegezusatzversicherung abschließen. Das sind 5 Euro im Monat, oder bei dem Mindestbeitrag von 10 Euro 50 %.
Mit der einkommensunabhängigen Förderung wird im Gegensatz zur steuerlichen Absetzbarkeit eine gleichmäßige und gerechte Förderung möglich gemacht, die allen Bürgerinnen und Bürgern das gleiche Fördervolumen zur Verfügung stellt.
Des Weiteren hat der staatliche Zuschuss zu den Pflegevorsorgeverträgen gegenüber einer steuerlichen Absetzbarkeit den großen Vorteil, dass insbesondere auch geringe Einkommen eine direkte Unterstützung für eine derartige Risikoversicherung erhalten.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ermöglicht die christlich-liberale Koalition, dass alle im Jahr 2013 rund 1,5 Millionen förderfähigen Versicherungsverträge mit einem Fördervolumen von rund 90 Millionen Euro gefördert werden können. Gerade im Bereich der sozialen Pflegeversicherung, die sich durch den Charakter der Teilleistungsabsicherung auszeichnet – Frau Kollegin Anklam-Trapp hat darauf Bezug genommen –, ist eine
ergänzende Vorsorge für den Pflegefall insbesondere im Hinblick auf eine immer älter werdende Gesellschaft dringend notwendig.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass durch dieses Fördermodell möglichst viele Menschen in Deutschland einen Anreiz zum Abschluss einer ergänzenden Pflegevorsorge erhalten.
Bevor ich Herrn Dr. Konrad das Wort erteile, darf ich Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Landtagsseminars. Herzlich willkommen!