Protocol of the Session on December 9, 2011

Zu Frage 3: Da geht es darum, welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, im Bundesrat die Erkenntnisse des Tierschutzes zur artgerechten Legehennenhaltung auch bei der Produktion von Eiprodukten durchzusetzen.

Tatsächlich ist es der Henne ziemlich egal, ob sie nun Eier für den Konsum oder für die Verarbeitungsprodukte legt. Das Tierschutzgesetz verlangt, dass den Tieren bei keiner zulässigen Haltungsform Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Da müssen wir sehen, dass die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gestellt hat, bei Weitem noch nicht erfüllt sind.

Die jetzige Forderung nach einer Herkunftsbezeichnung soll den Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, bevorzugt tiergerechte Haltungsformen nachzufragen, so wie sie das bei den Konsumeiern machen. Die überwiegende Mehrzahl der Discounter hat die Käfigeier schon lange ausgelistet. Bereits im Jahr 2009 stammten nur noch 30 % der Konsumeier aus Käfighaltung. Hier gibt es tatsächlich eine entsprechende Kaufentscheidung der Konsumenten.

Darüber hinaus hat sich die Landesregierung im Bundesrat anlässlich der Beratung über die künftigen Haltungsanforderungen für Legehennen für eine Verbesserung der Tierschutzstandards eingesetzt. Die Bundesregierung hatte Übergangsfristen für die als nicht tiergerecht geltenden Kleingruppenkäfighaltungen bis 2035 vorgesehen.

Diesem wirtschaftsnahen, aber tierschutzfernen Anliegen hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat angekündigt, keinen neuen Verordnungsentwurf vorzulegen. Das ist eine Situation, die im Hinblick auf die Wirtschaft unhaltbar ist. Wir werden uns bemühen, dass sich die Bundesländer einigen und wir zu tiergerechteren Lösungen kommen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht einen Informations- und Aufklärungsbedarf bei Flüssigeiprodukten, da bei diesen Produkten den Verbrauchern bislang wenig bewusst ist, aus welchen Haltungsformen die in den Lebensmittel verarbeiteten Eier stammen. Deswegen werden wir uns gemeinsam an den Ernährungsaufklärungs- und Ernährungsbildungsmaßnahmen beteiligen und die Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Hürter hat das Wort.

Frau Staatsministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. In der Begründung bzw. in den Fragen der GRÜNEN wird von „Schmerzen, Leiden oder Schäden“ der Tiere gesprochen. Eine ganze Reihe von Auswirkungen der Käfighaltung auf Tiere sind bekannt. Trotzdem sind die Fristen, die von der Bundesregierung bisweilen aus Vertrauensschutzgründen vorgegeben werden, sehr lang. Vielleicht können Sie ganz kurz, um die Dringlichkeit dieses Themas zu unterstreichen, plastisch die Schäden beschreiben, die bei den Tieren organisch und beim Verhalten eintreten.

Das ist jetzt nicht meine persönliche Auffassung, sondern es gibt Gerichtsentscheidungen, die genau belegt haben, wie eine tiergerechte Haltung für Legehennen auszusehen hat. Das enthält elementare Dinge wie Nestbau, die Möglichkeit, mit den Flügeln zu schlagen oder sich zu bewegen. In jahrelanger Kleinarbeit sind diese Erkenntnisse mit dem Ergebnis zusammengetragen worden, dass die Vorschläge der Bundesregierung zu Kleingruppen und zu den sogenannten ausgestalteten Käfigen diese Bedingungen nicht erfüllen. Die herkömmlichen Käfige erfüllen diese Bedingungen erst recht nicht.

Deutschland hat seit 2010 die Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen, den Legebatterien, verboten. Wie gesagt, diese ausgestalteten Käfige bzw. Kleingruppen bieten nur ein ganz bisschen mehr Platz, sozusagen einen Bierdeckel mehr zu der DIN-A4-Seite, die in den alten Legebatterien als Lebensraum für ein solches Tier vorgesehen waren. Sitzstangen, Legenester oder Einstreu, all das ist darin noch nicht richtig unterzubringen.

Es gibt die von Rheinland-Pfalz getragene Forderung des Bundesrates, eine bedeutend kürzere Übergangsfrist zu vereinbaren, damit dieses Tierleid nicht verlängert wird.

In der EU werden die konventionellen Batteriekäfige erst ab 1. Januar 2012 abgeschafft. Das ist der Hintergrund, dass wir sagen, wir müssen mit Herkunftskennzeichnun

gen darauf hinwirken, dass den Konsumenten bewusst wird, welche Produkte sie kaufen. Mit ihrer Kaufentscheidung können sie auch eine Entscheidung für den Tierschutz treffen.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schäfer.

Frau Ministerin, wie soll die Kennzeichnung eierhaltiger Lebensmittel Ihrer Meinung nach konkret aussehen?

Wir haben einen konkreten Vorschlag in den Bundesrat eingebracht, mit dem wir sagen, dass die gleiche Codierung benutzt werden soll, die bei den Konsumeiern verwendet wird. Den verarbeitenden Unternehmen ist die Herkunft ihrer Produkte bekannt.

Wir haben Spielraum gelassen, um die Informationsmöglichkeiten bei Mischprodukten entsprechend gesetzlich zu regeln, ohne damit nicht erfüllbare bürokratische Anforderungen an die Wirtschaft zu stellen.

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin Neuhof.

Frau Ministerin, hinter dem Thema „Kennzeichnung eierhaltiger Lebensmittel“ verstecken sich nicht nur die nationale Komponente und der ressortübergreifende Tier- und Verbraucherschutz, sondern durchaus auch die europäische Komponente. Gibt es belastbare Zahlen über die Eiproduktion in verarbeiteten Lebensmitteln bezüglich Produktionszahlen und Einfuhrzahlen, oder können diese nachgereicht werden? Ich habe das Gefühl, dass diese Zahlen sehr hoch sind.

Tatsächlich wird nur ein geringer Teil der erzeugten Eier frisch konsumiert. Der größere Teil wird verarbeitet und auch importiert. Das ist der Grund auch aus Standorterwägungen, dass wir sagen, wenn sich unsere Wirtschaft um eine tiergerechte Haltung bemüht, dann soll das entsprechend kommuniziert und unterstützt werden. Insofern ist diese Regelung der Kennzeichnung der verarbeiteten Produkte überfällig.

Genaue Zahlen für Rheinland-Pfalz kann ich nachreichen. In Rheinland-Pfalz haben wir einen Selbsterzeugungsgrad von unter 20 %. Wir haben ein großes Interesse, die heimische Geflügelwirtschaft zu stärken, die

sehr weitreichende Anstrengungen unternimmt, tiergerechte Haltung zu etablieren.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Wehner.

Frau Ministerin, wir stehen im Moment vor der Sachlage, dass einerseits die Bundesregierung bzw. die Landwirtschaftsministerin angekündigt hat, keinen neuen Verordnungsvorschlag vorzulegen, andererseits dass zum 1. April nächsten Jahres die Frist ausläuft, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat. Können Sie ein Szenario beschreiben, was zu tun ist, wenn es nicht zu einer Einigung kommt? Was ist dann zu tun, oder welche Auswirkungen wären zu erwarten?

Ich finde das eine ziemlich unmögliche Blockade- und Verweigerungshaltung der Bundesregierung, das klar auf dem Tisch liegende Problem zu lösen. Im Bundesrat war deutlich, dass der Vorschlag über diese Übergangsregelung für eine nicht tiergerecht beurteilte Haltung keine Mehrheit gefunden hat. Das war deutlich. Auch bei Wiederholung der Abstimmung haben sich die Bundesländer so entschieden.

Auf der Agrarministerkonferenz haben wir uns verständigt, dass wir als Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Land Niedersachsen versuchen, eine Lösung zu finden und sozusagen der Bundesregierung ein Stück weit die Arbeit abzunehmen, die sie offenbar nicht leisten will.

Es geht darum, dass wir als Land Rheinland-Pfalz vorgeschlagen hatten, steuerliche Abschreibungsfristen von rund acht Jahren vorzusehen. Das ist für das Land Niedersachsen nicht lang genug. Wir versuchen, eine Möglichkeit zu finden, uns zu einigen. Wenn das nicht zustande kommt, wird es möglicherweise unterschiedliche Bedingungen in den einzelnen Bundesländern geben, was ich für ziemlich lächerlich halte. Wir haben so ähnliche Geschichten schon einmal bei den Kampfhunden gehabt. Ich meine, das kann man weder der Wirtschaft noch den Verbrauchern zumuten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schmitt.

Frau Ministerin, hat die Landesregierung einmal eruiert, welche zusätzlichen Kosten auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft zukämen, wenn Sie eine solche zusätzliche Kennzeichnungspflicht einführen würden? Welche Belastungen kämen insbesondere auf die Gastronomie zu,

in der viele Eier verarbeitet werden? Welche zusätzliche Bürokratie und welche zusätzlichen Kosten müsste man der Gastronomie aufbürden, damit sie die Informationen an den Verbraucher geben kann?

Ich meine, wir sollten uns gemeinsam darauf verständigen, dass wir unsere Lebensmittel wertschätzen. Lebensmittel, die wir wertschätzen können und wollen, können nicht unter Tierleid erzeugt werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn wir möchten, dass die Arbeit unserer bäuerlichen Betriebe unterstützt wird, müssen die Produkte, die dort erzeugt werden, im Sinne des Abnehmers, des Kunden sein. Deshalb habe ich zu Anfang aus der Umfrage von Emnid – nicht irgendwer – zitiert, wonach die Zustimmung bei 80 % liegt und gefordert wird, die verarbeitenden Produkte zu kennzeichnen. Letztendlich ist der Kunde König. Das muss auch für die Landwirtschaft und deren Produkte gelten. Wir sehen an den Entscheidungen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Frischeierprodukten treffen, dass sie das wollen.

Ich will auch noch etwas zu den Mehrbelastungen sagen. Wir haben kürzlich die Umfrage von NordrheinWestfalen zur Antibiotikabelastung der Geflügelprodukte erlebt. Die Antibiotikabelastung steht nun einmal in einem engen Zusammenhang zur Haltungsform und den Haltungsbedingungen. Man kann das nicht schwarzweiß sehen. Man kann auch in einem Stall – ich sage einmal – Mist machen, ohne dass es da Käfige gibt. Das ist nicht die Frage. Wenn wir aber eine Situation haben, in der die Antibiotikabelastung derartig hoch ist, dass die Gesundheitsministerin vermutlich ihre Kommentare dazu abgeben wird, ist klar, dass wir an diesem System etwas ändern müssen. Da ist es wichtig, dass wir Qualität und die Möglichkeit, die Wünsche der Verbraucher einzubeziehen, enger miteinander verknüpfen können.

Meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage ist damit beantwortet.

(Widerspruch bei der CDU)

Ich verlängere die Fragestunde nach der Geschäftsordnung um eine weitere Mündliche Anfrage, weil die Landesregierung – – –

Ich stelle fest, wann die Mündliche Anfrage beantwortet worden ist. Ich meine, Sie ist beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel und Bettina Brück (SPD), Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren – Nummer 8 der Drucksache 16/664 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Frau Brück.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Betreuungsquote von Kindern in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Landesregierung im Ländervergleich und wie hat sie sich von 2006 bis heute entwickelt?

2. Wie verteilen sich die U3-Plätze auf die jeweiligen Gruppen (Krippengruppen, altersgemischte Grup- pen, Kindergartengruppen, Haus für Kinder- Gruppen) und auf die Tagesbetreuung?

3. Welche Maßnahmen werden seitens des Landes in welchen Schritten ergriffen, um die Vereinbarungen des Krippengipfels zu erfüllen?

4. Wie beurteilt die Landesregierung Forderungen nach einem neuen Krippengipfel?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Alt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel und Bettina Brück beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß der aktuellen amtlichen Statistik vom Stichtag 11. März 2011 – ausweislich der Pressemeldung des Statistischen Bundesamtes vom 8. November 2011 – beträgt die Betreuungsquote für die unter Dreijährigen im Bundesdurchschnitt aktuell 25,4 % in Kitas und Kindertagespflege. In Rheinland-Pfalz gab es bundesweit den höchsten Zuwachs bei der Betreuungsquote für U3-Kinder um 4,5 Prozentpunkte von 20,3 % auf 24,8 % am Stichtag 11. März 2011.

Die Betreuungsquote in Rheinland-Pfalz hat sich wie folgt entwickelt: