Die von der EU-Kommission ursprünglich beabsichtigte Regelung des Besteuerungsorts bei innergemeinschaftlichen Personenbeförderungsleistungen dürfte sich aber nach heutigen Erkenntnissen nicht verwirklichen, da
Ende 2009 die hierfür im europäischen Mehrwertsteuerrecht schon bisher geltenden Bestimmungen in einer EU-Richtlinie ausdrücklich bestätigt wurden. An die Stelle dieses Rechtfertigungsgrundes für die damalige Regelung ist jedoch – ich habe es bereits erwähnt – nahtlos die Ungewissheit über den Fortgang der von der Bundesregierung angekündigten Beratungen über eine grundsätzliche Neuordnung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuer getreten.
Wie bereits ausgeführt, hält es die Landesregierung vor diesem Hintergrund für nicht gerechtfertigt, zum jetzigen Zeitpunkt punktuelle Änderungen im Anwendungsbereich der ermäßigten Sätze vorzunehmen.
Zu Frage 2: Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich, wie bereits dargestellt, schon im Zuge der Verkehrsministerkonferenz Anfang Oktober 2011 für die Beibehaltung des derzeitig geltenden verminderten Steuersatzes eingesetzt. Ich habe es erwähnt, dieser Beschluss fiel einstimmig.
Der hiermit verbundene Verzicht auf Steuereinnahmen wird bundesweit auf jährlich rund 20 Millionen Euro geschätzt. Dieser Betrag steht damit in keinem Verhältnis zu den auf der Bundesebene verfolgten Plänen für Steuererleichterungen im Einkommensteuerbereich, die sich auf eine Größenordnung von ca. 6 Milliarden Euro jährlich belaufen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch betonen, dass es nicht das Ziel der Landesregierung ist, einer bestimmten Branche dauerhaft Steuergeschenke zu sichern. Nach wie vor ist der ermäßigte Steuersatz für die Personenschifffahrt für die Landesregierung nur eine Übergangslösung. Sofern die Kommission des Bundes zur Neugestaltung der Mehrwertsteuersätze ein tragfähiges Konzept vorlegen sollte, wird sich die Branche der Fahrgastschifffahrt entsprechenden Veränderungen sicher auch nicht verschließen. Nach unserem Kenntnisstand wird dies in den dortigen Verbänden auch so gesehen, sodass wir immer noch über eine Übergangsregelung reden.
Zu Frage 3: Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen dem Bund, den Ländern und Gemeinden zu. Bei einer Verlängerung der aktuell für die Fahrgastschifffahrt geltenden Steuerregelung würden im Vergleich zur derzeitigen Situation keine Mindereinnahmen entstehen. Deshalb stellt sich die Frage der Gegenfinanzierung nicht.
Im Übrigen würde eine enge Fokussierung auf das Steueraufkommen in der Fahrgastschifffahrt den positiven gesamtwirtschaftlichen Effekten der Fahrgastschifffahrt nicht gerecht, die ungleich höher einzuschätzen sind.
Die Fahrgastschifffahrt ist eine der beständigsten Motoren in der Tourismuswirtschaft. Dies gilt gleichermaßen für unsere großen Flüsse wie Rhein, Donau, Mosel, Elbe und Main sowie unsere zahlreichen Seen. Die Angebote der sogenannten Weißen Flotte sind häufig untrennbar mit der Attraktivität einzelner Urlaubsregionen verbunden, gerade auch in Rheinland-Pfalz. Diese positiven Effekte sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe bei Ihrer Antwort mitgeschrieben. Sie haben unter anderem angesprochen, dass die Wettbewerbsfähigkeit für die Binnenschifffahrt sehr wichtig sei.
Soweit ich mich erinnere, hat sich aber die Landesregierung seinerzeit gegen die ermäßigten Hotelmehrwertsteuersätze trotz dem Argument der Wettbewerbsfähigkeit gewandt. Können Sie mir die innere Logik erklären, weshalb man auf der einen Seite dafür und auf der anderen Seite dagegen ist?
Im konkreten Fall geht es darum, ob eine Steuer, die derzeit bei 7 % liegt, auf 19 % erhöht wird. Ich glaube, bei der Hotelsteuer war es genau andersherum.
Hier geht es nicht darum, dass man ein vorhandenes Steuervolumen reduziert, sondern es geht um den Status quo.
Frau Abgeordnete Klöckner, was die Wettbewerbsfähigkeit anbelangt, möchte ich noch einmal betonen, wie es in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu den Nachbarregionen aussieht. In Belgien haben wir einen Steuersatz von 6 %, in Frankreich von 5,5 %, in Luxemburg von 3 %, in den Niederlanden von 6 %, in Österreich 10 % und in Polen 8 %.
Wenn man die ersten vier Länder sieht, so ist es völlig klar – das wissen wir auch aus Zuschriften der Verbände –, dass man, wenn man an die Mosel und den Rhein denkt, sehr stark befürchtet, bei einer Erhöhung von 7 % auf 19 % in seiner Wettbewerbsfähigkeit geschmälert zu sein. Deshalb trägt dieses Argument nach unserer Auffassung voll.
Frau Abgeordnete Klöckner, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Initiative der Landesregierung ist. Es gab durchaus auch in der Branche den Wunsch, dass ein Land die Initiative ergreift. Wir waren nicht allein. Zehn von 16 Ländern haben im Bundesrat dieser Initiative parteiübergreifend zugestimmt. Das zeigt, dass die Initiative richtig ist.
Herr Staatssekretär, da Sie die positiven Effekte niedriger Steuersätze eben so betont und davon gesprochen haben, welche Effekte das für die Wirtschaft im Lande hat, wäre meine Frage, ob Sie gegengerechnet haben, welche anderen Steuereinnahmen Sie als Land Rheinland-Pfalz dadurch erlangen können, dass dieser Branche eine Subvention im weitesten Sinne zuteilwird, und ob Sie das auch bei den Einsparvorschlägen der aktuellen Bundesregierung, die Sie in Frage 3 kritisieren, gegengerechnet haben, was dort an positiven Mehreinnahmeeffekten durch niedrige Steuersätze zu erwarten wäre.
Meine Damen und Herren, nun beruhigen Sie sich bitte. Die Schiffe werden weiter fahren. Frau Klöckner, Sie haben jetzt das Wort.
Sie haben die Argumentation gewählt, dass man nicht erhöhen sollte. Also kann man davon ausgehen, dass Sie in Zukunft auch bei der Beibehaltung der ermäßigten Mehrwertsteuer bei den Hotels bleiben werden.
Wie passt Ihre Argumentation zusammen, dass die Landesregierung sehr viel Wert darauf legt, dass es keine Steuermindereinnahmen durch Erleichterungen gibt, die Landesregierung hier aber durchaus Steuermindereinnahmen akzeptiert, obwohl sie 2008 als SPD in der Großen Koalition zugestimmt hatte? Deshalb gäbe es Mehreinnahmen, auf die die Landesregierung jetzt verzichten möchte.
Ebenso möchte ich Sie noch fragen: Glauben Sie, es hat auch etwas damit zu tun, dass die SPD selbst an einem Reiseunternehmen beteiligt ist, das Flussfahrten anbietet?
Ich glaube, ich habe zum Ausdruck gebracht, dass es nicht nur für das Land Rheinland-Pfalz, sondern auch für neun andere Länder – darunter vier Länder, in denen Ihre Partei die Verantwortung trägt – einen guten Grund gibt, diese Befristung, die seit 1984 läuft, noch einmal zwei Jahre zu verlängern. Frau Klöckner, das ist die Initiative.
Ich habe auch zum Ausdruck gebracht, dass die Initiative deshalb um zwei Jahre verlängert wird, weil man die Mehrwertsteuerfrage dieses begrenzten Bereiches gerne in einem Gesamtpaket geregelt haben möchte. Das war damals übrigens auch der Grund für die Befristung.
Ich meine, insoweit ist das eine konsequente Fortführung der bisherigen Linie, wenn gesagt wird, wir brauchen noch einmal eine Verlängerung um zwei Jahre.