Deshalb gibt es nur eine einzige Lösung dafür. Man muss es politisch lösen, und zwar im Gesetz auf der Bundesebene, weil wir ansonsten im Reigen von vier, fünf anderen Bundesländern im Wettstreit um die besten Ärzte und Ärztinnen für unser Land benachteiligt sind.
Frau Ministerin, wären Sie dafür, die gleichen Maßstäbe auch bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung anzulegen?
Bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ist mir das nicht bekannt. Also es ist mir noch nie vorgetragen worden, dass die das gleiche Problem wie die Ärzte hier haben.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Matthias Lammert (CDU), Netzwerk Friedensbildung Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 16/664 – betreffend, auf.
1. Inwiefern hält es die Landesregierung für pädagogisch geboten, dass das Netzwerk Friedensbildung explizit nicht neutral, sondern von einem bestimmten politischen Standpunkt aus über den Friedensbegriff informiert?
2. Mit welchem Bildungsauftrag begründet die Landesregierung, dass sie das Netzwerk Friedensbildung darin unterstützt, die Bundeswehr und ihre Einsätze in den Schulen grundsätzlich zu kritisieren?
3. Wird es Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, den Unterrichtseinheiten des Netzwerks Friedensbildung fernzubleiben?
4. Wird die Landesregierung zukünftig auch anderen gesellschaftlichen Verbänden die Möglichkeit eröffnen, ihre Sicht auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft staatlich unterstützt an den Schulen zu verbreiten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung.
Das Bildungsministerium hat am 25. Februar 2010 mit der Bundeswehr eine Rahmenvereinbarung über den Einsatz von Jugendoffizieren in den Schulen abgeschlossen. Eine solche Vereinbarung gibt es in acht Bundesländern.
Die Jugendoffiziere sind ein wichtiger Partner im Bereich der politischen Bildung. Wir erfassen zwar nicht die Zahl der Auftritte, aber wir wissen von der Bundeswehr, dass die Jugendoffiziere so häufig von Schulen angefragt werden, dass sie gar nicht alle Anfragen bedienen können.
Die Jugendoffiziere waren und sind aus meiner Sicht seriöse Partner und ein Gewinn für die politische Bildung an Schulen.
In Schulen gehen die Jugendoffiziere vor allen Dingen mit der Politiksimulation POL&IS und stellen sich Diskussionen.
Am 15. August 2011 hat das Bildungsministerium eine Kooperationsvereinbarung mit dem Netzwerk Friedensbildung Rheinland-Pfalz geschlossen.
Beide Vereinbarungen sind unabhängig voneinander zu betrachten und werden von uns jeweils als wertvoll erachtet. Ein Zusammenhang besteht allerdings dergestalt, dass es eine Vielzahl von Wünschen und Petitionen gegeben hat, auch eine Kooperationsvereinbarung mit Friedensdiensten abzuschließen.
Im Übrigen ist dies ein Sachverhalt, der auch der Bitte des Bundestagsunterausschusses „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“ an den Präsidenten der Kultusministerkonferenz vom Juli dieses Jahres entspricht.
Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Matthias Lammert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ein bestimmter politischer Standpunkt, von dem aus das Netzwerk Friedensbildung informiert, ist für uns nicht erkennbar. Die Grundhaltung der zwischen dem Netzwerk und dem Bildungsministerium geschlossenen Vereinbarungen ist die humanistische und auch christliche Ethik. Dies ist explizit so festgehalten und kann nach unserer Auffassung keinen Stein des Anstoßes darstellen.
Darüber hinaus ist das Angebot des Netzwerks an § 1 des Schulgesetzes angelehnt. Dort heißt es – ich zitiere –: „In Erfüllung ihres Auftrags erzieht die Schule zur Selbstbestimmung in Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen, zur Anerkennung ethischer Normen (…) zum gewaltfreien Zusammenleben und zur verpflichtenden Idee der Völkergemeinschaft.“ So weit das Zitat aus dem Schulgesetz.
Ich kann in Anlehnung an das Schulgesetz und an der Orientierung der Angebote an die humanistische und christliche Ethik keine fraglichen politischen Standpunkte erkennen.
Weiterhin möchte ich auf die Leitlinien des Netzwerks hinweisen, die Ihnen bekannt sind. Dort ist zu lesen – ich
zitiere –: „Wir äußern uns nicht polemisch oder diffamierend gegenüber anderen Personen, Denkweisen und Einrichtungen, sondern bleiben bei der Darstellung der eigenen Sicht auf die Sachverhalte. Dabei machen wir transparent, bei welchen unserer Aussagen es sich um Informationen und bei welchen um die eigene Meinung handelt.“ So weit das Zitat aus den Leitlinien.
Erwähnenswert erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass Initiatoren des Netzwerks aus dem Bereich der Evangelischen und der Katholischen Kirche kommen, unter anderem die „Arbeitsstelle Frieden & Umwelt“ der Evangelischen Kirche der Pfalz und Friedensarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen-Nassau sowie Pax Christi in den Bistümern Mainz und Speyer.
Zu Frage 2: Diese in Frageform gekleidete Unterstellung weise ich zurück. Selbstverständlich gibt es einen solchen Auftrag nicht, und das wissen Sie auch.
Nicht umsonst haben wir im Februar 2010 mit der Bundeswehr eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Kooperationsvereinbarungen mit dem Netzwerk Friedensbildung und mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr sind aus unserer Sicht beide je für sich von hohem Wert. (Pörksen, SPD: Sehr richtig!)
Bereits im Jahr 1992 hat das damalige Ministerium für Bildung und Kultur ein Rundschreiben zur Friedenserziehung in der Schule formuliert. Dort heißt es, dass Friedenserziehung sich nicht darauf beschränken darf, Schülerinnen und Schüler mit einem einzigen sicherheitspolitischen Konzept vertraut zu machen, sondern dass Positionen und Gegenpositionen einander gegenübergestellt werden müssen.
Im Zentrum der Kooperationsvereinbarung mit dem Netzwerk Friedensbildung steht die Erziehung zum gewaltfreien Zusammenleben und zur verpflichtenden Idee der Völkergemeinschaft. In Übereinstimmung mit dem Schulgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention soll ein Wertehorizont gefördert werden, der Schülerinnen und Schülern ein Leben – ich zitiere – im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung und der Freundschaft zwischen allen Völkern anstreben lässt.
Vor diesem Hintergrund unterstreicht die aktuelle Vereinbarung die Förderung der Kenntnis von nicht militärischen Lösungsansätzen in Krisen- und Kriegssituationen, die Verbreitung von Wissen und Vermittlung von Erfahrungen aus zivilgesellschaftlichen Aktivitäten der Friedensförderung, z. B. in den Bereichen Ursachenforschung, Prävention, Mediation, Konfliktaufarbeitung, Geschichte der Friedensbewegung und Freiwilligendienste.
Der pädagogische Auftrag, der hinter der Kooperationsvereinbarung steht, ist also die schulgesetzliche Verpflichtung zur Erziehung zum gewaltfreien Zusammenleben. Dazu stehen wir.
Nachdem die Organisationen, die sich zu dem Netzwerk zusammengeschlossen haben, in der Mehrzahl ehrenamtlich agieren, ist klar geregelt worden, dass das Bil
dungsministerium und das Netzwerk die Qualität der Angebote durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützen. Weiter wurde geregelt, dass dem Bildungsministerium Angebote und durchführende Personen zu benennen sind. Über den konkreten Einsatz entscheidet die jeweilige Schule.
Darüber hinaus werden alle Schulen, die mit dem Netzwerk zusammenarbeiten, gebeten, unmittelbar nach dem Angebot über einen eigens vom Netzwerk entwickelten Evaluationsbogen eine Rückmeldung zu geben. Weiter verweise ich auf die Website des Netzwerkes, auf der die Leitlinien einzusehen sind, die sich das Netzwerk gegeben hat.
Als Fazit ist festzuhalten, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zu jedem Zeitpunkt einen Überblick über Inhalt, Personen und Qualität haben wird, das Netzwerk großen Wert auf die Qualität des Angebotes legt, das Netzwerk über seine umfangreiche Homepage größtmögliche Transparenz herstellt und zudem mit dem Netzwerk Jahresgespräche vereinbart sind, in denen Umfang und Gestaltung der Zusammenarbeit kritisch reflektiert werden.
Zu Frage 3: Generell ist es so, dass Schule und Kooperationspartner Zeit und Ort der Durchführung eines Angebotes festlegen und die pädagogische Verantwortung in der Hand der Schule liegt. Unterricht findet grundsätzlich unter der Verantwortung, Anleitung und Aufsicht der zuständigen Lehrperson statt. Die Angebote im Unterricht finden also immer in Absprache mit der Lehrkraft statt.
Das Bildungsministerium geht davon aus, dass solche Angebote wie auch in der Zusammenarbeit mit anderen außerschulischen Partnern, beispielsweise mit den Jugendoffizieren, gründlich vorbereitet werden und den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur Diskussion über das Gehörte und Gesehene gegeben wird.
Wenn ein solches Angebot im Rahmen des Unterrichts stattfindet, unterliegt es auch der Teilnahmeverpflichtung. Sollte es sich um Angebote außerhalb des Unterrichts handeln, z. B. Vorträge, Podiumsdiskussionen oder Abendveranstaltungen, ist die Teilnahme freiwillig. Konkret wird es so sein, dass dann, wenn eine Schule bzw. eine Lehrkraft auf ein Angebot aufmerksam wird, mit dem Anbieter Zeit und Raum der Durchführung vereinbart, die Klasse oder den Kurs vorbereitet, die Durchführung des Angebotes beaufsichtigt und begleitet, mit den Schülerinnen und Schülern das Ganze nachbespricht und dann dem Netzwerk eine Rückmeldung mittels Evaluationsbogen gibt.