Sie haben an den Kollegen Innenminister eine vergleichbare Kleine oder Mündliche Anfrage gestellt, die auch entsprechend beantwortet wird.
Aber zum Inhalt. Verehrter Herr Dr. Rosenbauer, Sie wissen ganz genau, dass Sie im Moment Äpfel mit Birnen vergleichen. Herr Baldauf und Frau Klöckner wissen das vielleicht nicht, weil sie nicht aus diesem Metier kommen. Aber Sie wissen es hundertprozentig genau.
Sie wissen, dass es bei dem Thema um die Gesamtvergütung für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz geht. Es geht nicht um ein konkretes Honorar von Ärzten und Ärztinnen.
Genau. Sie wissen es. Dann fragen Sie nicht so. Es ist wirklich hinterlistig, weil es überhaupt nichts miteinander zu tun hat.
Die Vergütung von Beamten und Beamtinnen ist eine völlig andere Angelegenheit. Die Gesamtvergütung deckt grundsätzlich das gesamte Ausgabenvolumen aller ärztlichen Leistungen ab. Daraus entwickelt die KV für unterschiedliche Fachgruppen das Honorar für bestimmte Leistungen, die dann auch erbracht werden. Das heißt, wir bewegen uns auf einem komplett anderen Terrain. Es geht um die Vergütung, die für die Versorgung von Versicherten von Selbstständigen in diesem Land erbracht wird. Sie wissen auch, was der einzelne Arzt dann verdient, hängt davon ab, wie die KV dieses Geld verteilt.
Das Dilemma ist, wenn das Gesamtbudget für unsere Versicherten, obwohl sie die Leistungen, die medizinische Versorgung eigentlich brauchen, vom Volumen her nicht vorhanden ist. Dann können a) diese Leistungen den Versicherten gegenüber nicht erbracht werden und b) die Ärzte dementsprechend auch nicht entsprechend honoriert werden.
Ich will Ihnen jetzt keine Vorlesung halten, was im Gegensatz dazu ein Beamter ist, weil Sie das ganz genau wissen, und es überhaupt nichts damit zu tun hat.
Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Auffassung, die es durchaus gibt, dass es eigentlich die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen ist, dafür zu sorgen, dass das Honorar a) zwischen den einzelnen Arztgruppen, b)
Sie haben selbst im vorigen Jahr in einer Kleinen Anfrage sehr deutlich dargestellt, dass es auch in RheinlandPfalz beim Reinertrag erhebliche Differenzen gibt, nämlich da, wo der Reinertrag eines Kinderarztes oder eines Allgemeinarztes bei ca. 120.000 Euro und der eines Radiologen bei mehr als dem Doppelten liegt. Da gibt es also Differenzen, die einen schon zum Erstaunen bringen.
Meine Frage ist konkret: Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass man dort mehr darauf hinwirken müsste, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen das selbst intern regeln?
Ich teile die Auffassung, Herr Dr. Enders, dass für die Honorarverteilung natürlich die Kassenärztlichen Vereinigungen verantwortlich sind. Ich habe auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung besucht, um bei Herrn Köhler deutlich zu machen, dass die KBV bitte darauf hinwirken solle, dass es zu einem Ausgleich unter den Kassenärztlichen Vereinigungen kommt.
Das Problem ist, dass es auch unter den Kassenärztlichen Vereinigungen überhaupt keine Solidarität von Land zu Land gibt
und die Länder Bayern und Baden-Württemberg, in denen die Gesamtvergütung sehr viel höher ist, nicht bereit sind, an Länder, in denen die Gesamtvergütung niedriger ist, etwas abzugeben. Sie hätten noch nicht einmal zurückstecken, sondern nur von den Steigerungsraten etwas abgeben müssen. Das ist im Verbund der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht möglich. Deshalb muss der Gesetzgeber handeln.
In dem ursprünglichen gesetzlichen Finanzierungsgesetz war es vorgesehen, dass man perspektivisch zu einer bundeseinheitlichen Honorierung kommt. Das war das große Ziel noch in der Großen Koalition. Auch das wissen Sie ganz genau. Diese Möglichkeit ist jetzt durch die schwarz-gelbe Regierung aus dem Gesetz verschwunden.
Insofern tragen bundesweit gesehen einerseits die Kassenärztlichen Vereinigungen Selbstverantwortung untereinander, andererseits trägt der Gesetzgeber jedoch ein großes Maß an Verantwortung; denn er muss die Rahmenbedingungen richten, wenn es die Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen selbst nicht hinbekommt.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ursächlich für die geringeren Honorare ist das relativ niedrige Budget, das der Kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz zur Verteilung an die Ärzte zur Verfügung steht.
Ist es richtig, dass ursächlich hierfür die zu geringen Versicherungsleistungen sind, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Arbeitgeber an die Kassen in Rheinland-Pfalz zahlen?
Ist es dann auch richtig, dass sich in dieser Situation ein Stück weit widerspiegelt, dass wir in Rheinland-Pfalz umgerechnet auf die Einwohner relativ wenige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse haben?
Zum einen möchte ich betonen, dass die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist. Zum Zweiten möchte ich deutlich machen, dass das letztendlich nicht die Ursache ist, sondern 2009 ist das Honorierungssystem umgestellt worden.
Damals hat die Kassenärztliche Vereinigung RheinlandPfalz – Sie kennen die ganze Geschichte – relativ wenige Leistungen erbracht. Das war von denen auch ein Stück weit gesteuert. Das sage ich hier ganz klar.
Jetzt geht es aber darum, diesen Missstand nicht festzuschreiben, sondern ihn zu verändern. Das war der Grund, warum im darauf folgenden Gesetz die Konvergenz eingeführt worden ist. Das Ziel war, tatsächlich zu einer Angleichung der Honorare zu kommen.
Wenn wir das nicht tun, wie das jetzt der Fall ist, wird sich auch das Thema „Morbidität“ in Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz hat aufgrund der Bevölkerungszusammensetzung eine der höchsten Morbiditätsraten – auf einer unsoliden Grundlage im Grunde wieder negativ auswirken.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dreyer, noch einmal die Frage zu den Honorarverlusten. Sie haben ausgeführt, dass es keine Honorarverluste waren, sondern der vorenthaltene Honorarzuwachs;
Ich habe den Ausführungen entnommen, dass im Ländervergleich mit den Nachbarländern Rheinland-Pfalz durch die Streichung der Konvergenzregelung besonders betroffen ist. Aber wer ist jetzt der Profiteur dieser aktuellen Streichungen?
Das ist so nicht zu beantworten. Es geht natürlich um den Honorarzuwachs und die Gesamtvergütung in der Zukunft. Natürlich sind Profiteure Bayern und BadenWürttemberg. Natürlich ist es auch so – ich glaube, das weiß auch jeder hier im Raum, aber vielleicht ist es trotzdem interessant, es auszusprechen –, dass es eine Motivation gab, diesen Gesetzesartikel rauszuwerfen. Die Motivation heißt Bayern, die Motivation heißt Ministerpräsident Seehofer, der in der Koalition dafür gesorgt hat, dass dieser Paragraf in Bayern „rausfliegt“, weil Bayern am allermeisten gefürchtet hat, dass es zu einer Honorarangleichung kommt.
Das habe ich – ehrlich gesagt – selten erlebt; denn egal, mit wem ich gesprochen habe, auch auf der Bundesebene, habe ich unheimlich oft mit Nachdruck gesagt bekommen, eigentlich ist es nicht richtig, wie es jetzt läuft, aber die Bayern! Totale Ohnmacht in der Regierungskoalition bezogen auf das Veto der Bayern. Keiner hatte das Interesse, sich mit der bayerischen Seite in der Koalition anzulegen, um etwas zu tun, von dem alle anderen 15 Bundesländer denken, es wäre genau der richtige Weg gewesen. Insofern kommen Sie da auch nicht heraus. Das Ding ist durch und durch politisch an dieser Stelle.
Wir haben noch die Zusatzfragen der Kollegin Ebli und des Kollegen Rosenbauer. Dann schließe ich die Rednerliste, weil ich der Meinung bin, die Anfrage ist beantwortet.
Frau Ministerin, jetzt erklärt sich fast das, was ich fragen wollte; denn es gibt sicherlich Gründe dafür, dass die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen hat und nicht in die Vermittlung gegangen ist. Sie haben eben Bayern angesprochen. Die zweite Frage wäre gewesen oder ist, es gibt Divergenzen zwischen den einzelnen
Kassenärztlichen Vereinigungen und den Bundesländern. Sehen Sie eine Chance der Vermittlung zwischen den Selbstverwaltungsorganen?
Herr Köhler – das ist der Chef der KBV, der Kassenärztlichen Vereinigung auf der Bundesebene – hat eigentlich übersetzt gesagt, dass er es nicht fertigbringen wird, unter den Kassenärztlichen Vereinigungen zu einem Kompromiss zu finden. Die Selbstverwaltung ist an dieser Stelle blank. Sie ist nicht in der Lage, das Thema selbst zu regulieren.
Es ist eine ziemliche Katastrophe, wenn die Ärzte zwischen den Bundesländern nicht in der Lage sind, für den entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man an dem früher geteilten gemeinsamen Grundsatz festhält, dass der Gesetzgeber dafür sorgt, dass es bundesweit zu einer Honorarangleichung kommt.
Vielleicht noch ein Satz, warum das so wichtig ist. Es geht nicht nur um das individuelle Honorar eines Arztes, sondern es geht in Zukunft darum, wo sich Ärzte niederlassen und wo nicht. Die Ärzte wissen ganz genau, in welchem Bundesland das Honorar höher und niedriger ist. Deshalb ist es ein klarer Standortnachteil für Rheinland-Pfalz, was die Niederlassungsbereitschaft von Ärzten betrifft.
Deshalb gibt es nur eine einzige Lösung dafür. Man muss es politisch lösen, und zwar im Gesetz auf der Bundesebene, weil wir ansonsten im Reigen von vier, fünf anderen Bundesländern im Wettstreit um die besten Ärzte und Ärztinnen für unser Land benachteiligt sind.