Protocol of the Session on December 8, 2011

Wenn ein solches Angebot im Rahmen des Unterrichts stattfindet, unterliegt es auch der Teilnahmeverpflichtung. Sollte es sich um Angebote außerhalb des Unterrichts handeln, z. B. Vorträge, Podiumsdiskussionen oder Abendveranstaltungen, ist die Teilnahme freiwillig. Konkret wird es so sein, dass dann, wenn eine Schule bzw. eine Lehrkraft auf ein Angebot aufmerksam wird, mit dem Anbieter Zeit und Raum der Durchführung vereinbart, die Klasse oder den Kurs vorbereitet, die Durchführung des Angebotes beaufsichtigt und begleitet, mit den Schülerinnen und Schülern das Ganze nachbespricht und dann dem Netzwerk eine Rückmeldung mittels Evaluationsbogen gibt.

Nebenbei bemerkt ist es nach meiner Überzeugung in einer aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft notwendig, verschiedene und sich im Zweifel auch widersprechende Haltungen anzubieten. Ich bin der Überzeugung, dass dieses vielfältige Angebot der Mündigkeit von Schülerinnen und Schülern zuträglich ist und jungen Menschen hilft, selbstbestimmt und eigenständig eine Meinung zu entwickeln.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dabei ist allerdings für mich völlig klar, dass menschenverachtende und diffamierende Positionen keinen Platz in unseren Schulen haben. Dies hat meine Staatssekretärin im Bildungsausschuss in aller Deutlichkeit klargemacht im Hinblick auf eine widerwärtige Aktion der DFGVK Berlin-Brandenburg (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen). Sie hat dabei auch darauf hingewiesen, dass wir uns in dieser Position mit den Verantwortlichen des Netzwerkes Friedensbildung einig sind. Eine schriftliche Distanzierung der Mitgliederversammlung des Netzwerkes liegt dem Ministerium vor.

Wörtlich heißt es dort – ich zitiere –: Im Auftrag unserer gestern zusammengekommenen Mitgliederversammlung kann ich Ihnen ohne Wenn und Aber die aus unserer Sicht selbstverständliche Zusicherung machen, dass eine wie immer geartete Propagierung der fraglichen Berliner Aktion oder des dahinterstehenden Menschenbildes in der Bildungsarbeit unseres Netzwerkes keinen Platz hat. – So weit das entsprechende Schreiben der Mitgliederversammlung.

Zu Frage 4: Die dieser Frage innewohnende Unterstellung wird unseren Kooperationspartnern in keiner Weise gerecht. Weder diese noch die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr haben die Aufgabe, eine Sicht auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu verbreiten. Unsere Kooperationspartner haben nicht die Aufgabe, Propaganda zu verbreiten. Die Aufgaben sind klar formuliert.

Es ist nicht so, dass das rheinland-pfälzische Bildungsministerium hier einen irgendwie gearteten Sonderweg eingeschlagen hat. Ich weise nochmals darauf hin, dass sich im Bundestagsunterausschuss „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“ die Vertreter der FDP, der SPD, der GRÜNEN und der CDU für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Friedensorganisationen ausgesprochen und den Präsidenten der KMK (Kultusminis- terkonferenz) im Juli 2011 gebeten haben, sich hierfür in seinem Gremium einzusetzen.

Im Übrigen lebt Schule von Öffnung. So gibt es z. B. im Rahmen der Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz inzwischen 26 Rahmenvereinbarungen mit gesellschaftlich relevanten Gruppierungen wie den beiden großen christlichen Kirchen, dem Landessportbund, dem Deutschen Roten Kreuz oder den kommunalen Spitzenverbänden.

Für all diese Verträge gilt, dass sie nicht nur mit relevanten Gruppen geschlossen werden, sondern auch die Themen, die diese Partner an den Schulen abdecken, im Schulgesetz als relevant bezeichnet werden, sei es die Berufsorientierung, die ökonomische Bildung, die Gesundheits- oder die Umwelterziehung.

So weit die Antwort der Landesregierung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Brandl.

Frau Ministerin, in den Leitlinien des Netzwerkes steht ein Satz, den ich gern zitieren möchte: Die Friedensbildung im Sinne des Netzwerkes „regt an zur kritischen Reflexion militärischer Einsätze in Konflikten und Krisen im Allgemeinen und zu einer kritischen Sicht auf den Einsatz der Bundeswehr als Mittel der Politik im Besonderen.“

(Pörksen, SPD: Ja, und?)

Ich frage Sie: Ist das keine politische Äußerung?

Ich glaube, dass sich eine solche Auseinandersetzung vollständig im demokratischen Spektrum bewegt. Es ist klar, dass Friedensdienste, Friedensinitiativen und solche Arbeitskreise sich ein Stück weit darüber definieren, dass sie sich kritisch mit militärischen Einsätzen auseinandersetzen. Das tun übrigens nicht nur diese Initiativen, das macht die ganze Gesellschaft immer wieder,

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

weil es darum geht, schwerwiegende Fragen gegeneinander abzuwägen.

Übrigens gehe ich davon aus, dass jeder Bundestagsabgeordnete das z. B. für sich getan hat, als es darum ging, schwerwiegende Fragen zu entscheiden. Das tun wir doch alle für uns selbst auch. Das ist bei den Friedensdiensten und Friedensinitiativen ein Stück weit die Beschreibung ihrer Aufgabenstellung. Das finde ich wirklich nicht verwerflich.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Lammert.

Frau Ministerin, wurde im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Ministerium und dem Netzwerk Friedensbildung Rheinland-Pfalz überlegt, die Bundeswehr und den Bundesfreiwilligendienst als gleichberechtigte Partner in diese Vereinbarung mit aufzunehmen?

(Pörksen, SPD: Was für ein Quatsch, unglaublich!)

Herr Abgeordneter Lammert, ich gebe gerne zu, dass meine Ausführungen relativ lang und umfänglich waren, weil die gestellten Fragen eine Häufung von Unterstel

lungen enthielten, sodass es etwas länger gedauert hat. Meine Eingangs- bzw. Vorbemerkung war, dass ich zunächst darauf hingewiesen habe, dass wir länger als mit dem Netzwerk Friedensbildung eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr haben.

In diesem Kontext geht es natürlich auch um die von Ihnen angesprochenen Fragestellungen. Darauf habe ich gerade hingewiesen. Ich kann Ihre Frage jetzt nicht ganz nachvollziehen.

(Pörksen, SPD: Kann keiner!)

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Brede-Hoffmann.

Frau Kollegin, die Fragen der CDU deuten an, dass Sie Informationen haben, wie Veranstaltungen des Netzwerkes Friedensbildung inhaltlich in den Schulen stattgefunden haben. Wie viele Veranstaltungen des Netzwerks Friedensbildung haben überhaupt schon in Schulen stattgefunden?

Die Kooperationsvereinbarung datiert vom 15. August 2011. Es haben bisher überhaupt noch keine Veranstaltungen in Schulen stattgefunden. Das hat auch seinen Grund, weil das Netzwerk sagt, sie wollen sich darauf grundsolide vorbereiten.

Dazu gehört zum Beispiel auch, dass es sich die Leitlinien gegeben hat. Dazu gehört auch, dass Fortbildungsveranstaltungen und Ähnliches mehr stattfinden sollen.

Vor diesem Hintergrund hat es noch keinen Einsatz in den Schulen gegeben, sondern sie sind für das zweite Halbjahr dieses Schuljahres avisiert.

Es folgt eine weitere Zusatzfrage von Herrn Kollegen Brandl.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass die Schulen über den Einsatz entscheiden und darüber entscheiden, wer vom Netzwerk kommen und referieren soll. Wie stellen Sie an der Stelle sicher, dass die Inhalte entsprechend der von Ihnen dargelegten Richtlinien eingehalten werden?

(Pörksen, SPD: Die werden abgehört! Ganz einfach!)

So hätten Sie es gerne!

Herr Abgeordneter Brandl, zum einen gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, die ich mehrfach zitiert habe. Diese Kooperationsvereinbarung beschreibt in aller Klarheit, um was es bei diesen Angeboten geht und was die Zielvorstellungen sind. Sollte sich also jemand nicht entsprechend dieser Kooperationsvereinbarung verhalten, hätten wir alle Handlungsmöglichkeiten der Welt.

Ich bin aber zum anderen dem Netzwerk dankbar, dass das Netzwerk gar nicht versucht, das alleine auf das Ministerium zu schieben, sondern das Netzwerk sagt: Wir haben uns selbst in Konkretisierung dieser Kooperationsvereinbarung noch einmal Leitlinien gegeben und werden selbst darauf achten, dass sich diese Angebote ausschließlich in dem beschriebenen Rahmen bewegen.

Dann gehen das Netzwerk und das Ministerium noch einen Schritt weiter. Wir haben miteinander vereinbart, dass das Netzwerk uns konkrete Organisationen und Personen benennt, sodass wir einen Überblick darüber haben, und dann die einzelne Schule entscheiden kann, mit wem sie kooperieren möchte. Es wird aber über jede dieser Veranstaltungen einen Evaluationsbogen geben, sodass insofern auch gewährleistet ist, dass es Rückmeldungen gäbe, wenn sich irgendein Problem ergeben würde.

Darüber hinaus wird das gemeinsam zwischen Netzwerk und Ministerium regelmäßig reflektiert. Ich meine, das ist ein so umfassendes Qualitätssicherungssystem, wie wir es in kaum einem anderen Bereich haben.

Ich stelle fest, die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Bevor ich die dritte Mündliche Anfrage aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne die Alzeyer Landfrauen, das Jugendparlament Flonheim sowie den Ethikkurs 13 des StefanGeorge-Gymnasiums Bingen. Seien Sie herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Daniel Köbler und Ulrich Steinbach (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) , Steuerausfälle für Land und Kommunen durch geplante Steuerreform der Bundesregierung – Nummer 3 der Drucksache 16/664 – betreffend, auf.

Wer trägt die Fragen vor? – Herr Steinbach, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe sind Einnahmeausfälle durch die geplante Steuerreform der Bundesregierung für Rheinland-Pfalz zu erwarten?

2. Wie stark wird der Spielraum der rheinlandpfälzischen Kommunen durch die Steuerausfälle eingeschränkt?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Referentenentwurf „Gesetz zum Abbau der kalten Progression“ des Bundesfinanzministeriums?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Vorhaben der Bundesregierung, die Unternehmensbesteuerung und die Sätze der Mehrwertsteuer zu reformieren?