Allein deswegen eiern Sie hier so herum. Dann kann ich es Ihnen doch nicht ersparen. Ich habe mir die Plenardebatte vom 7. Dezember 2006 angeschaut. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Unter der Überschrift, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung‘ ist unser Antrag zu verstehen, das Studienkontenmodell abzuschaffen. Auch dieser Antrag ist allein aus der Anhörung heraus entstanden, als uns nämlich von verschiedenen Präsidenten geschildert wurde, dass der hohe bürokratische Aufwand für dieses Modell in keinem Verhältnis zur dem geringen finanziellen Ertrag mehr steht.“ Antrag der Abgeordneten Huth-Haage – Plenardebatte am 7. Dezember 2006 –. Sie haben damals irgendwie keine richtige Haltung gehabt oder haben eine gehabt, und heute haben Sie eine ganz andere.
Ich lese Ihnen auch gerne noch den 24. Mai 2007 vor, meine Damen und Herren. Ebenfalls Frau Huth-Haage: „Meine Damen und Herren, ebenso kritisch und ablehnend, wie wir Ihrem Antrag gegenüberstehen, stehen wir auch der Landesverordnung über die Errichtung und Einführung von Studienkonten gegenüber. Wir haben immer gesagt, der relativ hohe Verwaltungsaufwand ist in keiner Weise durch den geringen Ertrag gerechtfertigt.“
Sie haben damals keine Positionierung zu dem Thema entwickeln können, dass überall Studiengebühren eingeführt werden und wie man darauf reagieren muss, und Sie entwickeln heute keine klare Positionierung dazu, dass wir der Meinung sind, ein Studium soll gebührenfrei sein.
Sie waren nicht in der Anhörung der Hochschulpräsidenten zum Haushalt. Die Hochschulpräsidenten – ich will
jetzt nicht die Namen nennen; das macht wenig Sinn – haben gesagt, man hatte nicht damit gerechnet, dass dieses Studienkontenmodell tatsächlich so viele Einnahmen für die Hochschulen bringt.
Mir ist davon berichtet worden, dass die Präsidenten gesagt haben, dass ihnen das jährlich 3,5 Millionen Euro an Einnahmen bringt und sie auf diese ungerne verzichten.
Dann sage ich Ihnen etwas zur Kompensation. Wir haben von Anfang an gesagt, dass es unmittelbar für diesen Gesetzentwurf keine Kompensation gibt.
Frau Schäfer, etwas anderes stand nie in Rede. Dann müssten Sie auch dafür den Beleg anführen, wenn Sie das hier vorne behaupten.
Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass es eine Reihe von Möglichkeiten für die Hochschulen gibt, zusätzliche Einnahmen zu haben. Die größten haben wir heute Mittag mit dem Sondervermögen beschlossen.
Ich darf aber darauf hinweisen, dass, weil die Hochschulen beim Hochschulpakt so erfolgreich waren, allein in den Jahren 2012 und 2013 16,7 Millionen Euro für die Hochschulen aus der Übererfüllung des Hochschulpakts zur Verfügung stehen. In der zweiten Phase des Hochschulpakts bekommen die Hochschulen 40 Millionen Euro allein über sogenannte Programmbudgets zur Verbesserung der Lehre. Außerdem gibt es ein BundLänder-Programm für bessere Studienbedingungen, wodurch die Hochschulen jetzt noch einmal in der zweiten Runde 30 Millionen Euro einwerben können. Das ist ein Vielfaches dessen, was dort durch die Studienkonten entfällt, durchaus mit einer ähnlichen Zielrichtung.
Liebe Frau Schäfer, auch das noch einmal zum Abschluss, weil mir gerade bei diesen wissenschaftspolitischen Debatten wichtig ist, dass wir redlich miteinander diskutieren. Wenn Sie sagen, BAföG ist eine Bundesinitiative, Hochschulpakt ist eine Bundesinitiative, muss ich darauf hinweisen, beim BAföG finanziert das Land 35 %, beim Hochschulpakt finanziert es 50 % und die Länder haben immer mit darauf dringen müssen, dass diese Bund-Länder-Programme zustande gekommen sind. An dieser Stelle so zu tun, als würde der Bund dafür sorgen, dass die Hochschulen Geld bekommen und die Länder stehen völlig untätig daneben, ist eine wirklich ziemlich unredliche Betrachtungsweise.
Ich halte den Gesetzentwurf für vertretbar. Ich halte das, was für die Hochschulen an finanziellen Möglichkeiten in den nächsten Jahren vorhanden ist, für geeignet, auch im Bereich der Qualität der Lehre ein gutes Stück voran
Wir kommen zur Abstimmung. Wir können über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/491 – unmittelbar abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/492 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landtag hat das Gesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben das Gesetz beraten und stimmen diesem einstimmig zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will einleitend sagen, dass die CDU diesem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Wir halten die Zusammenführung der Landestreuhandbank und der ISB in der ISB für sinnvoll, und wir begrüßen auch die Umwandlung der ISB GmbH in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Das erleichtert insbesondere die Verschmelzung der Landestreuhandbank mit der ISB, auch mit Blick auf die Arbeitnehmer.
Nach der Beschreibung des Gesetzentwurfs – wir glauben, dass das zumindest zum großen Teil so möglich ist – bringen die beiden Gesetzgebungsschritte große Vorteile. Sie sprechen da von Effizienzsteigerung, Kostensenkungen und Aufwandsreduzierungen. Sie sprechen davon, dass es zu erheblichen Synergieeffekten kommt, und Sie sprechen davon, dass man von zwei Ansprechpartnern zu einem Ansprechpartner kommt und dadurch insgesamt mehr Transparenz erreicht wird. Wir halten das alles für möglich, deshalb stimmen wir zu. Dennoch habe ich drei Fragen und bitte, dass die Regierung vielleicht noch einmal darauf eingeht.
Die erste Frage. Wenn es all diese Vorteile gibt, dann fragen wir uns – ich habe diese Frage auch schon im Ausschuss gestellt; sie konnte da nicht beantwortet werden – , weshalb man den Schritt der Zusammenführung der beiden Institute nicht gleich 2008 vollzogen hat, als die damalige Landestreuhandstelle aus der Landesbank ausgegliedert und als selbstständige Bank in Anstaltsform etabliert wurde.
Wahrscheinlich hätte man in den letzten drei Jahren viele Einsparungen einstreichen können. Ich bitte die Regierung, dazu Stellung zu nehmen, warum das nicht gleich geschehen ist.
Die zweite Frage oder Bitte bezieht sich auf das Bauchweh, so formulieren das die Mitarbeiter der Landestreuhandbank. Das bezieht sich auf die unterschiedlichen Formulierungen zum Ausschluss von Kündigungen. Mittlerweile hat der Staatssekretär in einem Schreiben an die Mitarbeiter mitgeteilt, dass Kündigungen wegen Formwechsel und Verschmelzung ausgeschlossen seien. Ich glaube nicht, dass das im Gesetzestext konkreter formuliert werden müsste, als es dort schon steht. Vielleicht ist es sinnvoll, dass Sie das, was Sie an die Mitarbeiter gerichtet haben, hier in der Debatte wiederholen. Damit ist es für das Protokoll festgehalten.
Die dritte Bitte oder Frage bezieht sich auf die bisherigen Aufgaben der Landestreuhandbank und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten im Rahmen des neuen Institutes. Die Landestreuhandbank betreibt vor allem das Fördergeschäft für den sozialen Wohnungsbau. Ich gebe zu bedenken, dass die bisherige Landestreuhandbank ein Forderungsvermögen verwaltet, das zumindest zu erheblichen Teilen nicht mehr im unmittelbaren Besitz des Landes ist. Es stellt heute die stillen Einlagen bei zwei Landesbanken mit 400 Millionen Euro. Diese sind an den Pensionsfonds und die PLP-Management GmbH & Co. KG veräußert worden.
Die Erträge werden zur Refinanzierung der Kredite eingesetzt, mit denen die Verkäufe finanziert wurden. Insoweit fehlen zumindest zum Teil Darlehensrückflüsse zur Finanzierung neu auszureichender Darlehen im sozialen Wohnungsbau. Daraus ergibt sich für die Zukunft die interessante Frage, in welcher Weise das Wohnungs
Als Zweites stellt sich die Frage, ob z. B. der ISB frische Mittel für mehr Wohnungsbaukredite zugeführt werden und ob umgekehrt das Wohnungsbauvermögen bei der ISB gebraucht wird, um bestehende hohe Risiken abzudecken. Man denke da nur an eine sich abzeichnende Aufgabe des Konzeptes Nürburgring 2009.
Das wären drei Fragen, die ich an die Regierung stelle. Als CDU-Fraktion wären wir dankbar, wenn darauf noch einmal eingegangen würde. Unabhängig davon halten wir die Zusammenführung für richtig. Wir werden dem zustimmen.