Protocol of the Session on December 7, 2011

Wenn Sie einmal genau in den Gesetzestext schauen, steht dort ganz klar, dass der Weg der Gebührenfreiheit für das Erststudium weiterhin beschritten wird. Wer stimmt dagegen? – Wieder die CDU.

Wenn nicht bei einer Abstimmung in einem Parlament deutlich wird, wo sich eine Fraktion positioniert, ja, wo denn dann?

(Schreiner, CDU: Genau deshalb haben Sie ja die Gebühren eingeführt!)

Wenn Sie bei den Abstimmungen immer dagegen sind, dann ist es offensichtlich so, dass Sie dagegen sind.

(Unruhe im Hause – Weitere Zurufe von der CDU)

Ich eiere hier überhaupt nicht herum. Sie haben das richtig peinliche Problem, dass Sie gegen die Einführung der Studienkonten gestimmt haben, dass Sie einen Antrag zur Abschaffung der Studienkonten eingebracht haben.

(Frau Schneider, CDU: Sie haben aber doch die Gebühren eingeführt!)

Jetzt werden die Studienkonten abgeschafft, und Sie stimmen dagegen. Es kommt der Eindruck auf, dass Sie gleich einem pawlowschen Hund immer nur dagegen sind. Aber ich muss Ihnen sagen: Ein pawlowscher Hund ist ein Freigeist im Gegensatz zu Ihnen, die immer dagegen sind. Sie machen sich noch nicht einmal die Mühe, konkrete Vorschläge zu machen.

(Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Sie hätten sich ja vielleicht die Mühe machen können, das Studienkontenmodell so zu modifizieren, dass Ihre Vorstellungen, die sich gegen ein Feindbild richten, vielleicht auch noch hineingekommen wären. Aber so viel ist Ihnen die Hochschulpolitik in diesem Land gar nicht wert.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Heinisch das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Abschaffung der Studienkonten ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Gebührenfreiheit im Bildungsbereich durchzusetzen. Dabei geht es nicht bloß um die Erhebung von Studiengebühren unter gewissen Voraussetzungen. Denn mit den Studienkonten entfällt generell das Prinzip „Studium nur gegen Abbuchung“.

(Baldauf, CDU: Was für ein Käse ist das denn?)

Damit bekennt sich die Koalition zu dem Prinzip: Bildung ist eine öffentliche Aufgabe, die auch öffentlich finanziert werden muss.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer diese Auffassung teilt, kann bei der Ablehnung von Studiengebühren nicht stehenbleiben. Das ist auch ein Anspruch, der formuliert ist und natürlich in der Haushalts- und Finanzpolitik auch erkennbar sein muss.

Es ist den Koalitionsfraktionen natürlich nicht entgangen, dass die Hochschulleitungen den Ausstieg aus den Studienkonten kritisiert haben, dass sie wegfallende Einnahmen geltend machen. Aber zu einer umfassenden Betrachtung gehört auch, dass die Studierendenschaften des Landes dieses Modell von Beginn an abgelehnt haben.

Es ist nicht so, dass die Studienkonten irgendwann einmal konzipiert waren, um eine weitere tragende Säule in der Hochschulfinanzierung darzustellen. So war das auch überhaupt nicht gemeint, und dazu ist dieses Modell auch gar nicht geeignet.

Das Modell war seinerzeit eine Reaktion auf den bundesweiten Trend zur Erhebung allgemeiner Studiengebühren. Diese Reaktion war von Beginn an nicht unumstritten. Aber der Trend hat sich bundesweit umgekehrt. Insofern sind Studiengebühren bundesweit zum Auslaufmodell geworden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Genau!)

Das Studienkontenmodell wurde vielfach als zu bürokratisch kritisiert. Noch im Juni 2006 wollte die CDUFraktion das Modell mit der Begründung abschaffen, es sei zu bürokratisch. In besonderem Maße unbürokratisch ist die Gebührenfreiheit vom ersten bis zum letzten

Semester. Wer diesen Weg gehen möchte, muss dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall des Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es reicht aber nicht aus, zwischen mehr oder weniger bürokratischen Modellen zu unterscheiden. Diese Entscheidung trägt nämlich in keiner Weise dazu bei, die eigentliche inhaltliche Frage zu beantworten, die sich folgendermaßen stellt: Sollen die Hochschulen öffentlich finanziert werden oder über Gebühren? – Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bekennen wir uns dazu, dass die Hochschulen öffentlich finanziert werden sollen.

Die vorliegende Änderung des Hochschulrechts enthält in der Tat keine unmittelbare Kompensation für die wegfallenden Einnahmen. Aber dafür ist das Hochschulgesetz gar nicht der richtige Ort. Mit dem heute verabschiedeten Hochschulfinanzierungsgesetz erhalten die Hochschulen 250 Millionen Euro zusätzliche Gelder.

(Baldauf, CDU: Sind Sie auch Student?)

Auch die Erhöhung der planmäßigen Mittel im vorliegenden Haushaltsentwurf ist ein klares Signal,

(Unruhe im Hause)

dass wir Kontexte sehen müssen, dass es zwar keine unmittelbare Kompensation in einem Hochschulgesetz geben kann, – –

(Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf doch bitten, den Geräuschpegel etwas zurückzufahren, dass der Kollege auch gehört werden kann. – Danke.

dass wir uns hier auch ansehen sollten, welche finanzpolitischen Rahmenbedingungen gesetzt werden, in denen sich dieser Gesetzentwurf dann bewegt.

Jetzt komme ich zu dem Gerede von den Bummelstudenten. Da wurde in der letzten Zeit einiges in die Welt gesetzt: Leute, die den ganzen Tag kostenlos mit dem Bus kreuz und quer fahren, um am Abend kostenlos ins Theater zu gehen und am Ende die restliche Zeit in ihren Villen im Tessin herumhängen. Ich überspitze das jetzt einmal. Aber die Realität an den Hochschulen ist durchaus eine andere.

(Frau Schneider, CDU: Was Sie für eine Phantasie haben!)

Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass die Semestertickets durchaus von den Studierenden bezahlt werden. Natürlich drucken die Verkehrsunternehmen keine kostenlosen Tickets. Die Finanzierung nennt sich Solidarmodell, hat sich bewährt und hat verkehrspoli

tisch in den Hochschulstädten sicherlich positive Effekte erzielt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Frau Schneider, CDU)

Wenn wir uns ansehen, wie schwierig es ist, aufgrund der Haltung der CDU und der Koalition auf Bundesebene eine einigermaßen auskömmliche BAföG-Förderung auf die Reihe zu bringen, dann wird so manches Gerede, das in dem Zusammenhang zu hören war, auch von der Opposition in diesem Haus, durchaus als zynisch erscheinen.

Ich bin überzeugt davon, dass es richtig ist, die Studierenden in der Endphase ihres Studiums zu entlasten und nicht zu belasten.

(Frau Klöckner, CDU: Im wievielten Semester sind Sie?)

Dazu trägt der vorliegende Gesetzentwurf bei. Insofern empfehle ich Ihnen die Zustimmung.

Für die Aufmerksamkeit möchte ich mich doch nur mit Einschränkungen bedanken.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich erteile Frau Staatsministerin Ahnen das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich drei Anmerkungen machen, weil ich glaube, das Allermeiste ist gesagt.

Lassen Sie mich noch einmal etwas zum Inhalt des Gesetzentwurfs sagen. Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf die Studienkonten ab. Warum sind die Studienkonten eingeführt worden? – Damals – ganz klar –, als es einen bundesweiten Trend zur Einführung der Studiengebühren gab, haben wir gesagt, wir brauchen ein Modell, das im Land Rheinland-Pfalz die Studiengebührenfreiheit garantiert, aber trotzdem darauf reagiert, dass wir von Bundesländern umzingelt sind, die Studiengebühren eingeführt haben.

Frau Schäfer, das ist wieder ein Beispiel dafür, wie falsch die CDU, die das in den Nachbarländern gemacht hat, gelegen hat und es jetzt faktisch überall bis auf Bayern und Niedersachsen korrigieren musste.

(Zuruf der Abg. Frau Schäfer, CDU)

Selbst in Bayern diskutiert man jetzt darüber, ob man die Studiengebühren abschaffen muss.