Protocol of the Session on December 7, 2011

Herr Kollege Puchtler hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Landesgesetz wird die Erfolgsgeschichte der ISB fortgesetzt. Es war eine gute Entscheidung in den 90er-Jahren, die ISB als Förderinstitut zu gründen. Wenn wir uns die Entwicklungen im Bereich der Landesbanken anschauen, was es in den anderen Ländern an Geld gekostet hat, dort zu sanieren, schwierige Löcher zu schließen, dann können wir dankbar sein, dass wir diesen Weg der Investitions- und Strukturbank gegangen sind.

Man könnte eine Bilanz aufstellen, dass zigtausend Arbeitsplätze dank der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz geschaffen, gesichert und gerettet wurden. Es ist nicht nur Mittelstandsförderung, sondern auch Wirtschaftsförderung. Es ist Marketing, Forschung und Entwicklung. In vielen entscheidenden Bereichen ist die ISB unterwegs.

Fast parallel hat sich die Landestreuhandbank (LTH) entwickelt. Es war eine gute Entscheidung, dass man die LTH aus dem Bereich der Landesbank herausgelöst und eigene Strukturen geschaffen hat. Damit hat man einen zentralen Bereich, der nicht nur für die Menschen wichtig ist, die darüber ihre Wohnungsbaufinanzierung unterstützt bekommen, sondern auch im Bereich von Investitionen für die Bauwirtschaft und damit für den mittelständischen Bereich in Rheinland-Pfalz wichtige Effekte erzielt.

Jetzt wird ein nächster Schritt gegangen, indem man die ISB und die LTH zusammen verschmelzt. Daraus erwächst ein schlagkräftiges Institut mit einem soliden Eigenkapital und soliden Bankstrukturen. Damit kann sich dieses auf die entscheidenden Aufgaben auch eines Landes konzentrieren, nämlich sinnvolle Förderstrukturen für Wirtschaftsförderung und Wohnungsbau

anzubieten und keine allgemeinen Bankgeschäfte zu unternehmen.

Das Beispiel der ISB und der LTH zeigt, dass gerade zu den drei wichtigen Säulen des Bankgeschäftes, die es bei uns gibt, die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken und die privaten Banken, mit dem neuen Institut eine Art vierte Säule hinzukommt. Das ist wichtig als Partnerbank; denn die ISB und die LTH sind Förderinstitute, die zwischen den Kunden und den Banken geschaltet sind, die das Ganze ergänzen. Ich glaube, das stellt eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung unseres Landes dar.

Die dadurch erzielten Effekte, ob im Bereich der EDV, der Technik oder der Personalzusammenführung, bringen auch noch – das passt in die heutige Zeit – Entlastungen im Bereich des Gesamthaushaltes.

Lieber Herr Kollege Bracht, damit ist ein Stückchen die erste Frage beantwortet, warum man das macht, warum man das umsetzt und wie der entsprechende Weg weiterzugehen ist.

Ganz wichtig erscheint mir dabei auch, dass man ein gutes Miteinander mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht hat; denn diese sind das Kapital sowohl beider Ausgangsunternehmen als auch des neuen Unternehmens, das zusammengeführt wird. Dort gibt es eine Akzeptanz. Dort ist man den Weg mitgegangen. Das ist nicht immer einfach, weil beide aus verschiedenen Bereichen mit verschiedenen Tarifstrukturen kommen. Herzlichen Dank an die Landesregierung, an unseren Finanzminister Dr. Carsten Kühl und den Staatssekretär Dr. Barbaro. Hier wurden gute Verhandlungen geführt. Man hat das bei den Ausschussberatungen gemerkt, bei denen Vertreter vom Personalrat anwesend waren. Das zeigt, es wurde solide gearbeitet. Ganz wichtig ist, wenn wir etwas Neues aufbauen, dass die Mitarbeiter der beiden Häuser sich zu einem gemeinsamen Institut bekennen.

Das Wichtigste erscheint mir dabei, dass man damit die ganze Bandbreite schafft. Es wird oft davon gesprochen, dass Politik, dass das Land nur große Unternehmen unterstützt. Das ist hier nicht der Fall. Das gilt beispielsweise für die ISB, die Bürgschaften in der Bandbreite von 10.000 Euro für jemanden, der einen Handwerksbetrieb aufbauen will, bietet oder den Familien in der Wohnungsbauförderung hilft. Es ist wichtig, dass wir die Bandbreite des Landes unterstützen. Von daher stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Das ist ein guter Weg. Wir schaffen eine Gesamtfinanzierungsstruktur aus einem Guss. Ob als Privatmann, als Unternehmer oder als Partnerbank, es ist wichtig, dass ich einen Ansprechpartner habe, an den ich mich wenden kann, der mir das komplette Programm anbietet. Da muss ich nicht 25 Stellen ablaufen, sondern ich habe eine Person meines Vertrauens, mit der ich gemeinsam arbeiten kann.

Wir wünschen dem neuen Institut viel Erfolg im Interesse unseres Landes Rheinland-Pfalz, viele gute Geschäfte und vor allem auch weiterhin die Konzentration auf das Fördergeschäft; denn das ist die Aufgabe des gemein

samen Instituts. Wir unterstützen den vorliegenden Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Steinbach hat das Wort.

Verehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Die rot-grüne Koalition hat sich auf den Weg gemacht, die Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen in der Zukunft zu stärken und zu sichern.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Daher sind wir mit großem Engagement die Konsolidierung des Landeshaushaltes angegangen. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit gehört aber auch die Überprüfung und Steigerung der staatlichen Effizienz. Darum bekennen wir uns an dieser Stelle ausdrücklich zur Stärkung des öffentlichen Bankenwesens in Rheinland-Pfalz. Wir sorgen dafür, dass diese Institutionen ihre Aufgaben, die sie bislang sehr gut und erfolgreich erfüllt haben, in Zukunft fortsetzen.

Das macht es erforderlich zu überprüfen, an welcher Stelle möglicherweise eine verstärkte Kooperation zu einer noch weiteren und verbesserten Leistungsfähigkeit beitragen kann. An diesem Punkt sind wir der Auffassung, dass bei der LTH und der ISB mit dem vorliegenden Entwurf die richtige Entscheidung getroffen wird.

Wir haben in der Koalitionsvereinbarung den Entschluss niedergelegt, staatliche Einrichtungen und Institutionen zu überprüfen. Dazu gehören ebenfalls die Beteiligungen des Landes, auch im Bankenbereich. Unsere Zielsetzung ist dabei aber nicht, diese abzubauen oder schrumpfen zu lassen, sondern unsere Zielsetzung ist, dafür Sorge zu tragen, dass sie auch morgen noch ihre Leistungen erbringen können. Dabei ist es uns als GRÜNE wichtig, deutlich zu machen, welch wichtigen Beitrag diese Institutionen bisher in Rheinland-Pfalz geleistet haben und unserer Auffassung nach auch künftig leisten sollen.

Zahlreiche mittelständische Unternehmen profitieren beispielsweise von Förderprogrammen und Förderangeboten der ISB, die von ihr ausgereicht und zur Verfügung gestellt werden. Auch der Wohnungsbausektor profitiert ganz wesentlich von der Kreditvergabe und der Unterstützung, die über die Landestreuhandbank vorgenommen wird und wurde.

Ich bin selbst Mitglied eines Aufsichtsrats eines Wohnungsbauunternehmens, das in einer schweren finanziellen Schieflage in großem Maße von der Tätigkeit der LTH profitiert hat. Ich erwähne an dieser Stelle gerne, dass der Geschäftsführer, der diese Gesellschaft in die

Schieflage gebracht hat, Mitglied der CDU ist und in Koblenz vor Gericht steht. Bei dieser Gesellschaft konnte man praktisch beobachten, welch wichtigen Beitrag die Bank leistet, auch wenn er in der äußeren Wahrnehmung zunächst einmal sehr, sehr klein erscheint. Ich nehme daher diesen Tagesordnungspunkt gerne zum Anlass, mich dafür ganz herzlich zu bedanken. 11.000 Mieterinnen und Mieter der Wohnbau Mainz tun das in diesem Fall auch.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn wir nun beide Bankinstitute zusammenlegen, tun wir das in der Absicht, dass wir damit die Effizienz steigern, indem wir zentrale und allgemeine Bereiche zusammenführen, die Geschäftsbereiche in ihren Schwerpunkten aber wirkungsvoll belassen. Dadurch stärken wir insgesamt das Institut. Auch die Überführung in eine Anstalt öffentlichen Rechts dient einer verbesserten Transparenz und Aufsicht.

Meine Damen und Herren von der CDU, es ist richtig, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht die Zustimmung verweigern, sondern ihm zustimmen. Es ist ein wichtiges Signal, an diesem Punkt Gemeinsamkeit zu zeigen. Ich bin mir sicher, das wird im Land auch gehört.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Staatsminister Dr. Kühl hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen Fraktionen dieses Hauses für die Beratung im Ausschuss und für das breite Einvernehmen sowie für die absehbare einstimmige Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Warum tut man das? – Man mag sich vorstellen, es wäre anders, und es gäbe schon ein Institut. Ich meine, niemand käme auf die Idee, dieses Institut auseinanderzuziehen und damit Synergieeffekte, die wir durch den Zusammenschluss erreichen, sozusagen aufs Spiel zu setzen.

Das ist eine Fusion, die zwischen diesen beiden Banken auf Augenhöhe geschieht. Ich meine, das ist bei einem solchen Prozess wichtig.

Das Land wird mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs und mit Inkrafttreten des Gesetzes die volle Gewährträgerhaftung übernehmen. Deshalb war es uns wichtig, dass die neue Bank auf jeden Fall ein zeitgemäßes Risikomanagement hat. Wir machen eine sogenannte MaRisk, die nicht gerade so beachtet wird, sondern die in vollem Umfang Einzug in dieses neue Institut erhält.

Der Fusion geht ein doch sehr aufwendiger organisatorischer Prozess voraus. Dieser organisatorische Prozess – ich finde, das ist beachtlich – hat nicht nur in einer sehr kurzen Zeit stattgefunden, sondern er hat stattgefunden, ohne dass man – so wie das an anderer Stelle häufig der Fall ist – sich einer externen Expertise bedient. Es gab Vorgaben des Trägers, also des Landes, aber erarbeitet wurde dieser Reorganisationsprozess in Arbeitsgruppen, die aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Banken und der beteiligten Ministerien bestanden. Ich meine, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Prozess selbst organisiert haben, gebührt ein herzlicher Dank.

Ein herzlicher Dank gebührt auch Herrn Staatssekretär Dr. Barbaro, der als Chef des Verwaltungsrats der LTH und als Aufsichtsratsvorsitzender der ISB diesen Prozess von Anfang gesteuert und sicherlich maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das in so kurzer Zeit so erfolgreich beendet werden konnte.

Wir wissen durchaus, dass es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vielleicht an der einen oder anderen Stelle Befürchtungen gibt, wenn es nach den von Ihnen angesprochenen Veränderungen, als die LBBW die LTH sozusagen freigegeben hat, nach drei Jahren zu einer neuen Reorganisation kommt.

Im Übrigen musste aus bankaufsichtlichen Gründen im laufenden Jahr die Bürgschaftsbank aus der ISB ausgegründet werden. Das hat etwas mit dem EU-Recht zu tun. Insofern waren viele Veränderungen notwendig.

Sie haben gefragt, weshalb man das nicht bereits vor drei Jahren gemacht hat. Ich kann Ihnen darauf keine genaue Antwort geben. Ich war vor drei Jahren Staatssekretär im Wirtschaftsministerium. Damals habe ich über meine Funktion im Aufsichtsrat der ISB ein bisschen die Diskussion mitbekommen. Ich weiß noch, dass damals darüber nachgedacht worden ist, ob das eine Alternative sein könnte. Da aber damals für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LTH, die aus der LBBW heraus mussten, eine sehr unsichere Situation bestand, mussten schnelle Entscheidungen getroffen werden, weil es auf beiden Seiten – sowohl auf der Seite der ISB als auch auf der Seite der LTH – Verunsicherung und Skepsis gab. Ich meine, der Erfolg des jetzigen Zusammenschlusses und Reorganisationsprozesses hängt ganz entscheidend davon ab, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das gewollt haben, aufgeschlossen waren und das mitgestaltet haben. Ich sage einfach einmal: Ich meine, damals war die Zeit noch nicht reif dafür.

Die Fusionsabsicht wurde den Vorständen, Personalräten und Betriebsräten im Mai dieses Jahres mitgeteilt. Das war von Anfang an mit der Zusage verbunden, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt. Ich meine, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das zu schätzen wissen. Wenn man sich die eine oder andere Reorganisation im Privatbankenbereich ansieht, weiß man, dass das alles andere als selbstverständlich ist.

Es gibt natürlich für die – das ist kein Geheimnis – im Schnitt besser dotierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LTH zum jetzigen Status quo eine Besitzstandswahrung für die, die sozusagen im System sind. Ich meine,

es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sich das in der nächsten Zeit bei Neueinstellungen und Fluktuationen angleichen wird. Es ist nicht meine Aufgabe zu entscheiden, wie die Gehaltsstruktur sein wird. Das müssen die Geschäftsführer zusammen mit den Aufsichtsräten entscheiden. Ich gehe aber davon aus, dass man sich nicht notwendigerweise immer am besser Dotierten orientieren muss und wird.

Die Übergangsregelungen für die Personalvertretungen wurden ebenfalls mit diesen einvernehmlich abgestimmt. Da hat die Gewerkschaft ver.di eine sehr hilfreiche Rolle gespielt. Der ver.di-Landesleiter Uwe Klemens hat sich aktiv in die Gespräche eingeschaltet und dazu beigetragen, dass das auch von dort aus sehr problemlos und einvernehmlich vollzogen werden konnte.

Die Fusion – das wurde gesagt – führt zu einer Umwandlung der ISB von einer GmbH in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Herr Bracht, Sie haben einige der Vorteile angesprochen, die damit zusammenhängen, dass dadurch das Personal leichter zu überführen war. Das wäre bei einer GmbH aufgrund des personalrechtlichen Status der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LTH schlecht möglich gewesen.

Es gibt weitere Vorteile, die damit verbunden sind. Einer ist, dass sich die ISB als Anstalt des öffentlichen Rechts künftig besser refinanzieren kann, nämlich zu Staatskreditkonditionen. Wir werden dann hoffentlich über die ISB und den Liquiditätspool in der Zukunft nicht mehr diskutieren müssen.

Sie haben gefragt, wie sich das mit der sozialen Wohnungsbauförderung verträgt. Zunächst einmal ist die soziale Wohnungsbauförderung kein revolvierendes System. Darüber hinaus haben Sie die Nürburgringkredite der ISB angesprochen. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie gefragt haben, ob dadurch irgendwie Vermögen der LTH in Haftung geraten könnte. Das ist nicht der Fall. Sie wissen, das ist ein Kreditauftrag, der zu 100 % durch den Landeshaushalt rückverbürgt ist. Insofern kann das, was Sie angedeutet haben, auf keinen Fall eintreten, wobei ich auch nicht glaube, dass die Kredite unbedingt fallen müssen. Es gibt aber keine Verquickung zwischen dem, was im sozialen Wohnungsbau bzw. mit den Wohnungsbaudarlehen geschieht, und dem, was an bisherigen Kreditgeschäften bei der ISB entstanden ist.

Bei allen Veränderungen kann das Land garantieren – das ist wichtig –, dass wir verlässlicher Partner des Mittelstandes in Rheinland-Pfalz mit der Investitions- und Strukturbank (neu) – das ist der Name des gemeinsamen Instituts – bleiben. Ich meine, das ist ein BrandName, ein eingängiger Name, ein Markenzeichen. Deshalb können meiner Meinung nach auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LTH gut damit leben, dass sie künftig unter diesem Label ihre Geschäfte abwickeln.

Das neue Institut wird zu Kosteneinsparungen führen. Ein Einmalbetrag im zweistelligen Millionenbereich ist bereits im Haushaltsjahr 2012 zu erwarten. Bei Realisierung der Synergieeffekte sind fortlaufende Einsparungen in den nächsten Haushaltsjahren zu erwarten.

Aber eines ist auch klar, der Reorganisations-, der Fusionsprozess ist erfolgreich vollzogen worden. Das muss in den nächsten nicht nur Tagen, sondern Wochen und Monaten gelebt werden; denn das ist kein Prozess, der sich in wenigen Tagen abspielt.

Für die klar erkennbare Bereitschaft, hier mit anzupacken und diesen Prozess positiv zu gestalten, möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Geschäftsführern der ISB neu schon heute recht herzlich danken.

Vielen Dank.