Denken wir auch einmal daran, wer das mitfinanziert. Denken Sie doch auch einmal an den Lehrling, an den Auszubildenden, der mit seinen Steuern den Studienplatz der Langzeitstudenten finanziert.
Denken wir auch an diejenigen, die es gar nicht mehr anstreben, einen Studienabschluss zu erhalten, weil sie vielleicht schon einen anderen haben oder vielleicht umgedacht haben, aber weiterhin das System nutzen, nämlich sich günstig mit den Verkehrsbetrieben fortbewegen oder vielleicht günstig, wie es in Mainz in Zukunft der Fall ist, ein Theaterticket bekommen zu können.
Ich bin mir sicher, das ist nicht der richtige Weg. Wir müssen eine Alternative für das bisherige Studienkontenmodell bekommen, die unbürokratisch ist und trotzdem dem Ziel dient.
Vielleicht noch einmal der Hinweis auf die 3,5 Millionen Euro Einnahmeverlust. Andere schätzen diesen Verlust auf 4 Millionen Euro ein. Auch hier gibt es widersprüchliche Aussagen.
Frau Ahnen, wir erinnern uns daran, dass Sie am Anfang, als diese Einnahmeverluste genannt wurden, gesagt haben, es wird ein Äquivalent, einen Ausgleich dafür geben. Diesen Ausgleich suchen wir vergebens. Vielleicht können Sie uns sagen, wie der Ausgleich tatsächlich gestaltet werden kann.
Es ist auch gut, dass Sie sagen, dass sich das nicht deckt. Natürlich gibt es jetzt weniger bürokratischen Aufwand, der entfällt, aber – darum haben wir im Ausschuss gebeten – wir möchten, dass man uns einmal beziffert, wie hoch der Ausfall am Ende sein wird und was den Hochschulen an Geldern entgeht. Wir haben in der letzten Plenarsitzung darüber gesprochen, wie unterfinanziert die Hochschulen sind und wie notwendig sie die Gelder haben.
Die weiteren Regelungen darüber diskutieren wir im Ausschuss, denke ich. Da gibt es sicherlich noch die eine oder andere Frage, die wir miteinander besprechen müssen und die es zu beantworten gilt.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Studierenden im Land und ein guter Tag für die Hochschulen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir einen weiteren großen Schritt bei der Umsetzung des rotgrünen Koalitionsvertrags im Hochschulbereich. Mit der Neuregelung zu den Hochschulräten sorgen wir für mehr Transparenz in der Selbstverwaltung der Hochschulen. Mehr Transparenz bedeutet auch hier eine Stärkung der Demokratie.
Über den Sinn der Hochschulräte bestehen durchaus unterschiedliche Auffassungen. Das möchte ich nicht verschweigen. Dass diese Gremien, wenn es sie gibt, öffentlich tagen und transparent arbeiten, ist eine wichtige Voraussetzung für eine offene und demokratische Selbstverwaltung der Hochschulen.
Ein wichtiges Vorhaben des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der Studienkonten. Studiengebühren haben sich bundesweit nicht durchgesetzt. Vor vier Jahren sah die Situation noch ganz anders aus. Rheinland-Pfalz war von Ländern umgeben, die Gebühren ab dem ersten Semester genommen haben. Ich nenne das Saarland, Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Seither hat sich einiges getan. In Hessen gab es eine erfolgreiche Protestbewegung, die Studiengebühren wurden abgewählt. In Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg wurden die Studiengebühren ebenso abgewählt wie auch in anderen Ländern.
Diese Entwicklung sollte auch den Verantwortlichen in Bayern und Niedersachsen zu denken geben. Das Projekt einer flächendeckenden Einführung von Studiengebühren ist gescheitert.
In Rheinland-Pfalz setzt die Koalition den Weg der Gebührenfreiheit im gesamten Bildungsbereich konsequent fort. Bildung ist eine öffentliche Aufgabe, die öffentlich finanziert werden muss. Dabei geht es auch um die Frage, welche Idee von Hochschulbildung wir haben. Studierende sind keine Konsumenten, die sich zurücklehnen können, eine Leistung erwerben und dann passiv eine Gegenleistung in Anspruch nehmen. Sie sind aktive Mitglieder der Hochschulen, zur Mitwirkung berufen und berechtigt.
Die vergangenen Monate haben aber auch gezeigt, dass es einige Zerrbilder gibt, die wir hier im Parlament durchaus diskutieren sollten. Die CDU im Land hat sich offenbar auf sogenannte Bummelstudenten eingeschossen. Das mag auf dem CDU-Landesparteitag ganz gut ankommen, aber die Realität an den Hochschulen ist eine andere.
Die letzte Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hat gezeigt, dass ein knappes Drittel der Studierenden mehr als 16 Stunden die Woche nebenher arbeiten muss. Studierende übernehmen Verantwortung für Kinder, engagieren sich innerhalb der Hochschulen und an anderen Orten. Manche Studierende lernen schneller, manche langsamer.
Die Lage an den Hochschulen ist vielfältiger, als es das Gerede von Bummelstudenten glauben machen will.
Ob es Menschen sind, die vergleichsweise lange studieren oder andere Gruppen: Es war noch nie gut für das Klima in der Gesellschaft, Ressentiments zu bedienen und gegen Teile der Gesellschaft Stimmung zu machen.
Gleichzeitig leistet die CDU in diesem Parlament erbitterten Widerstand, wenn wir als rot-grüne Koalition ein Sondervermögen auf den Weg bringen, mit dem 250 Millionen Euro bereitgestellt werden, um die Situation an den Hochschulen zu verbessern.
Wahr ist: Der vorliegende Gesetzentwurf enthält keine unmittelbare Gegenfinanzierung. Wahr ist aber auch: Mit den Studienkonten entfällt ein großer bürokratischer Aufwand.
Um bei den Fakten zu bleiben: Nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf werden die Ausgaben für Hochschulen um 3,6 % wachsen. Auch das ist ein klares Signal, um die Hochschulen bei ihren wichtigen Aufgaben zu unterstützen.
Die Koalition wird ihren Weg auch in der Hochschulpolitik konsequent weitergehen für offene und starke Hochschulen, aber auch für Gebührenfreiheit im gesamten Bildungssystem. Damit setzen wir auch in der Zeit der Schuldenbremse Akzente an der richtigen Stelle.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zudem eine Regelung für die Verwendung von Mitteln Dritter, die für den Bereich Studium und Lehre von den Hochschulen eingeworben werden. Die kapazitäre Nichtanrechnung dieser Mittel sichert ab, dass diese Gelder die Studienbedingungen verbessern. Sie gewährleistet aber auch, dass die Finanzierung der Studienplätze in der Verant
wortung dieses Parlaments bleibt. Wir und nicht irgendwer sonst sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Kapazitäten an den Hochschulen finanziert werden.
Um den Bogen zurück zu den Studienkonten zu schlagen: Die finanzielle Verantwortung für Studium und Lehre wird von uns auch nicht auf die Studierenden abgewälzt, und das ist gut so.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Schäfer eingehen.
Frau Schäfer, die Hochschulpolitik ist ein Politikfeld, bei dem die CDU immer einen Zickzackkurs fährt, und das hat einen guten Grund. Sie haben beim Thema „Hochschulpolitik“ und erst recht beim Thema „Studienkonten“ oder „Studiengebühren“ überhaupt keine Linie, geschweige denn ein Konzept. Sie irrlichtern irgendwie in der Hochschullandschaft herum, und hin und wieder flackern Sie einmal auf, aber ein Irrlicht führt eben in die Irre.
Werfen wir doch einmal einen Blick zurück. Bei der Einführung der Studienkonten haben Sie dagegen gestimmt. Ich habe mir noch einmal Ihren Redebeitrag angeschaut, Frau Kohnle-Gros. Es war schwer durchzublicken, was Sie eigentlich gemeint haben, aber tatsächlich haben Sie zum Schluss den Satz gesagt, dass Sie aber lieber Gebühren einführen möchten. – Na ja, im Wahlprogramm der CDU war dann die Rede davon, dass Sie gegen Gebühren sind. Da haben Sie offensichtlich gar nicht begriffen, dass das Studienkonto eine Gebührenfreiheit für das Erststudium garantiert, oder Sie haben es nicht wahrhaben wollen.
In der letzten Legislaturperiode haben Sie einen Antrag auf Abschaffung der Studienkonten gestellt, weil der Aufwand zu hoch sei. Frau Huth-Haage sagte, der relativ hohe Verwaltungsaufwand sei in keiner Weise durch den geringen Ertrag gerechtfertigt. – Heute richtet sich Ihre Kritik unter anderem auch dagegen, dass den Hochschulen nun wieder Summen entgehen würden. – Bis vor Kurzem blieb in Ihrer Berechnung aber doch gar nichts übrig, da war gar nichts. – Also, wenn das kein Zickzackkurs ist, dann weiß ich es nicht. Es bleibt dabei, Sie haben eine hoch volatile Argumentationslinie.
Das Einzige, worin Sie sich treu bleiben, ist, dass Sie immer dagegen sind. Das kann man eigentlich immer feststellen.
Nun sagen Sie also, es sei eine hochbürokratische Umsetzung, und obwohl Sie gegen das Studienkonto gestimmt haben, verlangen Sie heute ein alternatives Studienkonto. – Ich bin wirklich einmal gespannt, wie Sie sich verhalten, wenn es wirklich zur Abstimmung kommt, oder ob Sie womöglich einen Antrag stellen, der vielleicht einmal so etwas wie einen Inhalt hätte. – Dies wäre eine neue Dimension der Hochschulpolitik der CDU.