Protocol of the Session on November 10, 2011

Herzlichen Dank.

(Anhaltend starker Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche nun die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes bis morgen früh um 09:30 Uhr. Des Weiteren unterbreche ich diese Plenarsitzung bis um 13.00 Uhr.

Ich begrüße noch Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Mainzer Landtagsseminar. Es war jetzt ein bisschen knapp, aber es ist, wie es ist.

(Beifall im Hause)

Ich bedanke mich.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g : 10.37 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g: 13:00 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Plenarsitzung fort.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern der Kuratorien der Fachhochschulen Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/280 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/546 –

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 16/546 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Fünfzehnten Rundfunk- änderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/188 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Netzpolitik – Drucksache 16/537 –

Landesgesetz zu dem Fünfzehnten Rund- funkänderungsstaatsvertrag Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/556 –

Berichterstatter ist der Abgeordnete Klein, dem ich das Wort erteile.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 17. August 2011 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Medien und Netzpolitik hat sich in seinen Sitzungen am 24. August, am 22. September mit einer Anhörung und am 26. Oktober mit dem Gesetzentwurf befasst, der Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 8. November 2011.

Der Ausschuss für Medien und Netzpolitik hat einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Weiland das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch nach der intensiven Behandlung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages im dafür zuständigen Ausschuss und der hierzu durchgeführten Anhörung gibt es keinen ersichtlichen Grund, dass an den in der ersten Lesung gemachten zustimmenden Ausführungen grundsätzlich etwas zu ändern wäre.

1. Die Neuregelungen erübrigen in Zukunft die Unterscheidung zwischen herkömmlichen und neuartigen Empfangsgeräten. Sie sind damit offen für die technische Entwicklung. An dem Versuch, dies befriedigend zu regeln, war die alte Gebührenregelung mehrfach gescheitert und hatte sich nur noch in Moratorien flüchten können.

2. Die aus der Logik der alten Regelung bisher notwendigen Befragungen, wer seit wann welche Geräte in welchen Räumen bereithält, was vielfach – wie ich finde, nicht völlig zu Unrecht – als Schnüffelpraxis empfunden wurde, entfällt zukünftig.

3. Die bisherige Mehrfachgebührenpflicht, wonach Haushaltsangehörige mit Einkommen für die Geräte im eigenen Zimmer extra bezahlen mussten, entfällt ebenfalls.

4. Damit geht, wie ich finde zu Recht, die Erwartung einher, dass mit der Reduzierung des Ermittlungsaufwandes zumindestens mittelfristig auch die Kosten für den Beitragseinzug sinken werden. Das muss im Sinne der Gebührenzahler aufmerksam beobachtet werden.

5. Insgesamt sind die Regelungen des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages so ausgestaltet, dass es nicht zu einer höheren Gesamtbelastung der Wirtschaft kommt. Jedenfalls ist diese nicht gewollt und

nach den zugrunde liegenden Modellrechnungen jedenfalls auch nicht zu erwarten.

Dass es hier an der einen oder anderen Stelle gleichwohl Befürchtungen der Wirtschaft gibt, muss man, glaube ich, verstehen und vor allem ernst nehmen.

Auch hier müssen die Auswirkungen der neuen Regelungen im Einzelnen in der Praxis beobachtet werden.

Zu begrüßen ist deshalb, dass hierfür in der Protokollerklärung aller Länder ein klares Verfahren festgelegt ist. Auf der Grundlage des 19. KEF-Berichts ist eine Evaluierung der Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung vorzunehmen, und zwar namentlich für die Privathaushalte, die Privatwirtschaft und die öffentliche Hand. Unter die Tatbestände, die zu evaluieren sein werden, fallen ausdrücklich auch die Regelungen für die Beitragspflicht für Kfz.

Die Selbstverpflichtung zur Evaluierung ist richtig und wichtig, zumal sie dem einen oder dem anderen die Zustimmung oder die Akzeptanz des hier zur Entscheidung vorliegenden Regelwerks erheblich erleichtert, weil er sicher sein kann, dass es zeitnah auf den Prüfstand kommen wird.

Es ist richtig und gut, dass die Fraktionen des Landtags in einem gemeinsamen Entschließungsantrag ein weiteres Thema aufgreifen, das zu bedenken es Anlass gibt, nämlich den Datenschutz. Da gibt es an der einen oder anderen Stelle der Informations- und Datenbeschaffung und des Handlings Fragen an die getroffenen Regelungen. Möglicherweise bedürfen die getroffenen gesetzlichen Regelungen auch Konkretisierungen und Differenzierungen für den praktischen Vollzug. Das wird es zu beobachten gelten.

Jedenfalls scheint hier Handlungsbedarf zu bestehen. Dies sehen offensichtlich auch die Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und DeutschlandRadio so und haben deshalb ein gemeinsames Eckpunktepapier für eine Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Vollzug des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorgelegt.

Es ist deshalb darauf hinzuwirken, dass die damit verbundenen Fragestellungen ebenfalls Eingang in die verbindlich vorgesehene Evaluierung finden, auch wenn dies in der Protokollerklärung nicht ausdrücklich angesprochen ist oder auch nicht ausdrücklich angesprochen werden konnte.

Wir empfehlen jedenfalls die Annahme des Gesetzentwurfs und die Zustimmung zur Entschließung der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Beifall der CDU und bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Dr. Weiland, vielen Dank.

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Haller das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute entscheiden wir, dass wir die Grundlage der bisherigen geräteabhängigen Gebührenordnung ändern. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag hat jahrzehntelang seine Dienste getan und wird jetzt durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgelöst.

Die wesentliche Änderung ist natürlich, dass nicht mehr nach der Zahl der Empfangsgeräte bezahlt wird, sondern pro Haushalt bzw. nach Betriebsstätten. Ich möchte ausdrücklich auch noch einmal erwähnen, dass wir als Parlament unsere wirklich bescheidenen Möglichkeiten, im Rahmen eines Staatsvertrages mitzuwirken, genutzt haben. Wie es in diesem Hause gute Tradition ist, haben wir eine Anhörung durchgeführt, die auch noch einmal wichtige Bereiche gut ausgeleuchtet hat.

Herr Kollege Dr. Weiland hat es schon angesprochen, hinsichtlich der Stabilisierung der Ertragsbasis bin ich sehr gespannt, wie sich das entwickeln wird. Es muss natürlich das Ziel sein, eine Stabilisierung hinbekommen. Allerdings kann man schon lesen, dass es wahrscheinlich so sein wird, dass die zusätzlichen Einnahmen, die man durch die Kosteneinsparungen generieren kann, aber auch dadurch, dass man mehr Rundfunkteilnehmer wieder ins System zurückholt – ob freiwillig oder unfreiwillig, das lassen wir einmal dahingestellt –, durch den demografischen Wandel über die Jahre schon wieder mehr oder weniger aufgefressen werden. Da sieht man schon, es war höchste Eisenbahn, dass etwas passiert. Es wäre so nicht mehr weitergegangen. Das muss man wirklich konstatieren.

Ein weiterer Punkt ist natürlich die Medienkonvergenz. Die zuletzt getroffene Entscheidung, wie ich jetzt Rundfunkgeräte unterscheide, also diese neue Definition der neuartigen Rundfunkempfangsgeräte, war schon sehr heikel. Wenn man sich dann noch die Zahlen anschaut, wie sich das in den letzten Jahren entwickelt hat, so zeigen diese folgendes Bild: Allein 2010 haben wir wieder besorgniserregende Zahlen. Es werden Fernseher und Radios verkauft, vor allen Dingen werden so viele Handys wie noch nie verkauft. Das sind dann zum großen Teil diese neuartigen Rundfunkempfangsgeräte. Aber trotz allem ging auch 2010 die Geräteanzahl um fast 1 % in den jeweiligen Bereichen weiter zurück. Das ist eine Menge, wenn man es auf die Geräte hochrechnet und sich anschaut, was an Geräten verkauft wird, die eigentlich angemeldet sein müssten.

Des Weiteren ist auch interessant, dass wir sehr viel befreite Geräte haben. Wir haben im Moment einen riesigen Bestand in manchen Bereichen. Wenn ich da an den Fernseher denke, so haben wir dort fast 10 %, auch bei den Rundfunkgeräten fast 10 %. Insofern denke ich, mit der neuen Regelung schiebt man dem gewissermaßen einen Riegel vor. Klar ist, wir haben auch eine erkleckliche Anzahl an Schwarzsehern. Es gibt Statistiken, dass sich zum Beispiel in Berlin rund 20 % der eigentlichen Rundfunkteilnehmer der Gebühr entziehen.

Das sind natürlich Zahlen, die einen gewissen Handlungsbedarf aufzeigen.

Ein weiterer Punkt ist, dass wir die große Chance haben, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu steigern. Da wird es entscheidend sein, dass wir zumindest für die nächsten Jahre einen stabilen Beitrag gewährleisten können.

In der Diskussion um den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag kam die Debatte mit der ARD und dem ZDF über die Anmeldung bei der KEF nicht ganz zupass. Das fand ich sehr unglücklich. Das hat die Debatte nicht einfacher gemacht.

Die Vereinfachung bürokratischer Abläufe, die reduzierte Kontrollbedürftigkeit und dadurch ein Schutz der Privatsphäre der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind gute Sachen. Die Anhörung hat dennoch gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt. Ich freue mich und möchte mich bei allen Fraktionen bedanken, dass wir gemeinsam einen Entschließungsantrag zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag formuliert haben. In den nächsten Jahren gibt es Handlungs- und Evaluierungsbedarf. Dabei spielt der Datenschutz eine herausragende Rolle. Wir wissen alle, wir leben in einer Zeit des Handels und des Gebrauchens von Daten. Das ist ein ganz sensibles Thema. Ich bin froh, dass wir da zueinander finden konnten und wir das Thema ausdrücklich in dem gemeinsamen Entschließungsantrag würdigen. Dafür sage ich herzlichen Dank.

Ein weiterer Punkt hat mich bei der Anhörung gefreut, der sich mehr oder weniger in Wohlgefallen aufgelöst hat. Es saßen die richtigen Anzuhörenden am Tisch. Das betrifft die Belange der Menschen mit Behinderungen. Auf sehr kurzen Dienstwegen konnten diese Belange mit dem SWR geklärt werden. Ich muss sagen, es hat sich wieder einmal gelohnt, eine Anhörung zu machen. Ich denke, wir als Parlament haben uns nichts vorzuwerfen. Wir als SPD-Fraktion werden heute dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.