Protocol of the Session on November 10, 2011

Ein weiterer Punkt hat mich bei der Anhörung gefreut, der sich mehr oder weniger in Wohlgefallen aufgelöst hat. Es saßen die richtigen Anzuhörenden am Tisch. Das betrifft die Belange der Menschen mit Behinderungen. Auf sehr kurzen Dienstwegen konnten diese Belange mit dem SWR geklärt werden. Ich muss sagen, es hat sich wieder einmal gelohnt, eine Anhörung zu machen. Ich denke, wir als Parlament haben uns nichts vorzuwerfen. Wir als SPD-Fraktion werden heute dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Haller. Frau Kollegin Schellhammer hat nun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Mit der Zustimmung gehen wir den richtigen Schritt im Systemwechsel zu einer geräteunabhängig finanzierten Rundfunkfinanzierung. Dieser Ansatz ist gerecht, weil er einen einheitlichen Beitrag vorsieht und nicht mehr die Überprüfung erforderlich ist, welche Geräte tatsächlich vorliegen.

Wir wollen, sehen und begrüßen, dass eine größere Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erzielt werden kann. Ich hoffe, dass die tatsächliche Umsetzung der neuen Beitragsfinanzierung dazu führt. Uns ist

es wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk solidarisch finanziert wird. Die gesellschaftliche Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Verbreitung von wichtigen und gut recherchierten Informationen. Das halten wir für ganz wesentlich für unsere Demokratie. Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennen uns eindeutig zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und begrüßen deswegen die vorliegende Änderung in dem Staatsvertrag.

Ebenso begrüße ich, dass es möglich war, fraktionsübergreifend einen Entschließungsantrag zu stellen; denn die Bedenken, die in der Anhörung zum Thema „Datenschutz“ vorgebracht wurden, waren und sind berechtigt. Wir müssen schauen, wie in der Umsetzung die Verhältnismäßigkeit im Umgang mit den Daten aussieht. Ein besonders kritischer Punkt ist, wie mit den privaten Adressdaten und Adresshändlern umgegangen wird. Wir freuen uns sehr, dass dieser Punkt in dem Entschließungsantrag klar vom Parlament formuliert wird. Somit sehen wir als Parlament unsere Mitspracherechte gewahrt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich finde es richtig, dass wir schauen, wie die Belastung der Beitragszahlerinnen und -zahler sein wird, wenn der Vertrag in Kraft getreten ist. Das gilt für die Privatpersonen ebenso wie bei den Unternehmen. Ich finde es wichtig, dass man das überprüft.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass Menschen mit Einschränkungen Beiträge zahlen müssen, was sich natürlich in entsprechenden Angeboten niederschlagen muss. Wir brauchen mehr Untertitelungen in den öffentlichrechtlichen Medien. Ich finde, dafür bietet der Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Forderungsgrundlage.

Zum Schluss möchte ich noch eine kurze kritische Anmerkung machen. Mich haben in den letzten Tagen zahlreiche Mails erreicht, die sich nicht auf die GEZGebühr bezogen, sondern auf Verfahren von Staatsverträgen. Bürgerinnen und Bürger haben mir geschrieben bzw. gefragt, wie sie sich überhaupt in diese Entscheidungsprozesse einbringen können, und bemängelt, dass die Festlegungen in den Staatsverträgen schon quasi getroffen worden sind, bevor das Parlament unterrichtet wird. Das sind lauter Fragen, denen wir uns nach meiner Meinung in der Enquete-Kommission stellen müssen, z. B. wie Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz bei den Staatsverträgen erhalten können.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schellhammer. Für die Landesregierung hat nun Herr Ministerpräsident Kurt Beck das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst herzlich für die Positionen bedanken, die die Fraktionen nach der Anhörung und den Beratungen in den Ausschüssen deutlich gemacht haben. Ich finde, darin kommt ein hohes Maß an Verantwortung zum Ausdruck; denn zweifelsfrei gibt es in diesem Bereich der Rundfunkgebührenfindung keine konfliktfreien Lösungen, sondern das wird immer mit Widerspruch und entsprechenden Bedenken versehen sein.

Es kam darauf an, dass wir auf die technologischen Veränderungen mit entsprechenden Veränderungen reagieren, die eine weitere Orientierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks als Teil des dualen Systems ermöglichen. Zugleich soll ermöglicht werden, dass die Unterschiedlichkeit der Empfangsgeräte nicht mehr der Maßstab für die Gebühren ist. Damit eröffnet man einen wirklichen Schritt in das digitale Zeitalter, ohne die Grundlage unseres Rundfunksystems, nämlich die Dualität zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern, aufzugeben.

Ich denke, damit haben wir Zukunftssicherheit gewonnen und die Konvergenzproblematik gelöst. Es ist gelungen, die solidarische Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf dieser Grundlage zu sichern.

Der zweite Ansatz war, dass es darum ging, möglichst einfache, transparente und gerechte Regelungen zu finden. Herr Kollege Haller hat Beispielzahlen für Schwarzsehen und -hören genannt. Schwarzsehen ist im Allgemeinen noch nicht gebührenpflichtig, ist aber auch nicht gerade eine große Kultur.

(Zuruf des Abg. Reichel, CDU)

Beziehen Sie doch nicht alles auf die Partei. „Schwarzsehen“ ist doch wirklich ein Begriff, der unproblematisch sein soll, oder haben Sie noch nie von „Schwarzsehern“ geredet?

(Zuruf des Abg. Reichel, CDU – Weitere Zurufe von der CDU)

Man kann auch rotsehen. Das mag sein. Es kommt dann auf jeden Fall mit neuem Schwung, manchmal auch ungebremstem, statt mit Skepsis daher. Das war wirklich keine parteipolitische Bemerkung. Vielleicht können wir uns darauf verständigen.

Schwarzsehen im Sinne von nicht angemeldet und nicht gebührenzahlend fernsehen, am PC oder an anderen Empfangsgeräten Fernsehprogramme verfolgen oder Hörfunkprogramme hören, schwarzhören also, wird damit erschwert.

Wir haben die Klage aufgenommen, dass die Ausnahmetatbestände so vielfältig waren, dass eine Flucht in die Ausnahmetatbestände zu sehr erleichtert worden ist. Das hat am Ende etwas mit der Verfassungsfestigkeit eines solchen Gebührenstaatsvertrages zu tun; denn wenn die Missbrauchsmöglichkeiten so groß sind, dass sie quasi in einer sehr breiten Phalanx wahrgenommen

werden und das Unrechtsbewusstsein gleichzeitig entscheidend sinkt, dann muss man die Norm überprüfen. Das haben wir getan.

Der dritte Punkt ist, dass es wirklich darum geht, die Privatsphäre bei der Ermittlung dieser Gebühren zu schützen und zu schonen. Es ist von vielen Bürgerinnen und Bürgern so empfunden worden, dass bestimmte Formen des Auftretens der GEZ-Vertreterinnen und -Vertreter als Schnüffelei betrachtet worden sind.

Auf der anderen Seite gab es natürlich auch raffinierte Umgehungsversuche. Das wollen wir auch nicht übersehen. Insoweit haben wir den Versuch unternommen – ich glaube, er ist gelungen –, über die entsprechenden Regelungen das Betreten von Wohnungen in Zukunft nicht mehr notwendig zu machen, um die Einhaltung der Regeln überwachen zu können.

Vierter Punkt: Entbürokratisierung und Kostensenkung. – Dabei muss man den Übergangszeitpunkt vom Regelverfahren unterscheiden. Es wird natürlich bei der Umstellung jetzt auch bürokratischen Aufwand bedeuten, die Betriebe, deren Größe, die Haushalte etc. zu ermitteln. Das ist unvermeidlich, damit eine entsprechende Datenbasis vorhanden ist.

Ich will an dieser Stelle sagen, dass die Landesregierung den Entschließungsantrag ausdrücklich begrüßt, auch, was Sie, Herr Dr. Weiland, unterstrichen haben, die datenschutzrechtlichen Anstöße – Frau Schellhammer hat das auch getan – und Hinweise; denn wir müssen natürlich auf die Akzeptanz achten. Dass dies nicht in der Protokollnotiz steht, hängt auch damit zusammen, dass wir zu dem Zeitpunkt, als sie erstellt worden ist, davon ausgegangen sind, dass die Datenschützer eigentlich Zustimmung signalisiert haben und, was ja legitim ist, nicht zuletzt in der parlamentarischen Beratung dann neue Bedenken oder Hinweise aufgetaucht sind.

Deshalb steht es nicht dort drin. Ich bin sicher, sonst stünde es auch in dieser Protokollerklärung. Es hindert uns aber überhaupt nicht daran, das in dem Sinne, wie es das Parlament in dem Entschließungsantrag verlangt, auch anzugehen und umzusetzen. Das deckt sich ausdrücklich mit den Intentionen, die die Landesregierung bei der Aushandlung dieser Vertragsgrundlage hatte. Ich glaube, dass wir – wie gesagt – auf Dauer dann auch zu einer deutlichen Kostenentlastung kommen werden, was die Ermittlung der Datengrundlagen für den Gebühreneinzug angeht.

Ein fünfter Maßstab war, dass wir Familienfreundlichkeit schaffen und damit auch diese sehr komplizierten Mehrfachgebührenregelungen so einfach wie möglich gestalten wollten. Ich glaube, insoweit ist es schon einmal ein entscheidender Schritt, dass Minderjährige in Zukunft, auch wenn sie ein eigenes Einkommen haben, keine Beitragspflicht mehr haben, und auch solche Themen, die sehr streitig waren, wo es zu Schnüffeleien – zumindest empfundenen Schnüffeleien – kam, geregelt sind, nicht eheliche Lebenspartnerschaften, Wohngemeinschaften usw. Insoweit ist diese Zweitgerätefreiheit jetzt unmissverständlich auch für solche Fälle geregelt.

Ich will einen weiteren Punkt ansprechen, der auch bei der ersten Beratung hier im Parlament zu Recht eine Rolle gespielt hat, nämlich die Mittelstandsfreundlichkeit. Wir können jetzt sagen, dass aufgrund dieser Regelung 90 % aller Betriebsstätten nur eine Drittelgebühr oder einen Beitrag zu zahlen haben. Ich glaube, da kann man nicht von einer Überlastung im Mittelstandsbereich reden, zumal für die Kleinstbetriebe in Zukunft auch nur ein Drittel einer Gebühr für ein KFZ, das auf den Betrieb angemeldet ist, zu bezahlen ist. Dass heute noch jemand ohne ein Autoradio unterwegs ist, ist meines Erachtens als nicht realistisch einzuordnen. Insoweit ist das eher eine Entlastung als eine Belastung, in jedem Fall eine Rechtssicherheit bringende Regelung.

Ich glaube, dass das insoweit insgesamt für die Unternehmen eine vernünftige Regelung ist. Ich verweise darauf, dass wir für Hotels und Gaststätten, insbesondere auch für Pensionen – was alles für Rheinland-Pfalz und den Tourismus nicht uninteressant ist –, realitätsnahe Regelungen gefunden haben, was die Kosten in entsprechendem Verhältnis zur erfahrungsgemäßen Belegung solcher Zimmer angeht, die mit TV-Geräten oder eben auch mit Anschlüssen für PCs etc. ausgestattet sind.

Siebter Punkt: Ich denke, man kann, wenn man die Daten noch einmal sieht, auch für die gesamte Wirtschaft sagen, dass es keine gestiegenen Belastungen gibt. Wir werden nach Berechnungen, die die KEF vorgenommen hat, einen Anteil der Wirtschaft von ca. 7,3 % haben. Das ist für das Jahr 2014 so prognostiziert. Es waren im Jahr 2010 8,64 % des Beitragsaufkommens. Eine Lastenverschiebung, wie sie von manchen anfänglich befürchtet worden ist, kann aus diesen Berechnungen nicht abgeleitet werden.

Ich denke, dass das Thema der Beitragsstabilität noch einmal mit einem Stichwort angesprochen werden sollte, weil wir uns in der Ministerpräsidentenrunde und in der Rundfunkkommission darauf verständigt haben, dass mit dieser Regelung – wohlgemerkt: durch diese Regelung – keine Beitragssteigerung einhergehen darf. Deshalb haben wir sehr darauf geachtet, dass die nächste Beitragsentscheidung mit dem 18. KEF-Bericht entschieden wird, ob sie notwendig ist oder nicht, aber auf jeden Fall nicht in Zusammenhang mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Das hat zu einer Abwehrreaktion geführt – Herr Haller hat das angesprochen –, indem man – ich sage das jetzt einmal so – seitens von ZDF und ARD bei der KEF munter angemeldet hat. Ich glaube aber, die KEF hat in einer sehr verantwortlichen Weise darauf reagiert und die Ansprüche so korrigiert, dass es jetzt nicht zu einer Beitragserhöhung kommen wird und wir erst dann Entscheidungen zu treffen haben, was das angeht, wenn auch die entsprechenden Erfahrungen über das Beitragsaufkommen, und zwar des realen Aufkommens und nicht jetzt eines nur fiktiv ermittelbaren und sehr auf Schätzungen beruhenden Aufkommens, vorliegen.

Ich glaube, insoweit wird es auch den öffentlichrechtlichen Sendern gerecht. Ich glaube, dass es vernünftig ist, diese neue Regelung nicht durch als verdeckt

daherkommende Beitragssteigerungen dann zu diskreditieren, bevor sie überhaupt geschaffen werden konnte.

Über Datenschutz habe ich schon einiges gesagt. Ich unterstreiche noch einmal die Bedeutung dieses Bereichs. Insoweit sind wir da mit dem Parlament völlig einig. Wir werden aktiv als Vorsitzland der Rundfunkkommission darauf achten, dass diese Datenschutzregelungen bei der Evaluierung eine entsprechende Beachtung finden.

Damit bin ich bei dieser Evaluierung. Die Regelung sieht vor, dass nach ca. 2 Jahren unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle diese Evaluierung stattfindet, sodass nicht diejenigen, die ein Interesse haben, sich sozusagen selbst kontrollieren, und dabei neben dem eben genannten Datenschutz auch solche Fragen wie Anteile der Wirtschaft, Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge etc. mit auf den Prüfstand kommen. Das sind alles Themen, die bei den Anhörungen eine gewisse Rolle gespielt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr sicher, dass wir mit dieser Regelung, die wir heute hier auf dem Tisch haben, auch eine europäische Vorreiterrolle einnehmen. Wir wissen, dass eine Reihe von europäischen Ländern, die andere Formen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder ihrer staatsnäheren Rundfunkregelungen, die es teilweise auch gibt, haben – beispielsweise über Steuern –, sehr auf das deutsche Modell schauen.

Ich bin sicher, dass dieses Modell, welches das digitale Zeitalter abbildet, dabei wieder eine beispielhafte Vorreiterrolle spielen wird. In diesem Sinne sage ich noch einmal danke schön. Erlauben Sie mir aber auch, dass ich neben dem Dank, den ich gegenüber dem Parlament und dem zuständigen Ausschuss ausspreche, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – Herrn Staatssekretär Stadelmaier, aber auch Herrn Dr. Hammann und seiner Abteilung – ein herzliches Dankeschön sage; denn diese völlig neue Form eines Staatsvertrages zu verhandeln bzw. miteinander zu besprechen, war auf dem Weg bis heute nicht nur vergnügungssteuerpflichtig. Es war teilweise – ich sage es einmal freundlich – mühsam. Das muss man sagen. Wir sind aber zu einem guten Ergebnis gekommen.

Wenn jetzt der rheinland-pfälzische Landtag das Gesetz so beschließt, gibt es, wenn ich es richtig weiß und soweit man bisher hören konnte, sechs oder sieben Länder, deren Parlamente ebenfalls noch entscheiden müssen. Soweit Fragezeichen in einem nördlich von uns liegenden Bundesland gesetzt worden waren, sind diese zumindest nicht mehr so laut wahrnehmbar. Insoweit bin ich voller Zuversicht, dass wir einen gültigen Staatsvertrag aller 16 Länder bekommen werden.

Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken und danke für die signalisierte Zustimmung!

(Starker Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich sehe Einstimmigkeit. Vielen Dank.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Auch das war einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag – Drucksache 16/556 –. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch das war einstimmig.

Vielen herzlichen Dank.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landes- gesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform und des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/427 – Zweite Beratung