Protocol of the Session on October 19, 2011

(Dr. Weiland, CDU: Der ist charmant!)

Ich denke, das ist ein Begriff, den Sie schon einmal so ertragen und hinnehmen müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform und des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/427 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart. Das Wort hat Herr Kollege Hartenfels.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir kommen nun zu einem Gesetzentwurf mit wichtiger umweltpolitischer Relevanz. Es geht um das Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform und des Landeswassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz. Vieles ergibt sich schon aus der Vorlage. Nichtsdestotrotz möchte ich hier am Rednerpult auf einige Punkte eingehen. Ich will mich auf den Artikel 22 beschränken. Artikel 22 soll gestrichen werden. Worum ging es bei diesem Artikel?

Es geht vor allem um bodenschutzrechtliche Fragen. Diese Aufgaben sollten in dem Artikel von den Mittelbehörden auf die unteren Bodenschutzbehörden verlagert werden. Es ging vor allem um die Aufgabenfestsetzung von Bodenbelastungs- und Bodenschutzgebieten, um die Erfassung von Altstandorten, um die Durchführung und Bewertung von Untersuchungen zur Einstufung von belasteten Böden.

Sie sehen schon an dieser Aufzählung, dass es sehr schwierige Fragen sind und es auch eine sehr schwierige Rechtsmaterie ist. Nun hat sich in den letzten Monaten bei der konkreten Ausgestaltung dieses Vorhabens gezeigt, dass es zu nachvollziehbarer Kritik sowohl von den Gebietskörperschaften, von einzelnen Landkreisen, aber auch aus den Bereichen von Fachverbänden kam. Stellvertretend seien hier zum Beispiel die IHK oder auch die Bauernverbände genannt.

Diese Kritik hat gezeigt, dass die Verlagerung problematisch ist und sie nicht vorgenommen werden sollte. Dem können wir uns anschließen. Dem dient dann auch dieser Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, dass nämlich dieser Artikel 22 wieder gestrichen werden soll.

Ich möchte an einzelnen Gesichtspunkten deutlich machen, warum ich es auch als Fachplaner, der jetzt seit 15 Jahren sehr viel mit dieser Rechtsmaterie vor Ort zu tun hat, in der Tat für sinnvoll halte, diese Verlagerung nicht vorzunehmen, und zwar unter den Gesichtspunkten der Qualität, der Effizienz und der Effektivität.

Ich komme zunächst zum Stichwort der Qualität. Für die Bewältigung der vorgenannten Aufgaben – ich habe den Katalog geschildert – braucht es natürlich technisches und juristisches Fachpersonal im gehobenen und höheren Dienst. Das ist in der Regel auf der unteren Behördenebene nicht vorhanden. Das heißt, man musste dort einiges nachlegen, was natürlich zusätzliche Kosten verursachen würde, weil man zum Teil auch Spezialkenntnisse braucht. Ich erinnere hier nur an die ALEXFormblätter und Merkblätter zum Bodenschutz in diesem Bereich. Insofern macht es Sinn, bei der derzeitigen Aufgabenstruktur zu bleiben, nämlich das Ganze bei den Mittelbehörden anzusiedeln.

Auch beim Bereich Effektivität bietet sich das an. Bei den Mittelbehörden haben wir die Kompetenzen gebün

delt. Wir finden hier Fachleute aus den verschiedenen Gebieten, ob es nun um Bauingenieure, Geologen, Hydrologen, Naturwissenschaftler oder auch Juristen geht.

Das heißt, statt Zuständigkeitszersplitterung, die sich ein Stück weit andeuten würde, wenn wir es auf die untere Ebene verlegen, haben wir hier einen effektiven Vollzug des Bodenschutzrechts. Das wurde auch rückgespiegelt von den Betroffenen, die mit den Behörden zu tun haben, dass bisher dort aufgrund des Meinungsaustauschs, der dort stattfindet, und den vertieften Kenntnissen die Aufgaben dort bei den Mittelbehörden im Moment auch sehr gut angesiedelt sind.

Stichwort Effizienz: Auch das kann man sich gut vorstellen. Bei einem sehr speziellen Gebiet benötigt man eigentlich hohe Fallzahlen, um mit guten Erfahrungswerten operieren zu können. Im Bereich der Gebietskörperschaften, also auf der unteren Ebene, haben wir natürlich das Problem, dass dort die Fallzahlen eher geringer sind. Das heißt, die Erfahrung über viele Vergleichsfälle fehlt. Insofern ist das aus meiner Sicht auch wieder ein Grund, aus Gründen der Effizienz darauf zu verzichten, diese Aufgaben auf die unteren Bodenschutzbehörden herunter zu verlagern.

Auch die Zuständigkeitsabgrenzung wäre problematisch. Das zeigt meine Praxis vor Ort. Bei den Fällen, bei denen es um Bodenschutz geht – gerade weil es sehr viel um Spezialkenntnisse und um Gefährdungsabschätzung geht –, wird selbst dann, wenn man das auf die unteren Bodenschutzbehörden herunter verlagert, immer wieder das Thema auftauchen, dass sich die Fachbehörden dort wieder an die Struktur- und Genehmigungsdirektionen wenden, um sich bei diesen Fragestellungen abzusichern.

Das bedeutet natürlich Doppelzuständigkeiten und unnötigen Aufwand, den wir vermeiden sollten. Insofern gibt es auch aus dieser Sicht ein klares Petitum für den Beibehalt der jetzigen Regelung, das nämlich bei den Mittelbehörden anzusiedeln.

Auch nicht zu unterschätzen – das kann ich aus meinen Erfahrungen bestätigen, das halte ich für einen wichtigen Punkt – ist die nötige Aufgabendistanz. Gerade bei den Umweltmedien ist es wichtig, dass man im Bereich dieses Problemfeldes möglichst verhindert, dass die lokalen Interessen ein zu starkes Gewicht bekommen. Ich hatte selbst jetzt wieder in meinem Beritt einen Fall, bei dem gerade im Bereich Boden und Abfall die Wellen vor Ort sehr hoch geschlagen sind und die Fachkompetenz der Struktur- und Genehmigungsdirektion in diesem Fall zu einer Beruhigung vor Ort durch den externen Sachverstand gesorgt hat. Ich denke, auch das ist eine Qualität, die wir beibehalten sollten, wenn wir in diesem Bereich nach wie vor das Bodenschutzthema schwerpunktmäßig bei den Mittelbehörden ansiedeln.

Insofern will ich zusammenfassen: Sowohl aus Gesichtspunkten der Qualität als auch der Effizienz und Effektivität im Bodenschutzbereich ist es notwendig, dass diese Aufgaben bei den Mittelbehörden bleiben. Folglich sollte Artikel 22 in der Tat gestrichen werden, bevor er Anfang des Jahres 2012 in Kraft treten würde.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Beilstein das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Hartenfels, zunächst einmal die sicherlich gute Nachricht: Die Gründe, die Sie hier vorgetragen haben, sind nachvollziehbar. Deswegen wird die CDUFraktion dieser Änderung auch zustimmen. Sie sind aber nicht neu. Das muss man einmal ganz deutlich sagen. Deswegen muss man an dieser Stelle auch feststellen oder eine weniger angenehme Feststellung treffen: Wenn ein Gesetz geändert werden muss, und zwar noch bevor es überhaupt Anwendung gefunden hat, dann ist das in der Tat schon ein eher peinlicher Vorgang.

(Beifall bei der CDU – Baldauf, CDU: Das ist schlampig!)

Ich glaube, es wirft ein schlechtes Bild auf die Arbeitsweise der Landesregierung, wenn sie gerade einmal ein Jahr nach Verabschiedung einer Reform feststellen muss, dass man schludrig gearbeitet hat und man nun auch wieder revidieren muss.

Es sind zwei Änderungen, die hier in der Gesetzesvorlage beschrieben sind. Die eine Änderung kann man sicherlich noch mit ein bisschen Schusseligkeit begründen. Es kann schon einmal passieren, dass bei einer Änderung eines Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes eine Vorschrift, eine Zuständigkeitsregelung, vergessen wurde. Der andere Punkt allerdings ist mit Schusseligkeit nicht mehr zu erklären. Bei der Kommunal- und Verwaltungsreform hat sich diese Landesregierung wahrhaftig nicht mit Ruhm bekleckert. Das bestätigt auch dieser Vorgang, der ein Stück weit für Dilettantismus bei diesem Vorgehen steht.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Es sollte eigentlich eine große Reform werden. Ich bin mir auch sicher, es wäre eine große und auch eine gute Reform geworden, wenn man hier alle mit ins Boot genommen hätte, wenn man sich dazu herabgelassen hätte, auch mit der Opposition zu kooperieren und eine solche Reform gemeinsam anzugehen.

(Hüttner, SPD: Wenn Sie nicht rausgesprungen wären!)

Dazu hätte es natürlich Mut bedurft.

(Pörksen, SPD: Bei Ihnen ja, das stimmt!)

Es hätte auch der Bereitschaft bedurft, alles zur Disposition und auf den Prüfstand zu stellen. Das war schlicht

und ergreifend nicht gewollt. Wir haben immer gesagt, wir möchten eine umfassende Aufgabenkritik. Fakt ist, zunächst einmal wurden von Ihnen 64 Punkte zusammengetragen. Diese 64 Punkte sind dann später auf magere knapp 40 Punkte geschrumpft. Heute, rund ein Jahr nach Verabschiedung dieses Gesetzes, stellen wir fest, dass von dem Wenigen, was noch übrig geblieben ist, wieder ein Teil rückgängig gemacht werden muss. Das ist einfach nur peinlich.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Betrachten wir, worum es überhaupt geht. In Artikel 22 wurde das Landesbodenschutzgesetz dahin gehend geändert, dass ab dem 1. Januar 2012 Zuständigkeiten – wie Sie ausgeführt haben – von der Struktur- und Genehmigungsdirektion und dem Landesamt auf Kreisverwaltungen und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte hätten übertragen werden sollen.

Die Landkreise haben von vornherein nicht nach dieser Aufgabe gerufen, und der Städtetag hatte darüber hinaus im Vorfeld auch seine Ablehnung bekundet. Insofern sind die Gründe, die Sie hier anführen, nicht neu. Aber die Sinnhaftigkeit ist offensichtlich seitens der Landesregierung nicht geprüft worden. Es ging ganz offensichtlich nur darum, einfach etwas zu ändern und damit eine Reform unter Beweis zu stellen.

Es wäre sinnvoller gewesen – das war im Übrigen von der kommunalen Seite auch so gewollt –, wenn man geschlossene Aufgabengebiete übertragen hätte, für die man dann auch das entsprechende Fachpersonal – Ingenieure und andere Personen – hätte einstellen können. So aber waren es eben nur kleine Aufgabenbereiche, Bruchstücke. Das hat dazu geführt, dass eine solche Einstellung von Fachpersonal einfach nicht darstellbar ist, und das brachte auch in den vergangenen Monaten große Unsicherheit, weil man ja erwartet hat, dass man diese – ich sage einmal: – missglückte Gesetzesänderung nun auch umsetzen müsse. Deswegen kann man heute nur feststellen: Hier ist einfach Schnelligkeit vor Gründlichkeit gegangen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Ihr seid auch nicht gerade schnell!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man liest in diesem Gesetzentwurf – das haben Sie eben versucht anzuführen –, er sei aufgrund neuerer Erkenntnisse zustande gekommen. Ich sage ehrlich: Dies suggeriert etwas, was nicht den Tatsachen entspricht. Das wird auch an anderer Stelle in diesem Entwurf deutlich, wenn es heißt: „Die vom Ministerium unmittelbar nach Verabschiedung des Änderungsgesetzes aufgenommenen Kontakte mit den kommunalen Gebietskörperschaften (…)“ Normalerweise stelle ich mir vor, dass man im Vorfeld eines Gesetzes mit den Kommunen und auch mit den Verwaltungen Kontakt aufnimmt, um so etwas zu klären. In diesem Fall wurde es ganz offensichtlich erst nach Verabschiedung des Gesetzes getan. Auch das bestätigt wieder: Hier ging offensichtlich Schnelligkeit vor Gründlichkeit.

(Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Was für ein Quatsch!)

Vielleicht noch ein Schmankerl am Rande, über das man eigentlich lachen müsste, wenn es nicht tatsächlich traurig wäre: In der Begründung zu dem Änderungsgesetz, das uns jetzt vorgelegt wurde, steht zu lesen, es werde darauf hingewiesen, dass eine Gesetzesfolgenabschätzung angesichts der Tatsache, dass der zu ändernde Artikel noch nicht in Kraft getreten sei, nicht erforderlich erscheine. Meine Damen und Herren, dem können wir nur zustimmen, und wir sagen ganz klar: Eine solche Gesetzesfolgenabschätzung hätten wir uns in gründlicher Art und Weise vor dieser missglückten Kommunalverwaltungsreform gewünscht.

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heutige Änderungsgesetz ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Kommunalverwaltungsreform Stückwerk ist. Das Wenige, das zur Aufgabenkritik gelaufen ist, wird jetzt seitens der Landesregierung selbst bzw. der sie tragenden Fraktionen teilweise zurückgenommen, und der verbleibende Torso wird immer kleiner.

Wir stellen ebenfalls fest: Sowohl die Experten, die eine ordentliche Aufgabenkritik vermisst haben, als auch die CDU-Opposition haben in ihrer Auffassung recht behalten, dass diese Kommunalverwaltungsreform falsch angegangen wurde. Sie war ein mutloser Schnellschuss im Alleingang, der nur Durcheinander, aber keine Einsparungen bringt. Dies hier ist ein erster Beweis. Die anderen Beweise erleben wir im Moment tagtäglich, wenn es um das geht, was in Sachen Gebietsreform abläuft.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Hürter das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartenfels hat schon in aller Tiefe das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Kommunalverwaltungsreform angesprochen. Lassen Sie mich ganz kurz noch einmal zu diesem Irrtum, zu diesem Versehen, kommen, der den zweiten Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs ausmacht.