Protocol of the Session on October 19, 2011

Frau Schäfer, ich hätte eine Bitte.

(Baldauf, CDU: Sie können schon ein bisschen ernsthafter sein!)

Sie haben einige Behauptungen zum Thema „Rechnungshof“ aufgestellt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese einmal belegen könnten. Sie haben behauptet, der Rechnungshof habe gesagt, das Sondervermögen habe sein Ziel nicht erreicht. Wenn Sie das also einmal nachweisen könnten, wäre ich Ihnen dankbar. Ich bezweifle aber, dass Ihnen das gelingt. Es wäre auch mehr als seltsam.

Ich bin ein bisschen aufgebracht, weil Herr Schreiner eine Argumentation bringt, die sinngemäß sagt, wir versuchen, die Schuldenbremse zu umgehen. Haushaltstricks! Das ärgert mich deswegen, weil im Dezember letzten Jahres in diesem Haus einstimmig eine Verfassungsänderung beschlossen worden ist, die neue Schuldenregel, in der auch geregelt worden ist, dass finanzielle Transaktionen neutral gestellt werden.

Das Land ist verpflichtet, einen bestimmten Abbaupfad einzuhalten. Für die Einhaltung des Abbaupfades ist es völlig unerheblich, ob die Hochschulen in den Folgejahren das Geld aus einem Sondervermögen oder aus dem Kernhaushalt erhalten. Herr Schreiner, das wissen Sie. Ich nehme Ihnen nicht ab, dass Sie bundesweit der einzige Finanzpolitiker sind, der von dieser neuen Regelung noch nichts gehört hat. Deswegen ärgert es mich, dass Sie das hier immer noch vorbringen.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Vorwürfe, die vorgetragen worden sind, sind nicht neu. An dieser Stelle ist mehrfach zu dem Thema „Sondervermögen“ gesprochen worden. Vielleicht bereichert es die Diskussion, einmal zu schauen, was in den letzten Monaten in den anderen Bundesländern passiert ist.

Als Beispiel nenne ich den Dezember letzten Jahres und das Saarland. Das Saarland hat im Landtag ein Gesetz

verabschiedet, Gesetz über das „Sondervermögen Zukunftsinitiative III – MWW-Hochschulfonds“. Mit Verlaub, ich finde unseren Namen etwas geschickter. Was macht das Gesetz im Saarland? In § 1 heißt es: „Das Saarland errichtet unter dem Namen ,Sondervermögen Zukunftsinitiative III – MWW Hochschulfonds‘ ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung.“

In § 2 heißt es: „Zweck des Sondervermögens ist die Zuführung zusätzlicher Mittel in Höhe bis zu 35,4 Millionen EUR in den Jahren 2011 bis 2013 an die Universität des Saarlandes und die Hochschule für Technik und Wirtschaft.“ Es ist interessant, was im Saarland passiert.

Wenn man sich in die Landtagsprotokolle des Saarlandes hineinbegibt, dann sagt Finanzminister Jacoby nach einigen Ausführungen über die Bedeutung des Ganzen: Wir werden „zu erwartende Steuermehreinnahmen dieses Jahres in unser Sondervermögen ,Zukunftsinitiative‘ einstellen. Dadurch bilden wir einen Puffer, um auch in den nächsten Jahren – trotz Schuldenbremse – entstandene Haushaltsreste zur Realisierung von Maßnahmen einsetzen zu können, die für das Land von überragender Bedeutung sind. Wir sind als Landesregierung der festen Überzeugung, dass das der richtige Weg ist.“ Das Protokoll vermerkt danach: „Beifall bei den Regierungsfraktionen“.

Frau Schäfer und Herr Schreiner, ich nehme zur Kenntnis, Sie werfen der CDU im Saarland vor, Verfassungsbruch, Heuchelei, Effekthascherei, Täuschung, Trickserei. Das haben Sie gerade der CDU im Saarland vorgeworfen. Bemerkenswert ist das schon.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Bei dieser Gelegenheit nenne ich einen anderen interessanten Aspekt aus diesem Gesetz, der sich in § 5 befindet. Das stellt eine Änderung zu unserem Sondervermögen dar. Das betrifft die Zuführung. Die Zuführung an das Sondervermögen im Saarland erfolgt nach § 5 Abs. 2 wie folgt: „Die dem Sondervermögen zufließenden Mittel einschließlich der Erträge sind in Schuldscheinen des Landes zu dem vereinbarten Zinssatz anzulegen.“

Ich will das dann in Erinnerung rufen, wenn wieder über den Pensionsfonds gesprochen wird und Sie uns Verfassungsbruch vorwerfen, weil es in Schuldscheinen angelegt wird. Ich gebe noch einmal den Hinweis auf das Saarland. Dort wird es genauso praktiziert. Das geschieht übrigens ohne jede Monierung des Rechnungshofes.

(Zuruf des Abg. Steinbach, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Frau Schäfer, Sie sagen, das Sondervermögen hat den Sinn nicht erfüllt, das ist alles nur Täuscherei. Ich darf aus der Begründung des saarländischen Gesetzes zitieren. Dort heißt es: „Zweck dieses Sondervermögens ist es, die Konkurrenzfähigkeit der Universität und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes im Hinblick auf die jetzigen und zukünftigen Herausfor

derungen sicherzustellen.“ So weit die CDU im Saarland.

Gehen wir zwei bis drei Monate weiter. Wir finden ein Nachtragshaushaltsgesetz in Niedersachsen. Das ist auch noch nicht wieder sozialdemokratisch regiert. Ziel des Gesetzes ist es – ich zitiere –, eine Kapitalisierung der NORD/LB zu ermöglichen über ein Sondervermögen, was dort extra dafür eingerichtet wird. – Kapitalisiert wird die NORD/LB mit dem geringfügigen Betrag von 600 Millionen Euro.

Dazu gibt es eine Landtagsdebatte, die dokumentiert ist. In der Landtagsdebatte sagt der Abgeordnete Rolfes (CDU) : „Die Fragen, ob es gebildet werden soll“ – das Sondervermögen – „und ob das ein komplizierter Weg ist, haben wir, glaube ich, beantwortet. Es ist ein transparenter, ein ordentlicher, ein sehr sauberer Weg, um die Situation darzustellen.“ Recht hat die CDU in Niedersachsen, recht hat sie.

(Beifall bei der SPD)

Aus der Regierungsfraktion darf ich einen anderen von der FDP zitieren: „Deshalb gehen wir ganz klar den Weg, ein transparentes, nachvollziehbares Sondervermögen einzurichten. Das kann jeder Bürger nachvollziehen. Das hat mit ,kompliziert‘ überhaupt nichts zu tun. Das ist sehr simpel zu erklären (…)“. Recht hat die FDP. Man darf sie hier noch einmal erwähnen.

Meine Damen und Herren, es passiert in anderen Ländern etwas, was Sie hier seitens der CDU unglaublich kritisieren. Ich glaube, das zeigt ein bisschen, wie ernst zu nehmend Ihre Argumente sind. Wenn sie substanziell wären, könnte doch nicht die CDU in anderen Ländern genau das machen, was wir tun, nämlich Haushaltsrecht anwenden.

Herr Schreiner, wenn ich Sie höre, dann müssen Sie folgendes Problem haben: Sie fühlen sich in Ihrer Partei umzingelt von Menschen, die Verfassungsbrecher, Täuscher und Haushaltstrickser sind. Da sind Sie offenbar mit drin. So müssen Sie Ihre eigene Partei sehen. Das tut mir leid für Sie. Ich sage Ihnen aber auch, das ist nicht so, sondern das sind Menschen, die sich an Recht und Gesetz halten. Daran ist überhaupt nichts auszusetzen.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Sie müssen nicht bei uns eintreten! – Zuruf der Abg. Frau Schäfer, CDU)

Nein, Sie müssen jetzt nicht bei uns, also bei der SPD eintreten. Das soll gar nicht so sein.

(Ministerpräsident Beck: So weit geht es noch nicht!)

So weit geht es noch nicht.

Beide Länder betonen übrigens, dass das Sondervermögen errichtet wird, weil es bestimmte herausragende Aufgaben des Landes gibt, die daraus finanziert werden sollen.

Herr Schreiner, Sie werden es vielleicht gleich sagen. Sie werden vielleicht gleich auf den wesentlichen Unterschied zwischen dem, was die CDU in Niedersachsen und dem, was Rot-Grün in Rheinland-Pfalz macht, hinweisen. Ich nehme die Kritik dann gerne auf. Sie werden sagen, es gibt einen Unterschied, der darin besteht, dass die herausragende Aufgabe in Niedersachsen darin besteht, 600 Millionen Euro für die Kapitalisierung einer Landesbank auszugeben und dass der politische Schwerpunkt in diesem Land ist, Forschung und Entwicklung voranzubringen. Das ist der Unterschied. Der hat aber mit Haushaltsrecht überhaupt nichts zu tun.

(Ministerpräsident Beck: Und das ist ein guter Unterschied!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Mitglieder der CDU-Fraktion, ich würde Sie bitten, machen Sie bei dem Sondervermögensgesetz das, was Sie in den letzten Monaten erfolgreich geübt haben. Das gilt beispielsweise für die Themen „Wehrpflicht“, „Atomstrom“, „Hauptschule“ und „Mindestlohn“. Das kommt bald. Ich habe gelesen, dass der hervorgehobene Stellvertreter noch Bedenken hat. Passen Sie einfach Ihre Meinung Rot-Grün an. Damit sind Sie in den letzten Monaten gut gefahren. Ich freue mich darauf.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich darf Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 25, Trier, und Mitglieder im Automobilclub Speyer e. V. Herzlich willkommen im Landtag in Mainz!

(Beifall im Hause)

Durch die Redezeit der Landesregierung hat jede Fraktion noch zwei Minuten Redezeit.

(Frau Schäfer, CDU, meldet sich zu Wort)

Liebe Kollegin, gemach, gemach.

Zuerst hat sich Frau Schäfer zu einer Kurzintervention gemeldet.

Herr Staatssekretär, zunächst soll ich Ihnen von meinem Kollegen Christian Baldauf sagen, was richtig ist, ist richtig. So, das habe ich jetzt gemacht.

Ich möchte gerne auf Ihre Frage antworten. Sie haben noch einmal nach dem Bericht des Rechnungshofes gefragt. Ich kann verstehen, dass man ihn nicht auswendig kann und mit sich herumträgt. Auf mehreren Seiten geht es um das Sondervermögen. Beispielsweise auf Seite 39 ist das der Fall „Sondervermögen – mehr

Planungssicherheit für die Hochschulen?“. Es wird dargelegt, dass es nicht so ist. Es ist zum Beispiel folgender Satz zu nennen: „Diese muss erkennen lassen, wieso die Aufgaben nicht ebenso gut im Rahmen des Haushalts erfüllt werden können.“

Es geht um die Planungssicherheit. Es wird dargelegt, dass die aus dem Sondervermögen geleisteten Mittel bezogen auf die Gesamtausgaben von Hochschulen und Klinikum nur einen Anteil von 5,5 % in Anspruch nehmen.

An anderer Stelle, auf Seite 34, steht sehr deutlich: „In den letzten Jahren wurde die Transparenz der Finanzausstattung der Hochschulen zunehmend eingeschränkt.“ Es geht hier um eine Erschwerung der Übersichtlichkeit. Auf Seite 40 können Sie etwas über das Sondervermögen nachlesen.

Herr Staatssekretär, ansonsten kann ich Ihnen nur sagen, solche Begriffe wie „Heuchler“ nehme ich nicht in den Mund.

(Pörksen, SPD: Wie?)

Im Gegenteil, ich habe von – ich weiß nicht –, nein, ich habe es nicht einmal gesagt. Ich hätte es sagen können. Ich hätte sagen können, es ist Augenwischerei. Das habe ich aber nicht einmal getan.

(Staatssekretär Barbaro: Effekthascherei haben Sie gesagt!)

Effekthascherei, ja.