Wir haben in den Koalitionsverhandlungen darüber gesprochen, dass sich auch in dem Bereich der Informationsfreiheit eine Weiterentwicklung in der Gesellschaft ergeben hat. Sie wissen doch alle, dass wir es in den letzten Jahren mit erheblichen Veränderungen zu tun gehabt haben und in Zukunft noch haben werden, die auf der einen Seite das Misstrauen gegen Bürokratie erhöhen, gleichzeitig aber das Interesse an Inhalten ausgeweitet haben.
Dem wollen wir mit dem Änderungsentwurf Rechnung tragen; denn – auch das können Sie als Zitat am Ende meiner Rede lesen – auch das habe ich gesagt: Ein Bürger kann nur das Recht wahrnehmen, das er kennt. – Ich bin der festen Überzeugung, dass wir hier ein Defizit haben.
Es gibt viele Bürger, die gar nicht wissen, dass sie dieses Recht haben. Deshalb ist nicht nur die Stelle des Landesbeauftragten zu schaffen, sondern gleichzeitig besteht auch die Informationspflicht, dass darauf hingewiesen wird, dass der Bürger das Recht hat, sich an den Landesbeauftragten in diesem Bereich zu wenden, wenn die Verwaltung die Einsicht verweigert.
Der Landesbeauftragte wird dann als Mittler und nicht als Beschwerdeinstanz dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu Streitigkeiten kommt. Ich kann nicht ganz verstehen, wo das Problem liegen soll.
Wenn man nur einen kleinen Bereich nimmt, den man heute regeln kann, kann man das durchaus so machen. Wenn Sie uns allerdings hier vorwerfen, wir würden durch die bis zu zwei Stellen, die nicht sofort angesetzt, sondern erst im Laufe der Zeit eingerichtet werden sollen – vielleicht braucht man sie im Moment nicht in dem Umfang –, mehr Bürokratie schaffen, so muss ich Ihnen widersprechen und sagen, es handelt sich um eine vernünftige Sache, es von vornherein festzulegen und nicht nur irgendwo ein Placebo hinzusetzen und zu sagen: Verwaltung, zusätzliches Personal und Geld für Sachkosten dürfen nicht anfallen. Das ist keine Vorgehensweise, wie wir sie wollen. Wir wollen eine echte Verbesserung des Gesetzes.
Sie werfen uns vor, wir würden für mehr Bürokratie und damit für mehr Kosten sorgen. Ich weiß, das Recht eines Abgeordneten auf Anfrage ist unverbrüchlich, aber bei der Anzahl an Anfragen, die ich zurzeit erlebe, lasse ich mir von denjenigen, die veranlassen, dass Heerscharen von Beamtinnen und Beamten herumrennen, um Fliegenbeine zu zählen, nicht vorwerfen, wir würden in einem Bereich, in dem wir die Rechte der Bürger ausweiten wollen, mehr Bürokratie betreiben.
Bitte? Die Fliegenbeine, die jeden Tag in den Ministerien gezählt werden müssen, um die Massenanfragen, die Sie stellen, überhaupt beantworten zu können. Ja, das ist klar jetzt, oder? Diese Fliegenbeine kennen Sie doch auch.
Vielleicht noch einen Satz zum Schluss zur Frage der Datenschutzkommission. Hier werden wir keine Änderung herbeiführen. Das hat sicherlich auf der einen Seite historische Gründe, auf der anderen Seite aber handelt es sich um ein Beratungsgremium für den Datenschutzbeauftragten, bei dem es bleiben soll.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei allen drei Vorrednern für ihre jeweils äußerst engagierte Rede bedanken. Ich will allerdings sagen, die meiste Übereinstimmung habe ich mit Frau Schellhammer und Herrn Pörksen, insbesondere mit Herrn Pörksen, der die Geschichte dieses Gesetzes noch einmal rekapituliert und den Namen Podzun und die Vorgehensweise der IHK damals noch einmal in Erinnerung gerufen hat. Man hatte es fast schon vergessen.
Ich glaube, insgesamt dürfen wir sehr stolz auf das im Jahre 2009 in Kraft getretene Landesinformationsfreiheitsgesetz sein, das einen allgemeinen und umfassenden Anspruch auf Zugang zu Daten der Verwaltungen und Kommunen des Landes geregelt hat. Ich glaube, das war auch Ihr Tenor, Herr Lammert. Dieses Gesetz hat die frühere Praxis umgekehrt, amtliche Informationen als Behördeninterna zu verstehen.
Bei uns haben die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Zugang zu diesen amtlichen Informationen, es sei denn, sie wären ausdrücklich aus besonderem Anlass geschützt.
Jetzt gibt es Situationen, in denen es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürgern kommt. Dann steht jedem der Rechtsweg offen. Ich glaube aber, eine Aufgabe dieses neuen Beauftragten ist es, dafür zu sorgen, dass man Rechtswege gar nicht erst beschreiten muss, sondern sich einigt.
Das Zweite ist der Hinweis, den unter anderem auch Herr Pörksen genannt hat, dass beide Personen sehr stark darüber informieren können, wie dieses Landesgesetz angelegt ist und welche Möglichkeiten es bietet.
In vielen Bereichen unserer Gesellschaft haben wir unseren Bürgerbeauftragten als Mediator erleben dürfen. Ähnliches stelle ich mir auch bei dem Beauftragten vor, dessen Stelle wir jetzt auf den Weg bringen.
Ich glaube, das ist eine gute Initiative, und diese Initiative ist beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, den wir in der letzten Legislaturperiode mit weiteren umfänglichen Kompetenzen ausgestattet haben, gut aufgehoben.
Herr Lammert, jetzt möchte ich noch ein Wort zu Ihrer fulminanten Rede sagen. Ich will es einmal ein wenig übertragen: Am meisten Freude schien mir Herr Baldauf an Ihrer Rede zu haben. Er hat gelacht, geklatscht und sich sehr gefreut.
Im übertragenen Sinne – es werden manchmal personelle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten verändert – würde das die Frage herausfordern: Waren die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfrak- tion vorher so schlecht, dass man jetzt einen herausgehobenen besonderen stellvertretenden Vorsitzenden haben muss?
Herr Lammert, um Ihren Hinweis und den des Finanzpolitikers Schreiner aufzugreifen: Die Kostenfolgeabschätzung für Ihre Fraktion ist mir nicht bekannt.
Herr Lammert, Sie merken es vielleicht nicht, aber die Zeiten ändern sich nun einmal. Vielleicht merken Sie es, dass wir derzeit eine intensive Diskussion über Bürgerbeteiligung führen und diese Diskussion dazu geführt hat, dass wir eine Enquete-Kommission einrichten wollen und wir ein intensiveres Informationsbedürfnis in der Bevölkerung haben.
Wenn Sie vielleicht einmal in Ihrem Wahlkreis nachfragen, wie viele dort das Informationsfreiheitsgesetz und die damit einhergehenden Rechte kennen, dann sehen
Genau auf diese Rechte wird der neue Landesbeauftragte hinweisen. Ich finde es richtig, das jetzt zu diesem Zeitpunkt durchzuführen; denn es bedarf eines gewissen Prozesses, diese Hinweise entsprechend an die Bevölkerung weiterzugeben.
Ich finde es gut, zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, wir wollen dann, wenn die Informationen der Evaluation vorliegen und die Diskussion in der EnqueteKommission stattfindet, dass uns der Landesbeauftragte in dieser Diskussion begleitet.
Weil wir es mit unserem Ansinnen nach Transparenz ernst meinen, muss auch der Landesbeauftragte personell entsprechend ausgestattet werden. Ganz klar ist, die zwei Stellen, auf die wir uns im Koalitionsvertrag vereinbart haben, müssen im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Es wird sich nicht um zusätzliche Stellen handeln.
(Schreiner, CDU: Wo wird denn gespart? Sagen Sie das doch einmal! – Pörksen, SPD: Sie brauchen keine Antwort zu geben!)
Sie haben ganz klar erwähnt, dass in 10 % der Fälle des Ersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Bescheide negativ beschieden werden. Jetzt haben wir jemanden, der sich darum kümmert, Rechtsklarheit schafft und die Behörden bei diesem Abwägungsprozess unterstützt.
Damit wird nicht nur eine neue Amtsbezeichnung geschaffen, sondern dahinter steckt viel mehr: Die sinnvollen Hinweise, die der Datenschutzbeauftragte in unsere Diskussionen einbringt, erhoffe ich mir ebenso vom Landesbeauftragten für Informationsfreiheit. Ich freue mich, dass es jetzt künftig auch für dieses Ansinnen eine starke Stimme gibt, die sich ganz nach dem Grundsatz „Öffentliche Informationen teilen und private Daten schützen“ für die Rechte in Rheinland-Pfalz einsetzen wird.
Deswegen ist es sinnvoll, das in Personalunion zu tun; denn die Weitergabe von Informationen ist immer ein Abwägungsprozess im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Frage, welche Akteneinsicht erteilt werden muss, ist oft schwierig und erfordert eine juristische Expertise.
Deshalb finde ich die Berufungsmöglichkeit mit dem Landesbeauftragten richtig; denn hier wird der Abwägungsprozess vollzogen. Die nötige Sensibilität, auf der einen Seite das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf der anderen Seite das Recht auf Information zu beachten, wird sich in diesem Landesbeauftragten vereinen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein richtig gutes Zeichen, dass wir heute diese Gesetzesänderung hier beraten. Das kann auch noch nach zweieinhalb Jahren geschehen, wenn man zu dem Schluss kommt, dass es sinnvoll ist, auf dieses Recht hinzuweisen.
Jedem und jeder in diesem Haus muss klar sein, wenn man sich wirklich für Demokratie und Transparenz einsetzt, ist die Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung zwingend.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Einrichtung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit ist ein wichtiger Schritt für die Transparenz in diesem Land. Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Mosaikstein für die Bürgerbeteiligung und für die Offenheit in diesem Bundesland.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung, zu dem verschiedenste Anträge vorlagen. Es gibt nun einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den ich nunmehr aufrufe:
Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm schützen – Alternativen gegen eine weitere Steigerung des Flugverkehrs in der Region Rhein-Main stärken – Zusätzlichen Fluglärm in Mainz, Rheinhessen und der Naheregion verhindern Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/472 –
Damit sind der Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/468 – sowie der Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/463 – obsolet geworden.
Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Ich erteile Herrn Kollegen Hüttner von der SPD-Fraktion das Wort.