Protocol of the Session on November 11, 2015

Sie haben die Kommunalen angesprochen, die jetzt auf einmal beim Transparenzgesetz dabei gewesen wären. Im Ausschuss habe ich schon ausgeführt, wir waren zum Teil wirklich sehr überrascht, weil es mit den Ausführungen in den Anhörungen der Enquete-Kommission nicht zusammengepasst hat, was später als Forderung kam. Ich glaube, man hat schon ein Stück weit gemerkt, an mehr Transparenz führt einfach kein Weg mehr vorbei. Jetzt müssen wir schauen, dass wir auf den Zug noch irgendwie draufkommen, damit das Konnexitätsprinzip greift.

Ich hätte mir in dem Punkt eine stringentere Kommunikation zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Enquete-Kommission gewünscht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen mit unserem Änderungsantrag noch einige formelle und materielle Anpassungen im Gesetzentwurf vor. Die vorgelegten Änderungen tragen damit natürlich auch der parlamentarischen Verfassung, unter anderem der Anhörung in der Sitzung des Innenausschusses vom 10. September dieses Jahres, Rechnung.

Die wesentlichen Änderungen möchte ich im Folgenden noch einmal ganz kurz aufgreifen. Wir werden die Definition der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von unterschiedlicher Seite vorgeschlagen und angemahnt werden, näher ausdefinieren und orientieren uns hierbei an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ich glaube, das ist sinnhaft.

Wir tragen damit dem Bedürfnis der Praxis nach Rechtsklarheit durch die gesetzlichen Definitionen dieses zentralen Begriffs Rechnung.

Wir werden Änderungen vornehmen, die den Zugang zur Information sowohl auf elektronischem Weg, aber in der Übergangsphase auch auf dem bisher praktizierten bewährten Weg ermöglichen. Diese Klarstellung ist uns wichtig. Es darf natürlich keine Verschlechterung gegenüber dem aktuellen Status quo geben.

Ebenfalls ist es uns wichtig, die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten der Träger von Informationen, die sich durch eine Informationsgewährung nach diesem Gesetz in ihren Rechten verletzt sehen, zu stärken, indem wir die Möglichkeit etablieren, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen. Ich glaube, das ist angemessen. Die Expertise ist dort nach

weislich vorhanden. Ich glaube, deswegen sind wir mit unserem Änderungsantrag auf dem richtigen Weg.

(Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Kollegin Schellhammer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vier Jahre führen wir nun schon die Diskussion über ein Transparenzgesetz. Genauer gesagt sind wir mit der Diskussion am 26. Oktober 2012 gestartet, indem wir eine umfangreiche Anhörung in unserer EnqueteKommission durchgeführt haben. Diese Diskussionen sind weitergegangen. Heute werden wir dieses Gesetz beschließen. Das ist wirklich ein wichtiger Meilenstein für eine moderne Demokratie, ein Kulturwandel für unsere öffentliche Verwaltung hin zu mehr Offenheit und Partizipation.

Ich freue mich deswegen sehr, dass Rheinland-Pfalz als erstes Flächenbundesland dieses Rechtsgebiet weiterentwickelt und in Gesetzesform gießt, dass wir uns mehr Offenheit auch der öffentlichen Verwaltung wünschen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir setzen damit die Chancen auch der Digitalisierung für unsere Demokratie in Gesetzesform um. Für eine digitalisierte Wissensgesellschaft ist der schnelle Zugriff von Informationen rund um die Uhr und anonym erforderlich. Das realisieren wir mit dem Veröffentlichungskatalog, den dieses Gesetz vorsieht. Ministerratsbeschlüsse, Gutachten, Studien, Protokolle, Verträge, Geodaten und vieles mehr werden zukünftig mit einem Klick zur Verfügung stehen. Dass es ein Erfolg ist, hat auch die Anhörung gezeigt. Wenn man sich nämlich die Entwicklung der Klick-Zahlen in Hamburg ansieht, das seit einem Jahr sein Portal am Start hat – man denkt immer, wenn ein solches Portal an den Start geht, dann gehen die Klick-Zahlen erst einmal hoch –, sieht man, sie sind konstant hoch geblieben. Deswegen blicken wir auch optimistisch der Realisierung der Transparenz-Plattform entgegen.

Auf ein paar Regelungen wurde eben Bezug genommen. Ein wichtiger Punkt in unseren Anhörungen war auch die Frage von Transparenz und Hochschulen. Die jetzt im Gesetz vorliegende Regelung bedeutet, dass Informationen via Antragsverfahren verfügbar sind, wenn die Hochschulen im Sinne einer nachgeordneten Behörde Verwaltungstätigkeiten erfüllen. Dann ist die Information auf Antrag möglich. Es ist etwas ein Denkfehler der CDU in Bezug auf die Drittmittelforschung. Klar ist, dass die Informationen zu Drittmitteln nur bei abgeschlossenen Forschungsvorhaben veröffentlicht werden. Das heißt, ein Hemmnis für die Inno

vation kann hier überhaupt nicht der Fall sein. Ihre Kritik und auch die Kritik der Unternehmer läuft hier ins Leere. Wir kriegen zukünftig mehr Transparenz in der Drittmittelforschung – aber bei abgeschlossenen Forschungsvorhaben – in der Höhe der Drittmittel, der Geber der Drittmittel und der entsprechenden Laufzeit. Das ist ein wichtiger Schritt, um mehr Transparenz an den Hochschulen zu realisieren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch bei den Kammern und Sparkassen geht dieses Gesetz ein Stück weiter im Vergleich zum Landesinformationsfreiheitsgesetz. Es hat klar eine Aufforderung zu mehr Transparenz. Sie sorgen in eigener Verantwortung für Transparenz und Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist eine klare Botschaft auch an die Kammern und Sparkassen. Wir werden als Gesetzgeber auch im Rahmen der Evaluation spätestens schauen, wie diese Verantwortung realisiert wird.

Zu Ihrem Änderungsantrag: Was wegfällt, wenn Ihr Änderungsantrag realisiert werden würde, wäre nämlich genau das Transparenzportal. Das heißt, Sie wollen streichen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Klick schnell an Informationen kommen. Das ist gerade der Kern und der Vorteil, dass Informationen nicht nur verfügbar sind, sondern sie auch auffindbar sind. Dann nämlich steht die Information auch wirklich niedrigschwellig für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Das heißt, Sie wollen den Kern dieses Gesetzes streichen. Das werden wir nicht mitmachen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wollen in Ihrem Antrag eine Reihe von Informationen – Tagesordnung, Beschlussvorlagen, Beschlüsse, Niederschriften – den Kommunen verpflichtend zur Veröffentlichung geben. Ich glaube, da hilft ein Blick in die Gemeindeordnung, was § 15 und § 27 sagen. Gerade zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentlichen Bekanntmachung sind solche wichtigen wesentlichen Angelegenheiten schon mit befasst. Dafür brauchen wir auch nicht Ihren Änderungsantrag, um das den Kommunen zu sagen. Generell finden wir darin keine klaren Umsetzungsanweisungen. Unser Gesetzentwurf ist da viel klarer. Deswegen werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen, auch wenn ich mich an dieser Stelle sehr, sehr deutlich freue, dass auch Sie den Zusammenhang zwischen Information und demokratischer Teilhabe in dem Gesetzeszweck anerkennen. Da bin ich sehr, sehr dankbar, dass wir da eine gemeinsame Haltung haben.

Insgesamt ist das heute ein wichtiger Schritt hin zum mehr Offenheit und Partizipation als Grundverständnis unseres staatlichen Handelns. Die Digitalisierung bietet uns hier die Chance, auch unsere Demokratie mit den Bürgerinnen und Bürgern weiterzuentwickeln. Mehr Transparenz ist ein unabdingbarer Teil einer modernen Demokratie. Wir geben den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig die Möglichkeit, den Durchblick über staatliches Handeln, Verwaltungshandeln durch mehr Transparenz und Beteiligung zu bekommen. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute dieses Gesetz beschließen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Das Wort hat Frau Ministerpräsidentin Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herrn und Damen Abgeordnete! Ich freue mich auch, dass wir heute das Landestransparenzgesetz verabschieden. Lassen Sie mich noch einmal unterstreichen, welche Bedeutung dieses Gesetz auch für die Landesregierung und insgesamt für die Koalition hat. Wir wollen mit diesem Gesetz deutlich machen, dass wir einen größeren und schnelleren Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen geben und damit mehr Transparenz und mehr Öffentlichkeit schaffen. Wir wollen aber auch die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern. Wir möchten die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürger und Bürgerinnen verbessern. Wir wollen, dass politische Entscheidungen nachvollziehbarer werden und die Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe damit auch gefördert werden.

Last but not least wollen wir natürlich auch die Möglichkeiten des Internets nutzen. Das ist Sinn und Zweck, warum wir die Transparenz-Plattform von Anfang an installieren, Frau Kohnle-Gros, um mit den Rückmeldefunktionen diesen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich zu befördern. Rheinland-Pfalz verschreibt sich dem Transparenzgrundsatz durch ein Gesetz, das die Landesregierung von sich aus auf den Weg gebracht hat, also nicht erst aufgrund der Tatsache, dass eine Volksinitiative angekündigt ist. Wir sind das erste Bundesland, das das in diesem Sinne tut. Wir freuen uns darüber, dass wir diesen Schritt und auch diesen guten Prozess gestaltet haben. Ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen, aber trotzdem noch einmal aus ganzem Herzen wirklich ein herzliches Dankeschön an die Enquete-Kommission und deren gute und konstruktive Arbeit. Es war wirklich sehr erfrischend und sehr erfolgreich. Es war auch immer interessant nachzuvollziehen, was die Enquete-Kommission dazu gearbeitet hat.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit der Transparenz-Plattform stellen wir Informationen und Daten der Landesregierung in gebündelter und einheitlicher Form zur Verfügung. Der Zugang ist niedrigschwellig und auch ohne Begründung und Darlegung eines Interesses. Wenn die Bürger und Bürgerinnen fragen – Frau Schellhammer hat es eben auch schon gesagt –, was jetzt eigentlich der Vorteil ist, dann liegt der wirkliche Vorteil darin, dass wir die Informationen zur Verfügung stellen, die Bürger keine Anträge mehr stellen müssen, sondern sie selbstverständlich Zugang zu unseren Daten, zu den Informationen erhalten. Ich finde, dass es doch eine Errungenschaft ist, dass man nicht erst Anträge stellt und es lange dauert, bis ein Verwaltungsakt verabschiedet ist, sondern wir das Selbstverständnis haben, dass wir das einfach zur Verfügung stellen.

Ich will auch noch einmal kurz etwas zu den wesentlichen Neuerungen sagen. Sobald die Transparenz-Plattform standardmäßig befüllt wird, also schrittweise ab Inkrafttreten, werden folgende Informationen veröffentlicht: Die Ministerratsbeschlüsse, die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, wesentliche Inhalte von Verträgen von allgemeinem öffentlichem Interesse von einem Auftragswert ab 20.000 Euro, Stellenpläne, Geschäftsverteilungspläne, Aktenpläne, aber auch amtliche Statistiken sind dann auch längerfristig auf der Transparenz-Pattform zugänglich. Das gilt auch für Gutachten und Studien. Ich muss nicht alles aufzählen, aber ich glaube, für die Öffentlichkeit ist es interessant, auch Zuwendungen bei Fördersummen ab 1.000 Euro zu erfahren. Durch das Prinzip, wenn Daten und Informationen einmal nachgefragt werden, dass wir sie dann gleich allen Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung gestellt haben, stellen wir damit auch noch einmal einen zusätzlichen Service zur Verfügung. Wenn ein Bürger Interesse an einem Thema hat, ist klar, dass auch jeder diese Informationen erhalten soll.

Die Umweltinformationen sind schon alle öffentlich. Sie werden dann natürlich auch auf der Transparenz-Plattform da sein. Unsere Demokratie ist ein sehr wertvolles Gut. Sie ist leider kein Selbstläufer. Wir müssen uns immer wieder damit beschäftigen, wie wir sie pflegen können, wie wir sie anregen können, wie wir Menschen anregen können, sich zu beteiligen. Deshalb bin ich auch so davon überzeugt, dass dieses Gesetz heute wirklich ein ganz wichtiger Quantensprung in diesem Sinne ist. Für mich ist es einfach ein Fortschritt, dass antragslos und niedrigschwellig der Kontakt mit der Verwaltung gepflegt werden kann, auch anonym, zu jeder Uhrzeit, egal wann. Das ist auch der Vorteil der digitalen Welt, dass wir da sozusagen keine Einschränkungen mehr haben.

Zugleich werden mit diesem Gesetz Transparenz und Offenheit auch zu Leitlinien des Handelns in der Verwaltung. Dass wir damit einen Kulturwandel auch in unserer eigenen Verwaltung einführen, ist genauso klar, weil es ein anderes Denken ist, ob ich warte, bis der Bürger kommt, oder ob ich sage, die Informationen werden automatisch zur Verfügung gestellt.

Gedankt habe ich schon. Ich will aber auch noch einmal sagen, was Herr Haller gesagt hat, selbst wenn die E-Akte Geld kostet, ist ihre Einführung völlig unabhängig von diesem Gesetz. Es ist nur sinnvoll, es jetzt mit dem Gesetz zu verknüpfen, weil es nicht vorstellbar ist, dass in einer digitalen Welt die Verwaltung nicht wirklich auf die elektronische Akte umstellt. Wir wollen, dass unsere Verwaltung auch noch in 20 Jahren eine moderne Verwaltung ist. Die Bürger und Bürgerinnen haben auch künftig den Anspruch an uns zu sagen, wir können die digitalen Medien nutzen, um Kontakt mit der Verwaltung aufzunehmen. Deshalb bin ich sehr froh und will auch noch sagen, dass die E-Akte natürlich eine ganze Weile braucht, bis wir sie eingeführt haben. Das ist schon ein sehr großes Projekt für die Verwaltung. Wir wollen 2017 – dazu sind wir jetzt in den Vorarbeiten konzeptioneller und organisatorischer Art – sicherstellen, dass das Finanzministerium, die Staatskanzlei und das Innenministerium als Pilothäuser einsteigen und dann alle anderen Häuser Zug um Zug danach.

Dennoch soll die Transparenz-Plattform schon vor Einführung der E-Akte online gehen. Sie soll auch befüllt werden. Die technischen Vorarbeiten dafür sind geleistet. Wir werden mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2016 die Ministerratsbeschlüsse auf die TransparenzPlattform stellen. Wir werden sie auch entsprechend erläutern, damit die Bürger und Bürgerinnen wirklich einen Mehrwert haben, weil die Beschlüsse normalerweise sehr sparsam sind.

Neben den Ministerratsbeschlüssen werden wir unverzüglich auch die Berichte und Mitteilungen an den Landtag, die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, Protokolle und die Geodaten veröffentlichen, damit man auch einmal ein Gefühl dafür hat, wie die Transparenz-Plattform in Zukunft funktionieren wird.

Abschließend noch ein letztes Wort zu den Kommunen. Wir haben in diesem Gesetz jetzt keine Verpflichtung der Kommunen, aber die Staatskanzlei hat eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Innenministerium und den Kommunen, um Wege zu finden, wie wir ihnen die Nutzung der Transparenz-Plattform leicht zugänglich machen können und wie wir unterstützend tätig sein können. Uns ist das wichtig. Es gibt viele Kommunen in Rheinland-Pfalz, die längst über eigene Verfahren ihre Ratsbeschlüsse und ihre Unterlagen veröffentlichen, die Bürgerhaushalte installiert haben, das heißt, die längst in dieser digitalen Welt unterwegs sind, auch im Kontakt mit den Bürgern und Bürgerinnen. Wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, über entsprechende Schnittstellen die öffentlichen kommunalen Informationen auch schnell auf die Transparenz-Plattform zu stellen. Das wollen wir schaffen und auch Anreize bieten, um die Pilotkommunen als Transparenz-Kommunen für Rheinland-Pfalz zu gewinnen. Ich glaube, dann ist es eine runde Sache. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich viele Kommunen in Zukunft daran beteiligen.

Ich denke, heute ist ein schöner Tag, was dieses Thema betrifft, weil wir als Landesregierung und als Regierungskoalition zeigen, dass wir für ein offenes und transparentes Verhältnis zu unseren Bürgern und Bürgerinnen stehen. Wir wünschen uns, dass die Freude, sich an der Demokratie zu beteiligen, durch diesen Schritt weiter unterstützt wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Deswegen kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5818 –. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5819 –. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –

Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5818 –. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer dagegen ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Somit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5382 – Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5787 –

Es gibt eine Absprache im Ältestenrat, dass wir dieses Gesetz ohne Aussprache beschließen. Es gibt zunächst eine Berichterstattung der Kollegin Schellhammer.

Das Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung wurde mit Beschluss des Landtags vom 24. September 2015 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat sich in seiner 58. Sitzung am 1. Oktober 2015 damit befasst. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 5. November beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.