Es ging hier letztlich um ein gewaltiges Projekt, einem Projekt mit einem Gesamtumfang – das muss man sich noch einmal vorhalten – von in der Zwischenzeit 330 Millionen Euro. Es ging um viel Steuergeld dabei.
Der Aufsichtsrat hat sicherlich Fehler gemacht – ich habe einige angesprochen –: Hat er sich immer umfassend von der Geschäftsführung berichten lassen? Hätte er nicht mehr eigene Erkundungen einholen müssen? Hat er die Sorgfaltspflicht erfüllt?
Die Frage der Regresspflicht ist ebenfalls zu stellen. All das hat auch der Rechnungshof im Grundsatz festgestellt.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund steht eines fest – Herr Kollege Hoch, da sind wir uns einig –, dieser Untersuchungsausschuss muss dies noch alles abarbeiten. Hier liegen auch entsprechende Beweisanträge vor.
Meine Damen und Herren, aber es gibt gute Gründe für diesen Erweiterungsbeschluss, diesen Einsetzungsbeschluss, den wir jetzt vorgelegt haben.
Es war die SPD-Fraktion, die versucht hat, die rechtliche Zulässigkeit infrage zu stellen. Ich bin dem Wissenschaftlichen Dienst dankbar, dass er diesen Erweiterungsantrag des Einsetzungsbeschlusses als rechtlich klipp und klar zulässig betrachtet. Somit stellt sich diese Streitfrage nicht mehr.
Ich glaube, insbesondere nicht zuletzt durch die Medienberichte haben wir es mit einer neuen Situation zu tun, was die Geschäftspartner am Nürburgring bei diesem Projekt betrifft, insbesondere was den Geschäftspartner der Firma „Mediinvest“ betrifft.
dann müssen wir davon ausgehen, dass es sich auch hier zumindest um unseriöse Geschäftspraktiken gehandelt hat. Für uns stellt sich dann natürlich die Frage: Kann man mit einem solchen „Investor“,
Entwickler eher, überhaupt in der Zukunft in einem neuen Zukunftskonzept weiterarbeiten? Das ist die große
(Hartloff, SPD: Herr Kollege, aber die Gesichtshaltung ist gut! – Ramsauer, SPD: Und die Erde ist eine Scheibe!)
Denn dieses Zukunftskonzept ist maßgeblich auch mit diesem Investor Kai Richter verbunden. Wir müssen in der Tat aufklären, was die Vertragssituation betrifft: Wer hat die neuen Verträge im Einzelnen verhandelt? Wer hat die neuen Verträge geschrieben? Wer hat sie unterschrieben? Was genau steht drin? Wer profitiert in welchem Umfang? Wer haftet, auch beispielsweise bei einer Insolvenz der Firma?
Meine Damen und Herren, es kommt noch eines hinzu; denn justament an diesem Tag, als wir den Erweiterungsantrag eingebracht haben, kam die Klage der Dorint-Gruppe, dass es auch beim Vergaberecht zu erheblichen Problemen kommen kann. Wir wissen in der Zwischenzeit, dass die Landesregierung der Meinung ist, dass eine Ausschreibung aufgrund des Betriebspachtvertrages nicht notwendig gewesen sei, da es sich um eine Dienstleistung handelt. Es gibt aber auch andere Rechtsmeinungen, die das anders sehen.
Die Frage ist: Warum hat die Landesregierung nicht im Vorfeld auch mit anderen Bewerbern Kontakt aufgenommen?
Es gab eine Interessengruppe mittelständischer Unternehmen am Nürburgring, und es gab darüber hinaus den einen oder anderen Interessenten. Es gab ein Interesse der Dorint-Gruppe, aber nein! – Man hat von vornherein nur versucht, mit dem Investor oder „Projektentwickler“ Kai Richter und seiner Firma ein neues Konstrukt zu finden.
Oder mit der MSR, in der Kai Richter auch der Geschäftsführer war und die Hauptanteile gehalten hat. Herr Kollege Pörksen, wir müssen uns nicht über Kleinigkeiten streiten, dazu sind wir beide zu sehr in der Materie.
Diese Fragen wollen wir durch einen neuen Beweisantrag beantwortet haben, den wir einreichen werden. Wir wollen Aufklärung.
Ich bedauere im Nachhinein, dass wir uns über die Zeiten nicht abgesprochen haben. Wir waren dafür, einen Abschlussbericht Ende Februar vorzulegen. Es gehört sich normalerweise auch so, dass man einen Untersuchungsausschuss mit einem Abschlussbericht abschließt. Wir hatten den Vorschlag eingebracht, den Bericht Ende Februar vorzulegen. Nun wird von Ihrer Seite aus versucht zu taktieren. Das ist Ihr gutes Recht. Jeder taktiert.
Es wird versucht, im Grunde genommen den Ausschuss so dahinplätschern zu lassen, zeitlich vielleicht sogar noch zu verzögern und den neuen Beweisantrag aus zeitlichen Gründen nicht mehr aufzurufen. Es gibt natürlich zig Begründungsmöglichkeiten. Es gibt auch einen weiteren Untersuchungsausschuss, an dem die Kollegen der SPD ein viel größeres Interesse haben.
Ich sage nur zum Abschluss: Wir wollen einen Abschlussbericht, und wenn es den nicht gibt, zumindest einen Zwischenbericht, den wir noch einmal ausführlich diskutieren können.
Wir kommen zunächst zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP – Drucksache 15/4908 –. Zu diesem Antrag ist zu Nummer 3 Einzelabstimmung beantragt worden. Wir stimmen daher zuerst über die Nummern 1 und 2 des Antrags – Drucksache 15/4908 – ab. Wer den Nummern 1 und 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit sind die Nummern 1 und 2 des Antrags – Drucksache 15/4908 – bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, ansonsten einstimmig, angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Nummer 3 des Antrags – Drucksache 15/4908 –. Wer der Nummer 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Damit ist die Nummer 3 mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt. Somit entfällt bei diesem Antrag die Nummer 3.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4945 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Dieser Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Bessere Bildungs- und Teilhabechancen für behinderte Kinder in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4363 –
Integration und Inklusion in rheinland-pfälzischen Bildungseinrichtungen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4571 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte zunächst zu dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4363 –. Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2010 ist der Antrag an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und an den Sozialpolitischen Ausschuss – mitberatend – überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Antrag in seiner 35. Sitzung am 11. Mai 2010, in seiner 36. Sitzung am 8. Juni 2010 und in seiner 37. Sitzung am 19. August 2010 beraten. Des Weiteren wurde in der 36. Sitzung am 8. Juni ein Anhörverfahren durchgeführt.
In der 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Jugend am 19. August haben die Antragstellenden Nummer 7 aus ihrem Antrag herausgenommen. Dieser Antrag wurde auch in der geänderten Form abgelehnt und ist deshalb auch nicht mehr im mitberatenden Sozialpolitischen Ausschuss in die Beratung eingeflossen.
Der Alternativantrag der SPD-Fraktion – Drucksache 15/4571 – wurde ebenfalls an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie an den Sozial