Protocol of the Session on September 10, 2010

Nun ist die Erkenntnis inzwischen auch auf der Bundesebene aufgrund vielfältiger Aktivitäten angekommen. Auch der Spitzenverband hat erklärt, es muss zu Verbesserungen kommen. Wir versuchen, das ins System zu transportieren.

Es wird Änderungen im Pflege-TÜV geben, davon bin ich fest überzeugt. Dann kann man einfach hoffen, dass dieses Mehr an Dokumentationswut, die damit einhergegangen ist, wieder zurückgeht. Es ist eines der maßgeblichen Dinge, dass Pflege an dieser Stelle extrem belastet ist.

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Frau AnklamTrapp, bitte.

Frau Ministerin, noch eine Frage, die sich in Richtung ambulante Pflege bewegt, um den stationären Bereich einmal zu verlassen.

Fachkräftemangel im Pflegebereich, den es in unserem Land nicht gibt, aber die Versorgung auf dem Land ist mir wichtig. Ich frage Sie nach speziellen Pflegekräften zum Beispiel bei Menschen, die entlassen werden und unter Schmerzen leiden, Versorgung mit Pain Nurse, also Ausbildungsgänge für die Pflege, oder Diabetesschwestern, die Patienten zu Hause versorgen können.

Gibt es im Land neue Ausrichtungen für die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten?

Es gibt inzwischen in Rheinland-Pfalz eine Palette von zusätzlichen Weiterbildungen. Ich habe es nicht genau im Kopf, ich glaube, es sind elf, die genau in dem Bereich zum Beispiel Diabetes, zum Beispiel Schmerztherapie, was auch immer, angegangen werden können. Das ist auch ein Punkt, an dem sich die Attraktivität des Berufs steigert.

Ich glaube, im ländlichen Bereich müssen wir wirklich noch ein paar Schritte nach vorn gehen. Ich habe es anklingen lassen, medizinische Fachangestellte, die diese Weiterbildung auch machen können, Krankenschwestern, die damit die ländliche Praxis in Absprache mit dem Arzt entlasten können. Das ist ein Modell, das gewünscht ist.

Da sind wir im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Masterplans im Gespräch, um wirklich konkrete Schritte zu gehen.

Die Weiterbildungen haben sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Wir haben ganz viele Spezialisierungen. Ich glaube, das ist auch angemessen, um den Bedarf im Bereich Diabetes oder Rheuma zu decken, der in Zukunft eine größere Rolle spielen wird.

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin Ebli.

Frau Ministerin, ist angedacht, das Angebot von Krankenpflegeschulen und Plätzen in Krankenpflegeschulen entsprechend des gestiegenen Bedarfs zu erhöhen, ich denke, insbesondere im Bereich der Altenpflege?

Ich war vor Kurzem auf einer Veranstaltung des ASB, auf der gesagt wurde, sie würden gegebenenfalls eine eigene Altenpflegeschule eröffnen.

Es gibt im Moment keine konkrete Planung. Allerdings habe ich vorhin auch betont, wir sind das einzige Bundesland – das möchte ich noch einmal sagen –, das eine eklatante Steigerung von Auszubildenden in diesem Bereich hat. In den letzten fünf bis sechs Jahren hatten wir 30 % mehr Auszubildende.

Natürlich mussten die schulischen Plätze auch dementsprechend immer angepasst werden. Das heißt, auch das werden wir in Zukunft gemeinsam mit der Kollegin sicherstellen, aber wir haben auch viele Träger, die Altenpflegeschulen unterhalten und Interesse daran haben, immer mit am Ball zu bleiben.

Auch die Auswertung des neuen Monitorings wird die Frage noch einmal aufwerfen. Es ist im Übrigen sehr wichtig zu erkennen, in welchem Bereich man wirklich noch Erweiterungsbedarf hat.

Ich möchte hier noch bewusst anfügen, die Gesundheitsfachberufe insgesamt müssen ein Stück näher zusammenrücken, weil wir damit eine viel breitere Palette von Bedarfen abdecken können. Auf der Bundesebene wird jetzt die generalistische Ausbildung angegangen, was auch unser Wunsch ist. Wir haben in Speyer das große Modellprojekt, in dem im Moment bereits erprobt wird, wie es ist, wenn Altenpflege und Krankenpflege grundsätzlich eine gemeinsame Ausbildung haben.

Das sind alles Schritte, die auch an Dynamik gewinnen werden. Selbstverständlich werden wir in Absprache mit den Trägern immer schauen, wie viel schulischer Bedarf erforderlich ist, und dem auch nachgehen, weil es einfach erforderlich ist.

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Frau AnklamTrapp.

Sehr geehrte Frau Ministerin, noch eine Frage, die sich an die Frage Entlastung der Pflegekräfte anschließen soll, nach den Auswirkungen der Entscheidung der Bundesregierung auf Wehrdienst-, sprich Zivildienstleistende, das Freiwillige Soziale Jahr und die Bedeutung in der Pflege in Rheinland-Pfalz.

Wir haben auch im Bereich der Pflege viele Zivildienststellen. Das ist klar. Auch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) wird teilweise in Pflegeeinrichtungen, aber auch in Behinderteneinrichtungen abgehalten.

Man muss trotzdem wissen, der Zivildienst und das FSJ haben immer nur den Job gehabt, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, also nicht die Aufgaben der Professionellen. Aber sie sind natürlich im Alltagsgeschehen von Einrichtungen usw. eine ganz große Arbeitsentlastung.

Deshalb haben wir ein ganz großes Interesse daran, dass das FSJ oder der Freiwilligendienst in der Zukunft wirklich gestärkt, am besten auch gemeinsam organisiert werden, sodass wir junge Menschen auch in Zukunft haben werden, die freiwillig in diesen Bereichen arbeiten und tatsächlich dann die Professionellen entsprechend unterstützen können.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen. – Danach möchte ich die Fragen zu dieser Mündlichen Anfrage schließen.

Frau Ministerin, ich möchte ein spezielles Thema ansprechen, das ich Ihnen auch schon vorgetragen habe. Es geht um die Tatsache, dass erwachsene Menschen, die in einem anderen Beruf arbeitslos wurden, bereit sind, sich für Pflegeberufe umzuschulen. Wir haben allerdings mit der BA das Problem, dass eine Zertifizierung für den theoretischen Unterricht gefordert wird, da es in anderen Bundesländern andere Systeme als unser Berufsschulsystem gibt.

Bei meiner Anfrage war noch nicht eindeutig klar, ob man dies abwenden kann. Hat sich in dieser Angelegenheit zwischenzeitlich etwas ergeben?

Darüber habe ich derzeit keinen aktuellen Stand. Ich weiß aber, dass wir uns im Gespräch mit der Regionaldirektion befinden, weil wir glauben, dass das Thema „Umschulung“ auch in der Alten- und Krankenpflege dominant wichtig ist. Es gibt viele – zumeist Frauen Mitte 30 oder Anfang 40 –, die Lust haben, in den Altenpflegebereich einzusteigen. Ich gebe Ihnen eine Nachricht, inwieweit dieser spezielle Sachverhalt in der Zwischenzeit geklärt ist.

Damit ist die Anfrage beantwortet. Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD)

Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht gestellt.

Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten

…tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Verankerung einer Schul- denregel in der Landesverfassung) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4966 –

dazu: Ausgestaltung der Schuldenregel für RheinlandPfalz: Zukunftsfähige Haushaltspolitik sichern – nachhaltige Konsolidierung rasch umsetzen! Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Entschließung – – Drucksache 15/4967 –

Es wurde eine zehnminütige Redezeit je Fraktion vereinbart.

Zunächst erfolgt eine Begründung der antragstellenden Fraktionen. Ich erteile Herrn Kollegen Hartloff das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben die beiden, von Herrn Präsidenten Mertes genannten Anträge vorliegen. Dies wird in dieser Legislaturperiode voraussichtlich die einzige Änderung der rheinlandpfälzischen Verfassung sein, nachdem wir in der letzten Legislaturperiode eine umfassendere Verfassungsänderung hatten. Ich sage vorab, ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Fraktionen dieses Parlaments mit der Regierung und mit dem Präsidenten, der auch seine Anregungen hat einfließen lassen, in der Vorbereitung auf einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung von Rheinland-Pfalz und zur Verankerung der sogenannten Schuldenbremse geeinigt haben und dazu auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorlegen können. Ich danke an dieser Stelle sehr herzlich dem Wissenschaftlichen Dienst, der uns auf diesem Weg begleitet hat, sowie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, dies ist in Anbetracht von Wahlkampfzeiten, in Anbetracht von sehr strittig diskutierten Fragen beileibe nicht selbstverständlich. Es waren daher nicht ganz einfache Vorarbeiten dafür zu treffen, und mein Dank gilt daher ausdrücklich den soeben von mir genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihre Unterstützung war hilfreich, damit eine solche Regelung zustande kommen wird.

Ich möchte ein wenig auf die Notwendigkeit und die Geschichte eingehen. Warum nehmen wir eine solche Änderung in der Verfassung von Rheinland-Pfalz vor?

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Ausgangspunkt sind die Verhandlungen der sogenannten Föderalismuskommission II, als Ausfluss derer die

Grundgesetzänderung mit der sogenannten Schuldenregelung eingeführt worden ist. Dies erfolgte im letzten Jahr mit der Änderung des Grundgesetzes vom 10. August 2009.

Wir haben bereits im Juni 2006 im Landtag einstimmig einen gemeinsamen Entschließungsantrag beschlossen, in dem wir formuliert haben:

„Unbeschadet einer möglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung der geplanten Grundgesetzänderung wird der Landtag daher fraktionsübergreifend Wege zur Umsetzung einer entsprechenden Schuldenregelung für Rheinland-Pfalz in eigener Gesetzgebungskompetenz beschreiten.“

Warum haben wir das so formuliert? – Weil wir natürlich erhebliche Zweifel daran äußern können, ob die Grundgesetzänderung tatsächlich so weit in das Haushaltsrecht, das Königsrecht der Parlamente, eingreifen kann, um eine verbindliche Vorgabe für die Landesparlamente zu machen, dass keinerlei Neuverschuldung mehr aufgenommen werden kann. Sie wissen, dies soll mit dem Ablauf des Jahres 2019 der Fall sein.

Im Unterschied dazu räumt sich der Bund immerhin selbst einen Spielraum von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts ein. Dies wäre im Laufe der Zeit die stolze Summe von 10 Milliarden Euro per anno, heruntergebrochen auf Rheinland-Pfalz immerhin von 500 Millionen Euro per anno als Möglichkeit der Neuverschuldung.

Herr Baldauf, wir hatten einmal in der Diskussion diesen Vorschlag von Ihnen, heruntergebrochen auf RheinlandPfalz, vorliegen. Wir hatten sicherlich auch verfassungsrechtliche Bedenken und haben ihn dann wieder verworfen. Aber 500 Millionen Euro haben oder nicht haben, das ist eine ganze Menge Holz bei dem Haushaltsvolumen, das wir in Rheinland-Pfalz zu bewegen haben.

Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident Beck hatte sich ausdrücklich schon im vergangenen Jahr positiv dazu geäußert, dass wir eine solche Verfassungsänderung vornehmen. Wir waren dabei der Auffassung, dass man aber mit einer solchen Verfassungsänderung auch Rechtssicherheit für unser Land schaffen muss und dass wir, der Verfassungsgesetzgeber des Landes Rheinland-Pfalz, diese Regelungen in der eigenen Verfassung verankern. Das ist sinnvoll, es wird die verfassungsrechtliche Diskussion, unbeschadet der Frage von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, regeln und gibt Rechtssicherheit bei dem Ziel, das wir erreichen wollen.

Meine Damen und Herren, ich möchte es auch bei einer Verfassungsdiskussion ein wenig flapsig ausdrücken: Dieses Ziel in den nächsten Jahren zu erreichen, wird ein verdammt schwerer Weg sein. In der politischen Diskussion, u. a. von Frau Klöckner, wurde fälschlicherweise behauptet, es gehe der SPD um eine Verfassungsänderung „light“, um eine „Schuldenregelung light“. Ich möchte für die SPD ganz deutlich sagen, es ging uns und es geht uns um eine Regelung, die uns die Luft zum Atmen lässt und uns die Möglichkeit gibt, unseren eigenen Haushalt so, wie wir ihn im Parlament beschließen, auch zu gestalten.

Im Grundgesetz sind einige Klauseln enthalten, die ausdrücklich für alle gelten, dass zum Beispiel Regierungen im Falle von Konjunkturkrisen oder von Naturkatastrophen Kredite aufnehmen können, die in stabilen Konjunkturzeiten wieder zurückgefahren werden müssen. Wir haben in der Verfassung von Rheinland-Pfalz diese Klauseln dahin gehend erweitert, dass eine Neuverschuldung auch bei strukturellen Einnahmeverlusten möglich ist, wobei die Schulden nach vier Jahren wieder zurückzufahren sind.

Sie wissen, wir sind als Landesparlament nicht der Steuergesetzgeber. Die Einnahmesituation wird bestimmt durch Regelungen des Bundes. Der Finanzminister hat uns dies des Öfteren am Beispiel der Mehrwertsteuer erläutert: Wenn die Mehrwertsteuer um einen Punkt gesenkt würde, würde dies für das Land Mindereinnahmen in Höhe von etwa 200 Millionen Euro pro anno bedeuten.