Das ist ja wie in der Schule. So schlimm war es aber nicht. Wenn die Umsatzsteuerverteilung nicht Teil des Finanzausgleichs ist, was Sie behaupten, warum ist sie dann im Finanzausgleichsgesetz geregelt?
Ich kenne das Finanzausgleichsgesetz. Aber in diesem Gesetz ist klar geregelt – ich frage Sie, ob Sie das nicht wissen –, dass die Umsatzsteuer eine Bundessteuer ist, die nicht dem Land zugerechnet werden darf.
Nein. Wenn Sie das gesamte Finanzausgleichsgesetz durchgehen, so sind dort eine ganze Reihe von Steuern aufgeführt, die unterschiedliche Erhebungsformen haben. Die Umsatzsteuerverteilung ist nun einmal in § 2 Finanzausgleichsgesetz geregelt, und zwar mit der Begründung – darauf kommt es jetzt auch an –, dass man finanzschwachen Ländern über diesen Schritt des Finanzausgleichs eine Verbesserung der Einnahmesituation vor dem zweiten Schritt ermöglichen möchte. Deswegen habe ich ausgeführt, dass die Finanzausstattung vor dem ersten Schritt der neuen Länder und Berlin bei 55,5 % liegt, und nach dem ersten Schritt bei 92,... Ich habe die Nachkommazahl wieder vergessen.
Insofern ist von der Gesetzesbegründung als auch von den Gesetzeswirkungen her die Umsatzsteuerverteilung ein Element des Finanzausgleichs. Eindeutig!
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die Landesregierung beantwortet die Fragen, die man ihr stellt.
Das würde Ihnen gefallen. Herr Präsident, die CDUFraktion beantragt die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) , „Bau- und Bezuschussung des Schlosshotels in Bad Bergzabern“ betreffend.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1, „Regelsätze SGB II“ betreffend.
Die CDU hat als erster die Aussprache beantragt. Wir kommen daher zur Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) , Bau- und Bezuschussung des Schlosshotels in Bad Bergzabern – Nummer 2 der Drucksache 15/4947 – betreffend. Ich erteile Frau Kollegin Schneider das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Privatfinanzierung, die keine ist, ein Investor, der diesen Namen nicht verdient, Kosten, die explodieren, und ein Ministerpräsident, der die Hand im Spiel hat.
Aber lassen Sie mich etwas für diejenigen, die es nicht verfolgt haben, zur Entstehungsgeschichte sagen.
Herr Innenminister, Sie haben gesagt, es ist ein besonderes Gebäude in einer besonderen Stadt. Ich gebe Ihnen recht, es ist sogar noch ein besonderer Wahlkreis, der Wahlkreis des Ministerpräsidenten Kurt Beck. Der Wahlkreisabgeordnete Kurt Beck hat seinem Innenminister den Auftrag erteilt, eine Studie für die Stadtentwicklung der Stadt Bad Bergzabern zu erstellen. Diese Studie wurde dann von der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz erstellt und kam unter anderem zu dem Schluss, dass die Stadt Bad Bergzabern ein 4-SternePlus-Hotel als Leuchtturmprojekt braucht. Schnell war man sich einig, dass wir keinen Neubau machen, son
dern – da gebe ich Ihnen recht – das sanierungsbedürftige Gebäude „Pfälzer Hof“ in der Nachbarschaft des Schlosses dafür geeignet wäre. Damals veröffentlichte Kosten: 3,7 Millionen Euro.
Man macht sich auf die Suche nach einem privaten Investor. Da wird man auch sehr schnell fündig, weil nämlich der damalige Investor Mitglied im Verein „Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz“ ist. Er wird dann schwuppdiwupp der Öffentlichkeit als Investor präsentiert. So weit, so gut.
Meine Damen und Herren, wie wäre aber jetzt der normale Ablauf, wenn das Land Rheinland-Pfalz sich finanziell an dieser Sanierungsmaßnahme beteiligen würde?
Erstens wird man eine Baufachliche Prüfung anfordern. Zweitens würde man Wirtschaftlichkeitsberechnungen anstellen und verlangen. Aber nicht so bei der Maßnahme des Schlosshotels im Wahlkreis des Ministerpräsidenten Beck. Stattdessen sagt das Land dem ehemaligen Investor und heutigem Pächter zu, dass bei einer geschätzten Bausumme von 3,7 Millionen Euro 80 % Landeszuschüsse fließen. Wohlgemerkt, ohne Baufachliche Prüfung, ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung, ohne dass es jemals eine Aufschlüsselung der zuschussfähigen und nicht zuschussfähigen Kosten gab,
ohne dass geprüft wurde, ob für das sanierungsbedürftige Gebäude vielleicht auch eine andere Nutzung möglich wäre und man einfach einen Hotelneubau hinstellt. Zwischenzeitlich sind wir bei Gesamtkosten von über 8 Millionen Euro. Es gibt bisher keinen – der Innenminister hat es gesagt – der aktuellen Sachlage angepassten rechtsgültigen Zuschussbescheid.
Der Landesrechnungshof, die ADD, der Sanierungsberater haben immer wieder auf die fehlenden förderrechtlichen Voraussetzungen aufmerksam gemacht, bisher ohne Erfolg, wobei das nicht ganz richtig ist, wie uns der Herr Innenminister erklärt hat. Nachdem die Kritik in der Öffentlichkeit nicht verstummt ist, hat man den Investor geschwind zum Pächter gemacht und der Stadt Bad Bergzabern gesagt, ihr müsst das Hotel jetzt übernehmen. Damit die Kosten der Stadt Bad Bergzabern nicht davonlaufen, hat man gesagt, euren Anteil deckeln wir auf 625.000 Euro und erhöhen über Nacht den Landeszuschuss auf 90 %.
Der Vollständigkeit halber sei jetzt noch erwähnt, dass der Pächter, der ehemalige Investor, einen zehnjährigen Pachtvertrag mit einer durchschnittlichen jährlichen Pacht von 120.000 Euro hat und im Gegenzug jetzt schon einen Vertrag in der Tasche hat, dass er nach zehn Jahren das Hotel für 1,4 Millionen Euro von der Stadt zurückkaufen kann.
Meine Damen und Herren, haben wir es hier wieder mit einem Fall von Vettern- und Günstlingswirtschaft im System Beck zu tun?
Alle Warnungen, ob von der ADD, ob vom Landesrechnungshof, ob von den Sanierungsberatern sind von der Landesregierung in den Wind geschlagen worden. Alle Kritik, alle Fragen – das hat sich heute wieder gezeigt – haben ins Schwarze getroffen.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir diese Fakten ansehe und analysiere, dann frage ich mich: Leben wir hier in Rheinland-Pfalz in einer Monarchie, in der der König Kurt sich auf Kosten seiner Untertanen ein Schloss bauen kann?