festen Überzeugung wird dieses Gesetz im Anschluss in den Hochschulen erfolgreich umgesetzt werden können.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion – Drucksache 15/4743 – ab. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP abgelehnt.
Dann kommen wir zum Änderungsantrag der SPDFraktion – Drucksache 15/4737 –. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP angenommen.
Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4175 – mit den beschlossenen Änderungen ab. Wer ist für den Gesetzentwurf mit den beschlossenen Änderungen? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben können, sich von Ihrem Platz zu erheben. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Änderungen mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – Drucksache 15/4729 –
sen, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesjagdgesetz an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau sowie den Rechtsausschuss zu überweisen.
Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat in mehreren Sitzungen, zuletzt in der 32. Sitzung am 8. Juni 2010, über den Gesetzentwurf beraten. Am 25. Mai 2010 hat der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz ein Anhörverfahren durchgeführt und dazu auch die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau eingeladen. Der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau sowie der Rechtsausschuss haben gestern in ihren jeweiligen Sitzungen über den Gesetzentwurf beraten.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich bitte um Wortmeldungen. – Das Wort hat der Abgeordnete Weiner von der CDU-Fraktion.
So mussten wir in den letzten Tagen den Gesetzentwurf bewerten, der uns vorlag. Dieser Gesetzentwurf ist mangelhaft.
Dass er mangelhaft ist, wird daran deutlich, dass heute eine Stunde vor der Beratung ein neunseitiger Änderungsantrag von SPD und FDP hier im Hause vorgelegt worden ist,
ein Änderungsantrag, den weder der Umweltausschuss noch der mitberatende Landwirtschaftsausschuss gestern kannten und beraten konnten.
Viele Kollegen in diesem Haus haben ihn vorhin kurz überflogen. Die einzelnen Passagen und Paragrafen einzuordnen, ist aber schlechthin unmöglich.
Deshalb habe ich Herrn Kollegen Langner vorhin noch einmal gefragt, ob er bereit ist, die Beratung dieses Gesetzentwurfs auf die nächste Sitzung zu vertagen,
Meine Damen und Herren, dieses Thema muss doch ernsthaft beraten werden. Schließlich sind die Probleme vielfältig. Die Forstleute berichten uns, dass die Entwicklung unserer Wälder nicht nur unter dem Klimawandel leidet, sondern in verstärktem Maße auch unter dem selektiven Verbiss bestimmter Baumarten durch die Überpopulation an Rotwild. Für unsere Wälder ist es deshalb wichtig, die Bestände an Rotwild wieder auf ein Normalmaß zu reduzieren.
Herr Pörksen, das ist doch gewünscht. Da muss man sich aber auch den Veränderungen stellen. Beim Weinbau gibt es Probleme in den Steillagen. Dort liegen mehr Flächen brach.
Das bedeutet, dass Wildschweine mehr Deckung und ein besseres Nahrungsangebot finden, sodass sie sich in den letzten Jahren rasant vermehrt haben. Die Wildschweinbestände liegen in einigen Landesteilen um mehr als das Zehnfache über dem Normalen. Im Herbst wird Ihnen das Lachen vergehen, wenn Ihre Wähler Sie ansprechen und Ihre Kommunen auf Sie zukommen, um sich wieder zu beklagen, dass ganze Wildschweinrotten Wiesen, Weinberge, Sportplätze und Friedhöfe verwüsten sowie zu Verkehrsunfällen auf Straßen und Schienensträngen beitragen. Wir haben das alles schon erlebt. Haben Sie es etwa vergessen?
Es ist daher die allererste und die größte Herausforderung an ein modernes Jagdgesetz, ein abgestuftes und wirksames Instrumentarium gegen die Überpopulation an Rot- und Schwarzwild zu liefern.
Der zweite Hauptstreitpunkt ist die Frage, wer wann und in welcher Höhe Wildschäden übernehmen muss. Die Jäger sehen sich hier immer größeren Schadenersatz
forderungen ausgesetzt und fühlen sich gerade dann übervorteilt, wenn zum Beispiel im Laufe langjähriger Pachtverträge immer mehr Landwirtschaftsflächen auf Mais umgestellt werden. Auch in dieser wichtigen Frage bleibt das Gesetz unpräzise und widersprüchlich bis lückenhaft. Solange es Wildtiere gibt, gibt es auch Wildschäden, Herr Pörksen. Da wirkt es geradezu weltfremd, Frau Ministerin, wenn im Gesetz die Formulierung steht, Wildschäden seien zu vermeiden.
Unsere Forderung, diese missverständliche Formulierung im Gesetz klarzustellen, stieß bei der SPD auf taube Ohren. Dabei wäre es so einfach gewesen, vor „zu vermeiden“ das von den Jägern vorgeschlagene kleine Wörtchen „möglichst“ einzufügen
oder wenigstens eine Klarstellung vorzunehmen, die etwa lauten könnte – das ist unser Vorschlag –: Wildschäden, die über das Maß bei normalem Wildbestand und einer normalen Fruchtfolge hinausgehen, sind zu vermeiden.
Es hätte also durchaus mögliche Formulierungen gegeben. Wir haben Gespräche mit Herrn Langner geführt. Sie fanden zwar in netter Atmosphäre statt; man war aber nicht bereit, hier Änderungen vorzunehmen.