Herr Minister, Frage 1 scheint mir nicht ganz beantwortet worden zu sein. Es wurde gefragt, wie viele Ferienhäuser für den Ferienpark am Nürburgring geplant und in Auftrag gegeben worden sind. Sie haben geantwortet: 98 Ferienhäuser, zwei Attraktionshäuser und ein Zentralgebäude. Wie viele wurden geplant und in Auftrag gegeben?
Ich habe gesagt, 100 Häuser sind geplant gewesen und in Auftrag gegeben worden. – Wie ausgeführt, werden davon 98 als Ferienhäuser vermietet, und zwei
Häuser werden für Attraktionen für Kinder genutzt, sodass dort im Ergebnis – deswegen die bewusste Formulierung – 100 Häuser plus das Zentralgebäude errichtet wurden. De facto sind 101 Häuser bzw. Gebäude errichtet worden, teilweise als Einzelhäuser, teilweise als Doppelhäuser.
Herr Minister, ist es richtig und, wenn ja, wie bewerten Sie es, dass die Kalkulation – Renditeberechung usw. – auf 100 vermietbaren Ferienhäusern basiert?
Die Begründung der MSR GmbH, es sei sinnvoll, zur Attraktivitätssteigerung solcher Ferienparks auch Freizeitmöglichkeiten für Kinder anzubieten, die sie für Familien interessanter machen, kann ich aus eigener Erfahrung mit Urlauben mit Kindern nachvollziehen. Es ist durchaus sinnvoll und macht einen solchen Freizeitpark für Nutzer attraktiver, wenn es ein umfangreiches Angebot gibt.
Dass zwei Häuser, anstatt sie als Ferienhäuser zu vermieten, für diesen Zweck genutzt werden, kann betriebswirtschaftlich durchaus sinnvoll sein, weil dann die Auslastungsrate der übrigen Häuser höher ist. Es ist aber die Entscheidung eines privaten Betreibers, das so zu gestalten.
Erste Frage: Herr Minister, wann wurde denn die Entscheidung getroffen, 100 Häuser zu bauen und aus zwei Ferienhäusern Attraktionsgebäude zu machen? Ist Ihnen das bekannt?
Zweite Frage: Liegen Ihnen denn Kalkulationen vor, wie aufgrund der ursprünglichen Planung in die Gewinnzone gefahren werden sollte und wie jetzt, mit den Attraktionsgebäuden, in die Gewinnzone gefahren werden soll?
Ferienhäuser und zwei Attraktionshäuser der Nutzung zu übergeben, kann ich Ihnen nicht sagen. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, zeitgenau nachzuvollziehen, welche Entscheidungen die MSR wann und wo trifft.
Nach Kalkulationsgrundlagen und anderem haben Sie nicht gefragt. Ich habe die Fragen bewusst noch einmal durchgelesen. Dort heißt es: Wie viele Ferienhäuser wurden für den Ferienpark am Nürburgring geplant und in Auftrag gegeben? – Das habe ich beantwortet.
Herr Kollege Baldauf, Sie sind nicht dran. Der Kollege Licht ist an der Reihe. Sie dürfen sich noch einmal melden.
Herr Präsident, das Problem entsteht, weil der Herr Minister alles beantwortet, nur nicht die Fragen.
Herr Minister, wie bewerten Sie die Tatsache, dass in Kiersbach auf dem Annenhof 8 ein von der MI Haus AG, Schweiz, gebautes Haus steht, und welcher Nutzung ist dieses Haus in welchem Zusammenhang zugeführt worden?
In der Mündlichen Anfrage wird nach dem Ferienpark am Nürburgring gefragt. Die Parzelle habe ich Ihnen beschrieben. Dort ist ein Ferienpark mit 101 Gebäuden entstanden. Ob auf einem weiteren Grundstück in der Eifel oder im Hunsrück von einer Schweizer Gesellschaft ein Haus errichtet wurde, das ein Ferienhaus, ein Wohnhaus oder etwas anderes ist, mag für Sie eine interessante Frage sein. Aber es ist nicht Gegenstand der Mündlichen Anfrage. Haben Sie Verständnis, dass ich es nicht abschließend beantworten kann, was mit einem Haus ist, das an irgendeiner Stelle im Hunsrück oder in der Eifel gebaut wurde.
Herr Minister, sind Ihnen die Berechnungsgrundlagen zu Beginn der Planung bekannt, als 100 Ferienhäuser vorgesehen wurden?
Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Sind Ihnen die jetzigen Berechnungsgrundlagen bekannt? Und wie ist Ihre Einschätzung dazu?
Mir liegen keine Berechnungsgrundlagen für den Bau der 100 Ferienhäuser vor. Ein Privatinvestor hat 100 Ferienhäuser errichten lassen und aus für mich nachvollziehbaren Gründen im Rahmen der Entwicklung des Projekts die Entscheidung getroffen, zur Attraktivitätssteigerung und damit eben auch zur betriebswirtschaftlichen Effizienzsteigerung zwei Häuser zu nutzen, um das Mieten der Ferienhäuser attraktiver zu gestalten.
Mit Sicherheit wird Motivation gewesen sein, insgesamt ein besseres Betriebsergebnis zu erzielen; dies neben dem Wunsch, einen Beitrag zu leisten, dass sich die Gäste in der Ferienparkanlage wohlfühlen.
Wenn gewünscht, fragen wir gerne bei der MSR GmbH nach, was ursprünglich Kalkulationsgrundlage gewesen ist und was sie motiviert hat, neben den von mir dargestellten Gründen diese Änderung vorzunehmen.
Es folgen Zusatzfragen der Frau Kollegin SchleicherRothmund und des Herrn Kollegen Licht. Danach schließe ich die Rednerliste, weil erkennbar die gestellten Fragen beantwortet worden sind.
Herr Minister, wie würden Sie die Zielgruppen für das Feriendorf beschreiben, und wie bewerten Sie die zwei Attraktionshäuser in Relation zu diesen Zielgruppen?
Herr Minister, wie schätzen Sie die Zielgruppen für das Feriendorf ein, und wie bewerten Sie die Entscheidung für die zwei Attraktionshäuser im Verhältnis zu diesen Zielgruppen?
Neben der Zielgruppe, dem motorsportaffinen Publikum attraktive Unterkunftsmöglichkeiten zu bieten, ist eine weitere Zielgruppe mit Sicherheit Familien mit Kindern. In dieser Hinsicht halte ich es für sinnvoll und richtig, Beiträge zu leisten, um das insgesamt attraktiver zu gestalten; denn Zielsetzung des Projekts „Nürburgring 2009“ war es, auch andere Zielgruppen für den Nürburgring zu interessieren. Daher halte ich die Gesamtstrategie für eine sinnvolle Maßnahme.
Herr Minister, das eben von mir beschriebene Objekt steht in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Feriendorf.
Ich frage, wie Sie die vor kurzem stattgefundene Steuerprüfung bewerten, in der dieses Objekt klar umschrieben wird und bei der einige Fragen offen geblieben sind.