Protocol of the Session on February 5, 2010

Der Antrag ist aber nicht ganz seriös. Er wurde einfach nach dem Motto gestellt „Wir brauchen die, und macht mal“. Das ist so, wie die CDU immer Lehrer fordert. Es fallen Unterrichtsstunden aus. Deshalb brauchen wir Lehrer.

Mir fehlt dazu ein Kostenkonzept. Das werden wir sicherlich im Ausschuss hören. Es kann nicht sein, dass dann der Rheinland-Pfalz-Takt ausgedünnt werden muss; denn bezahlt wird das Ganze über Regionalisierungsmittel. Es gab ein Papier von Koch und Steinbrück, wonach die Regionalisierungsmittel um meines Wissens 1 Milliarde Euro gekürzt wurden. Das machte rund 140 Millionen Euro im Land Rheinland-Pfalz beim RheinlandPfalz-Takt aus.

Jeder zusätzliche Service, der angeboten wird, muss bezahlt werden. Ich will dann auch wissen, wie in dem Fall das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist. Was kostet die Zugbegleitung ab 19:00 Uhr zusätzlich? Was wird deshalb weniger angeboten? Die Mittel werden schließlich nicht mehr werden, sondern es wird bei den jetzigen Regionalisierungsmitteln – so hoffe ich – bleiben, sodass der Rheinland-Pfalz-Takt auch in der Zukunft eine Chance hat.

Wenn das alles finanzierbar und bezahlbar ist und wenn sich bei den Ausschreibungen herausstellen sollte, dass wirklich Geld eingespart werden kann, wären wir die Letzten, die dem nicht zustimmen, Herr Minister.

Nach 19:00 Uhr sehe ich das auch wirklich unter dem Sicherheitsaspekt. Es ist ganz entscheidend, auch für die Akzeptanz der Nahverkehrsverbindungen, dass solche Vorfälle, wie wir sie teilweise erleben, nicht mehr vorkommen. Letztlich wollen wir schließlich durch ein gutes Angebot noch mehr Fahrgäste bekommen. Je besser das Image der Nahverkehrszüge insgesamt ist, umso höher ist die Akzeptanz, sodass die 100%ige Fahrgaststeigerung, die durch den Rheinland-Pfalz-Takt in den vergangenen 15 Jahren erreicht worden ist, noch ein Stück weit ausgeweitet werden kann.

Wir werden die Beratungen abwarten und im Ausschuss mit diskutieren. Wir werden dann sehen, wie die abgeschlossenen Verträge in der Zukunft aussehen werden und welche zusätzlichen Kosten damit verbunden sind. Das muss abgewogen und dann letztlich auch entschieden werden.

(Beifall der FDP und des Abg. Dötsch, CDU)

Herr Staatsminister Hering hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherheit der Fahrgäste ist Grundvoraussetzung für die Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs. Der öffentliche Personennahverkehr würde nicht genutzt werden, wenn die Menschen Angst haben, dass sie bei der Nutzung Opfer von körperlichen Übergriffen werden. Dass sich die Menschen in RheinlandPfalz im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere im Schienenpersonennahverkehr, sicher fühlen, kann man daran ermessen, dass in Rheinland-Pfalz in den vergangenen 10 bis 15 Jahren doppelt so viele Personen den Schienenpersonennahverkehr genutzt haben und wir bessere Steigerungsraten haben als in anderen Ländern. Das zeigt, die Menschen fühlen sich sicher, wenn sie die Züge in Rheinland-Pfalz nutzen.

Natürlich sind wir verpflichtet, aktuelle Vorgänge zu beobachten – auch die dramatischen Vorfälle, die es in anderen Bundesländern gegeben hat – und anhand der Ergebnisse zu überprüfen, ob unser Sicherheitskonzept angepasst und in einigen Punkten verbessert werden muss.

Wir müssen aber klar unterscheiden, wo es zu Übergriffen kommt. Die meisten Übergriffe kommen nicht in den Fahrzeugen vor, sondern sie kommen am Bahnsteig, in den Bahnhöfen und im Umfeld des Bahnhofs vor. Deshalb brauchen wir ganzheitliche Konzepte in Abstimmung mit der Bundespolizei, der Polizei und den Kommunen, um Sicherheit auch im Umfeld der Bahnhöfe zu

gewährleisten. Auch das ist Grundvoraussetzung für die Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs.

Wir sind froh, dass wir in Rheinland-Pfalz auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, insbesondere zu Ballungszentren, deutlich geringere Zahlen haben. Ich habe mir die aktuellen Zahlen der DB AG geben lassen, die zu dem Ergebnis kommt – Analyse 2009 –, dass es in 25 Fällen zu Übergriffen auf Begleitpersonal gekommen ist. Das reicht von Beleidigungen bis hin zu körperlichen Angriffen. Unter den Fahrgästen sind es 20 Personen in Fahrzeugen bei mehreren Millionen Nutzern gewesen. Auch hier reicht das von Beleidigungen bis hin zu körperlichen Übergriffen. Erfreulicherweise gab es im Jahr 2009 keine schweren Vorkommnisse in diesem Bereich. Es gibt die klare Anweisung von uns, alle Vorkommnisse, die uns zur Kenntnis gelangen, zur Anzeige zu bringen, um deutlich zu machen, dass diese Vorfälle bei uns verfolgt werden.

Wir haben auch eine Untersuchung bei den Fahrgästen vornehmen lassen, wann sie insbesondere Begleitpersonal wünschen. Nachvollziehbares und klares Ergebnis der Analysen war, insbesondere in den Abendstunden ab 19:00 Uhr wird gewünscht, dass Begleitpersonal in den Zügen anwesend ist.

Wir haben die Entscheidung getroffen, dass wir es nicht in die Entscheidungsoption der Anbieter der Dienstleistungen legen, ob sie ab 19:00 Uhr Begleitpersonal zur Verfügung stellen. Wir werden das künftig in RheinlandPfalz verpflichtend machen. Wir haben auch untersucht, ob wir uns das finanziell leisten können. Wir wollen in Rheinland-Pfalz den Menschen dieses subjektive Sicherheitsgefühl geben. Unter Abwägung der Gesamtkosten können wir uns das leisten.

Sie müssen wissen, beim Schienenpersonennahverkehr entfallen 50 % der Kosten auf Trassenentgelte, die von den Firmen geleistet werden müssen, gut 30 % auf die Finanzierung des Zugmaterials, da die Zinsen und Abschreibungen erwirtschaftet werden müssen, während auf Personal unter 20 % der Kosten entfallen. Davon entfällt auf das Begleitpersonal der geringere Anteil. Wir können das durch die Effizienzrendite des RheinlandPfalz-Takts 2015 zusätzlich finanzieren.

Herr Eymael, wir haben das Konzept so intelligent aufgestellt, dass wir mit demselben Geld statt der bisher 33 Zugkilometer künftig für 40 Zugkilometer das Begleitpersonal in Rheinland-Pfalz bestellen können.

(Eymael, FDP: Millionen!)

40 Millionen Zugkilometer werden wir bestellen können. Die Kosten sind finanziert.

Von uns gibt es auch ein Qualitätsmanagementsystem. Wir wollen genau wissen, wie das Personal ausgebildet ist. Das Personal muss so ausgebildet sein, dass es mit Konfliktsituationen umgehen kann. Damit sie diese beherrschen können, müssen sie auch das notwendige Selbstbewusstsein haben. Darüber hinaus müssen sie sich am richtigen Ort befinden. Die Erfahrung hat nämlich auch ergeben, dass es Begleitpersonal gibt, das sich beim Lokführer aufhält. Das mag für den Lokführer an

genehm sein und er mag Unterhaltung haben, aber nicht dort, sondern in den Abteilen muss für Sicherheit gesorgt werden. Deshalb untersuchen wir ganz genau, ob das Personal ab 19:00 Uhr vorhanden ist und wo es im Einsatz ist. Dieses Personal soll für die Fahrgäste erkennbar sein.

Dann gibt es das subjektive Sicherheitsgefühl, für das wir Vorsorge getroffen haben, indem eine Videoüberwachung dort erfolgt, wo es sinnvoll und notwendig ist. An 18 Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz gibt es bereits eine Videoüberwachung. In den Ausschreibungen sehen wir auch vor, dass das Fahrzeugmaterial zumindest auf eine Videoüberwachung umrüstbar sein muss. Diese Möglichkeit muss gegeben sein, wenn wir sensible Strecken bedienen.

Ich fasse zusammen: Es gibt in Rheinland-Pfalz ein ganzheitliches Konzept. Dazu wird künftig als ein wichtiger Baustein gehören, bei allen neuen Verträgen ab 19:00 Uhr Begleitpersonal vorzusehen.

Wir sind gerne bereit, Sie über dieses wichtige Thema erneut umfangreich im Ausschuss zu informieren.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.

Bevor ich einen neuen Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich zunächst als Gäste Mitglieder des Ortsgemeinderats in Siesbach. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Dann begrüße ich Auszubildende für den Beruf der bzw. des Verwaltungsfachangestellten und Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft der Berufsbildenden Schule Wissen. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:

Transparenz und Qualität der Pflege in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der FDP und CDU – Drucksache 15/4220 –

dazu: Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4241 –

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Es hat sich Herr Kollege Dr. Schmitz für die FDP zu Wort gemeldet. Er hat das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Reform der Pflegeversicherung 2008 wurden sehr unterschiedliche Maßnahmen verabredet, unter anderem auch Vereinbarungen, die die Qualität und die Transparenz in der Pflege verbessern sollten. Daraufhin haben die Partner auf Bundesebene eine Systematik erarbeitet, die von der seinerzeitigen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt durchgewunken und auch vom Land RheinlandPfalz begrüßt wurde.

Wir hatten vorher Monate und Jahre darüber diskutiert, wie solche Qualitäts- und Transparenzsysteme aufgebaut werden sollten. Als die konkrete Umsetzung bekannt wurde, dauerte es nicht lange, bis erst Einzelne und dann Verbände Stopp riefen und sagten, da stimmt etwas vom Grundsatz her überhaupt nicht. Da liegt ein Kind im Brunnen. Das ist ganz eklatant. Es wird nicht möglich sein, mit diesen Transparenz- und Prüfverfahren ein bundeseinheitlich belastbares und transparentes System auf die Beine zu stellen.

Der Höhepunkt dieser Kritik war eine Pressekonferenz des rheinland-pfälzischen VdK, der von einem Skandal sprach, wie wir fanden zu Recht. Auch hier und im Ausschuss wurde das Thema aufgerufen. Die Ministerin sagte immer wieder: Wir kümmern uns. – Man sorgte auf der Bundesebene für einen sogenannten Kümmerer, der das Ganze begleiten sollte, und sprach immer von einem lernenden System. Das war etwas, was sich mir damals nicht erschlossen hat und heute nicht erschließt.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Wenn man der Bevölkerung in einem so wichtigen Feld Transparenznoten anheimstellt, müssen diese Noten klar und belastbar sein. Wenn man sagt, ein Heim ist mangelhaft oder sehr gut, dann muss man sich darauf verlassen können. Von einem lernenden System hat in dem Zusammenhang niemand etwas.

Das Ganze ginge noch weiter. Als die Kritik auch von Fachleuten im System selber immer lauter wurde, kam es zu einer sehr unappetitlichen Phase. Das Ministerium versuchte, die entsprechenden Fachleute zum Schweigen zu bringen und in einer Art Maulkorb-System zu verhindern, dass berechtigte Kritik laut wurde.

Es wurde Zeit vertan. Man hat inadäquat reagiert. Als dann das Kind im Brunnen lag, nämlich Pflegeberichte veröffentlicht wurden, die tatsächlich behaupteten, dass im ambulanten Bereich 58 % der Pflege mangelhaft seien, musste die Ministerin – ich sage ausdrücklich zu Recht – zu einem bedenklichen Verfahren greifen. Sie musste die AOK, die von Gesetzes wegen verpflichtet war, diese Ergebnisse zu veröffentlichen, bitten, diese Dinge nicht zu veröffentlichen.

Ein lernendes Verfahren, ein Kümmerer und ein MaulKorb-System sorgten nicht dafür, dass etwas rechtzeitig gestoppt und umgebaut wurde, sondern es blieb der Opposition anheimgestellt, eine Anhörung vorzunehmen.

(Beifall der FDP und der CDU – Eymael, FDP: So ist es!)

Meine Damen und Herren, die Anhörung, die jetzt auch vom Ministerium geplant wird – danke schön –, war in ihrer Klarheit nicht zu übertreffen. Die Kritik war überdeutlich. Das, was vorher im Raum stand, nämlich das System, in dem vergleichsweise unwichtige Prüfergebnisse dazu führen, dass Prüfkriterien von zentraler Bedeutung durch statistisches Vermauscheln und Vermanschen schöngerechnet werden, wurde allenthalben kritisiert.

Alle forderten, wie die Opposition und Fachleute schon vorher, zum Beispiel K.-o.-Kriterien aufzunehmen, die dafür sorgen, dass zukünftig deutlich wird, wenn in einem Heim Menschen tatsächlich schwersten Pflegefehlern unterliegen.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

Ich darf es konkretisieren. Im bisherigen System gab es die Bewertung null Punkte und zehn Punkte. Das wurde in eine Gesamtnote nach dem Schulsystem überführt. Wenn Sie in diesem System zwei Menschen mit lebensbedrohlichen Pflegefehlern hatten, hatten Sie im Ergebnis 80 Punkte dividiert durch zehn, nämlich acht Punkte im Schnitt. Das entsprach in etwa 1,7. Das ist ein absurdes System.

(Glocke des Präsidenten)

Jetzt, nachdem der gemeinsame Antrag der FDP und der CDU auf dem Tisch liegt, kommt die Landesregierung „in die Pötte“ und reicht – ich komme zum Schluss – einen Antrag hinterher, der insgesamt nicht belastbar ist.

Meine Damen und Herren, ich resümiere: Das ist ein trauriges Kapitel rheinland-pfälzischer Sozialpolitik.