Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP. Er gibt in vollem Umfang die Haltung und Auffassung der Landesregierung wieder.
Die Beschneidung weiblicher Genitalien ist, wie das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 24. März 2009 zutreffend feststellt, unabhängig von ihrem Ausmaß und in jeglicher Form ihrer Ausführung ein Gewaltakt, ein Verbrechen gegen die Frau und eine schwere Menschenrechtsverletzung. Genitalverstümmelungen beschädigen gravierend und irreparabel den Körper und die seelische Gesundheit der betroffenen Frauen und Mädchen mit Traumatisierungen, Beeinträchtigungen, Schmerzen ein Leben lang.
Nach Schätzungen von Terre des Femmes – die Zahlen sind genannt worden – sind in Deutschland rund 30.000 Frauen betroffen und mehr als 5.000 Mädchen bedroht.
Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen sind in ihrer Menschenfeindlichkeit ein Verhalten weit jenseits jeder Kultur, Religion oder Zivilisation. In Ihrem Antrag sagen Sie deshalb zutreffend, keine kulturelle oder religiöse Tradition könne solches Verhalten rechtfertigen.
Meine Damen und Herren, die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 5. November letzten Jahres hat mit Zustimmung von Rheinland-Pfalz die besondere Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien gefordert und darüber hinaus ganz besonders präventive Maßnahmen angemahnt. Die Landesregie
rung begrüßt die Bundesratsinitiative der Länder BadenWürttemberg und Hessen, die hier Abhilfe schaffen soll. Ihr haben sich zwischenzeitlich die Länder Niedersachsen und Bayern, aber auch Rheinland-Pfalz als Mitantragsteller angeschlossen.
Ein eigener Straftatbestand soll die Verstümmelung weiblicher Genitalien mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren sanktionieren. Taten, die nicht in Deutschland, sondern im Ausland erfolgt sind, werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bestraft. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers soll die strafrechtliche Verjährung ruhen.
Meine Damen und Herren, ein solcher besonderer Straftatbestand wäre ganz gewiss ein Fortschritt. Für sich allein genügt er aber nicht. Es geht um Prävention und um konsequente, wirksame, deutlich spürbare Strafverfolgung.
Prävention gegen ein solch barbarisches Verhalten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht darum, das Bewusstsein in den betroffenen Teilen der Bevölkerung zu ändern. Es geht um Aufklärung über die Folgen solcher Gewaltakte. Es geht darum, den betroffenen Mädchen und Frauen, wo auch immer und wie auch immer, zu helfen. Sie müssen insbesondere wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie in die Gefahr geraten.
Meine Damen und Herren, es geht daneben und zuerst um eine konsequente Reaktion. Es gibt hier ein immens großes Dunkelfeld. Wir müssen es endlich schaffen, dass solche Taten entdeckt, offenbart und zur Anzeige gebracht werden.
Meine Damen und Herren, schon heute sind Ärztinnen und Ärzte, die Hinweise auf ein entsprechendes Verhalten haben, berechtigt, ihre Schweigepflicht zu brechen. Es besteht aber keine Pflicht dazu. Es besteht hier eine gewisse Unsicherheit. Die im November letzten Jahres im Justizministerium eingerichtete Arbeitsgruppe „FOKUS Opferschutz“ hat sich zur Aufgabe gesetzt, hier den Ärztinnen und Ärzten Hilfen an die Hand zu geben.
Die Frage ist, ob wir noch einen Schritt weitergehen und über eine gesetzlich geregelte Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten nachdenken sollten, Fälle von Genitalverstümmelungen zu melden. Befürchtet wird von einigen, eine solche Anzeigepflicht könne dazu führen, dass betroffene Frauen und Mädchen keine ärztliche Hilfe mehr in Anspruch nehmen würden. Immerhin, unser Nachbarland Frankreich hat eine solche Meldepflicht. Ich denke, wir sollten uns über die Erfahrungen dort informieren und diese Frage noch einmal eingehend überprüfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Aufklärung, Beratung, Hilfe und Zuflucht für die betroffenen Mädchen und Frauen sind wichtig, Sensibilisierung aller von der Problematik berührten ebenso, aber auch eine wirksame Strafandrohung und eine konsequente Strafverfolgung.
Wir stimmen über den Antrag ab. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4216 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Stärkere Besetzung von Zügen mit Zug- begleitpersonal Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4217 –
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gestehe, nach dieser Berichterstattung und Schilderung des vorherigen Antrages fällt es fast schwer, zu Sachthemen zurückzukommen, zumal man, wie ich, drei Töchter hat. Ich will es aber dennoch tun und versuchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer kennt nicht Situationen, insbesondere in den Abendstunden und Nahverkehrszügen, bei denen man sich wünschen würde, dass ein Zugbegleiter anwesend wäre. Es geht um das Sicherheitsgefühl in den Zügen.
Es geht um Qualität und Service, wenn man zum Beispiel noch Anschlusszüge bekommen will. Es geht aber auch darum, Vandalismusschäden vorzubeugen und insgesamt den Schienenpersonennahverkehr weiterzuentwickeln; denn wir hören immer öfter auch von Frauen und älteren Menschen, dass sie gerade in den Abendstunden den Zugverkehr meiden, weil hier auch das Sicherheitsgefühl eine große Rolle spielt. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Ankündigung von Wirtschafts- und Verkehrsminister Hering, dass bei zukünftigen Ausschreibungen und den daraus folgenden Verträgen die Züge ab 19:00 Uhr mit Zugbegleitern besetzt werden sollen. Wir wollen dies aber trotzdem parlamentarisch begleiten und auch im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr darüber beraten, wann Verträge auslaufen und wann mit der Besetzung von Zugbegleitern in den Zügen zu rechnen ist.
Ein zweiter Grund ist, dass wir immer noch Schreiben bekommen mit den Wünschen nach stärkerer Besetzung der Züge mit Zugbegleitern. Da ist zum Beispiel die GDL Süd-West, die auf ihrer Verbandsversammlung gefordert hat, alle Nahverkehrszüge mit Zugbegleitern zu besetzen. Da ist die Gewerkschaft TRANSNET, die nicht nur mehr Zugbegleiter, sondern auch bessere Schulungen für die Zugbegleiter fordert. Hintergrund ist hier – Sie kennen das aus der Medienberichterstattung –, dass Minderjährige aus den Zügen verwiesen wurden. Da fordert die Gewerkschaft TRANSNET, auch bessere Schulungen durchzuführen.
Aber ganz aktuell – das Schreiben ging bei uns kurz vor Weihnachten ein, möglicherweise auch an die anderen Fraktionen – der Fahrgastbeirat DB Regio AG, der uns angeschrieben hat. Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Erlaubnis ganz kurz daraus zitieren. Auch in diesem Schreiben fordert der Fahrgastbeirat die stärkere Besetzung mit Zugbegleitern. Hier geht es um die Schwarzfahrerquote, um den Vandalismus und den Fahrkartenkauf im Zug. Es geht hier auch um das Thema „Sicherheit“. Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mögliche potenzielle Fahrgäste wegbleiben, insbesondere Frauen jeglichen Alters und generell ältere Fahrgäste. Es geht hier um Ansprechpartner im Zug bei den touristisch interessanten Routen, um hier auch dem Tourismus dienlich zu sein.
Den letzten Absatz will ich gern auch noch vortragen: Es ist uns klar, dass Zugbegleitpersonal Geld kostet, aber die Verluste durch wegbleibende Fahrgäste, erhöhten Vandalismus und vermehrte Schwarzfahrten führen noch zu weniger Einnahmen. Wir FGB-Mitglieder sind davon überzeugt, dass die Bahn ein sehr gutes Verkehrsmittel ist und möchten, dass es auch in Zukunft so bleibt. Deshalb bitten wir darum, in den zukünftigen Streckenausschreibungen Zugbegleitpersonal als Leistung aufzunehmen. Es wäre schön – jetzt darf ich auch zitieren – bis zu unserer nächsten Sitzung am 2. März 2010 eine Rückmeldung zu bekommen. –
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich denke, es wäre ein gutes Signal, wenn wir heute sagen, ja, diese Wünsche sind bei uns angekommen, ja, wir wollen da etwas tun und wollen das Thema im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr weiter beraten. Das wäre ein gutes Signal nicht nur für den Fahrgastbeirat, sondern auch für die Bahnreisenden grundsätzlich. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, dass wir diesen Antrag heute an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überweisen und dort weiter beraten, um zu erfahren, wann welche Strecken mit Zugbegleitern besetzt werden können, wann dort Verträge auslaufen und wann dort neue Verträge abgeschlossen werden können.
Ich komme zum Schluss. Wir wollen das Erfolgsmodell Rheinland-Pfalz auch im Bereich Service und Sicherheit weiterentwickeln. Dazu kann der stärkere Einsatz von Zugbegleitern ein wichtiger Beitrag sein.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein guter Service ist bei Dienstleistungen, Einrichtungen und Produkten mit Kundenkontakten natürlich ein wichtiges Qualitätskriterium. Nicht nur der Service, sondern auch wie hier in diesem Beispiel spielt natürlich die Sicherheit auch eine wesentliche Rolle. Dies gilt insbe
sondere auch beim Schienenpersonennahverkehr. Es ist gut, dass dieser Service immer wieder hinterfragt und der Service auf den Prüfstand gestellt wird. Dies ist aus meiner tiefsten Überzeugung auch im vorliegenden Falle im Sinne der Vertragsunternehmen, wenn besserer Service zu mehr Akzeptanz bei den Fahrgästen führt und damit auch die Ertragslage verbessert werden kann. Deswegen begrüßen wir ausdrücklich, dass wir uns mit der Thematik nun wiederholt im Ausschuss befassen.
Meine Damen und Herren von der SPD, allerdings wirft Ihr Antrag, so wie er gestellt ist, einige Fragen auf. Er wirft insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung dieses Themas auch im Ausschuss im August 2008 auf. Damals haben wir im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr detaillierte Informationen seitens der Landesregierung bekommen. Allerdings stehen die im Widerspruch zu ihrem jetzigen Antrag. Hier besteht Informationsbedarf. Diese Informationen erwarten wir dann auch im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr; denn Herr Minister Hering hat im August 2008 im Ausschuss erklärt – ich darf hier zitieren –, man gehe „von einer Schwarzfahrerquote zwischen 1 % und 3 % aus.“ Die Unternehmen seien zu dem Ergebnis gekommen, aus wirtschaftlichen Gründen könne auf den Einsatz von Zugbegleitern ganz verzichtet werden. Bei den Vandalismusschäden ließe sich durch den zusätzlichen Einsatz von Zugbegleitern keine Besserung der Situation erzielen.
Wir sind nach wie vor für den Einsatz von Zugbegleitern, aber die SPD begründet den jetzigen Antrag auch mit den Erwartungen, dass Vandalismusschäden und Schwarzfahrten zurückgehen. Auch da sind wir der Meinung, dass alles getan werden muss. Allerdings müssen diese Dinge dann auch greifen und zum Erfolg führen. Die Aussage des Ministers wertet aber, dass mehr Zugbegleiter keine Besserung bringen.
Meine Damen und Herren, was hat sich in den vergangenen anderthalb Jahren wesentlich geändert, dass hier seitens der SPD der vorliegende Antrag eingebracht wurde? Was ist aus dem Pilotprojekt der Deutschen Bahn Regio geworden, bei dem unter anderem Zugbegleiter gezielt geschult werden sollten, um sicherzustellen, dass Konfliktsituationen besser gemeistert werden können? Auch über die damals formulierte Absicht gab es anschließend keine weiteren Informationen im Ausschuss oder hier im Plenum. Auch hier erwarten wir aktuelle Informationen im Ausschuss.
Erklärungsbedarf gibt es unserer Auffassung nach aber insbesondere bei der Forderung, zukünftig ab 19:00 Uhr die Nahverkehrszüge zu 100 % mit Zugbegleitern auszustatten und dies ab 2015 zu gewährleisten. Im August 2008 erklärte der Minister, die Regelung der Zugbegleiter sei ausschließlich in den Verkehrsverträgen mit den Zweckverbänden geregelt. Die Mehrzahl der Verträge enthalte die Regelung der 100 %-Quote bei den Zugbegleitern ab 19:00 Uhr. Zum damaligen Zeitpunkt wurde dies vom Minister so erklärt.
Der Minister fügte hinzu, bis zum Jahr 2014 stelle man dann auf neue Verträge um, damit ab 19:00 Uhr die Besetzung mit Zugbegleitern zu 100 % flächendeckend umgesetzt sei. Nun beantragt die SPD, dies, was laut
Herrn Hering schon 2014 gewährleistet ist, ab 2015 sicherzustellen. Die Umsetzung des jetzigen Antrags bedeutet hier also eine Verschlechterung des ursprünglich festgelegten Zeitplans in Bezug auf die Besetzung mit Zugbegleitern. Hat hier der Minister 2008 zu viel versprochen? War die Landesregierung hier eventuell erfolglos, und soll dies kaschiert werden, oder welches Ansinnen verfolgt die SPD mit ihrem Antrag?
Die CDU will eine Verbesserung des Service für die Fahrgäste und eine Verbesserung der Sicherheit. Einer Verschlechterung werden wir nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer hätte schon etwas gegen Zugbegleiter abends ab 19:00 Uhr in den Nahverkehrszügen? Im Grundsatz kein Mensch; denn sicherlich wird damit der Service verbessert, die Sicherheit wird stärker gewährleistet, und vielleicht wird auch noch für ein bisschen Ordnung in den Zügen gesorgt. Es können Auskünfte erteilt werden. Das ist also vielleicht insgesamt eine Qualitätsverbesserung für den Rheinland-Pfalz-Takt.
Der Antrag ist aber nicht ganz seriös. Er wurde einfach nach dem Motto gestellt „Wir brauchen die, und macht mal“. Das ist so, wie die CDU immer Lehrer fordert. Es fallen Unterrichtsstunden aus. Deshalb brauchen wir Lehrer.